Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage.
Hat man Anspruch darauf, eine Kopie des Ergebnisses einer durch das Jobcenter in Auftarge gegebene Untersuchung beim Amtsarzt aufgrund Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu bekommen. Die Aussage bei der Untersuchungsstelle lautete, das der Bericht bei Jobcenter eröffnet wird.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Citaro
ich habe eine kurze Frage.
Hat man Anspruch darauf, eine Kopie des Ergebnisses einer durch das Jobcenter in Auftarge gegebene Untersuchung beim Amtsarzt aufgrund Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu bekommen. Die Aussage bei der Untersuchungsstelle lautete, das der Bericht bei Jobcenter eröffnet wird.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Citaro
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Hallo citaro,
Jobcenter weiß ich nicht, ich habe bei meinem einfach auf dem Arbeitsagentur angerufen und gesagt dass ich mein Gutachten haben möchte und mir wurde dann die Kopie direkt vom MDK Gutachter zugeschickt.
Gruß Ivy
Jobcenter weiß ich nicht, ich habe bei meinem einfach auf dem Arbeitsagentur angerufen und gesagt dass ich mein Gutachten haben möchte und mir wurde dann die Kopie direkt vom MDK Gutachter zugeschickt.
Gruß Ivy
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Ahoi, Citaro!
Den öffentlichen Teil, also das Ergebnis für den "Auftraggeber" Jobcenter, bekommst du bei der Besprechung des Ergebnisses ausgehändigt. Falls du auch den Teil haben möchtest, der nicht an das Jobcenter geht, dann solltest du den auf Anfrage ebenfalls vom Ärztlichen Dienst erhalten können.
Es grüßt
lt.cable
Den öffentlichen Teil, also das Ergebnis für den "Auftraggeber" Jobcenter, bekommst du bei der Besprechung des Ergebnisses ausgehändigt. Falls du auch den Teil haben möchtest, der nicht an das Jobcenter geht, dann solltest du den auf Anfrage ebenfalls vom Ärztlichen Dienst erhalten können.
Es grüßt
lt.cable
Ein Nilpferd wollte zum Ballett
als schönster aller Schwäne.
Nur war es fürs Ballett zu fett.
So scheitern viele Pläne.
- Charles Lewinsky
als schönster aller Schwäne.
Nur war es fürs Ballett zu fett.
So scheitern viele Pläne.
- Charles Lewinsky
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Nach § 25 SGB X hast Du Anspruch auf Teil A und Teil B. Einfach schriftlich beim Jobcenter beantragen. Wenn Du eine Kontaktmöglichkeit zum ÄD hast, dann natürlich zuerst da. In vielen Städten ist aber eine Kontaktaufnahme zum ÄD nicht mehr möglich (Agentur für Arbeit u. Jobcenter vorgeschaltet). Wenn Du die Anfrage schriftlich stellst, hast Du auch einen Nachweis über Deine Anfrage.
Deiner Bitte um das Gutachten (schreibe ausdrücklich Teil A und B) muss grundsätzlich entsprochen werden.
Deiner Bitte um das Gutachten (schreibe ausdrücklich Teil A und B) muss grundsätzlich entsprochen werden.
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Wenn ich dann den Termin bekomme, werde ich das ansprechen.
Viele Grüße
Citaro
vielen Dank für Eure Antworten. Wenn ich dann den Termin bekomme, werde ich das ansprechen.
Viele Grüße
Citaro
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Hallo Citaro,
in Zuständigkeit des JC gab es bei mir ein Gutachten über den ÄD der AfA, das wurde mir vom ÄD damals komplett (Teil A + B) zugeschickt. Darüber hinaus gab es letztes Jahr eine Vorstellung beim Amtsarzt/Gesundheitsamt, das Ergebnis - zusammengefasst auf einer DIN A4-Seite - wurde mir vom JC zugeschickt.
VG Emma
in Zuständigkeit des JC gab es bei mir ein Gutachten über den ÄD der AfA, das wurde mir vom ÄD damals komplett (Teil A + B) zugeschickt. Darüber hinaus gab es letztes Jahr eine Vorstellung beim Amtsarzt/Gesundheitsamt, das Ergebnis - zusammengefasst auf einer DIN A4-Seite - wurde mir vom JC zugeschickt.
VG Emma
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Habe mein Gutachten vor ca. 2 Wochen schriftlich angefordert. Anschließend rief mich jemand an und sagte "Das geht nur persönlich. Man wird Ihnen einen Termin geben und dann müssen Sie herkommen und dürfen sich Kopien machen". Ich habe daraufhin "ok, geht klar" gesagt. Zwei Wochen später (gestern) war das Ding in der Post.
-
Schlumpffine
- Beiträge: 756
- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Gutachten v. Jobcenter/Kopie
Hallo citaro
Grundlage: 630 (g) BGB, §25 SGB X und 15 DSGVO
Nach § 15 DSGVO steht Dir eine kostenfreie Kopie deiner Verfahrensakte zu.
Dazu gehören der vollumfängliche Schriftverkehr der Behörden untereinander., sofern du identifizierbar bist (Name,Versicherungsnummer)
Alle anderen § regeln nur die Einsichtnahme in die Akte.
Gruß
Schlu
Eindeutig Ja.Hat man Anspruch darauf, eine Kopie des Ergebnisses einer durch das Jobcenter in Auftarge gegebene Untersuchung beim Amtsarzt aufgrund Feststellung der Erwerbsfähigkeit zu bekommen.
Grundlage: 630 (g) BGB, §25 SGB X und 15 DSGVO
Nach § 15 DSGVO steht Dir eine kostenfreie Kopie deiner Verfahrensakte zu.
Dazu gehören der vollumfängliche Schriftverkehr der Behörden untereinander., sofern du identifizierbar bist (Name,Versicherungsnummer)
Alle anderen § regeln nur die Einsichtnahme in die Akte.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha