Autofahren mit Antidepressiva?

guestonearth
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Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von guestonearth »

Hi!

Erstmals habe ich besondere psychische Beeinträchtigungen bei der Einnahme eines ADs, bzw. als Abesetzerscheinung, weil ich die Einnahme vergessen hatte (Trevilor und Symptptom "Zaps"). Damit ist mir erstmals das Problem mit der Straßenverkehrstauglichkeit vor Augen geführt worden.

Ich hab bis jetzt 5 ADs durchprobiert über den Zeitraum von knapp einem Jahr, bis heute nichts dabei was merklich anschlägt (ich weiß natürlich nicht wies mir ohne gehen würde). Eigentlich wollte ich den Doc. bitten doch wieder etwas neues zu probieren, aber ich hab Angst dann doch an ein Medikament zu geraten was mich Verkehrsuntüchtig macht; So etwas könnte für mich der Nutzen eines ADs kaum aufwiegen, weil ich die Flexibilität eines Autos einfach brauche, um Spontanten Unternehmungen nachzugehen, und nichts anderes hilft bisher besser gegen meine DP.

Was sind Eure Erfahrungen?

MfG
GuestOnEarth
Depressiva
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Depressiva »

Dazu fällt mir ein, dass ich mal gelesen habe, dass man seine Fahrerlaubnis los ist, wenn man mit Psychopharmaka einen Unfall baut.
Edeltraud
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Edeltraud »

Hallo Gast,

das Autofahren scheint dir ja extrem wichtig zu sein. Es sollte das allein schon Grund genug sein, besonders darauf zu achten, die Medikamenteneinnahme nicht zu vernachlässigen.

Die meisten ADs haben meist nur initial mehr oder weniger ausgeprägte NW, welche u.a. auch das Autofahren beeinträchtigen können.
Ein paar Wochen auf das Autofahren zu verzichten erscheint mir hinnehmbar, wenn sich durch die Einnahme eines neuen ADs der Gesundheitszustand bessert.

Sprich doch deinen Arzt dahingehend an, dass dir das Autofahren sehr wichtig ist und dies langfristig nicht beeinträchtigt sein sollte. Falls dich ein Medikament doch langfristig dahingehend beeinträchtigt, dann kannst du es immer noch absetzen.

@Matthias:
Diese Aussage ist sehr pauschal und ist bestimmt nur in Einzelfällen so. Ich glaube schon, dass man es selber merkt, wann es sinnvoller ist nicht Auto zu fahren, sich selbst und den Mitmenschen zuliebe. Da ist das eigene Verantwortungsbewusstsein gefragt.

Viele Grüße
Edeltraud
wenkie
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von wenkie »

Hallo Gast, ich kann da auch was dazu beitragen. Ich musste mal wegen eines Suizid-versuches, wo leider auch die Polizei verständigt wurde, statt nur der Notarzt, zu einem Führerscheintauglichkeitsgespräch. Und zwar wurde diese Sache dem Ordnungsamt gemeldet, deswegen. Ich hatte gute Tips eines
Bekannten, wie ich mich dort verhalten soll.
Worauf ich hinaus will, ist, wenn man bei Depris seinen Führerschein verliert, ist man in seiner eigenen Freiheit noch weiter eingeschränkt. Deshalb war ich froh, ihn behalten zu dürfen. Aber du solltest bei müde machenden Medis in der Anfangsphase, wirklich nicht selbst fahren und wie dir schon geraten wurde, immer den Arzt fragen wie weit die Verkehrstüchtigkeit durch das Medi das dir verordnet wird, eingeschränkt ist. Hat sich der Körper dann mal an das Medi gewöhnt, kann man auch wieder ins Auto steigen. Vorbelastet aber ist man immer, wie hier schon erwähnt wurde, hat man immer die Schuld, wenn man unter Medikamente, Auto fährt und einen Unfall hat. Das haben mir auch die vom Ordnungsamt gesagt. Aber auf ein
wichtiges Medikament zu verzichten, nur um Auto fahren zu könnnen, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist ungefähr so, wenn ich jetzt meine Medis wieder absetze, weil ich daraufhin zunehme und das nicht möchte. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, was wichtiger für Ihn ist.
Liebe Grüße
Wenkie
PS: Kann sein, wie gesagt, dass ich meine Medis, die mir "etwas" helfen, ja leider nur etwas, sie wieder abetze, weil ich bis zum Sommer auf jedenfall wieder abnehmen möchte.
Sorry, kann mich manchmal nicht so gut ausdrücken, aber ich glaube, du weißt was ich meine.
"Die ganze Welt verändert sich, jeden Tag-Ich mich auch!"
Xavro
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xavro »

Hallo guestonearth,

grundsätzlich ist gegen die Teilnahme am Straßenverkehr unter Medikamenten (fast) jeglicher Art weder juristisch noch versicherungstechnisch etwas einzuwenden.

