Frage 2a der Arbeitslosmeldung

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lynx80
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Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

Hallo miteinander.

Ich befinde mich vor der Aussteuerung aus dem Krankengeld (01/2026) und habe mich bereits brav arbeitssuchend gemeldet. Ich hätte noch fast vollen Anspruch auf ALG I. Vermutlich werde ich noch viele Monate AU sein. Darüber hinaus ist eine generelle Besserung der Situation fraglich.

Es gab bereits ein Gespräch mit der AfA. Diese kennt und versteht meine Situation. Die Sachbearbeiterin hat mich direkt an den ÄD übergeleitet (Gesundheitsfragebogen, etc.) und möchte mich in die Nahtlosigkeit (145) geben. In Verbindung damit soll ich die Frage 2a der anstehenden Arbeitslosmeldung (Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden) mit "Nein" beantworten. Das hat vermutlich Vorteile für alle Beteiligten. Jedoch verstehe ich es so, dass ich damit direkt in die Nahtlosigkeit komme und nicht ins ALG1. Zudem: Bislang hat die AfA noch keine offizielle Aufforderung gesendet, dass ich EMR beantragen soll. Aber das wird sie vermutlich schon bald tun.

Nun hat mir jemand anderes geraten, dass ich die o.g. Frage besser mit "Ja" beantworte, um zunächst ins ALG1 zukommen. Er sagt, dass wenn das Gutachten des ÄD negativ ausfallen würde, ich mit Nichts dastehe (kein ALG1). Mein Vermutung ist jedoch, dass im Fall eines negativen Gutachten ich die Frage 2a nochmal beantwoprten könnte?

Ich bin nun hin und hergerissen. Ich kann beide Wege/Argumente verstehen. Deshalb freue ich mich über weitere Meinungen/Hinweise.

Welche Antwort ist für den Antragsteller im speziellen Kontext des § 145 SGB III in der Praxis der schnellste und sicherste Weg, um:
  • Sanktionen und die Gefahr der Leistungsversagung zu vermeiden?
  • Die sofortige Weiterleitung zum ÄD zu gewährleisten?
  • Unnötige Vermittlungsversuche und Bewerbungsauflagen zu verhindern?
Vielen Dank vorab.
SonneundDunkenheit
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Du musst auch bei der Nahtlosigkeit mit Ja antworten.

Letztlich prüft die AfA mit der Frage deine Mitwirkungspflicht, in der du bei Nein verstößt.

Deine medizinische Unterlagen werden direkt bei Antragstellung an dem MD weiter geleitet.

Die AfA wird dich zudem auffordern eine Reha oder einen Rentenantrag zu stellen innerhalb einer bestimmten Pflicht.
Em-ma
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Em-ma »

Nicht die Sachberarbeitung entscheidet über Nahtlosigkeit sondern der ärztliche Dienst in Form seines Gutachtens. Bis das vorliegt wirst du als Verdachts-Nahtlosigkeitsfall eingeordnet.

Die Höhe des ALG hängt auch nicht davon ab, ob reguläres ALG I oder Nahtlos-ALG gezahlt wird. Das volle ALG I bekommst du,wenn du dich mit dem Stundenumfang deiner letzten Tätigkeit zur Verfügung stellst. Du musst dich fiktiv mit deinem Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man zufällig einen Job hat, der auf deine gesundheitliche Situation passt,ist verschwindend gering. Solange noch kein Gutachten vorliegt darf und kann man dich eh nicht vermitteln.

Ich wurde vor knapp 6 Monaten ausgesteuert, hatte aber eine sehr eigensinnige Sachbearbeitung. Erst wurde von ihrer Seite der Termin immer weiter nach hinten geschoben und dann wollte man die Erstellung eines Gutachtens (und damit die mögliche Nahtlosigkeit) verhindern, weil ich aus dem Einzelhandel bin und es da "zahlreiche freie Stellen gibt". Erst über Umwege kam ich dann zu der Möglichkeit, Unterlagen an den ärztlichen Dienst der AfA zu senden, noch ist das Gutachten nicht fertig.

Wenn alles seinen korrekten Weg geht, soll das Gutachten binnen 3 Wochen erstellt sein und die AfA dich mit einer 4-Wochen-Frist auffordern, eine Reha zu beantragen, alternativ eine EMR. Dazu ist die AfA gesetzlich verpflichtet. Sollte sich das Verfahren hinziehen ohne dass du es verschuldet hast, kannst du einen Antrag auf vorläufige Entscheidung stellen, um an Geld zu kommen.

