Re: Ende Gelände (lang)
Verfasst: 5. Dez 2008, 12:42
Hallo Martin,
Glückwunsch zu Deiner Entscheidung. Deine Anwältin für Arbeitsrecht, wird Dir die weiteren Schritte erläutern.
Zu Deiner Krankmeldung, Arbeitslosigkeit usw.
Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld. 80 Prozent vom letzten Verdienst. Das Arbeitslosengeld beträgt nur 60 Prozent (plus, minus für Familie und Kinder), jedoch egal wie, es ist niedriger. Wenn Du weiterhin krankgeschrieben bleibst, ist das kein Problem für die AA. Im Gegenteil.
Ich habe das alles schon durchexerziert. Der AA ist es sogar lieber, Du bleibst krankgeschrieben. Denn so lange zahlt die KK für Dich. Du bist weiterhin renten- und arbeitslosenversichert und natürlich in der gesetzlichen KK.
Dein Arbeitslosengeld wird immer nach Deinem letzten Arbeitseinkommen berechnet. Dazu gibt Dir die AA Auskunft. Glaube nicht, dass sich diesbezüglich etwas geändert hätte. Wenn doch, Vorsicht.
Ich kann mir vorstellen, dass Du momentan ziemlich ausgepowert bist. Es liegt einiges hinter Dir und es kommt noch einiges auf Dich zu. Wie wäre es mit einer Reha? Danach könntest Du Deine Ziele neu stecken. Jetzt komme erst einmal zur Ruhe.
Bei der RA höre bitte genau hin und mache Dir vorher Stichpunkte, was Du sie alles fragen möchtest. RA sind auch nur Menschen und sie müssen mit Infos gefüttert werden, damit die Klageschrift ein Erfolg wird.
Ich wünsche Dir ein ruhiges WE, Ina
Glückwunsch zu Deiner Entscheidung. Deine Anwältin für Arbeitsrecht, wird Dir die weiteren Schritte erläutern.
Zu Deiner Krankmeldung, Arbeitslosigkeit usw.
Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld. 80 Prozent vom letzten Verdienst. Das Arbeitslosengeld beträgt nur 60 Prozent (plus, minus für Familie und Kinder), jedoch egal wie, es ist niedriger. Wenn Du weiterhin krankgeschrieben bleibst, ist das kein Problem für die AA. Im Gegenteil.
Ich habe das alles schon durchexerziert. Der AA ist es sogar lieber, Du bleibst krankgeschrieben. Denn so lange zahlt die KK für Dich. Du bist weiterhin renten- und arbeitslosenversichert und natürlich in der gesetzlichen KK.
Dein Arbeitslosengeld wird immer nach Deinem letzten Arbeitseinkommen berechnet. Dazu gibt Dir die AA Auskunft. Glaube nicht, dass sich diesbezüglich etwas geändert hätte. Wenn doch, Vorsicht.
Ich kann mir vorstellen, dass Du momentan ziemlich ausgepowert bist. Es liegt einiges hinter Dir und es kommt noch einiges auf Dich zu. Wie wäre es mit einer Reha? Danach könntest Du Deine Ziele neu stecken. Jetzt komme erst einmal zur Ruhe.
Bei der RA höre bitte genau hin und mache Dir vorher Stichpunkte, was Du sie alles fragen möchtest. RA sind auch nur Menschen und sie müssen mit Infos gefüttert werden, damit die Klageschrift ein Erfolg wird.
Ich wünsche Dir ein ruhiges WE, Ina