"Grundsätzlich der Dumme" wie es u.a. Matthias andeutet, ist man damit keineswegs.

Die Frage die sich stellt, ist die des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit. Im Prinzip muss man das ähnlich betrachten wie beim Fahren mit Alkohol. Wer weiß, das sein Reaktionsvermögen eingeschränkt ist und trotzdem am Straßenverkehr teilnimmt (nicht nur mit dem Auto!), der muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Bei Antidepressiva lässt sich die Tauglichkeit am Straßenverkehr teil zu nehmen, nicht grundsätzlich verneinen. Wie Edeltraud und Wenkie schon richtig geschrieben haben, sind die entsprechenden Wirkungen, wenn überhaupt, nur zeitlich begrenzt zu erwarten.

Im Übrigen können auch Depressionen als solches zu einer Verkehrsunfähigkeit führen. Wer also trotz Depressionen mit Symptomen Auto fährt, welche die Verkehrstauglichkeit gefähren, ist genauso nah dran, seinen Führerschein zu verlieren.

Das war möglicherweise auch der Grund dafür, dass Wenkie zu diesem Gespräch musste. Die Polizei wird bei einem Suizidversuch übrigens immer informiert, es könnte ja schließlich auch ein Tötungsdelikt vorliegen. Ob daraus in allen Fällen und allen Gemeinden ein solches Gespräch resultiert, kann ich nicht sagen.

Wer aber zum Beispiel einen Suizidversuch im Straßenverkehr unternimmt, der wird sich zwangsläufig aufgrund seiner Depressionen der Frage stellen müssen, ob der Führersein wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr entzogen wird.

Denkbar wäre da nun wieder eine richterliche Auflage, dass der Führerschein nur wieder erteilt wird, wenn eine entsprechende Behandlung z.B. mit Antidepressiva erfolgt. Spätestens jetzt beißt sich die Katze in den Schwanz.

Gruß
Xavro
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Nico Niedermeier
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Nico Niedermeier »

Ich fürchte der Beitrag von Xavro stimmt so nicht ganz...sollte es zu einem Unfall und zu einer Blutentnahme kommen und ein AD gefunden weren kann es durchaus sein, dass die Versicherung nicht zahlen will und das kann mal so richtig teuer werden, abgesehen davon, dass der Führerschein weg sen kann.....ADs sind Grenzfälle (bezüglich der Fahrtauglichkeit).in jedem Artikel den ich dazu in letzter Zeit gelesen habe wird dringendst empfohlen, dass die Betroffenen unter ADs einen psychologischen Leistungstest absolvieren (Z.B. den berühmten D2 Test) sollen..wenn der unter ADs unauffällig ist muss man vor Gericht in der Regel nichts mehr befürchten..
ach ja, diesen Tests können Ärzte und Psychologen in hrer Praxis durchführen, aber die Betroffenen müssen es selbst bezahlen, kostet aber meistens nicht mehr als 15 Euro
Gruss
Dr. Niedermeier
KeTi
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von KeTi »

hallo und guten morgen allerseits,
also ich hätte die ersten drei tage als ich mit der einnahme von citalopram angefangen habe wirklich nicht auto fahren können! deshalb habe ich es auch gelassen,habe aber eine lieben ehepartner der das dann alles übernimmt.soviel glück hat natürlich nicht jeder.aber ich denke so langsam kann ich es auch wieder vesuchen selber zu fahren.


hallo herr niedermeier,
was ist das für ein test,was muss man da machen und was passiert wenn man ihn nicht besteht?????liebe grüße
Keti
Xenia
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xenia »

Hallo Keti,

der d2-Test ist ein Aufmerksamkeits-Belastungstest. Man muß Zeichen (ein "d", das mit zwei Strichen versehen ist, aus einer Reihe "d"s heraussuchen. In der Reihe sind nur "d"s, die irgenwelche Striche oben oder unten haben. Wichtig ist, die "d"s zu finden, die insgesamt nur zwei Striche haben). Es gibt glaube ich 40 Zeichen in einer Reihe und insgesamt auch ungefähr so viele Zeilen.

