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Schwerbehinderung-Antrag

Verfasst: 3. Jun 2007, 18:00
von 532338
Hallo liebe Leidensgenossen,

bei mir wurde im Oktober 2006 eine "schwere Depression ohne psychosomatische Symptomatik" festgestellt. Im Februar 2007 wurde ich dann für 9 Wochen stationär eingewiesen. Direkt nach der Entlassung aus der stationären stabilisierung wurde ich dann der Tagesklinischen Weiterbehandlung überwiesen.

Nun habe ich, auf anraten meiner Therapeuten, einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Unter anderem habe ich, neben der Depression, einen Knochen-Knorpel-Defekt 3°, chronische HNO-Beschwerden, Ablagerungen im Schultereckgelenk und eine Venenschwäche in beide Unterschenkel aufgelistet.

Mein AG will mich leider nicht mehr Vollzeit, dafür aber Teilzeit einstellen. Hierfür könnte mir die Behinderung sehr hilfreich sein, oder? Auch hat man mir empfohlen, einen Rentenantrag auf Zeit zu erstellen, damit ich auch von dieser Seite her abgesichert bin. Kann ich solch einen Antrag stellen und wie gut/schlecht sind die Chancen für beide Anträge? Vielleicht könnt ihr mir ein paar hilfreiche Tipps geben. Vieleb lieben Dank.

Re: Schwerbehinderung-Antrag

Verfasst: 3. Jun 2007, 19:54
von Berlibi
Hallo, Holli!
Die Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt geht meist relativ zügig. Wenn Du dem Antrag alle Befunde beilegst, die Du von Deinen behandelnden Ärzten bekommen hast, dauert der Bescheid üblicherweise nur wenige Wochen, oft auch ohne irgendwelche weiteren Untersuchungen. Der Weg zu einer Rente (teilweise oder volle Erwerbsminderung) ist deutlich steiniger. Naja, beim Versorgungsamt geht es "nur" um ein Papier, bei der BfA geht's um Geld. Und das wollen "D I E" gerne selber behalten... Verständlich!

Re: Schwerbehinderung-Antrag

Verfasst: 5. Jun 2007, 15:31
von Skipi
Hallo!

Wie schon geschrieben wurde, der Antrag auf Behinderung geht eigentlich schnell, 4-6 Wochen. Ob er nun Sinn macht, kann man immer schlecht sagen. Wenn die Grundlage da ist, kann es für den Arbeitsplatz von Vorteil sein.

Was die Rente angeht, ja sehr schwer zu sagen. Solange du nun noch am arbeiten bist, wird sie wohl nicht genehmigt. Denn die Voraussetzung ist ja, das man nicht mehr arbeiten kann.

Michi