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bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 14. Jun 2011, 19:58
von newbee11
Hallo,

ich mache seit 09/2010 eine Verhaltenstherapie, doch es geht mir nicht gut und ich muss im august nochmal stationär gehen.
ich habe heute meiner Thera geschrieben sie möge mir bitte einen Bericht über die bisherige Therapie geben damit ich diesen für meine stationäre Behandlung gleich dabei habe.
Habe ich ein Recht darauf?

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 14. Jun 2011, 20:33
von wütend
Liebe Pauline,

offiziell hat Du das Recht auf diesen Bericht. Praktisch kann der Therapeut ihn aber mit der Begründung verweigern, das es deiner Gesundheit schaden würde, den Bericht zu lesen, dann braucht er ihn dir nicht zu schicken.

Sinnvoll ist es deshalb, den Hausarzt zu bitten einen Bericht vom Psychotherapeuten anzufordern. Wenn Du dich mit deinem Hausarzt gut verstehst, wird er dich den Bericht lesen lassen.

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 11:55
von I-AAH
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Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 12:27
von newbee11
ich bin nun leicht verwirrt,
warum ist es nicht sinnvoll diesen zu lesen?
es betrifft doch mich.......

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 13:02
von I-AAH
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Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 14:59
von newbee11
ja du hast recht,
ich denke ich will nichts negatives von mir lesen, reicht ja schon das eh alles negativ ist.
das zieht einen ja doch noch tiefer, doch manchmal frage ich mich ob es noch tiefer geht.
danke für die hilfreiche antwort
lg

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 16:10
von Andreas01
Hallo,
nun wenn man es nicht wissen will, was so alles aufgeschrieben wird, dann ist es einfach, gar nichts tun.
Will man es wissen und es ist das gute Recht es zu wissen, dann fordet man ganz einfach "Akteneinsicht" ein, die kann nicht verweigert werden.
Im übrigen müssen Therapeuten die Therapie dokumentieren, auch diese Dokumention muss er auf Verlangen offen legen, selbsverständlich nur dem Patienten oder seinen Rechtsvertreter gegenüber (Schweigepflicht)

Gruß
Andreas

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 17:33
von I-AAH
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Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 18:03
von wütend
Lieber Andreas,

wie ich bereits schrieb, besteht ein theoretisches Recht darauf zu wissen was man hat.
Praktisch kann aber jedem Psychiatrie- oder Psychotherapiepatieten diese Wissen vorenthalten werden, Akteneinsicht verweigert werden mit der Begründung das es dem therapetischen Proprozess schadet wenn das Patient die Einschätzung seines Therapeuten erfährt. Oder aber es der psychischen Gesundheit des Patienten schadet zu wissen was er hat.

Schau hier:
http://www.schweigepflicht-online.de/Se ... nsicht.htm

Was definitiv vom Psychotherapeuten nicht verweigert werden kann, ist die Weiterleitung von Krankendaten, Krankenakten, Berichte an mit- oder weiterbehandelde Kollegen und Ärzte. Und über diese, vor allen über Ärzten aus dem somatischen Bereich kann man dann die gewünschte Einsicht zu bekommen. Denn diese Ärzte sind es gewohnt Einsicht gewähren zu müssen, und können warscheinlich genau so wenig wie die Patienten nachvollziehen warum Psychiater und Psychotherapeuten sich auf einen therapeutischen Vorbehalt berufen dürfen.

http://www.gesundheitundrecht.de/urteile/?id=13

Und auf genau diese Art und Weise bin ich zu einem psychiatrischen/psychotherapeutischen Bericht/Befund über mich gekommen.

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 18:33
von newbee11
mein behandelnder psychiater wollte nicht das ich den bericht über meinen stationären aufenthalt in die hände bekomme. habe dies jedoch auf einen umweg doch geschafft und er hatte recht.
doch der bericht über meine bisherige psychotherapie? ich bin hin und her gerissen ob ich diesen dann wirklich lesen will?

ihr habt ja recht, werde es mir noch einige tage überlegen..................
danke für die antworten
lg

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 15. Jun 2011, 22:56
von Andreas01
@Parson

>>>Und auf genau diese Art und Weise bin ich zu einem psychiatrischen/psychotherapeutischen Bericht/Befund über mich gekommen.<<<

ist sowieso klar, mittels Anwalt gehts doch, diesen Göttern ihr Handwerk offen zu legen.