Der Test ist so aufgebaut, daß ein normaler Mensch weder alle richtigen "d"s in einer Reihe findet noch alle Zeilen schafft. Es ist eine sehr kurze Zeit vorgegeben, ich glaube 20 sec. für eine Zeile.

Hoffe, ich habe es verständlich beschrieben!
°*°*°*°*°*°*°*°*°*°*°*




ТЪПАЦИ!!!
KeTi
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von KeTi »

hallo xenia
danke schön,ist für mich gut verständlich geschrieben!
glg bis dann
KeTi
Xavro
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xavro »

Hallo Dr. Niedermeier,

danke für den Hinweis. So ganz nachvollziehen kann ich das jedoch nicht.

Es gelten immer noch die Grundsätze "Im Zweifel für den Angeklagten" und "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld"

Bei Alkohol ist das Verbot quasi amtlich festgeschrieben, somit haben Versicherungen & Co. leichtes Spiel mit der Argumentation.

Bei Antidepressiva müsste das aber im Einzelfall nachgewiesen werden, dass die Fahrtauglichkeit eingeschränkt war (z.B. durch ensprechende Zeugenaussagen), da die Fahrtauglichkeit nicht grundsätzlich bzw. automatisch durch die Einnahme der Medikamente eingeschränkt ist. Auch müsste man dann von Antidepressivum zu Antidepressium die Wahrscheinlichkeit unterscheiden.

Man beachte in diesem Zusammenhang, die Schwierigkeiten der Justiz bei Fahrten unter Drogeneinfluss.

Natürlich kann ein derartiger Belastungstest präventiv nützlich sein, um im Zweifelsfall einen Beweis in der Tasche zu haben, dass die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt war.

Wer sich mit Antidepressiva etwas näher auskennt, dürfte diesen Beweis aber ziemlich schnell in der Luft zerreißen können, denn eigentlich müsste man ihn dann vor jeder einzelnen Fahrt machen. So dürfte der zeitliche Abstand zur Einnahme des Medikamentes eine entscheidende Rolle spielen. Dieser Test kann nur eine Momentaufnahme sein, von Rechtssicherheit kann da wohl kaum die Rede sein.

Ich weise aber ganz allgemein noch darauf hin, dass wir uns im Prinzip einig sind. Es KANN sein, dass die Versicherung nicht zahlt und der Führereschein weg ist. Wir unterscheinden uns wohl nur in der Risikobewertung.

Mich würde interessieren, was Xenia dazu aus der Praxis berichten kann.

Gruß
Xavro
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guestonearth
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von guestonearth »

Hallo Alle!


"Im Übrigen können auch Depressionen als solches zu einer Verkehrsunfähigkeit führen." - Genau das ist der Punkt: Ich habe mir auch schon vor den ADs manchmal die Frage gestellt, ob ich in solchem zustand sicher Auto fahre. Ich finde es nur schwer, das objektiv zu beurteilen; immerhin abe ich in genau so einem Zustand vor drei Jahren sogar meine Führerscheinprüfung gemacht und gut bestanden! Dazu kommt, das Tests zufolge tatsächlich die aller meisten leute morgens früh auf dem Arbeitsweg ein Reaktionsvermögen haben, das dem mit 1 Promille Alkohl im Blut entspricht!!

Grundsätzlich bin ich aber schon der Meinung, im Straßenverkehr sollte man 100% seiner Kapazität bereit halten, um Risiken zu minimieren, die immer bleiben (u.a. auch unverschuldete). So fahre ich z.B. mit Alkohl, und sei es nur ein halbes Glas, kein Auto.

Nun kann man auf Alk recht einfach verzichten, es wäre einfach eine unnötige Risikosteigerung. Bei ADs sieht es aber eben anders aus. Und schließlich geht ja jeder schon mal mit unterschiedlichen Voraussetzungen in den Straßenverkehr, es gibt eben aufmerksame und weniger aufmerksame/fitte Autofahrer.


