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Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 22. Jul 2018, 17:24
von Gertrud Star
Hallo Peter,
hat der Polizist immer sofort jemand an der Hand, oder fährt der denjenigen dann doch erstmal ins Krankenhaus, wo dann NACH dem Hinbringen geurteilt wird?
Einweisen kann der selbst wohl nicht. Aber was passiert, wenn derjenige, der auffällt, dann schon im KKH ist, und zwar MIT den entsprechenden Auskünften über Gefährdung?
Ich kenne eine, die eingesperrt wurde und wochenlang behalten wurde, obwohl ihr nichts fehlte (psychisch, körperlich schon). Da musste ein Lokalpolitiker ran, um sie nach mehr als einem Monat raus zu holen. Andere werden auf Behörden gerne mal bedroht, eingesperrt zu werden, wenn sie zu unbequem erscheinen.
Was dann wohl ein Richter entscheiden mag?
LG Gertrud

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 22. Jul 2018, 19:40
von John4155
Hallo Peter,

ich habe mal ein Praktikum beim Rettungsdienst gemacht. Wir hatten einmal einen Einsatz bei dem wir über die Integrierte Leitstelle von einer Polizeiinspektion angefordert worden sind. Die hatten auf der Inspektion eine Person die Andeutungen in Richtung Suizid gemacht hatte. Deshalb entschied die Polizei die Person durch den Rettungsdienst zur Notaufnahme einer psy. Fachklinik fahren zu lassen. Was wir auch getan haben. Im Schlepptau hatten wir eine Streife. Wir haben die Person an den Aufnahmearzt übergeben. Der hat dann entschieden wie es weiter geht.

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 23. Jul 2018, 21:11
von Peter1
Hallo John
Der Arzt kann ihn einweisen(Gefahr im Verzug) Der Gerichtsbeschluss muß allerdings Zeitnah folgen. Zeitnah bedeutet in diesem Fall am nächsten Arbeitstag um 12 Uhr Mittags.

VlG Peter

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 24. Jul 2018, 11:04
von Bittchen
Der Fall Mollath,war der nicht auch in Bayern ?

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 24. Jul 2018, 17:09
von Gertrud Star
Ach dann legt der Arzt die Einweisung fest. Die Untersuchung ist noch keine Einweisung, erst die Bestimmung der Krankenhausaufnahme durch den Arzt.

Ja, der Mollath ist aus Bayern. Da gibt es aktuell noch so einen Fall, kam letzte Woche etwas in einem Regionalprogramm, aber nicht in Bayern.
Das dürften Einzelfälle sein, die einem in diesem Zusammenhang immer kommen, weil die so bekannt sind.

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 26. Sep 2018, 00:25
von Gertrud Star
Info-Veranstaltung

Das neue bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Bayern hat endlich sein antiquiertes Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke reformiert. Das neue Gesetz heißt Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) und enthält nun neben den Vorschriften zur Unterbringung in einer Klinik und zur Zwangsbehandlung auch einige Paragraphen, die sich mit ambulanten Hilfen beschäftigen; es wurde im Juli 2018 vom Landtag beschlossen und tritt sukzessive in Kraft.

Man findet im Gesetz einige fortschrittliche Elemente – so ist z. B. die flächendeckende Einführung von psychiatrischen Krisendiensten einmalig in der Bundesrepublik –, es bleibt aber in anderen wichtigen Punkten hinter den Forderungen von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten zurück.

Rechtsanwalt Rolf Marschner wird die neue Rechtslage in Bayern darstellen. Dabei wird er an Beispielen aus der Praxis verdeutlichen, welche konkreten Auswirkungen sie hat.

Der Referent: Rolf Marschner, Dr. jur., Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für Sozialrecht, engagiert sich seit langem für die Rechte von Patienten in der Psychiatrie und ist Gründungsmitglied des Netzwerks Psychiatrie München e. V. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift "Recht & Psychiatrie" und Autor zahlreicher Fachpublikationen, u. a. zu Unterbringung, Freiheitsentzug und Betreuungsrecht.
Der Vortrag setzt keine speziellen Vorkenntnisse voraus. Er richtet sich an Fachkräfte im psychosozialen Bereich und an interessierte Laien.– Anschließend Diskussion.
Zeit: Dienstag, 16. Oktober 2018, 19:00 Uhr.
Ort: Fakultät für Psychologie und Pädagogik ("Schweinchenbau"), Leopoldstr. 13, 80802 München, Hörsaal 2U01 (im Untergeschoss).
U-Bahn Giselastraße. Der Zugang ist behindertengerecht.
Eintritt: 8 €, ermäßigt (nur gegen Nachweis: Student/in, Rentner/in, München-Pass etc.) 3 €.

Hier zum Herunterladen: eine kurze Übersicht und Beurteilung des PsychKHG [50 KB] , verfasst von unserem Mitarbeiter Rudolf Winzen, als PDF-Datei.

https://www.kompass-m.de/aktuell/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 24. Apr 2019, 11:26
von ßßßß
nach 1 Jahr eien Beitrag zur Praxis in Notizbuch BR 2 24.04.2019 11-12

wahrscheinlich nicht als podcast

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 24. Apr 2019, 15:34
von Gertrud Star
https://www.br.de/radio/bayern2/program ... 26958.html" onclick="window.open(this.href);return false;

https://www.br.de/radio/bayern2/sendung ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

https://www.br.de/radio/bayern2/service ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Wenn nix kommt, vielleicht einfach beim Sender mal anfragen?
Ihr wisst ja, je mehr Leute fragen....

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 25. Apr 2019, 14:56
von anna54
Hallo zusammen
ich bin erschlagen von diesem Thema,danke,dass ihr so viel zusammengetragen habt,ich lese mich langsam ein.
anna54

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Verfasst: 26. Apr 2019, 17:36
von Gertrud Star
Ich habe gerade das Manuskript von der Sendung "Notizbuch" zu dem Thema psychisch-Krankengesetz auf Anfrage bekommen (Kontaktformular auf der Homepage, mache ich manchmal bei Sendern und auch Zeitungen und bekomme dann auch meist Material).
Ob ich das hier veröffentlichen darf, weiß ich nicht, müsste ich erst fragen. Lese es aber erstmal durch.
Ansonsten: selbst anfragen, anders gehts nicht.
LG