Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Antworten
Ilonka
Beiträge: 77
Registriert: 18. Aug 2003, 23:49

Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von Ilonka »

Seit zwei Wochen geht es mir sehr schlecht, was mein Therapeut in der letzten Stunde am 17.10. deutlich gespürt hat. Am Montag bin ich zusammengebrochen und bin seitdem vom Hausarzt krankgeschrieben. Gestern (24.10.) wäre mein nächster Therapietermin gewesen, den ich aufgrund meiner Verfassung auf keinen Fall wahrnehmen konnte (zumal ich auch das Gefühl habe bei meinem Therapeuten nicht "behütet" zu sein). So habe ich meinen gestrigen Termin am Vormittag mit einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter abgesagt. Bereits heute finde ich einen Brief von meinem Therapeuten in Briefkasten mit dem Betreff Ausfallhonorar. Unter anderem schreibt er: "Leider haben Sie für Ihre Absage keinen Grund genannt. In der letzten Stunde hatte ich den Eindruck, daß Sie enttäuscht gingen und sich unverstanden fühlten. Den Grund Ihres Fernbleibens kenne ich aber nicht. Leider konnte ich Ihren so kurzfristig abgesagten Termin nicht mehr anderweitig vergeben und muß Ihnen die Kosten für die Bereitstellung des Termins in Höhe von 59,59 EUR berechnen."

Ist das eine übliche Vorgehensweise, wenn es einem Patienten sehr schlecht geht?
flora80
Beiträge: 3620
Registriert: 24. Mär 2003, 18:48

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von flora80 »

Hallo!

Ja, es ist durchaus üblich, dass man, wenn man eine Therapiestunde kurzfristig absagt (aus welchem Grund auch immer), Ausfallhonorar zahlen muss. Ich glaube nicht, dass das explizit etwas damit zu tun hat, dass es dir schlecht ging.
Meine Frage ist: Warum hast du nicht schon anfang der Woche abgesagt, wenn es dir doch da schon so schlecht ging, dass du krankgeschrieben wurdest, dann hätte er den Termin noch vergeben können.
Außerdem bin ich der Meinung, dass man gerade, wenn man in einer Krise ist, seine Therapiestunden wahrnehmen sollte, auch wenn es noch so schwer fällt, sich dorthin zu begeben (was ich gut verstehen kann). Wenn du das Gefühl hast, dass du "unverstanden" bist von deinem Therapeuten, dann solltest du das mit ih besprechen.
Aber das mit der Ausfallhonorar war voll O.K.
- Musste ich auch schon mal zahlen, obwohl ich mit Magen-Darm Grippe im Bett gelegen hab und mich keinen Meter vor die Tür bewegen konnte.

Flora
Quentin
Beiträge: 202
Registriert: 16. Sep 2003, 12:24

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von Quentin »

Hallo Ilonka.

Kann ich nur bestätigen. Normalerweise wird es vor Beginn einer Therapie ausgemacht, daß man bei kurzfristigen Absagen (ich glaube weniger als 24 oder 48 Std.) die Stunde zahlen muß, wenn kein Ersatz gefunden wird.

Neulich mußte ich selber mal kurzfristig absagen. Da es aber das erste mal nach 1 1/2 Jahren war, war mein Therapeut so kulant und hat mir die Stunde nicht in Rechnung gestellt.

Normalerweise hätte ich aber zahlen müssen.

Quentin
Ilonka
Beiträge: 77
Registriert: 18. Aug 2003, 23:49

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von Ilonka »

Danke für Eure Antworten. Dann wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als die Rechnung zu bezahlen. Schade, daß er mich zu Beginn der Therapie nie darauf aufmerksam gemacht hat.
ismile4you
Beiträge: 99
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von ismile4you »

liebe ilonka,

es ist, wie schon erwähnt, eine übliche praxis.

du sagst, er hat das nicht erwähnt vor der therapie. mmmh. bei meiner therapeutin habe ich einen sogenannten behandlungs-vertrag abgeschlossen, das heisst ich musste da was unterschreiben, auch über therapiezielen wurde dabei gesprochen. und das mit dem ausfallhonorar habe ich damals gelesen und akzeptiert durch unterschrift.