Es gibt nur eine Konstellation, bei der du kein ALG I bekommst, und zwar, wenn das Gutachten "weniger als 3 Stunden für maximal 6 Monate" vorsieht. In dem Fall bleibt bei Bedürftigkeit nur die Möglichkeit, beim JC einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

Anbei ein Link mit den wichtigsten Infos
https://www.betanet.de/arbeitslosengeld ... gkeit.html

VG Emma
lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

Vielen Dank für Eure Antworten.
lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

"Erst über Umwege kam ich dann zu der Möglichkeit, Unterlagen an den ärztlichen Dienst der AfA zu senden, noch ist das Gutachten nicht fertig."
Das klingt spannend. Magst/kannst du etwas dazu schreiben?
Em-ma
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Em-ma »

lynx80 hat geschrieben: 3. Dez 2025, 01:07 "Erst über Umwege kam ich dann zu der Möglichkeit, Unterlagen an den ärztlichen Dienst der AfA zu senden, noch ist das Gutachten nicht fertig."
Das klingt spannend. Magst/kannst du etwas dazu schreiben?
Ich beziehe aufstockend Bürgergeld, bekam 2023 einen Brief vom JC mit der Ankündigung der Leistungskürzung, weil ich nicht zu einem Meldetermin erschienen wäre. Ich rief die zuständige SB an und fragte, wenn der dieser Termin gewesen sein sollte, ich hätte dazu keine Post bekommen, nannte die mir das Datum. Leichtsinnigerweise sagte ich spontan, da hätte ich eh nicht gekonnt, da war ein Facharzttermin. Wobei Facharzt auch Augenarzt, Frauenarzt, Zahnarzt sein kann. Allein wegen dieser Aussage wollte man ein Gutachten erstellen lassen, weil durchgesickert wäre, dass ich krank bin. Ja, ich bin krank, bin auch krank arbeiten gegangen.

Schon da wollte die neugierige SB den Gesundheitsbogen ausgefüllt und zusammen mit Befundberichten offen ausgehändigt bekommen, das erschein mir ziemlich fragwürdig. Daraufhin hatte ich mich zu diesem Thema durchs Netz gewühlt und in den "Fachlichen Wesiungen" gelesen, dass ein SB kein Recht darauf hat, diese sensiblen Daten zu kennen. Damit habe ich dann per Mail die SB konfrontiert und die Genehmigung bekommen, die Unterlagen direkt an den ÄD zu schicken.

Jetzt bei der Aussteuerung ging das Ganze von vorne los, nur diesmal bei der Agentur. SB versucht, einen Grund zu finden, in die Befundberichte zu gucken. Standardsatz ist: Ich muss doch wissen, wie ich den Auftrag an den ÄD am besten formuliere. Gut, konnte SB haben, ich hatte ihr dann einen Wortlaut diktiert: Kunde ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, vollschichtig und ohne Einschränkungen der Vermittlung zur Verfügung zu stehen.. Dann nahm SB einen DIN A4-Umschlag und schrieb meine Daten inkl. Kundennr. als Absender drauf und adressierte den Umschlag an sich. Ich aber bat darum, die Unterlagen online über das Portal direkt an den ÄD zu schicken, dafür muss diese Funktion in meinem Account freigeschaltet werden. SB sagte merhmals, sie wüsste von dieser Möglichkeit, würde mir aber bewusst die Freischaltung vorenthalten. Also bin ich mit den Unterlagen nach Hause und hab ein paar Tage später jemanden an der Hotline erreicht, dem ich das so erzählt habe. Der nannte mir eine Mailadresse, an die ich meine Bitte um Freischaltung schreiben sollte. Das tat ich, bekam dann nochmal einige Tage später die Rückmeldung, dass meine Agentur angeblich noch nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt. Also ging eine weitere Antwort von mir raus, in der ich schrieb, dass ich vorsätzlich daran gehindert werde, meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und das jegliche zeitliche Verzögerung nicht auf meinem Verhalten beruht. Inzwischen war es schon Ende August, 10 Wochen nach Aussteuerung.

Irgendwann in der ersten Septemberwoche bekam ich eine Mail, im Portal der Agentur wäre ein neues Schriftsrück hinterlegt. Ich loggte mich ein und konnte endlich lesen, dass die Möglichkeit, Unterlagen an den ÄD zu übermitteln, freigeschaltet wurde. Ergänzend hatte man noch den Gesundheitsbogen eingestellt.

