alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

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isobel
Beiträge: 6
Registriert: 29. Mär 2004, 08:51

alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von isobel »

Hallo an Alle,

vielleicht weiß ja jemand in dieser Sache Bescheid:

Seit Oktober war ich krankgeschrieben, vier Monate Klink, jetzt bis Mitte Mai stufenweise Wiedereingliederung.

Ich hatte, als ich krank wurde, noch 15 Tage alten Urlaub. Den konnte ich bisher natürlich nicht nehmen...

Normalerweise verfällt nicht genommener Urlaub ja bis Ende März.
Aber wie ist es denn in diesem Fall? Wenn man gar keine Möglichkeit hatte, den Urlaub in Anspruch zu nehmen?
Hab ich jetzt halt einfach Pech gehabt?
Oder kann ich ihn noch nehmen?
Oder ihn mir vielleicht ausbezahlen lassen?

Hat jemand damit Erfahrung?
Wie reagiert ein Chef (jaja, 'die Chefs' - ähem - schön pauschalisiert, gell *hüstel*), wenn man ihn darauf anspricht?

Wäre wirklich dankbar für Antworten

Liebe Grüße

isobel
Simpl
Beiträge: 219
Registriert: 12. Feb 2006, 21:40

Re: alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von Simpl »

Hallo Isobel,

wie ein Chef drauf reagiert, kann Dir keiner sagen. Denn da ist alles möglich.

Normalerweise kannst Du den Urlaub sehr wohl nehmen, bzw. auf Antrag kulanzweise in das nächste Jahr übertragen lassen.

Formal rechtlich ist der Urlaub nach Ablauf der Nachfrist verfallen. Also, Rechtsanspruch auf Übertragung nach meiner Meinung NEIN, eine Kulanzregelung sollte jedoch möglich sein.

Gruß Simpl
Bellasus
Beiträge: 1628
Registriert: 10. Jun 2004, 21:41

Re: alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von Bellasus »

Hallo Isobel,

mir wurde auch gesagt (vom Anwalt) dass der Urlaubsanspruch verfällt, wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Während der Wiedereingliederung gilt man ja auch noch als krankgeschrieben.

Ist blöd, aber wohl nicht zu ändern.

Alles Gute für den Wiedereinstieg in den Job!

Gruß
Annette




www.depressionsliga.de

- Betroffene für Betroffene -
rowibo
Beiträge: 62
Registriert: 17. Apr 2003, 17:34

Re: alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von rowibo »

Und hier zur Info der entsprechende Gesetzestext

Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs 3

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a enstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

rote Textfärbung von mir

Das ganze Gesetz steht auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Hier der Link dahin:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/

und hier noch ein Link dazu:

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#langekrank

tut mir leid, Dir nichts erfreulicheres schreiben zu können.....

freundliche Grüße

Rowibo
KatzeI
Beiträge: 136
Registriert: 15. Okt 2004, 05:59

Re: alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von KatzeI »

Hallo Isobel!

Die selbe Frage stellt sich auch bei mir.
Habe noch 14 Tage alten Urlaub, den ich vor meinem KH-Aufenthalt aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte.
In den Jahren davor war das nie ein Problem gewesen - mit dem alten Urlaub.

Habe unter www.AUS-Portal.de einen Link gefunden mit einem Urteil (BAG 9AZR 791/95), das wenn der AN länger als drei Monate krank war und er seinen Urlaub nicht nehmen konnte, dieser so schnell wie möglich, nach der Gesundung genehmigt werden muss.
Ansonsten verhält es sich genau so, wie Rowibo es geschildert hat. Aber Du siehst, jeder Paragraph hat Lücken...

Liebe Grüße

Kaddy
Erst wenn man unten ist, weiß man wie es oben aussieht..
rowibo
Beiträge: 62
Registriert: 17. Apr 2003, 17:34

Re: alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von rowibo »

Hallo,

ich bin´s nochmal. Aaaalso, ich will hier keine Rechtsdiskussion vom Zaun brechen, aber in dem Fall, zu dem Kathrin das Urteil nannte, bestand ein Tarifvertrag mit der Bundespost.In eben diesem Tarifvertrag war ein längerer Übertragunszeitraum vereinbart.(wenn ich das Urteil richtig gelesen habe). Ob der Tarifvertrag noch besteht, Urteil ist von 97, und ob Isobel bei der Post ist ("Ich bin die Christel von der Post" müßte man abklären.

Aber die Idee von Kathrin ist sehr gut:

Der Sachverhalt könnte durch einen Tarifvertrag abweichend geregelt sein.

Frage an Isobel:
Besteht für Dich ein TARIFVERTRAG???? wenn ja, was steht da drüber drin?

Vielleicht gehst Du wirklich sicherer, wenn Du das juristisch abchecken läßt.

Habt Ihr einen Betriebs/Personalrat?

Bist Du in der Gewerkschaft?

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Ich hab da auch persönliche Erfahrungen mit Krankheit und Urlaub. Ich hatte (anders als in Deinem Fall) das Glück die ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres arbeitsfähig zu sein, und hab im Januar, gleich im Anschluß an die Krankheit fast den ganzen (Alt)Urlaub des Vorjahres genommen, den ich ja wegen der Krankheit im Vorjahr nicht nehmen konnte. Das war rechtlich wasserdicht, aaaaaber ..... der AG war hinterher stinkesauer. Dabei hab ich das vorher mit dem besprochen, hätte er doch mal was sagen können, hätte man sich gütlich einigen können....
Ich war von Juli bis Dezember stationär in der Psychiatrie, da hab ich einfach Urlaub gebraucht, wie man sich denken kann....


freundlicher Gruß

Rowibo
KatzeI
Beiträge: 136
Registriert: 15. Okt 2004, 05:59

Re: alter Urlaub & Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von KatzeI »

Hi Rowibo!!

In dem Absatz, den Du beschreibst, war ich auch erst gelandet - stand alles weiter unten. Meine ich jedenfalls.

In meinem Fall geht mir ähnlich wie Dir. War von Oktober bis Januar in der Klinik. No Chance den Resturlaub vorher zu nehmen (14 Tage), bis zum 08.Mai war ich in der Wiedereingliederung. Habe dort auch nur mein Krankengeld erhalten.
So wie ich das gelesen habe, steht einem in solchen Fällen (AU mind. drei Monate), der alte Urlaub zu und man hat den Anspruch diesen so schnell wie möglich zu nehmen.

Manchmal denke ich, die Texte sind so auslegbar, wie man sie lesen möchte... komisch.

LG
Kaddy
Erst wenn man unten ist, weiß man wie es oben aussieht..
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