aber es gibt sicher kulanzfälle, wie oben auch schon jemand erwähnt hat. frage doch mal bei deiner therapeutin an? wenn du mit ihr über deine "unwissenheit" in diesem belang sprichst und du ihr erklärst, dass du ja per attest krankgeschrieben warst (hast du ja sicher was schriftliches drüber), vielleicht ist sie ja dir gegenüber dann kulant. probieren kannst du's ja. ob's erfolg hat ist ne andere sache. aber fragen kostet nichts. ich denke wichtig ist aber auf jeden falle, dass du deiner thera klar machst, dass das fernbleiben nichts mit deinem unmut in der vorigen stunde zu tun hatte, sondern davon unabhängig war!! und dass du aber über deinen unmut mit ihr drüber redest (s.u.).

was mir auffiel, dass du davon automatisch davon ausgehst, dass deine thera wusste, wie schlecht es dir ging? woher sollte sie das denn wissen, wenn du es ihr nicht klar mit worten gesagt hast in der betreffenden stunde. ist so ein typisches bsp., was mir auch oft passiert ist, dass man davon ausgeht, der andere "muss" doch merken, sehen (vielleicht an meiner mimik?) , fühlen, wie beschissen es mir geht... funktioniert so aber nicht. man muss das wirklich mit worten machen und deutlich und klar rüberbringen, und warum auch nicht mal mit wut? wenn sie denn da war.

für die zukunft weisst du's ja dann auch mit dem ausfallhonorar.

wenn du dich dort nicht gut verstanden oder aufgehoben fühlst, überlege mal, woran das genau liegt und habe den mut, darüber mit dem therapeuten zu reden. vielleicht ändert sich dadurch etwas. ansonsten kannst du ja irgendwann immer noch überlegen, ob du nicht wechselst, solltest dann aber rechtzeigig bei der krankenkasse abklären/anfragen wg der kostenübernahme und ferner rechtzeitig einen neuen thera suchen. aber das weist du ja bestimmt.

hoffe trotzdem, dir mut gemacht zu haben.

alles gute auf deinem weiteren weg,

karin
benben
Beiträge: 10
Registriert: 22. Okt 2003, 23:22

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von benben »

Wieso soll das ein Scheiß-Spiel sein?

Meines Erachtens geht es hier schlichtweg darum, daß der Therapeut keine Lust dazu hat, eine oder mehrere Stunden am Tag tatenlos herumzusitzen, weil ein oder mehrere Klienten vielleicht gerade unpäßlich sind oder den Termin ganz einfach verschludert haben.

Wenn Dir der Therapeut vier Stunden vor dem Termin absagt, dann ärgerst Du Dich vielleicht, aber kannst in der Zeit, zu der der Termin normalerweise stattgefunden hätte, in der Regel auch etwas anderes machen.

Ganz nebenbei bemerkt: Ich persönlich halte es für äußerst ungeschickt, als Klient kurz vor dem Termin ohne Angabe eines Grundes abzusagen. Das führt beinahe zwangsläufig zu einer Verärgerung des Therapeuten. Wenn man den Therapeuten jedoch davon überzeugt, daß man wirklich krank ist, zeigt er sich vermutlich viel eher kulant wenn man einen Termin kurzfristig absagt.

Ben
flora80
Beiträge: 3620
Registriert: 24. Mär 2003, 18:48

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von flora80 »

hat nix mit scheißspiel zu tun. der einfache unterschied ist: er/sie verdient damit geld, du nicht.... und eine stunde, zu der der patient nicht erscheint, kann auch nicht bei der KK abgerechnet werden. bei kurzfristiger absage hatte der therapeut/die therapeutin aber auch keine möglichkeit mehr, den termin neu zu belegen und das würde zwangsläufig zu verdienstverlusten führen. deshalb also das berühmte ausfallhonorar. jetzt kann man natürlich argumentieren, dass niemand etwas dafür kann, wenn er/sie kurzfristig krank wird, aber therapeuten arbeiten schließlich auch nicht nur für den reinen dienst an der menschheit, sondern müssen von dem, was sie tun, leben. außerdem hätte ich auch keine lust, meine zeit durch unfreiwilliges nichtstun zu vergeuden. in vielen fällen ist es sicherlich berechtigt, einen termin abzusagen, aber es gibt mit sicherheit genauso viele, in denen es nicht so berechtigt ist und denen wird mit einen ausfallhonorar auch vorgebeugt.... das leben ist hart....
sandrak
Beiträge: 530
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von sandrak »