Na also, es geht dich, wenn der Kunde hartnäckig bleibt. Weil aber so viel Zeit drauf ging, habe ich zwischendurch über die Hotline versucht, in Erfahrung zu bringen, ob das Gutachten schon in Bearbeitung bzw. fertig ist. In meiner Region werden die Befunde an externe Gutachter rausgegeben, das dauerte dann auch noch etwas. Um nicht immer über die Hotline gehen zu müssen, gab man mir die Telefonnr. des ÄD. Dort bekam ich gestern die Info, dass das Gutachten jetzt endlich fertig ist.

Schade, dass man so aufwendig darum kämpfen muss, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ich verlinke mal zu der Onlinefunktion

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... her-dienst

Grundsätzlich hast du nach Erstellung des Gutachtens das Recht darauf, Teil A und Teil B zu bekommen, der SB darf nur Teil B haben, weil darin keine Diagnosen genannt werden.

Ein finanzieller Nachteil ist mir durch diese Verzögerungstaktik nicht entstanden, weil ich unverändert Bürgergeld bekomme und das JC mir in den ersten Monaten nach dem Krankengeld zunächst die Differenz überwiesen hatten und nach Bewilligung des ALG I das vorgestreckte Geld dann von der Agentur erstattet bekamen.

VG Emma
lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

danke für die Infos, Emma. Toll wie Du für Deine Rechte einstehst.
Schlumpffine
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo lynx80,
Kunde ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, vollschichtig und ohne Einschränkungen der Vermittlung zur Verfügung zu stehe
Der Satz von Em-ma ist gut einsetzbar.
Altenativ kann auch der Satz" Der Kunde steht aus Gesundheitlichen Gründen nur im Rahmen der dokumentierten Einchränkungen der Vermittlung zur Verfügung"Auf die Facharztberichte wird verwiesen.Damit bist Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Zu Deiner Frage zu 2a ist es optimaler die Frage mit Ja zu beantworten, da Du wegen Deiner Erkrankung zur Vermittlung nicht zur Verfügung stehst.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Ivy1804
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

ich bin seit 27.10 ausgesteuert und man muss wie schon erwähnt die Frage mit ja, beantworten. Ich habe vom medizinischen Dienst laut Gutachten unter 3 Stunden arbeitsfähig und länger als 3 Monate. In meinem Bewilligungsbescheid steht zwar nicht der Paragraph 145 . Aber ich habe zwei Jahre Anspruch und das erste ALG 1 bekommen. Allerdings musste ich auch Reha oder EM Rentenantrag stellen. Hab EM Rentenantrag gestellt. Reha war im Februar.

Ich habe auch Gutachten Teil A und B angefordert und bekommen.

LG Ivy
Em-ma
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Em-ma »

Schlumpffine hat geschrieben: 4. Dez 2025, 10:52 Altenativ kann auch der Satz" Der Kunde steht aus Gesundheitlichen Gründen nur im Rahmen der dokumentierten Einchränkungen der Vermittlung zur Verfügung"Auf die Facharztberichte wird verwiesen.Damit bist Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Dazu müssen die Einschränkungen natürlich schon dokumentiert sein. Der SB soll ja keine Befundberichte bekommen.
Em-ma
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Em-ma »

Ivy1804 hat geschrieben: 4. Dez 2025, 14:49 Hallo,

ich bin seit 27.10 ausgesteuert und man muss wie schon erwähnt die Frage mit ja, beantworten. Ich habe vom medizinischen Dienst laut Gutachten unter 3 Stunden arbeitsfähig und länger als 3 Monate. In meinem Bewilligungsbescheid steht zwar nicht der Paragraph 145 . Aber ich habe zwei Jahre Anspruch und das erste ALG 1 bekommen. Allerdings musste ich auch Reha oder EM Rentenantrag stellen. Hab EM Rentenantrag gestellt. Reha war im Februar.

Ich habe auch Gutachten Teil A und B angefordert und bekommen.

LG Ivy
Du meinst vermutlich länger als 6 Monate ;) ; das ging bei dir ja vergleichsweise flott.

Da es bei meiner SB mit einem Termin zur Gutachteneröffnung noch was dauern wird, schickt die mir Teil B schonmal per Post. Teil A muss ich mir dann beim ÄD anfordern, die hatten mich an die SB verwiesen. Ich hatte der Vermittlerin geschrieben, dass diese erhebliche Verzögerung nicht meine Schuld ist, ausgesteuert wurde ich am 15.06.. Je nachdem, was im Gutachten steht, kann ich das noch für den Widerspruch bei der DRV brauchen. Mir blieb die Beantragung einer Reha erspart, weil ich schon während des Krankengeldbezugs den EMR-Antrag gestellt hatte.

