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AU Begutachtung durch MdK

Verfasst: 13. Apr 2008, 19:18
von Klabu46
Hallo Ihr Lieben,

in Kürze steht mir ein Termin zur AU Begutachtung beim MdK bevor. Da ich schon sehr viele Horrorszenarien gelesen habe, stellt sich mir folgende Frage: Gibt es einen rechtlichen Anspruch, eine Vertrauenspersom (hier meine Lebensgefährtin)zu diesem Termin mitzunehmen?

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich seit Juli 2007 wegen Depressionen (Auslöser Verlust des Arbeitsplatzes) arbeitsunfähig bin.

Nun hoffe ich auf zahlreiche Antworten.

Grüße an alle.

Re: AU Begutachtung durch MdK

Verfasst: 14. Apr 2008, 14:05
von Frauke47

Hallo gimpel, herzlich willkommen im Forum!
Viele Forianer haben tatsächlich schlechte Erfahrungen beim MDK gemacht, auch ich hatte riesige Ängste, zu meinem Termin zu gehen.
Aber ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Ärztin des MDKs, bei der ich das erste Mal war, fragte mich, was mir gut tun könnte. Sie war sehr empathisch und ich fühlte mich wirklich verstanden. Ob Du jemanden mitnehmen kannst, weiß ich nicht genau, aber einen Versuch ist es doch wert. Vielleicht hilft es Dir auch schon, wenn deine Vertrauensperson dich dorthin begleitet und vor der Tür auf dich wartet.
Hast du schon einen Termin? Wünsche dir viel Kraft und Mut, erzähl dann mal, wie es dir ergangen ist.
Herzliche Grüße, Frauke

Re: AU Begutachtung durch MdK

Verfasst: 14. Apr 2008, 16:38
von Berlibi
Hallo Gimpel!
Mein Termin im vorigen Jahr war die absolute Lachnummer. Ich war eigentlich wegen eines offenen Beins krankgeschrieben. Auf dem Bogen, den man vorbereitend ausfüllen muß, hatte ich alle Gebrechen aufgezählt, die sich so angesammelt haben inzwischen. Und anstatt zum akuten Problem sich wenigstens mal das Bein, wenn schon nicht die Wunde selbst anzusehen, ließ er mich eine Rumpfbeuge machen (Rückenschaden), stellte zwei .. drei unzusammenhängende Fragen und schon war ich wieder draussen. Der gute Mann sah aus, als ob er stramm auf die siebzig zuginge. War der da geparkt,wo er keinen Schaden anrichten kann? Sehr merkwürdig ...
Also, erstmal rankommen lassen... Und ruhig jemanden mitnehmen. Ich glaube nicht, daß es einem verboten werden kann.
Liebe Grüße!
Berlibi

Re: AU Begutachtung durch MdK

Verfasst: 15. Apr 2008, 00:33
von steppenwolf1
ich bezweifle ernsthaft, das jemand jemanden von einmal sehen und antippen bescheinigen kann, der braucht Hilfe und der andere nicht. Das sind alles so subjektive Entscheidungen .... erlebe ich grad wieder. Aber werde niemanden in den Hintern kriechen ... aber auch so tun als ob finde ich falsch. Also wenn man hingeht und versucht selsbt zu sein (auch wenns schwer ist) ist am besten ... dann hat man sich auch selbst nichts vorzuwerfen.

s.wölfin

Re: AU Begutachtung durch MdK

Verfasst: 15. Apr 2008, 09:02
von cool
Hallo Gimpel,

eine Rechtsvorschrift in der eindeutig geklärt wird, ob man eine Begleitperson mitnehmen darf, bzw. ob das "verboten" ist, gibt es meines Wissens nicht.

Ich habe ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz gefunden, in dem es um dieses Thema ging.

Hier der link :

Das Urteil :
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=

Etwas verständlicher und ausführlicher :
(Runterscrollen bis zu den Veröffentlichungen, sind blau unterlegt, hier gibt es im Jahr 2006 drei Veröffentlichungen aus dem Jahr 2006, kannst du anklicken, die erste ist am besten lesbar)
http://www.ra-bohl.de/html/tamm.html

Liebe Grüße

Cool