noch ein Beamter, Ruhestand und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

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ege0804
Beiträge: 436
Registriert: 13. Aug 2004, 17:31

noch ein Beamter, Ruhestand und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von ege0804 »

Hallo,

ich werde wohl auch in Rente gehen nach 32 Dienstjahren bei der Telekom, ich habe keine Kraft mehr sinnlose Arbeit für sinnvoll zu halten. Ich traue mich aber noch icht den Absprung zu machen. Ich bin 48 Jahre alt und habe die Schnauze voll. Meine Ausbildung passt auch nicht mehr zu den Anforderungen meines Arbeitgebers. Zu verlieren habe ich desshalb eigentlich nichts mehr. Habe in meiner Firma, in manischen Phasen, bisher keinen Fettnapf ausgelassen. Desshalb nimmt mich auch keiner mehr so richtig für voll!

Jetzt meine Frage. Ich habe mich vor ca. 10 Jahren gegen Arbeitsunfähigkeit versichert. Die Versicherung zahlt dann wenn mich mein Arbeitgeber die Telekom in Rente schickt.

Gibts da noch Ausschlussklauseln. Warauf muss ich sonst noch achten? Ich habe damals beim Abschluss der Arbeitsunfähigkeitsversicherung meine Depressionen nicht angegeben, die waren damals auch nicht so stark. Wenn jetzt aber in Gutachten von langer Vorgeschichte die Rede ist, könnte sich die Versicherung dann weigern zu Zahlen?

Vielleicht tut es mir und meiner Familie wirklich besser, wenn ich mehr Zeit für ehrenamtliches und Familienarbeit habe, und für mich habe. Ich packe einfach die Alltagsdinge nicht mehr; wie Papierkram, Reparaturen usw. Habe schon Gelde dadurch verloren, und Fristen versäumt.

Bei meinem Job muss ich mich täglich verbiegen, und auf eine unangenehme und peinliche Art einordnen. Ich schäme micht dafür. Das ist eine der Ursachen meiner Krankheit. Ich glaube sogar das ich dann ohne jede Medikation klar käme?

Gruß Ernie
deep
Beiträge: 207
Registriert: 27. Sep 2004, 12:13

Re: noch ein Beamter, Ruhestand und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von deep »

Hallo Ernie,

wenn Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits an Depressionen erkrankt warst und das nicht angegeben hast, kann sich die Versicherung darauf berufen, dass Du der sogenannten "Vorvertraglichen Anzeigepflicht" nicht nachgekommen bist und kann dann von dem Vertrag zurücktreten.

Zurücktreten heißt in dem Fall, es wird dann Alles so gestellt, als hätte es nie einen Vertrag gegeben. Du bekämst lediglich die von Dir gezahlten Beiträge zurück, wenn die Versicherung was an Dich gezahlt hat, musst Du denen das auch zurückzahlen.

Tut mir Leid, dass ich nichts Aufbauenderes für Dich habe...

Trotzdem lieben Gruß
Karin
Kroki
Beiträge: 814
Registriert: 15. Mär 2004, 17:50

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Beitrag von Kroki »

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