VG Emma
DieNeue
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von DieNeue »

@ Emma: Ich finde es super, dass du so hartnäckig geblieben bist wegen den Unterlagen, die du an den ÄD schicken wolltest. Ich habe auch keine guten Erfahrungen gemacht mit dem Schicken von medizinischen Unterlagen. Hatte damals beim Jobcenter wie gewünscht meine medizinischen Unterlagen in einen extra Umschlag, auf den ich schrieb, dass der an den ÄD weitergeleitet werden soll und nur von dem gelesen werden durfte. Den hab ich dann zusammen mit den restlichen Unterlagen an die SB geschickt. Tja, und wo lagen dann die medizinischen Unterlagen? Bei meiner SB offen auf dem Schreibtisch! Ich würde med. Unterlagen auch nur noch direkt an den ÄD schicken.
Ich find es echt furchtbar, wenn man anderen Leuten erklären muss, wie sie ihre Arbeit korrekt zu machen haben.
Schlumpffine
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Em-Ma,
Dazu müssen die Einschränkungen natürlich schon dokumentiert sein. Der SB soll ja keine Befundberichte bekommen.
Das ist richtig, ich hätte mich vielleicht präziser ausdrücken sollen.
Hier geht es um die sogenannten negativen Leistungsminderungen/-hemmnisse, die eine vollumfängliche Arbeitstätigkeit einschränken.
Zum Beispiel:
keine Tätigkeiten unter Zwangshaltungen
keine Schichtarbeit/Nacharbeit/Wechselschicht
keine Kognitiv forderden Arbeiten etc.
Psychische/Somatische Einschränkungen und eine damit verbundene Minderleistung für diese Tätigkeit.
Diese Informationen sind für einen SB ausreichend.
Gruß
Schlu
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Em-ma
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Em-ma »

@DieNeue: mein zuständiges JC ging sogar noch einen Schritt weiter; mir wurde nur ein mehrseitiger Gesundheitsbogen ausgehändigt, auf dem das Logo meines Landkreises war. Kein Merkblatt dazu, kein Hinweis auf "Unterlagen in einen Umschlag packen". Dann wurde ich gefragt, ob ich zum Gesundheitsamt (in der Nähe des JC) möchte oder zur Hauptverwaltung der AfA, mindestens eine Autostunde entfernt - mit Nahverkehr mindestens 1,5 Stunden pro Strecke. Zu der Zeit ging SB davon aus, dass ich persönlich untersucht werde. Also entschied ich mich für das Gesundheitsamt. Zu Hause hatte ich mich dann ausführlich dazu belesen, wie eine Begutachtung ablaufen soll und gesehen, dass der Gesundheitsbogen der AfA ein ganz anderer ist. Mein JC hat einen selbstgebastelten, auf der Vorderseite sind direkt unter dem Adressfeld Angaben zu machen zu den menschlichen Ausscheidungen. Mit Größe und Gewicht bekanntgeben hätte ich weniger Probleme gehabt, meine Körperlänge sieht eh jeder und das Gewicht könnte man notfalls schätzen. Aber zu der Zeit hatte ich extreme Probleme mit der Mens, ich hatte in wenigen Monaten einen Blutverlust von ungefähr 5 Litern, das konnte errechnet werden. DAS muss eine SB nun gar nicht wissen. Also fragte ich nach dem Originalfragebogen und deutete an, dass ich der SB die Unterlagen nocht offen aushändigen werde. Die gab klein bei, sagte mir dann aber noch, dass ich dann aber auch zur Begutachtung zur Hauptverwaltung fahren müsste. Das Gesundheitsamt gäbe es nur mit dem DIY-Bogen, also noch eine Erpressung hintendran gehängt. Das war mir in dem Moment sowas von egal, zumal ich gelesen hatte, dass der ÄD überwiegend nach Aktenlage entscheidet. Ohnehin hatte ich versucht, die SB in ihrem Tatendrang zu bremsen und darauf hingewiesen, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch Diagnostik aussteht und eine Begutachtung erst nach Vorliegen der Ergebnisse sinnvoll wäre.

So kam es dann, dass nach Aktenlage begutachtet wurde und dass der begutachtende Arzt (oder Ärztin) explizit reinschrieb, dass keine vernünftige Prognose abgegeben werden könnte, weil noch Ergebnisse ausstünden, SB soll doch in frühestens 6 Monaten ein neues Gutachten anfordern.