Klar, das es Grenzen gibt wo es einfach unverantwortlich ist sich ins Auto zu setzen. Aber sie scheinen mir so fließend...



Naja - danke Euch wenigstens für Eure zahlreichen Antworten; auch das mit dem D2-Test ist interessant. Weiß denn nun noch jemand, was ist, wenn man ihn nicht besteht?



Mit freundlichen Grüßen,
GuestOnEarth


PS: @wenkie: Eben diese Einschränkung der Freiheit ist es, die ich für die Einnahme von ADs nicht hinnehmen wollte. Weil ich nach 5 ADs keine klare Wirkung verspüre. Gibt es jemanden, der von einer ähnlichen Lage berichten kann, und wie es ihm ging, als er die Medikamente dann abgesetzt hat?

@Xavro und Dr. Niedermeier: Von welcher Versicherung sprecht Ihr denn, tatsächlich von der Haftpflicht!? Bei Kasko und sowas ists klar, aber die Haftplicht wäre ja schon ganz erheblich..

Was mich übrigens wundert, ist das mein Arzt mich nicht auf sowas hingewiesen hat (bei Trevilor, Doxepin und sowas)..
Xenia
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xenia »

Was ich aus der Praxis berichten kann?

- Bei Unfällen, bei denen die Polizei die Vermutung hat, es könnten Drogen u.a. im Spiel sein, wird ein Drogenscreening gemacht. Ich war selbst erstaunt, was da alles getestet wird: nicht nur die illegalen Drogen und Alkohol, sondern auch Benzodiazepine und ADs sowie auch codeinhaltige Mittel.

Ein Punkt ist vielleicht (meine Überlegung, keine Ahnung, ob das hinkommt), daß viele ADs (Benzos ja sowieso) in Kombination mit Alkohol eine kumulative Wirkung entfalten.

Äh, der Grundsatz "in dubio pro reo" wird echt fast nie angewendet. Es stimmt natürlich schon, daß der Betroffene nicht die Beweislast hat was seine Fahrtüchtigkeit betrifft. Aber ich glaube, Du gehst da eher von zivil- und verwaltungsrechtlichen Schuldbegriffen aus, die nicht unbedingt unverändert im Strafrecht gelten.

- "Lappen weg" wegen Drogeneinfluß

kommt oft vor, es gibt mittlerweile viele Kurztests, je nach dem wie die ausfallen wird weiter getestet (z.B. Blutentnahme).

Unstreitig ist der Führerscheinentzug, wenn man unter Drogeneinfluß einen Unfall verursacht hat.

Was streitig ist ist die Frage, inwiefern der Führerschein quasi präventiv eingezogen werden kann. Soll heißen, inwiefern ist es rechtlich zulässig, ein Fahrverbot auszusprechen, wenn der Betroffene z.B. bei einer Routinekontrolle "erwischt" wurde. Wenn das Fahrzeug zu einer Straftat benutzt wurde, ist es - glaube ich - die Regel, neben der Strafe ein Fahrverbot auszusprechen.

Es ist aber bei den ADs problematisch, daß in den Beipackzetteln eine mögliche Verkehrsuntüchtigkeit angesprochen wird (gerade bei Trizyklika ist das die Regel) und darauf hingewiesen wird, daß in der ersten Zeit auf die Teilnahme im Verkehr verzichtet werden sollte.

Das hat zumindest die Folge, daß sich der Betroffene nicht auf Nichtwissen berufen kann.

Da wir aber in der Kanzlei wenig mit solchem "Kleinkram" zu tun haben, ist mein Wissen hier eher dürftig.

Ich denke, man sollte vorsichtig sein, gerade in Kombination mit Alkohol. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, daß man sich mit so einer Mischung außer Gefecht setzen kann, ohne daß der Promillewert auffällig hoch ist (wurde mal nach einer Überdosis gescreent).