Gruß
Andreas

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 16. Jun 2011, 18:16
von wütend
>>ist sowieso klar, mittels Anwalt gehts doch, diesen Göttern ihr Handwerk offen zu legen.<<

Nein, lieber Andreas

über einen Anwalt hätte ich den Bericht nicht bekommen. Wie ich jetzt zum dritten mal schreibe, kann sich der Psychotherapeut und der Psychiater immer auf sein Recht des therapeutischen Vorbehalts berufen und die Einsicht verweigern, auch einem Anwalt des Patienten gegenüber. Darüber gibt es bereits unzählige Gerichtsverfahren bis vor höchste Gerichte. Es wird immer abgelehnt.
Parktisch hat somit der Psychotherapiepatient kein einklagbares Recht auf Krankenakteneinsicht.
Und wenn Du die von mir für dich eingestellten rechtlichen Links gelesen hättest, wüstest Du das auch.

Es gibt nur einen einzigen Weg an einen Bericht/Befund des Psychotherapeuten oder Psychiaters zu kommen, der diesen nicht herrausgeben will. Wie ich bereits oben beschrieben habe, geht das nur über einen anderen Arzt oder Therapeuten der diesen Bericht anfordert und dann einen kulanter Weise lesen läßt.

Lieber Andreas, hast Du das jetzt begriffen oder schreibe ich chinesisch.

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 20. Jun 2011, 19:02
von Andreas01
>>>Es wird immer abgelehnt.<<<

nicht immer, wenn man den "richtigen" Anwalt hat, dieser braucht noch nicht mal ein Gericht dazu um dem Therapeuten aus der Reserve zu locken.

Gruß
Andreas

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 20. Jun 2011, 19:43
von Grenzgängerin
Aus der Klinik, in der ich abgebrochen habe, wollte ich auch gerne den Bericht lesen. Der war so gekennzeichnet, dass meine Psychiaterin mir ihn eigentlich nicht zum lesen hätte geben "dürfen".

Sie hat es trotzdem getan, allerdings so, dass sie ihn mir ausgedruckt hat und mich im Wartezimmer in Ruhe hat lesen lassen (mit Textmarker) und wir uns anschließend noch mal zusammengesetzt haben. Ihr war das wichtig, dass ich ihn nicht so ganz ohne Ansprechperson lese. Was ich im Nachhinein auch definitiv gut finde. Da waren einige Begriffe/Redewendungen drin, die zunächst mal komisch bis verletzten klangen. Obwohl ich nach so vielen Jahren psychologisch nicht ganz unbedarft bin, sagte mir so einiges nichts und es war gut, dass sie mir das "übersetzt" hat.

Insofern denke ich, es ist eine zweischneidige Sache.

Gar keinen Einblick zu gewähren finde ich aber auch nicht besonders vertrauensbildend.

Re: bekomme ich den Bericht????

Verfasst: 20. Jun 2011, 19:45
von wütend
>>>>Es wird immer abgelehnt.<<<<

Das Recht des therapeutischen Vorbehalts hat für Psychotherapeuten und Psychiater (im Gegensatz zu anderen Ärzten) nach wie vor immer noch volle Gültigkeit und wurde bis zu den höchsten deutschen Gerichten bestätig. (mit einer Ausnahme, Foresischen Patienten ist Einblick zu gewähren)

>>nicht immer, wenn man den "richtigen" Anwalt hat, dieser braucht noch nicht mal ein Gericht dazu um dem Therapeuten aus der Reserve zu locken.<<

Der Psychotherapeut hat das Recht des therapeutischen Vorbehalts, aber nicht die Pflicht. Er darf dem Patienten jederzeit Einblick in die Krankenakte gewären und ihm natürlich auch sämmtliche Erkenntnisse über ihn mitteilen. Er darf es, aber er kann nicht dazu verpflichtet werden, von keinem Anwalt oder Gericht in Deutschland.

Wenn dein Psychotherapeut dir über deinen Anwalt die von dir gewünschten Infos zukommen läßt, dann ist das wunderbar.