Neue Therapie nach Abbruch durch Therapieeinrichtung
Verfasst: 26. Sep 2010, 12:22
Hallo!
Ich bin zwar eigentlich ganz gut informiert, wenn es darum geht, wann eine Psychotherapie genehmigt und gezahlt wird durch die Krankenkasse und wann nicht. Doch jetzt habe ich mal ein Problem, was ich so noch nicht kannte und was mich echt ratlos macht:
Ich bin seit fast 2 Jahren ambulant in einer Klinik in der "Therapie" (diese besteht darin, dass ich alle 3 Monate Tabletten kriege, weil dort keine Therapieangebote für Angststörung angeboten werden).
Nun hat die Klinik die Richtlinien geändert: Entweder, ich lasse mich tagesstationär oder stationär aufnehmen oder ich muss mir einen ambulanten Therapeuten suchen. Stationär / Tagesklinik geht nicht, denn ich bin selbstständig und kann nicht einfach so meine kleine Firma zu machen - außerdem hält mein behandelnder Arzt das für nicht notwendig (die Aufnahme in die Klinik).
Allerdings haben wir hier in unserer Stadt eine Wartezeit von 9 Mon. bis etwa 3 Jahre auf einen Platz bei einem Therapeuten und / oder Psychiater.
Wenn die Klinik mich nicht weiter behandeln will, wenn ich nicht stationär eine Therapie mache, gilt das dann eigentlich als "mutwillig abgebrochen"? D.h.: Wenn ich in 6 Monaten wieder von vorne anfangen kann mit allem, muss ich dann damit rechnen, die Kosten selbst zahlen zu müssen?
Ach ja, Therapiegruppen gibt es natürlich auch in der Klinik, doch die sind, gemäß meines Arztes für mein Krankheitsbild komplett nicht nutzbar. Und es ist, wie er sagt, nicht sinnvoll, eine Tagesklinik bzw. eine stationäre Therapie zu machen, da die dort z. B. keine Konfrontationstherapie durchführen. Die mache ich übrigens, unbegleitet und undokumentiert, alleine für mich - Fortschritte will mein Arzt in der Klinik gar nicht wissen, die Termine dort dauern oft nur 5 Min.
Kennt sich jemand damit aus?
Schönen Gruß,
Niccolina
Ich bin zwar eigentlich ganz gut informiert, wenn es darum geht, wann eine Psychotherapie genehmigt und gezahlt wird durch die Krankenkasse und wann nicht. Doch jetzt habe ich mal ein Problem, was ich so noch nicht kannte und was mich echt ratlos macht:
Ich bin seit fast 2 Jahren ambulant in einer Klinik in der "Therapie" (diese besteht darin, dass ich alle 3 Monate Tabletten kriege, weil dort keine Therapieangebote für Angststörung angeboten werden).
Nun hat die Klinik die Richtlinien geändert: Entweder, ich lasse mich tagesstationär oder stationär aufnehmen oder ich muss mir einen ambulanten Therapeuten suchen. Stationär / Tagesklinik geht nicht, denn ich bin selbstständig und kann nicht einfach so meine kleine Firma zu machen - außerdem hält mein behandelnder Arzt das für nicht notwendig (die Aufnahme in die Klinik).
Allerdings haben wir hier in unserer Stadt eine Wartezeit von 9 Mon. bis etwa 3 Jahre auf einen Platz bei einem Therapeuten und / oder Psychiater.
Wenn die Klinik mich nicht weiter behandeln will, wenn ich nicht stationär eine Therapie mache, gilt das dann eigentlich als "mutwillig abgebrochen"? D.h.: Wenn ich in 6 Monaten wieder von vorne anfangen kann mit allem, muss ich dann damit rechnen, die Kosten selbst zahlen zu müssen?
Ach ja, Therapiegruppen gibt es natürlich auch in der Klinik, doch die sind, gemäß meines Arztes für mein Krankheitsbild komplett nicht nutzbar. Und es ist, wie er sagt, nicht sinnvoll, eine Tagesklinik bzw. eine stationäre Therapie zu machen, da die dort z. B. keine Konfrontationstherapie durchführen. Die mache ich übrigens, unbegleitet und undokumentiert, alleine für mich - Fortschritte will mein Arzt in der Klinik gar nicht wissen, die Termine dort dauern oft nur 5 Min.
Kennt sich jemand damit aus?
Schönen Gruß,
Niccolina