GdB bei psychischen Störungen

Dendrit
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Dendrit »

Hallo Juliane,

sobald Dir was zu wenig vorkommt - sofort Widerspruch einlegen (bzw., wenn ich mich recht erinnere, innerhalb 1 Jahres, steht aber auf der Bescheinigung drauf). Man braucht nicht viel schreiben, also "ewig viel" begründen: Adressen, AZ, Datum des Bescheides und halt die Anrede, dass Du Widerspruch einlegst, MfG - mehr nicht. Hast Du den schon länger? Wenn ja, Du kannst jederzeit auch einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wenn Du in der Auflistung siehst, dass Dir ein Buchstabe "zustehen" würde, auf den sogar auch noch hinweisen (manche Beamte denken nicht sonderlich weit).

Bei mir sind es auch mehrere Krankheiten: 80, 60, 60, 10 = 100 GdH und die Buchstaben G und B (allerdings nicht wg. Depri). 2013 werd ich aber bei einem von 60 auf 30 "degradiert" werden, aber ich werd sehen, dass ich mind 40 bekomm.

Ich such Dir die genaue Erklärung raus und geb nochmal Bescheid.

LG, Manuela
Frauschlotterbeck
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Frauschlotterbeck »

hallo Manuela, zur Zeit läuft ein neuer Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz.

wurde zuerst mit der Begründung abgelehnt wäre schon zu lange her.
Hatte aber Jahre keine Erinnerung an meine KIndheit.


Die habe ich erst seit einigen Jahren

.
von amtswegen wurde aber schon in den 60ern festgestellt,dass ich warscheinlich immer Probleme haben werde. Hat aber Niemand interessiert.

Keine Therapie und sonst welche Unterstützung.

Sollte eine Möglichkeit geben diese damals zuständigen Behörden (Judendamt ,Gericht usw.) wegen Unterlassener Hilfe zu verklagen.

"Wunschvorstellung"

Gruss Juliane
Es geht aufwärts hat die Maus gesagt.............



als sie von der Katze die Treppe raufgetragen wurde
Dendrit
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Dendrit »

Hi!

Habs gefunden, ich kopiers jetzt einfach mal rein:

SGB IX, § 69, Abs. 3, Satz 1:

"Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html

Es kommt also darauf an, ob im individuellen Einzelfall die einzelnen Behinderungen in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Beeinträchtigung, das die "Haupt-Behinderung" bereits bedeutet, noch wesentlich verschärfen oder nicht. Dabei geht man davon aus, dass Beeinträchtigungen, die auf ähnlichem Gebiet liegen, die Gesamtauswirkung weniger stark beeinflussen als solche, die auf sehr unterschiedlichem Gebiet liegen. Und Einzelwerte von 10-20% werden natürlich weniger stark gewichtet als Einzelwerte ab 40% aufwärts.

Wenn man also zum Beispiel einen Unterschenkel amputiert hat und zudem Probleme mit dem Hüftgelenk vorliegen, so wird das als weniger beeinträchtigend angesehen als wenn jemand den Unterschenkel amputiert hat und zusätzlich stark sehbehindert ist.

Sollte eine Möglichkeit geben diese damals zuständigen Behörden (Judendamt ,Gericht usw.) wegen Unterlassener Hilfe zu verklagen.

Ist das eine Frage?

LG, Manuela
Frauschlotterbeck
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Frauschlotterbeck »

Hallo Manuela, eine Frage .

Aber ich glaube nicht an Wunder und an Gerechtigkeit schon garnicht.

schönes Wochenende wünscht

Juliane
Es geht aufwärts hat die Maus gesagt.............



als sie von der Katze die Treppe raufgetragen wurde
270792
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von 270792 »

Hallo!

> Anhaltspunkte für den GdB: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" sind zum 1.1.09 von der Versorgungsmedinzinverordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" abgelöst worden, inhaltlich aber im Wesentlichen gleich geblieben.

http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html

http://www.bmas.de/portal/33270/propert ... rdnung.pdf

Zur Entstehung und zur Rechtsnatur Richtlinien bitte die Einleitung lesen, S.
6-9 (die Seitenzahlen beziehen sich auf die Zahl in dem quadratischen Kästchen in
der Kopfzeile, die nicht mit der Zahl daneben übereinstimmen).
Wichtig zu wissen ist insbesondere auf S. 8:
Die Zielsetzung der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ gleicht denen der Anhaltspunkte: Sie dienen den versorgungsärztlichen Gutachtern nun
als verbindliche Norm für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen unter besonderer Berücksichtigung einer sachgerechten Relation untereinander."

Das bedeutet, dass nicht einfach willkürlich entschieden werden kann, wie es leider auch jetzt noch immer noch oft geschieht.

Ich habe letztes Jahr auf Anhieb GdB 50 bekommen, außer der Diagnose "rezidivierende depressive Störung" habe ich noch ein paar weitere Psycho-Diagnosen. Wie beantragt, gilt mein Ausweis rückwirkend ab 2002, als ich das erste Mal in der Klinik war. Die wenigsten wissen, dass eine rückwirkende Anerkennung der Behinderung möglich ist und was der Sinn des Ganzen ist.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 948#488948 (oberer Teil)

@ juliane:
> 30.20.und einige 10 Dann wurde extra darauf hingewiesen,dass die einzelnen Erkrankungen nicht zusammen gezählt werden.
Aber am Ende waren es dann 50.
Das mag verstehen wer will.

Dazu bitte mal den Punkt 3 in den oben verlinkten "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" lesen, S. 21 (Zahl in dem kleinen Kästchen in der Kopfzeile)
Der GdS ist der frühere GdB.

> sofort Widerspruch einlegen

Man kann dies zunächst pauschal tun, Akteneinsicht beantragen und die Begründung dann nachreichen. Akteneinsicht ist ratsam, weil das Amt oft nicht alle ärztlichen Unterlagen anfordert, was in der Regel zum Nachteil des Antragstellers ist, ich habe es selber mehrfach erlebt.

Pauschaler Musterwiderspruch:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... ht=#657252

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides, deswegen Briefumschläge von amtlichen Bescheiden grundsätzlich aufheben, wegen des Poststempels.

Liebe Grüße

Annette
Nichts im Leben ist hoffnungslos traurig; selbst eine Träne, die die Wange hinabrollt, kitzelt.
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