hi,

na, da hab ich ja eher glück gehabt, nachdem ich gehört habe, das man ausfallshonorar zahlen muß. wußte ich gar nicht.
bin bereits 4 jahre beim gleichen therapeuten,..und es ist mir auch 2-3 passiert, dass ich sehr kurzfristig abgesagt habe,..wir haben dann drüber geredet.
aber mir ist schon klar jetzt, natürlich muß man dann zahlen, wenn man dazu aufgefordert wird, wurde ich nur noch nie.

lieben gruß
Sandra
Ilonka
Beiträge: 77
Registriert: 18. Aug 2003, 23:49

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von Ilonka »

Nachdem ich dieses Thema eröffnet habe, möchte ich mich dazu auch mal wieder zu Wort melden.

In der Zwischenzeit sehe ich das Thema abgeklärter - mir ist die Berechtigung und Notwendigkeit des Ausfallhonorars klar geworden. Was natürlich in meinem Fall schlecht gelaufen war, ist die Tatsache, daß vor Beginn der Behandlung darüber keine Aufklärung erfolgt ist. Und da dies meine erste Therapie war, wußte ich einfach nicht bescheid. Jetzt habe ich was dazu gelernt. Allerdings hat der Therapeut die Rechnung wieder zurückgezogen, weil er die vorherige Patienteninformation versäumt hatte.

Die kurzfristige Terminabsage meinerseits erfolgte einfach deshalb, weil ich mich in einer enormen Krise befand. Ich war ja 2 Wochen krankgeschrieben und war an diesem betreffenden Tag (wie an vielen anderen auch) nicht in der Lage mich anzuziehen und aus der Wohnung zu gehen. Natürlich wäre eine Erklärung von mir besser gewesen, aber mit dem Anrufbeantworter habe ich mir in dem Moment sehr schwer getan. Ich denke, ich habe auch zu viel von dem Therapeuten erwartet (ein Rückruf vielleicht).

Jetzt, 2 Wochen später, sehe ich das alles mit einem klareren Blick.
Caroline1
Beiträge: 831
Registriert: 19. Mär 2003, 16:48

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von Caroline1 »

Es ist wohl wie mit vielen andern Dingen auch: der Ton macht die Musik. Sagt man einen Termin ab, und erklärt möglichst höflich den Grund, dann ist das Gegenüber bestimmt eher bereit, "Gnade vor Recht" walten zu lassen. Und wenn man sich klar macht (wie ja auch hier schon beschrieben), dass ein Therapeut, ein Arzt oder sonst irgendjemand, der halt nicht nach einem festen Stundenlohn sein Brot verdient, sondern Stück für Stück mit jedem einzelnen Termin, kann man das wohl eher verstehen.

Natürlich gibts auch "Dienstanbieter", die sich ganz stur verhalten, das zeugt nicht unbedingt von menschlichem Einfühlungsvermögen, was man ja eigentlich gerade in diesen Berufen zurecht erwarten könnte. Aber meiner Meinung (und auch meinen eigenen Erfahrungen) nach, lassen sich solche Dinge durch ein offenes Ansprechen ganz oft aus der Welt schaffen.

Einen schönen Abend

Caroline
Leeloo
Beiträge: 33
Registriert: 13. Nov 2003, 15:41

Re: Bereitstellungshonorar/Ausfallhonorar (Frage an Hr. Dr. Niedermeier)

Beitrag von Leeloo »

Hallo,
ich möchte auch kurz noch meinen "Senf" dazugeben. Also, es ist juristisch nicht so klar, dass ein Ausfallhonorar gezahlt werden muß. Es gibt einige Gerichte, die da anders argumentieren. Schließlich hat Dein Therapeut ja auch anderes in der Praxis zu tun, also sitzt er ja nicht tatenlos herum; kann z.b. Büroarbeit erledigen o.ä.
Dann mußt Du auf keinen Fall zahlen, wenn diese Abmachung nicht ausdrücklich und zu Beginn der Therapie gemacht worden ist!
Allerdings ist es auch eine Frage der Art und Weise, wie schon geschrieben.

Gruss
Leeloo
Antworten