Re: Bayern will Depressive wie Straftäter behandeln
Verfasst: 21. Apr 2018, 12:05
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Nein, das hat nichts damit zu tun, ins Führungszeugnis kommen Vorstrafen.Bellasus hat geschrieben:...und dafür ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, dann leider Pech gehabt hat? Kommt der Eintrag im Register in das Führungszeugnis????
Das Ziel des BayPsychKHG ist laut S. 1 ja die Herstellung "eines sachgerechten Ausgleichs zwischen den Belangen psychisch kranker Menschen und den Interessen des Staates, der die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und seine Bürger zu schützen hat."fatrate hat geschrieben:ABER ich bezog mich explizit auf das BayPsychKHG, Einführung, Punkt B(Lösung), das meint:
Auszug: "... die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und seine Bürger zu schützen"
Es geht hier also um die öffentliche Sicherheit und nicht um das persönliche Befinden des Betroffenen.
Es gibt ja bereits heute entsprechende Regelungen. Wenn jemand gewalttätig wird, dann nimmt die Polizei den mit - ganz gleich, ob er psychisch krank ist, unter dem Einfluss von chemischen Substanzen steht oder einfach gerade sehr wütend ist; die Frage ist nur, wo der Angreifer dann hinterher landet, ggf. muss er nur runterfahren, ggf. muss er in eine Ausnüchterungszelle, ggf. in die Psychiatrie. Das ist heute auch schon so und es hat niemand vor, daran etwas zu ändern.DieNeue hat geschrieben:Das Problem ist aber halt, dass sich gerade bei Zwangsmaßnahmen wie der Unterbringung diese Aufgabe mit den Interessen der psychisch Kranken in der Notsituation überschneidet und man hier mit dem Gesetz versucht, einen Kompromiss zu finden. Und das ist halt nicht gerade einfach und laut Betroffenen jetzt total schiefgelaufen.
Das ist ein Scheinargument. Denn wie du selbst sagst, das könnte man einfach melden, abhaken und gut ist. Dazu braucht es keine so persönlichen Daten wie die Diagnose und es muss auch nicht gespeichert werden, schon gleich gar nicht jahrelang. Auch hier stellt sich mir die Frage, wozu die Liste gut sein soll, was sie bewirken bzw. verhindern soll. Mir fällt nichts ein.DieNeue hat geschrieben:Die zwangseingewiesenen Patienten sollen registriert werden, damit man sie nicht einfach zwangseinweisen und dann heimlich verschwinden lassen kann.
Ich habe ja schon in einem meiner Beiträge aufgezählt, warum man (laut Gesetzentwurf) das Gesetz ändern will. Zum einen gibt es zu viele Unterbringungen (Bayern hat im Bundesvergleich mit die höchste Zahl).Salvatore hat geschrieben:Offenbar findet die bayerische Landesregierung die bestehenden Regelungen aber unzureichend. Ich würde gerne wissen, inwiefern und auf welcher Basis sie diese Lücken sieht. Mitunter gibt es Entwicklungen, die eine Anpassung notwendig machen. Das Auftreten des IS macht z.B. ein Umdenken in der Terrorabwehr notwendig, weil Selbstmordattentäter keine Forderungen stellen und man mit denen nicht verhandeln kann.
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass es vorher schon einen Entwurf gab, der zusammen mit Betroffenenverbänden, Therapeuten, etc. erstellt wurde. Und dann war der Aufschrei gar so groß, weil da anscheindend nicht mehr viel davon enthalten ist. Ob und wo es diesen Entwurf zu lesen gibt, weiß ich nicht. Ich erinnere mich auch nicht mehr, wo ich das mit der Vorgeschichte gelesen habe.Salvatore hat geschrieben:Man sollte ja meinen, dass im Normalfall die Änderungswünsche erstmal von denjenigen ausgehen, die es betrifft. Dass also Psychiater, Kliniken etc. an die Regierung herantreten und Änderungen fordern, die ihnen und den Patienten im Arbeitsalltag helfen würden. Hier laufen aber auch eben jene gegen den Entwurf Sturm, es scheint also gar nicht auf deren Mist gewachsen zu sein. Arbeit die Landesregierung gar nicht mit denen zusammen?
Ja, in Hessen ist das noch so. Aber da das Bundesrecht das Landesrecht bricht, kann der Artikel zur Todesstrafe nicht angewendet werden. Und ich glaube, um den Artikel aus dem Gesetz zu entfernen, müsste man einen Volksentscheid (?) o.ä. machen und es wäre anscheinend ein ziemlicher Aufwand, weil man Verfassungen ja nicht einfach so ändern darf.Salvatore hat geschrieben: In irgendeinem Bundesland in Deutschland gibt es formal noch die Todesstrafe - es hat sich einfach nie jemand die Mühe gemacht, die aus dem Gesetz zu tilgen.
Ja, es wird immer wieder darauf hingewiesen, aber es sind nur einzelne Paragrafen, auf die sich bezogen wird. Es wird ja nicht darauf hingewiesen, dass das komplette Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz für die Zwangseinweisung psychisch Kranker gilt. Dann könnte man sich das Ganze ja komplett sparen.Salvatore hat geschrieben:Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass "das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung" gelte.