Dazwischen kam irgendwann eine schriftliche Terminankündigung zur Gutachteneröffnung. Ich hatte keine Ahnung,wie das Gutachten ausfallen würde und wurde entsprechend nervös. Am Tag vor dem Termin rief mich eine Kollegin meiner SB an und sagte, der Termin müsse auf zunächst unbekannt verschoben werden, weil meine SB erkrankt sei. Ich sagte nur, dass täte mir leid für die Kollegin,aber nach mehreren Monaten wüsste ich gerne, was in dem Gutachten steht. Man sagte, dass nur die SB Zugriff auf die Daten hätte - und wenn die jetzt mehrere Monate ausfallen würde hätte ich halt Pech gehabt ; sie sagte noch "Nun gönnen Sie der Kollegin doch mal ihr Kranksein", da war ich wirklich sprachlos. Danach hatte ich mir die Tel. Nr. vom ÄD rausgesucht und mir von dort das komplette Gutachten schicken lassen. Als der Termin dann nachgeholt wurde, kannte ich den Inhalt, das wusste SB aber nicht. Die war an dem Tag ziemlich muffelig, vielleicht auch deswegen, weil der ÄD für zunächst 6 Monate von einem aufgehobenem Leistungsvermögen ausging. Das ist jetzt über 2 Jahre her, seitdem wurde ich von dieser SB nur noch einmal zum Termin eingeladen.

Ich habe für jeden Arbeitnehmer, der seine Arbeit eher unwillig macht, Verständnis, aber das sollte nicht zu Lasten der Kunden gehen.

Mir fehlte damals die Adresse vom ÄD, aber ich ich habe hier in zwei benachbarten Städten je ein JC und eine Agentur. Damals hatte ich die Unterlagen in einen Umschlag gepackt, den ich großzügig mit Paketband zugeklebt hatte, den zu öffnen und wieder zu verschließen wäre nicht möglich gewesen. Den Umschlag warf ich in den Briefkasten der Agentur, die nicht für mich zuständig war, in der Hoffnung, dass man da weniger neugierig ist, weil man mich nicht kennt.

Jetzt hoffe ich, dass ich zukünftig nichts mehr mit dem ÄD zu tun haben werde.
DieNeue
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von DieNeue »

Em-ma hat geschrieben: 5. Dez 2025, 09:25 sie sagte noch "Nun gönnen Sie der Kollegin doch mal ihr Kranksein",
Wow :shock: Wenn man das in einem Wirtschaftsunternehmen bringen würde... "Nein, wir können Ihnen Ihre Lieferung die nächsten Monate nicht rausschicken. Nun gönnen Sie dem Lageristen doch mal seine Krankheit." Das sagt man da nur einmal.
Em-ma
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Em-ma »

@Die Neue: In der Tat....zumal das JC von mir zuvor erwartet hatte, dass ich auch während eine AU zum Termin kommen kann. Ich erinne mich auch daran, dass ich Gutachten was von "Medikamente haben negative Auswirkungen auf die Knzentration" stand und ich mich dann, als der Termin zur Gutachteneröffnung nachgeholt wurde, auf dem Weg zum JC verfranzt hatte. Mit knapp 5 Minuten Verspätung wurde ich sehr unfreundlich empfangen "Sie sind zu spät" . Ich entgegnete nur, dass mir das Bewusst sei, ich aber in dem Stadtteil mit dem JC nicht ortskundig sei, ich wäre auch nicht ohne Anlaß zu spät, sondern hautpsächlich wegen der mangelnden Konzentration. Die SB wusste nicht, dass ich das Gutachten schon kannte.
lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

Danke für die vielen Hinweise und Infos. Ich habe mich dennoch für den "streng korrekten" Weg entschieden. Vielleicht auch deshalb, weil meine aktuellen medizinischen Unterlagen sehr eindeutig sind, was meine Einschränkungen angeht. Ich habe nun "Nein" gesagt, aber dazu eine Anlage gemacht mit dem Hinweis:

"Die Beantwortung der Frage 2a mit 'Nein' erfolgt zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III. Ich stehe dem Arbeitsmarkt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur im Rahmen des durch den Ärztlichen Dienst festzustellenden Leistungsvermögens zur Verfügung. Ich sichere hiermit zu, alle notwendigen Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts (z.B. ÄD-Gutachten) zu unternehmen und der Agentur für Arbeit im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens zur Verfügung zu stehen."

