HAllo zusammen,
Meine Frage bezieht sich zwar nicht direkt auf die Krankheit, jedoch hoffe ich, dass jemand Kenntnisse darüber hat, wie folgende Situation von den Krankenkassen gehandhabt wird:
Mein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist endet am 01.07.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalte ich weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber. Ich bin bereits seit fast sechs Wochen krankgeschrieben und erhalte nach Ablauf dieser sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Meine Frage ist, ob ich ab dem 11.06.2025 doppelt Geld erhalte oder ob es möglich ist, die Krankenkasse zu kontaktieren und zu bitten, das Krankengeld erst ab dem 01.07.2025 auszuzahlen, vorausgesetzt, ich bin bis dahin weiterhin krankgeschrieben.
Darüber hinaus habe ich mich in einer Tagesklinik angemeldet und warte derzeit auf die Bewilligung für eine Rehabilitationsmaßnahme.
Kündigungsfrist und Krankengeld.
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Re: Kündigungsfrist und Krankengeld.
Hallo NikoPeg,
ich verstehe deine Frage nicht.
Nach 6 Wochen der Lohnfortzahlung beginnt automatisch der Bezug von Krankengeld für ca. 72 weitere Wochen,sofern Beiträge zur GKV gezahlt werden und die weitere Erkrankung ÄRZTLICH Taggenau bescheinigt wird.
Ein Doppelbezug ( Lohn+KG) ist nicht vorgesehen.
Gruß
Schlu
ich verstehe deine Frage nicht.
Nach 6 Wochen der Lohnfortzahlung beginnt automatisch der Bezug von Krankengeld für ca. 72 weitere Wochen,sofern Beiträge zur GKV gezahlt werden und die weitere Erkrankung ÄRZTLICH Taggenau bescheinigt wird.
Ein Doppelbezug ( Lohn+KG) ist nicht vorgesehen.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Re: Kündigungsfrist und Krankengeld.
Es ist einfach: Kündigung bekommen 1.12.2024.Laut Aufhebungsvertrag bekomme ich meinGehalt bis 1.07.2025.Bin seit 5,5 Wochen krankgeschrieben.Ab dem 11.06.(6 Wochen) muss normalerweise Krankengeld bekommen,aber der Arbeitgeber zahlt mir noch 2 Wochen Gehalt.Die Frage ist: bekomme ich für diesen 2 Wochen Gehalt und auch Krankengeld? Klingt unlogisch. Muss ich mich bei der Krankenkasse melden damitsie das Krankengeld erst ab dem 01.07. zahlt? ( Antrag auf Med.Reha ist gestellt). Danke.
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Re: Kündigungsfrist und Krankengeld.
Hallo NikoPeg,
danke für deine Rückantwort die vieles erklärt.Solange es sich um eine sogenannte freiwillige "Aufstockung" des Krankengeldes , geregelt in Tarifverträgen oder Arbeitsvertrag, auf das volle Lohnniveau handelt, ist es unkritisch. Ein Doppelbezug von Krankengeld und Lohn ist in unserem Sozialsystem nicht vorgesehen.
Hier ist kein Rechtsberatungsforum und leider berührt deine Fragestellung verschiedene Rechtsbereiche.
Ich möchte Dich bitten, einen Fachanwalt aufzusuchen.
Grundsätzlichiches:
Auch wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nur im Rahmen der Gesetzlichen Regelungen.
Also nach 6 Wochen Lohnfohrtzahlung auf ca.72 Wochen Krankengeld (Blockfristen beachten !), sofern GKV Beiträge - Arge,freiwillig- gezahlt wurden und werden.
https://www.haufe.de/id/beitrag/kranken ... 30611.html
https://www.aok.de/fk/sozialversicherun ... itsgebers/
Freundliche Grüße
Schlu
danke für deine Rückantwort die vieles erklärt.Solange es sich um eine sogenannte freiwillige "Aufstockung" des Krankengeldes , geregelt in Tarifverträgen oder Arbeitsvertrag, auf das volle Lohnniveau handelt, ist es unkritisch. Ein Doppelbezug von Krankengeld und Lohn ist in unserem Sozialsystem nicht vorgesehen.
Hier ist kein Rechtsberatungsforum und leider berührt deine Fragestellung verschiedene Rechtsbereiche.
Ich möchte Dich bitten, einen Fachanwalt aufzusuchen.
Grundsätzlichiches:
Auch wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nur im Rahmen der Gesetzlichen Regelungen.
Also nach 6 Wochen Lohnfohrtzahlung auf ca.72 Wochen Krankengeld (Blockfristen beachten !), sofern GKV Beiträge - Arge,freiwillig- gezahlt wurden und werden.
https://www.haufe.de/id/beitrag/kranken ... 30611.html
https://www.aok.de/fk/sozialversicherun ... itsgebers/
Freundliche Grüße
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Re: Kündigungsfrist und Krankengeld.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse konnte ich meine Angelegenheit klären. Da mein Gehalt gemäß dem Aufhebungsvertrag bis zum 30.06.2025 weitergezahlt wird, beginnt die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse erst ab dem 01.07.2025.
Da dieser Zeitraum drei Wochen über die gesetzlich vorgeschriebene sechswöchige Lohnfortzahlung hinausgeht, ist mein Arbeitgeber verpflichtet, der Krankenkasse mitzuteilen, bis wann er die Zahlungen an mich leistet.
Da dieser Zeitraum drei Wochen über die gesetzlich vorgeschriebene sechswöchige Lohnfortzahlung hinausgeht, ist mein Arbeitgeber verpflichtet, der Krankenkasse mitzuteilen, bis wann er die Zahlungen an mich leistet.