Behandlungsvertrag

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titanic
Beiträge: 362
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Behandlungsvertrag

Beitrag von titanic »

Hallo tapfere Mitkämpfer !
Nach einigen Jahren mache ich eine erneute Therapie. Neu ist dabei auch, dass es einen schriftlichen "Vertrag" gibt,den ich unterschreiben muss. Es enthält u.a. das Thema Fristenregelung zur rechtzeitigen Absage, In Rechnung-Stellen von Ausfallhonorar.....sowie, wann der Therapeut die Schweigepflicht brechen darf bzw. "Maßnahmen" ergreifen kann. etc.
Irgendwie habe ich da das Gefühl, meine "Entmündigung" im vorraus zu tolerieren, wenn es mir mal schlecht geht....?
Was meint Ihr. Ist so ein Vertrag üblich und akzeptabel?
Bei meinen bisherigen Therapien war das nicht der Fall.
Das Psychotherapie-Gesetz enthält diese Regelungen ohnehin.
Hoffe auf rege Antworten
Grüße
Titanic
DepriXX
Beiträge: 1498
Registriert: 5. Feb 2004, 10:57

Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von DepriXX »

hi
so etwas hatte ich bisher selber nicht, ich würde es auch nicht extra unterschreiben!
--

liebe grüße

.::. DepriXX .::.



BeAk

Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von BeAk »

Liebe Titanic,

ich habe einen sollchen Vertrag unterschreiben.
Twinkle
Beiträge: 179
Registriert: 28. Mär 2003, 15:55

Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von Twinkle »

hallo titanic!

gerade verträge in bezug auf "Thema Fristenregelung zur rechtzeitigen Absage, In Rechnung-Stellen von Ausfallhonorar" sind völlig normal und durchaus gängig.

leider gibt es jedoch da therapeuten, die sehr seltsame fristen aufstellen. z.b. kann ich nicht 1 woche vorher absagen, wenn ich krank werde. dass man jedoch mind 24 oder 48 stunden vorher absagen muss, ohne zahlen zu müssen, ist normal.

meine thera macht bei für sie eindeutiger krankheit auch ausnahmen. wenn ich ne fette erkältung habe, dann hat sie noch nie kassiert.

was das thema schweigepflicht und "maßnahmen" betrifft, wollen theras manchmal die patienten durch die vereinbarung noch extra darauf aufmerksam machen. nicht dass es nachher heißt, man hat ja von nichts gewußt. auch wenn das bereits per gesetz geregelt ist.

gruß
twinkle
steppenwolf1

Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von steppenwolf1 »

kenne von kliniken her, einen Vertrag unterzeichnen zu müssen, kein SVV (bzw. das war nur von dem Sozio)bzw. keine siuzidhandlungen.
Denke dass diese Vereinbarungen normal sind. Ansonsten kenn ich es nciht, aber ich glaub es versteht sich von selbst, wenigstens einen oder zwei Tage vorher abzusagen, wenn man unheilbar erkrankt ... nee, aber ich denke, dass bei Krankheit keiner ein Theather machen dürfte/sollte/müsste. Ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt, weiss ich nicht. Mich würde es stören, wenn ein Thera mit so einem Wischblatt vor mir rumwedeln würde.

Gruss, s.wölfin
Dendrit
Beiträge: 4976
Registriert: 23. Mai 2003, 11:14
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Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von Dendrit »

Hallo Titanic,

Irgendwie habe ich da das Gefühl, meine "Entmündigung" im vorraus zu tolerieren, wenn es mir mal schlecht geht....?

Ich bin so meine Psychologen durchgegangen. Von dem abgesehen, dass ich so eine Passage gelesen hätte, hätte ich es allerdings nur bei einem nicht gewollt. Kann das aber natürlich nur im Nachhinein beurteilen, dass es vermutlich daran liegt, dass tatsächliches Vertrauen zu dem Therapeuten dagewesen ist/wäre. Aber wenn ich den Arzt/Therapeuten nicht kenne und das lesen würde und unterschreiben müsste, würde ich vermutlich Panik schieben. Oder dicht machen. Würde aber fragen, ob man diesen Passus nicht streichen könne und sagen warum.

LG, Manuela
titanic
Beiträge: 362
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von titanic »

Hallo Ihr,
Danke für alle Antworten.
Ja, ich kämpfe noch so mit meiner Entscheidung rum, aber auch, ob ich überhaupt 'ne Therapie beantragen soll....
Jetzt habe ich auch noch einen Riesenberg mit Fragebögen etc. erhalten und jedesmal, wenn ich mich erneut davorsetze, geht es mir richtig mies. Meine Diagnose steht bereits seit 6 Jahren fest (reine Depression) - und jetzt wird erneut mit Fragen bombardiert, die Borderline oder Schizophrenie ausschließen sollen. Der Therapeut möchte zum jetzigen Zeitpunkt weder die bestehende Akte sichten, noch mit dem behandelnden Psychiater sprechen.
Ich verstehe die Logik dabei nicht.....
Obwohl beide in einem Team sind (es handelt sich um eine Psych. Ambulanz)???
Dass der Therapeut sich ganz unvoreingenommen ein Bild von mir machen will, sehe ich ja ein, aber ob das genügt, um doppelt und dreifach einen solchen "Aufriss" zu veranstalten?
Mit ratlosen Grüßen
Titanic
BeAk

Re: Behandlungsvertrag

Beitrag von BeAk »

Liebe Titanic,

wenn Du eine Verhaltenstherapie beginnen willst, wirst Du da durch müssen.

Der Therapeut möchte sich ein Bild von Deiner aktuellen Situation machen, und nicht der von vor 3 Jahren.

Therapie ist arbeit und kein Seelengetätschel.
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