Grüße

Xenia
°*°*°*°*°*°*°*°*°*°*°*




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wenkie
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von wenkie »

Hallo Dr. Niedermeier, aus eigener Erfahrung glaube ich auch, dass Xavro da nicht so richtig Recht hat. Hätte ich denen damals nach meinem Suizidversuch erzählt, dass ich auch weiterhin keine Anlaufstelle, bei drohender Suizidgefahr habe und dass ich diesen Suizid mit absicht durchgeführt habe, was natürlich nicht richtig ist, weil ich selbst den Notarzt verständigt habe und versehentlich auch die Polizei, was überhaupt zu diesem Gespräch geführt hat, hätte ich heute keinen Führerschein mehr.
Die haben mir klar gemacht, in Bezug auf Fahrtauglichkeit mit einem AD, oder bei einem Wechsel auf ein anderes AD, immer den Arzt zu fragen. Wie gesagt, hat sich der Körper an ein Medi gewöhnt, sieht die Sache wieder anders aus. Trotzdem ist und bleibt man aktenkundig und auch hier wurde mir versichert, dass man mit ADs oder Tranquilizer, bei einem Unfall immer der Dumme ist, da braucht man nicht mal Alkohol zu sich genommen haben. Zum Thema Verkehrstüchtigkeit mit Ads oder ähnlichen Sachen, kann man gut im Buch der PHarmakologie Benkert und Hioppos nachlesen, wo auch mein Bekannter mir die verschiedenen Tipps gab, wie ich mich verhalten soll.
Liebe Grüße
Wenkie
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Xavro
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xavro »

Hallo Xenia,

hm, so richtig einleuchten will mir das zwar nicht, aber offensichtlich scheine ich die Problematik zu unterschätzen.

Mir will es irgendwie nicht in den Kopf, das man zwar auf der einen Seite nicht beweispflichtig ist, aber andererseits allein die Tatsache, dass man Antidepressiva nimmt (ohne deswegen auffällig geworden zu sein), dazu führen soll, dass man als verdächtig angesehen und angreifbar wird. Das geht nicht mit meinem Rechtsverständnis einher.

Wenn das alles gelten soll, was du geschrieben hast, dann dürfte man mit kaum einen Medikament noch Auto fahren.

Wie gesagt, klar ist die Situation, wenn man eindeutig in der Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist, oder - und davon haben wir ja noch gar nicht geprochen - übermäßig agitiert / euphorisch / agressiv ist.

Aber wenn das alles nicht der Fall ist? Trotzdem verdächtig sein? Wo bleiben denn da die Grundrechte? Na ja, vermutlich kann man stundenlang drüber diskutieren. Jura ist aber hier nicht unser Thema, also lassen wir das.

Eine Blutentnahme wird ja nur gemacht, wenn man schon auffällig geworden ist. Dass dann auf alle möglichen Medikamente getestet wird, erscheint mir in diesem Fall nun wieder logisch.

Gruß
Xavro
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Xenia
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xenia »

Hallo Xavro,

ich bin ja auch von dem Fall ausgegangen, daß schon ein Unfall passiert ist.

Es ist ja auch so, daß alle Medikamente, die auf das ZNS wirken, die "Funktionsfähigkeit" des Menschen dahingehend beeinträchtigen können. Und oftmals ist die Reaktionszeit nunmal nicht so kurz, wenn man medikamentös handelt.

Vorhin habe ich mich vielleicht auch ein wenig miverständlich ausgedrückt. Ich meine, im Zweifel kann das eine Rolle spielen. Das gilt vor allem dann, wenn man eben zu viel des ADs eingenommen hat, um sich zu sedieren oder so.

Ich weiß jetzt nicht, ob es immer noch so ist, aber früher war es mal so, daß eine akute Manie Grund war, den Führerschein entzogen zu bekommen (nachdem man auffällig geworden ist, nicht unbedingt verschuldet). Für Epilepsie gilt das gleiche...

Es ist halt so, daß die Buchstaben der einzelnen Gesetze buchstäblich gelten (hä??), ich meine, es ist immer Auslegungssache.

Außerdem, wenn man einen fähigen Anwalt hat, kann man schon viel erreichen.

