Gdb Widerspruch
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Yvonne1979
- Beiträge: 3
- Registriert: 28. Aug 2025, 17:59
Gdb Widerspruch
Hallo zusammen,
ich bräuchte Hilfe von euch. Bin überfordert zurzeit und habe so viele Fragen wie man ein Widerspruch einlegt für das Versorgungsamt. Was schreibe ich genau da rein um eine Erhöhung des Gdb zu erreichen? Ich bedanke mich jetzt schon für eure Unterstützung.
ich bräuchte Hilfe von euch. Bin überfordert zurzeit und habe so viele Fragen wie man ein Widerspruch einlegt für das Versorgungsamt. Was schreibe ich genau da rein um eine Erhöhung des Gdb zu erreichen? Ich bedanke mich jetzt schon für eure Unterstützung.
Re: Gdb Widerspruch
Hallo Yvonne,
pauschal kann man das nicht beantworten.
1. Wiederspruch fristgerecht einreichen mit "Begründung folgt"
2. Akteneinsicht anfordern
3. Bist Du Mitglied in einem Sozialverband? Die können Dich gut unterstützen und beraten.
4. Bei der Akteneinsicht prüfen, ob alle Ärzte, für die Du eine Schweigepflichtentbindung gegeben hast angeschrieben wurden und geantwortet haben. Prüfen, ob sachliche Fehler vorliegen.
Wenn ich es richtig verstehe, hast Du einen GdB beantragt und auch erhalten, aber nicht in der gewünschten Höhe?
Wozu benötigst Du den GdB? Wenn es "nur" um Arbeitsplatzsicherung geht, dann kannst Du ab 30% unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung beantragen.
Alles Gute,
Suchende
pauschal kann man das nicht beantworten.
1. Wiederspruch fristgerecht einreichen mit "Begründung folgt"
2. Akteneinsicht anfordern
3. Bist Du Mitglied in einem Sozialverband? Die können Dich gut unterstützen und beraten.
4. Bei der Akteneinsicht prüfen, ob alle Ärzte, für die Du eine Schweigepflichtentbindung gegeben hast angeschrieben wurden und geantwortet haben. Prüfen, ob sachliche Fehler vorliegen.
Wenn ich es richtig verstehe, hast Du einen GdB beantragt und auch erhalten, aber nicht in der gewünschten Höhe?
Wozu benötigst Du den GdB? Wenn es "nur" um Arbeitsplatzsicherung geht, dann kannst Du ab 30% unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung beantragen.
Alles Gute,
Suchende
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Yvonne1979
- Beiträge: 3
- Registriert: 28. Aug 2025, 17:59
Re: Gdb Widerspruch
Vielen Dank für deine Antwort. Ja habe 20% bekommen und möchte wenigstens 30% um meinen Arbeitsplatz zu sichern. Ich bin die ganze Zeit am überlegen was ich genau schreiben kann. Leider bin ich nicht im Sozialverband.
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Schlumpffine
- Beiträge: 764
- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Gdb Widerspruch
Hallo Yvonne1979,
Grundlage für die Beurteilung des GdB ist die Versorgungsmedizinverordnung (VersMed); K710.Download beim BMAS
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 8TdmwyyZp6
Schreibe bitte genau auf, wie dich Dein Leiden an der Teilhabe am Leben,dem Berufsleben und an der sozialen Teilhabe (Verein,Freunde,Hobby) hindert bzw. einschränkt. Wenn diese Beschreibung auch noch Ärztlich bestätigt wird, umso besser.
Je besser Du die Teilhabeeinschränkungen darlegen kannst, desto höher fällt der GdB aus.
Mit einem GdB von 30 kann bei der AfA ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.
§ 2 SGB 9
1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
Gruß
Schlu
Grundlage für die Beurteilung des GdB ist die Versorgungsmedizinverordnung (VersMed); K710.Download beim BMAS
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 8TdmwyyZp6
Schreibe bitte genau auf, wie dich Dein Leiden an der Teilhabe am Leben,dem Berufsleben und an der sozialen Teilhabe (Verein,Freunde,Hobby) hindert bzw. einschränkt. Wenn diese Beschreibung auch noch Ärztlich bestätigt wird, umso besser.
Je besser Du die Teilhabeeinschränkungen darlegen kannst, desto höher fällt der GdB aus.
Mit einem GdB von 30 kann bei der AfA ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.
§ 2 SGB 9
1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Re: Gdb Widerspruch
Falls Du mit den 30% erwägst, eine Gleichstellung zu beantragen, dann ist das kein Automatismus. Du musst dann Formulare der BA vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, es wird geprüft, inwieweit dein Arbeitsplatz gefährdet ist und unter welchen Bedingungen Du weiterbeschäftigt werden kannst. Mir wurde der 1. Antrag abgelehnt, mir der Begründung , ich würde von der BA oder vom Jobcenter keine Leistungen bekommen, desweiteren ist maßgeblich, wie oft Du in den letzten Monaten krank warst, bzw. Krankengeld bezogen hast.
Nachdem ich diese Leistung bezogen hatte,und lange krank war, ging der Antrag sofort durch, d.h. es hat Monate gedauert. Geholfen hat mir das am Arbeitsmarkt bislang nicht.
Die meisten Prozente bekam ich auf die Wirbelsäule/HWS, ->30, Depression nur ->10, insgesamt 40%.
Nachdem ich diese Leistung bezogen hatte,und lange krank war, ging der Antrag sofort durch, d.h. es hat Monate gedauert. Geholfen hat mir das am Arbeitsmarkt bislang nicht.
Die meisten Prozente bekam ich auf die Wirbelsäule/HWS, ->30, Depression nur ->10, insgesamt 40%.
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Yvonne1979
- Beiträge: 3
- Registriert: 28. Aug 2025, 17:59
Re: Gdb Widerspruch
Okay gut zu wissen. Der Widerspruch ist seit gestern raus. Vielen Dank für eure Unterstützung das war für mich gar nicht so einfach!
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Schlumpffine
- Beiträge: 764
- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Gdb Widerspruch
Hallo Yvonne1979,
TIPP!!
wenn Du mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden bist, klage bitte nicht sondern stelle nach einem 1/2 Jahr einen erneuten Antrag. Hintergrund: Verfahren vorm Sozialgericht können duchaus mehrere Jahre betragen.
Vorher bitte Akteneinsicht beantragenund dann Feststellen was feht oder falsch dargestellt wurde.
gruß
Schlu
TIPP!!
wenn Du mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden bist, klage bitte nicht sondern stelle nach einem 1/2 Jahr einen erneuten Antrag. Hintergrund: Verfahren vorm Sozialgericht können duchaus mehrere Jahre betragen.
Vorher bitte Akteneinsicht beantragenund dann Feststellen was feht oder falsch dargestellt wurde.
gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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