Seite 1 von 1

Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 19:14
von misswillswissn
Wann kann der Psychiater in etwa feststellen um welche psychischen Krankenheiten es sich handelt und um was für einen Schweregrad es sich bei einer Depression handelt? Und teilt der Psychiater das dem Patienten dann mit oder trägt er das nur in seine Akte ein oder muss man danach fragen, wenn man das wissen will

hehe viele Fragen auf einmal... Danke für eure Antworten

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 21:02
von misswillswissn
Wisst ihr es nicht oder ist die Frage doof?

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 21:22
von flocke
Naja, irgendeine Diagnose bekommst du bereits beim ersten Gespräch. Irgendwie muss der ja mit der Kasse abrechnen

Flocke

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 21:33
von Salvatore
Hallo Miss,

natürlich sind die Fragen nicht doof. Nur nicht so ungeduldig sein mit uns.

>Wann kann der Psychiater in etwa feststellen um welche psychischen Krankenheiten es sich handelt und um was für einen Schweregrad es sich bei einer Depression handelt?
Eine erste Verdachtsdiagnose kann er schon nach dem ersten Mal stellen. Es gibt im Diagnosekatalog spezifische Kriterien, die abgefragt werden können, schau mal hier:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ic ... 30-f39.htm (Depression F32.0)

>Wann kann der Psychiater in etwa feststellen um welche psychischen Krankenheiten es sich handelt und um was für einen Schweregrad es sich bei einer Depression handelt?
Das lässt sich so pauschal gar nicht beantworten. Bei mir war es so, dass ich etliche Fragebögen ausfüllen musste und nach der Auswertung wurde dann die "offizielle" Diagnose gestellt. Die war dann übereinstimmend mit der Anfangsdiagnose. In der Zwischenzeit bin ich aber zweimal oder so bei ihr gewesen.
Manchmal ergeben sich mit der Zeit weitere Diagnosen, wenn der Psychiater einen besser kennt.

>Und teilt der Psychiater das dem Patienten dann mit oder trägt er das nur in seine Akte ein oder muss man danach fragen, wenn man das wissen will
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man schon danach fragen muss.
Viele wollen auch nicht, dass sich der Patient nur auf seine Diagnose reduziert fühlt und sind deshalb ein bisschen zugeknöpft. Es kann auch kontraproduktiv sein, wenn der Patient z.B. nicht damit umgehen kann und sich dann denkt "mit dieser Diagnose ist eh Hopfen und Malz verloren". Kommt vor.
Ich hatte anfangs nicht den Mut, danach zu fragen und habs dann immer auf dem Krankenschein gelesen (also die ICD-10 und dann gegoogelt).
Später habe ich dann aber auch nach den Arztbriefen gefragt und auch zu lesen bekommen.

Ich habe inzwischen diverse Ärzte gesehen und während der Reha hat die Oberärztin in der Visite nach zehn Minuten zu wissen geglaubt, dass ich eine PS habe; das fand aber keiner meiner anderen Behandler, deshalb war das schnell wieder vom Tisch. Verunsichert hat es mich trotzdem eine Weile.

Ich habe auch schon von vielen gehört, die von diversen Ärzten diverse Diagnose bekommen haben, also würde ich jetzt nicht zu viel dareininterpretieren. (Du bist nicht deine Diagnose.)
Im Forum Psychotherapie gabs grad ein Faden dazu, kannst da ja mal reinschauen.

Es hat auch schon ein paar andere Threads hier über Diagnosen gegeben, versuch mal die Suchfunktion.

Lg, Salvatore

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 22:03
von Zauberland
nach einer ausführlichen Anamnese kann eine Diagnose schon stehen.
Du hast auf jeden Fall immer das Recht auf Einsicht in deine Unterlagen bezüglich der Diagnosen und der Behandlung und Einsicht in die Unterlagen, die an andere Ärzte, Krankenkassen,...geschickt werden.

Viele Grüße
Federleicht

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 22:29
von misswillswissn
Danke für die Antworten

irgendwie bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen mal in den älteren Beiträgen zu stöbern, aber hab es jetzt mal gemacht und sehr interessante Beiträge gelesen.

Dieses Forum ist echt hilfreich!

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 28. Nov 2012, 22:31
von misswillswissn
hmm würde mich zwar sehr interessieren was der Arzt so über mich schreibt, aber ich würde mich nicht trauen danach zu fragen... :/

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 29. Nov 2012, 11:12
von lucya
Frag ruhig nach... mein Hausarzt gibt mir keine Berichtet u.a. Er ist auch nicht dazu verpflichtet, wenn es sich um psychiatrische Dinge handelt. Mein Psychiater gibt sie mir. Mehr als Nein sagen kann dein doch nicht. Und eine Diagnose steht Dir auf jeden Fall zu...

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 29. Nov 2012, 15:55
von jep
Da fällt mit gerade ein Satzt dazu ein, weiss leider nicht mehr von wem: "Diagnose ist nichts als üble Nachrede"
Das hilft mir immer mal wieder, mich als Mensch zu sehen und nicht als "Die Depressive"

Re: Nach wie vielen Sitzungen kann eine psychiatrische Krankheit diagnostiziert werden?

Verfasst: 5. Dez 2012, 11:16
von krimi56
Grundsätzlich hast du als Patient IMMER das Recht in deine persönlichen Krankenakten Einsicht zu erhalten und über deinen Gesundheitszustand lückenlos informiert zu sein. Das gehört zu deinem Selbstbestimmungsrecht als Patient und ist genau genommen sogar im GG verankert, mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Ob das jetzt psychisch sinnvoll ist, sei jetzt mal dahingestellt.
Der Eine geht realistisch damit um was im Bericht steht, der Andere verfällt evtl. in Panik.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Und zwar diese:
Sind die Befunde zu Zwecken einer Begutachtung für den Rententräger angefordert darfst du vorerst keine Einsicht erhalten. Diese Unterlagen werden auch von der anfordernden Behörde/Versicherung gezahlt, sind also dann quasi deren Eigentum. Du bist zur Mitarbeit verpflichtet wenn du Leistungen in Anspruch nehmen willst.

Ist dieser Bericht aber derselbe wie der, der für deinen Arzt/Neurologen bestimmt gewesen wäre, darfst du natürlich hineinschauen, bzw. spricht nichts dagegen ihn dir auszuhändigen.