Mein "NEIN" signalisiert der AfA dass ich schon jetzt nicht voll verfügbar bin. Meine Akte geht damit direkt an den ÄD zur medizinischen Begutachtung und ich werde von der aktiven Arbeitsvermittlung freigestellt (muss keine Bewerbungen schreiben oder an Vermittlungsmaßnahmen teilnehmen solange mein Gesundheitszustand offiziell unklar ist).

Zudem würde sich ein "JA" für mich unehrlich anfühlen. Ich bin krank. Also kann ich mich nicht guten Gewissens dem Markt zur Verfügung stellen.

Das "NEIN" mit dem handschriftlichen Vermerk "145" stellt den Sachverhalt (imho) korrekt dar: Ich bin krank und möchte bewusst in die Nahtlosigkeitsregelung. Ergo habe ich auch eine Mitwirkungspflicht. Schlussendlich glaube und hoffe ich, damit den Prozess auch beschleunigen zu können.

Gerne werde ich weiter berichten.
SonneundDunkenheit
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Iynx,

da bin ich gespannt wie das ausgeht.

Ich glaube nicht dass es eine gute Idee war mit Nein zu antworten.

Das Ja heißt doch nicht dass du arbeitsfähig bist oder sein musst.

Mich hat meine Rechtsanwältin, die mich damals im Rentenverfahren betreut hat explizit darauf hingewiesen, dass ein Nein wie fehlende Mitwirkung gewertet wird.

Bei meinem Antrag auf AlG1 war von Beginn an klar, dass zu allererst der MD der KK das Leistungsvermögen feststellt. Das Ergebnis bestimmt ja ob Nahtlosigkeit vorliegt.
Es ging ziemlich fix. Entscheidung nach Aktenlage.
Ich musste auch keine Bewerbungen schreiben. War ja durchgängig krankgeschrieben bis zur Entscheidung der AfA.

Wünsche dir viel Glück auf deinem Weg
lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

Ich meine schon, dass ein JA bedeutet, dass man sich für arbeitsfähig hält. Sonst würde man die Beschäftigungslosigkeit nicht beenden wollen. Alle Personen die das "normale" ALG1 haben wollten, sollten natürlich zwingend JA sagen.
SonneundDunkenheit
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Nein, genau das glaube ich nicht.

Das Ja signalisiert meine Bereitschaft mögliche Behandlungsoptionen zu nutzen (Reha, LTA,...), wenn es zielführend erforderlich wäre.

Ich hab mich nicht für arbeitsfähig gehalten. Wenn dem so gewesen wäre, würde sich doch die Begutachtung durch den MD der AfA erübrigen.
lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

Dank dass Du weiter dazu mitdiskutierst. Die Fragestellung ist auch wirklich sehr spannend :-)

Aus meiner Sicht geht es in der Frage 2a wirklich nur um das direkte Ende einer Beschäftigungslosigkeit (BLK). Mit einer Behandlungsmaßnahme sorge ich nicht für ein Ende der BLK. Sie kann im Erfolgsfall natürlich die Basis dafür bilden, aber mehr nicht. Bei JA sollte sich deshalb eigentlich die Vermittlungsabteilung melden. Dass das bei Dir nicht passiert ist, ist natürlich schön.

Die Zustimmung zur Bereitschaft von Behandlungen macht man IMHO woanders - primär dadurch, dass man die Unterlage für den ÄD abgibt und bei diesem Prozess ordentlich mitarbeitet.

Insgesamt stimme ich aber zu, dass die Frage schräg gestellt ist und eine Menge Unsicherheit verbreitet. Gewollt? Ein Schelm...
Schlumpffine
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo;
ich verfolge die Beiträge und die Diskussion sehr interessiert und ich möchte auf den § 138 SGB III aufmerksam machen, dessen Inhalte genau definieren wie der Begriff " arbeitslos " zu beschreiben ist um ALG 1 beziehen zu können.
Von Erkrankung steht dort nichts.
Bedeutet, ich stehe dem in § 138 SGB III genannten Bedingungen der Vermittlung zur Verfügung, kann dieser Verpflichtung aber aus Krankheitsgründen nicht vollumfänglich nachgehen.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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lynx80
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Re: Frage 2a der Arbeitslosmeldung

Beitrag von lynx80 »

Danke für den Hinweis, Schlu. Dass man sich arbeitslos melden sollte ist soweit klar. Das mache ich ja auch :-).
Es geht wirklich nur um die Frage 2a. Das sollte man getrennt voneinander betrachten.
Antworten