Die Versicherungen versuchen doch alles, um nicht zahlen zu müssen. Deshalb werden sie vielleicht auch darauf abstellen, daß der Unfallverursacher ADs genommen hat. Was aber dann letzten Endes dabei rauskommt, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß

Xenia
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Xavro
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xavro »

Hallo zusammen,

natürlich "kann" alles mögliche eine Rolle spielen:

es kann auch eine Rolle spielen, wenn ich unmittelbar zuvor einen Streit mit meinem Chef hatte,

es kann auch eine Rolle spielen, wenn ich gerade von einer Beerdigung einer sehr nahestehenden Person komme und emotional mitgenommen bin,

es kann auch eine Rolle spielen, wenn ich gerade den besten Sex meines Lebens hatte und noch im siebten Himmel schwebe,

es kann auch eine Rolle spielen, wenn mich das Baby auf dem Rücksitz ablenkt,

es kann auch eine Rolle spielen, wenn ich mir gerade eine Zigarette anzünde oder im Radio einen Sender suche,

es kann auch eine Rolle spielen, dass ich gerade eine total aufwühlende Sitzung beim Psychiater hatte und noch völlig neben mir stehe, den Tränen nahe.

All das kratzt die Versicherung und den Staat (Führerscheinentzug) im Zweifelsfall nicht die Bohne, obwohl zum Teil Verantwortungslosigkeit dahinter steckt, wenn man dabei Auto fährt.

Aber mir will man die Fähigkeit absprechen Auto zu fahren, weil ich Depressionen habe - ob gerade aktut oder nicht.

Und wenn ich was dagegen tue und Antidepressiva einnehme, mache ich mich ebenfalls schuldig, falls ich dabei Auto fahre - ob ich gerade akut Reaktionsauffälligkeiten habe oder nicht.

Denn es könnte ja sein, dass ...


Echt klasse, da ist man krank und wird noch dafür bestraft. Als ob man als Depressiver noch nicht genug stigmatisiert ist. Das empfinde ich schlichtweg als Diskreminierung. War da nicht mal was, dass man aufgrund einer Krankheit nicht diskriminiert werdern darf?

Es tut mir leid, aber ich sehe mich nicht als Gefahr im Straßenverkehr.

Und nicht genug damit, dass unser Rechstsystem das so sieht, nein dann kommen auch noch Psychologen daher, die unsereins eigentlich helfen und aufbauen sollten, und ziehen einem den Boden unter den Füßen weg. Echt klasse. Danke.
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AF
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von AF »

Hallo Zusammen
also wenn ich jetzt auch mal was sagen kann:

Fahren unter dem Einfluß von AD ist kein Straftatbestand im Sinne der StVo und auch keines im Sinne des Strafrechts.

Sofern man unter AD einen Unfall baut muß zuerst die Versicherung respektive die Polizei dies nachweisen können (also Blutprobe)
Alles andere wird vor Gericht nicht annerkannt.
Weiter: Sofern ein Stoff gefunden wurde der nicht in Blut gehört ist zu fragen ob dieser legal oder illegal ist. Sofern er illegal ist.... Pech gehabt der Lappen ist weg mit allen Konsequenzen.
Ist das Zeug legal und man hat keinen Unfall gebaut auch gut dann müssen sie einen laufen lassen.
So Unfall gebaut und legales Zeug im Blut gefunden. Jetzt wird es schwierig. Hat man den Unfall nicht selbst verschuldet kein Problem gegnerische Versicherung zahlt.
Hat man den Unfall dagegen selber verursacht
na ja dann ist einzelfallentscheidung. Sofern man keine Benzos oder Tanquis oder hochpotente Neuros im Blut hat. Ist die Chance das einem nichts passiert fast 100%.
Wie es dann im Einzelnen bei den anderen Medis aussieht.... Hier gibt es zuviele unterschiedliche Urteile und Aussagen.
Gruß
Theo
Xenia
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xenia »

Quatsch.

Es geht mal wieder nicht darum, ob etwas im StGB steht oder in der StVO. Es geht darum, was die Folgen von Fahren unter Einfluß irgendwelcher Substanzen ist.

Und wenn einer einen Haufen Benzos intus hat, ist der Führerscheint gefährdet, wenn er Unfallverusacher ist. Dann gilt nun mal dasselbe wie für Unfallverursacher, die Alkohol getrunken haben und über einen bestimmten Promillewert gekommen sind.

Wenn Du schon auf Gesetze rauswillst, gebe ich Dir gerne ein Stichwort: Gefährdungshaftung. Erklären brauch ich es wohl nicht, Du bist ja sicherlich mit höchstem Wissen bestückt.

