lynx80 hat geschrieben: 3. Dez 2025, 01:07
"Erst über Umwege kam ich dann zu der Möglichkeit, Unterlagen an den ärztlichen Dienst der AfA zu senden, noch ist das Gutachten nicht fertig."
Das klingt spannend. Magst/kannst du etwas dazu schreiben?
Ich beziehe aufstockend Bürgergeld, bekam 2023 einen Brief vom JC mit der Ankündigung der Leistungskürzung, weil ich nicht zu einem Meldetermin erschienen wäre. Ich rief die zuständige SB an und fragte, wenn der dieser Termin gewesen sein sollte, ich hätte dazu keine Post bekommen, nannte die mir das Datum. Leichtsinnigerweise sagte ich spontan, da hätte ich eh nicht gekonnt, da war ein Facharzttermin. Wobei Facharzt auch Augenarzt, Frauenarzt, Zahnarzt sein kann. Allein wegen dieser Aussage wollte man ein Gutachten erstellen lassen, weil durchgesickert wäre, dass ich krank bin. Ja, ich bin krank, bin auch krank arbeiten gegangen.
Schon da wollte die neugierige SB den Gesundheitsbogen ausgefüllt und zusammen mit Befundberichten offen ausgehändigt bekommen, das erschein mir ziemlich fragwürdig. Daraufhin hatte ich mich zu diesem Thema durchs Netz gewühlt und in den "Fachlichen Wesiungen" gelesen, dass ein SB kein Recht darauf hat, diese sensiblen Daten zu kennen. Damit habe ich dann per Mail die SB konfrontiert und die Genehmigung bekommen, die Unterlagen direkt an den ÄD zu schicken.
Jetzt bei der Aussteuerung ging das Ganze von vorne los, nur diesmal bei der Agentur. SB versucht, einen Grund zu finden, in die Befundberichte zu gucken. Standardsatz ist: Ich muss doch wissen, wie ich den Auftrag an den ÄD am besten formuliere. Gut, konnte SB haben, ich hatte ihr dann einen Wortlaut diktiert:
Kunde ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, vollschichtig und ohne Einschränkungen der Vermittlung zur Verfügung zu stehen.. Dann nahm SB einen DIN A4-Umschlag und schrieb meine Daten inkl. Kundennr. als Absender drauf und adressierte den Umschlag an sich. Ich aber bat darum, die Unterlagen online über das Portal direkt an den ÄD zu schicken, dafür muss diese Funktion in meinem Account freigeschaltet werden. SB sagte merhmals, sie wüsste von dieser Möglichkeit, würde mir aber bewusst die Freischaltung vorenthalten. Also bin ich mit den Unterlagen nach Hause und hab ein paar Tage später jemanden an der Hotline erreicht, dem ich das so erzählt habe. Der nannte mir eine Mailadresse, an die ich meine Bitte um Freischaltung schreiben sollte. Das tat ich, bekam dann nochmal einige Tage später die Rückmeldung, dass meine Agentur angeblich noch nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt. Also ging eine weitere Antwort von mir raus, in der ich schrieb, dass ich vorsätzlich daran gehindert werde, meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und das jegliche zeitliche Verzögerung nicht auf meinem Verhalten beruht. Inzwischen war es schon Ende August, 10 Wochen nach Aussteuerung.
Irgendwann in der ersten Septemberwoche bekam ich eine Mail, im Portal der Agentur wäre ein neues Schriftsrück hinterlegt. Ich loggte mich ein und konnte endlich lesen, dass die Möglichkeit, Unterlagen an den ÄD zu übermitteln, freigeschaltet wurde. Ergänzend hatte man noch den Gesundheitsbogen eingestellt.
Na also, es geht dich, wenn der Kunde hartnäckig bleibt. Weil aber so viel Zeit drauf ging, habe ich zwischendurch über die Hotline versucht, in Erfahrung zu bringen, ob das Gutachten schon in Bearbeitung bzw. fertig ist. In meiner Region werden die Befunde an externe Gutachter rausgegeben, das dauerte dann auch noch etwas. Um nicht immer über die Hotline gehen zu müssen, gab man mir die Telefonnr. des ÄD. Dort bekam ich gestern die Info, dass das Gutachten jetzt endlich fertig ist.
Schade, dass man so aufwendig darum kämpfen muss, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ich verlinke mal zu der Onlinefunktion
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... her-dienst
Grundsätzlich hast du nach Erstellung des Gutachtens das Recht darauf, Teil A und Teil B zu bekommen, der SB darf nur Teil B haben, weil darin keine Diagnosen genannt werden.
Ein finanzieller Nachteil ist mir durch diese Verzögerungstaktik nicht entstanden, weil ich unverändert Bürgergeld bekomme und das JC mir in den ersten Monaten nach dem Krankengeld zunächst die Differenz überwiesen hatten und nach Bewilligung des ALG I das vorgestreckte Geld dann von der Agentur erstattet bekamen.
VG Emma