Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Gertrud Star
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Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Gertrud Star »

Hallo Peter,
hat der Polizist immer sofort jemand an der Hand, oder fährt der denjenigen dann doch erstmal ins Krankenhaus, wo dann NACH dem Hinbringen geurteilt wird?
Einweisen kann der selbst wohl nicht. Aber was passiert, wenn derjenige, der auffällt, dann schon im KKH ist, und zwar MIT den entsprechenden Auskünften über Gefährdung?
Ich kenne eine, die eingesperrt wurde und wochenlang behalten wurde, obwohl ihr nichts fehlte (psychisch, körperlich schon). Da musste ein Lokalpolitiker ran, um sie nach mehr als einem Monat raus zu holen. Andere werden auf Behörden gerne mal bedroht, eingesperrt zu werden, wenn sie zu unbequem erscheinen.
Was dann wohl ein Richter entscheiden mag?
LG Gertrud
John4155
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Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von John4155 »

Hallo Peter,

ich habe mal ein Praktikum beim Rettungsdienst gemacht. Wir hatten einmal einen Einsatz bei dem wir über die Integrierte Leitstelle von einer Polizeiinspektion angefordert worden sind. Die hatten auf der Inspektion eine Person die Andeutungen in Richtung Suizid gemacht hatte. Deshalb entschied die Polizei die Person durch den Rettungsdienst zur Notaufnahme einer psy. Fachklinik fahren zu lassen. Was wir auch getan haben. Im Schlepptau hatten wir eine Streife. Wir haben die Person an den Aufnahmearzt übergeben. Der hat dann entschieden wie es weiter geht.
Viele Grüße

John
Peter1
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Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Peter1 »

Hallo John
Der Arzt kann ihn einweisen(Gefahr im Verzug) Der Gerichtsbeschluss muß allerdings Zeitnah folgen. Zeitnah bedeutet in diesem Fall am nächsten Arbeitstag um 12 Uhr Mittags.

VlG Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
Bittchen
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Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Bittchen »

Der Fall Mollath,war der nicht auch in Bayern ?
Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
Gertrud Star
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Registriert: 30. Jun 2014, 19:09

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Gertrud Star »

Ach dann legt der Arzt die Einweisung fest. Die Untersuchung ist noch keine Einweisung, erst die Bestimmung der Krankenhausaufnahme durch den Arzt.

Ja, der Mollath ist aus Bayern. Da gibt es aktuell noch so einen Fall, kam letzte Woche etwas in einem Regionalprogramm, aber nicht in Bayern.
Das dürften Einzelfälle sein, die einem in diesem Zusammenhang immer kommen, weil die so bekannt sind.
Gertrud Star
Beiträge: 3441
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Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Gertrud Star »

Info-Veranstaltung

Das neue bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Bayern hat endlich sein antiquiertes Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke reformiert. Das neue Gesetz heißt Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) und enthält nun neben den Vorschriften zur Unterbringung in einer Klinik und zur Zwangsbehandlung auch einige Paragraphen, die sich mit ambulanten Hilfen beschäftigen; es wurde im Juli 2018 vom Landtag beschlossen und tritt sukzessive in Kraft.

Man findet im Gesetz einige fortschrittliche Elemente – so ist z. B. die flächendeckende Einführung von psychiatrischen Krisendiensten einmalig in der Bundesrepublik –, es bleibt aber in anderen wichtigen Punkten hinter den Forderungen von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten zurück.

Rechtsanwalt Rolf Marschner wird die neue Rechtslage in Bayern darstellen. Dabei wird er an Beispielen aus der Praxis verdeutlichen, welche konkreten Auswirkungen sie hat.

Der Referent: Rolf Marschner, Dr. jur., Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für Sozialrecht, engagiert sich seit langem für die Rechte von Patienten in der Psychiatrie und ist Gründungsmitglied des Netzwerks Psychiatrie München e. V. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift "Recht & Psychiatrie" und Autor zahlreicher Fachpublikationen, u. a. zu Unterbringung, Freiheitsentzug und Betreuungsrecht.
Der Vortrag setzt keine speziellen Vorkenntnisse voraus. Er richtet sich an Fachkräfte im psychosozialen Bereich und an interessierte Laien.– Anschließend Diskussion.
Zeit: Dienstag, 16. Oktober 2018, 19:00 Uhr.
Ort: Fakultät für Psychologie und Pädagogik ("Schweinchenbau"), Leopoldstr. 13, 80802 München, Hörsaal 2U01 (im Untergeschoss).
U-Bahn Giselastraße. Der Zugang ist behindertengerecht.
Eintritt: 8 €, ermäßigt (nur gegen Nachweis: Student/in, Rentner/in, München-Pass etc.) 3 €.

Hier zum Herunterladen: eine kurze Übersicht und Beurteilung des PsychKHG [50 KB] , verfasst von unserem Mitarbeiter Rudolf Winzen, als PDF-Datei.

https://www.kompass-m.de/aktuell/index.html" onclick="window.open(this.href);return false;
ßßßß

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von ßßßß »

nach 1 Jahr eien Beitrag zur Praxis in Notizbuch BR 2 24.04.2019 11-12

wahrscheinlich nicht als podcast
Gertrud Star
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Registriert: 30. Jun 2014, 19:09

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Gertrud Star »

https://www.br.de/radio/bayern2/program ... 26958.html" onclick="window.open(this.href);return false;

https://www.br.de/radio/bayern2/sendung ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

https://www.br.de/radio/bayern2/service ... index.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Wenn nix kommt, vielleicht einfach beim Sender mal anfragen?
Ihr wisst ja, je mehr Leute fragen....
anna54
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Registriert: 14. Sep 2010, 15:08

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von anna54 »

Hallo zusammen
ich bin erschlagen von diesem Thema,danke,dass ihr so viel zusammengetragen habt,ich lese mich langsam ein.
anna54
Gertrud Star
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Registriert: 30. Jun 2014, 19:09

Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln

Beitrag von Gertrud Star »

Ich habe gerade das Manuskript von der Sendung "Notizbuch" zu dem Thema psychisch-Krankengesetz auf Anfrage bekommen (Kontaktformular auf der Homepage, mache ich manchmal bei Sendern und auch Zeitungen und bekomme dann auch meist Material).
Ob ich das hier veröffentlichen darf, weiß ich nicht, müsste ich erst fragen. Lese es aber erstmal durch.
Ansonsten: selbst anfragen, anders gehts nicht.
LG
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