Mir ist schon aufgefallen, daß Du die Postings anderer nicht wirklich liest, sondern eher nach Wörtern scannst, zu denen Du meinst, was sagen zu können. Das ist sehr schade.
°*°*°*°*°*°*°*°*°*°*°*




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Xenia
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xenia »

Okay, ich muß mich ein wenig revidiere , sage aber gleich dazu, daß ich davon ausgegangen bin, daß sich die Frage ursprünglich darum drehte, wie es mit der Fahrtüchtigkeit im Zustand scherer Depressionen aussieht:
3.10.4 Affektive Psychosen

Leitsätze:

Gruppe 1:

Bei jeder sehr schweren Depression, die z. B. mit

* depressiv-wahnhaften,
* depressiv-stuporösen Symptomen oder mit
* akuter Suizidalität

einhergeht, und bei allen manischen Phasen sind die für das Kraftfahren notwendigen psychischen Fähigkeiten so erheblich herabgesetzt, dass ein ernsthaftes Risiko des verkehrswidrigen Verhaltens besteht. Nach Abklingen der manischen Phase und wenn die relevanten Symptome einer sehr schweren Depression nicht mehr vorhanden sind und - ggf. unter regelmäßig kontrollierter medikamentöser Prävention - mit ihrem Wiederauftreten nicht mehr gerechnet werden muss, ist in der Regel von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen. Auswirkungen der antidepressiven Pharmakotherapie sind zu berücksichtigen, insbesondere in den ersten Tagen nach rascher Dosissteigerung.

Wenn mehrere manische oder sehr schwere depressive Phasen mit kurzen Intervallen eingetreten waren und deshalb der weitere Verlauf nicht absehbar ist (besonders wenn keine Phasenprophylaxe erfolgt), ist nicht von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen, auch wenn z. Zt. keine Störungen nachweisbar sind.

Ein angepasstes Verhalten kann nur dann wieder angenommen werden, wenn - ggf. durch eine medikamentöse Prävention - die Krankheitsaktivität geringer geworden ist und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss. Dies muss durch regelmäßige psychiatrische Kontrollen belegbar sein.

Die Begutachtungen können nur durch einen Facharzt für Psychiatrie erfolgen.

Gruppe 2:

Für Fahrer der Gruppe 2 ist Symptomfreiheit zu fordern. Nach mehreren depressiven oder manischen Phasen ist in der Regel nicht von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen.

Begründung:

Affektive Psychosen verlaufen in abgesetzten, depressiven (melancholischen) oder/und manischen Phasen, in denen emotionale Funktionen, nicht aber Intelligenzfunktionen gestört sind. Hierdurch wird im Falle depressiver Erkrankungen die Anpassungs- und Leistungsfähigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht beeinträchtigt, außer in den oben genannten sehr schweren depressiven Phasen. In manischen Phasen ist jedoch auch bei geringer Symptomausprägung mit Beeinträchtigungen der Anpassungs- und Leistungsfähigkeit zu rechnen.

Krankheitsbild und Verlauf der affektiven Psychosen wurden in den letzten Jahren durch Fortschritte der Therapie und Prävention verändert. Durch die antidepressive Behandlung, insbesondere mit antidepressiven Pharmaka, wird die depressive (melancholische) Symptomatik wesentlich reduziert, und zum Teil wird die Zeitdauer der Phase abgekürzt. Zudem können durch eine medikamentöse Prävention (prophylaktische Langzeitbehandlung mit Lithium-Salzen oder Carbamazepin) Wiedererkrankungen depressiver und manischer Art in der Mehrzahl verhindert werden. Bei dieser Prophylaxe werden regelmäßig (zumindest vierteljährliche) psychiatrische Beratungen (einschließlich Blutspiegelbestimmungen) durchgeführt. Hierdurch werden auch die Möglichkeiten der Frühdiagnose eventueller Wiedererkrankungen wesentlich verbessert, was im Hinblick auf die sozialen Belange und auch ggf. auf die Kontrolle bei Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr nützlich ist.

http://www.gdtbremen.de/pages/helix/Kra ... 0Psychosen
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xenia »

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Xavro
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xavro »

Hallo Xenia,

vielen Dank, damit hast du mein Vertrauen in unser Rechtssystem wieder einigermaßen hergestellt. So kann ich das eigentlich auch unterschreiben.

