Seite 1 von 1

Krankengeld aufgrund MdK Aktenlage eingestellt

Verfasst: 15. Mär 2008, 12:14
von Klabu46
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und möchte auch gleich zu meinem Problem kommen. Duch den Verlust meines Arbeitsplatzes bin ich seit Juli 2007 und über meinem Asscheidungsdatum aus dem Arbeitsverhältnis wegen Depressionen krank geschrieben. Meine ärztliche Wegstrecke begann zunächst im klassischen Sinne. Zuerst 5 Wochen Krankschreibung durch meinen Hausarzt (Allgemeinmedizin), dann überweisung zum Psychologen, von dem ich bis heute dauerhaft krank geschrieben wurde. Paralell nehme ich noch an einer wöchentlichen 1-stündigen tiefenpsychologischen Einzeltherapie teil, die noch bis Ende April 2008 andauert. Mein letzter Besuch beim Psycholgen war der 4. März, da ich meinen Krankengeldauszahlungsschein wieder absegnen lassen habe. In diesem Zusammenhang wurde eine weitere Krankschreibung von meinem behandelnden Arzt im Zahlungsschein.
vermerkt.

Nun erhielt ich am 13. März 2008 einen Anruf meiner Krankenkasse (BKK), die mir mitteilte, dass sie die Krankengeldzahlungen nach Aktenlage des MdK zum 17. März 2008 einstellen werde. Von nun an wäre das Arbeitsamt für mich zuständig.
Ich habe starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung, da eine Begutachtung durch den MdK nie stattgefunden hat (ergo, Gutachten nach Aktenlage).
Ich werde wohl Widerspruch einlegen.

Nun zu meiner Frage: Unter den gegebenen Umständen müsste ich eigentlich beim Arbeitsamt vorstellig werden. Soweit mir bekannt ist, könnte ich aber vorher meinen Arzt aufsuchen, der mich weiterhin krank schreibt un mir ggf. für den Widerspruch ein ärtzliches Attest ausstellt.

Ist die Krankenkasse bis zum Entscheid der Widerspruchstelle gesetzlich dazu verpflichtet weiterhin Krankengeld zu zahlen?
Und wie sieht es dann mit dem Arbeitsamt aus, eigentlich bräuchte ich den Weg dothin doch vorerst nicht antreten, da ich ja weiterhin krank geschrieben bin und somit nicht vermittelbar, oder?

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Gruß
gimpel

Re: Krankengeld aufgrund MdK Aktenlage eingestellt

Verfasst: 15. Mär 2008, 15:39
von DepriXX
Hallo
einen Einspruch gegen den Bescheid des MDK kannst du nur in einer bestimmten Frist einlegen, ich meine mich zu erinner - 4 Wochen.

Ein Psychologe kann nicht krankschreiben, ich hoffe, du meinst einen Psychiater!!

Rede umgehend mit deinem Psychiater und frage ihn, was er von der Entscheidung der KK hält und ob er noch mal bescheinigt, dass du arbeitsunfähig bist bzw. das er hinter dir steht und dich unterstützt.

Melde dich arbeitslos, die KK wird erst mal nicht mehr zahlen.
Falls dein Einspruch durchkommt, dann melde das dem Arbeitsamt.

Der MDK rechnet wohl damit, dass niemand Einspruch einlegt ...