Sofern also keine akuten Symptome vorliegen " [...] ist in der Regel von einem angepassten Verhalten bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug auszugehen."

Also doch nicht grundsätzlich so sehr der Dumme. Da bin ich aber erleichtert.

Ein fahler Beigeschmack bleibt natürlich, denn im Zivilverfahren wird die gegnerische Versicherung um Falle eines Falles das Thema ohne Zweifel wieder ausgraben - ohne Rücksicht auf Verluste. *seufz*


Gruß
Xavro
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Nico Niedermeier
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Nico Niedermeier »

Doch der Dumme, denn die Depression ist in den "gesunden Phasen" nicht das Problem der eingschränkten Fahrtauglichkeit...sondern das Antidepressivum.......es ist wirklich nur ein gutgemeinter Rat....lassen Sie sich testen, alles andere ist in so einer Situation nicht wirklich clever
Dr. Niedermeier Nico
flocke
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von flocke »

ich hätte da noch mal ne frage...
kann aber sein dass davon hier schon die rede war (muss zugeben den thread nicht ganz gelesen zu haben).

wie sieht es aus wenn ich jetzt endlich, nachdme ich aus neurologischer sicht (habe epilepsie) den führerschein machen darf... mein neurologe meinte wegen der suizid versuche in der vergangenheit wäre es aus psychiatrischer sich problematisch... (was immer er gemeint hat)
ich bin nicht mehr akut suizidal und nehme keinerlei psychopharmaka ( allerdings habe ich bedarfsmedikation, die ich in krisen nutze)...

nun zu meiner frage, kann ich den führerschein machen oder nicht? denn es wäre schon ärgerlich wenn er mir wieder weggenommen wird...
mir hat nämlich mal jemand gesagt das gienge auch wenn ich in die klinik komme wegeen einer leichten depressiven verstimmung, weil die diagnose bereits steht und ich eben suizidales verhalten an den tag gelegt habe.

danke schon mal im voraus.., und sorry wegen der umständlichen schreibweise.

lg flocke
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung
flocke
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von flocke »

ich wäre übrigens dankbar für eine antwort von jemand der sich ein wenig auskennt. auch wenn ich mir beim derzeitigen stand der diskussion (an anderer stelle) nicht sicher bin ob das überhaupt ein, in bezug auf depression relevantes thema ist. mit der berechtigung hier im forum dikutiert zu werden


(mein problem ist ja weil ich zur zeit keine ad´s nehme etwas anders) ich kann ja verstehen dass dieses thema abgeschlossen ist, hätte aber trotzdem gerne eine antwort.

lg, flocke
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung
Xavro
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Re: Autofahren mit Antidepressiva?

Beitrag von Xavro »

Hallo Flocke,

natürlich ist grundsätzlich alles was hier vorgebracht wird diskussionswürdig. Hier wurden schon ganz andere Dinge diskutiert, die nur entfernt mit Depressionen zu tun hatten. Wenn niemand antwortet liegt das meiner Erfahrung im Forum nach vor allem daran, dass die Frage ein Thema betrifft, mit dem sich niemand auskennt.

Einen Experten für dein Problem wirst du hier nicht finden. Meines Wissens hat sich hier noch kein Anwalt als solcher geoutet. Immerhin gibt es ein paar Epileptiker.

Xenia und ich haben beruflich mit juristischen Fragestellungen zu tun. Ich fürchte mehr können wir dir im Augenblick nicht bieten.

Ich denke, in einem Forum für Epileptiker wirst du auf diese Frage sehr schnell eine Antwort bekommen, da dort entsprechende Erfahrungswerte vorliegen.

Ich habe kurz im Internet gesucht uns sofort eine Menge von Seiten gefunden, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Auch dort wirst du also reichlich Antworten finden. Zum Beispiel hier:

http://www.neuro24.de/epilepsie_fuehrerschein.htm

http://www.epilepsie-online.de/daten/be1.htm


Gruß
Xavro
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Besucht mich doch einmal:


http://www.ak-medizin.de (u.a. mit Informationen zu Antidepressiva)


http://www.ak-extra.de
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