Neu Feststellung GDB

Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

gestern bei meinem Neurologen gewesen, er war geschockt über die Ablehnung. Er sagt das er sofort eine Stellungnahme für den Widerspruch diktiert. Vieles sei wohl nicht berücksichtigt und der Gdb für die Depression und die Polyneuropathie eindeutig zu niedrig.

Heute dann beim VdK gewesen, die legen jetzt Widerspruch ein. Ich klappere jetzt noch mein Orthopäden, HNO und Hausarzt wegen der anderen Sachen ab und frage die ob sie den jeweiligen Gdb für richtig halten. VdK will auch Akteneinsicht und danach den vollständigen Widerspruch mit mir besprechen. Die beiden Gespräche haben mir wieder ein bisschen Hoffnung gemacht das ich die fehlenden 10 Prozent vielleicht noch schaffe. Sollte ich die 50 schaffen, gehe ich als nächstes zur Rentenberatung und dann schau ich wann ich endlich in Rente gehen kann und die ganzen Ämter und den Druck der Krankenkasse los bin.

Drückt mir die Daumen, ich halte euch auf dem laufenden.
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
warum warten?
um eine EMR-Rente zu beziehen , ist eine Voraussetzung das Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Tätigkeiten von max. 3 Stunden nachgehen kannst. Das ist vollkommen unabhänging von einem GDB von 50.
Stelle einfach einen Rentenantrag, informiere dich über den Prozess und arbeite darauf hin, dass die Gutachter dir eine Minderleistung für jegliche Arbeiten ausstellen.
Gruss Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Willow-65
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Willow-65 »

Hallo Ivy 1804,

mir geht es ähnlich, für meine chron. mittelgradigen Depressionen bekam ich 10 %.
Manchmal habe ich das Gefühl es hängt vom Sachbearbeiter ab.
Zu EMR Rente, meist geht dieses ziemlich schnell, wenn man in die Arbeitslosigkeit rutscht. Sehen die, dass man langfristig krank ist, wird einem geraten EM Rente zu beantragen, Man ist nun mal schwer vermittelbar.
Aber wie bei dir, ich habe nun auch einen Termin beim Vdk und hoffe die helfen mir weiter.
Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo Schlumpfine und Willow,

ich denke das ich je nach Abschluss Bericht der Reha eh von der Krankenkasse die Aufforderung zur EM Rente bekomme. Ich denke dass auch das Arbeitsamt, im Falle das ich arbeitsfähig entlassen werde, sehr bald die Erwerbsfähigkeit prüfen lässt. Das ist mir eigentlich auch egal. Solange der Antrag läuft, bekomme ich entweder weiter Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Beides ist natürlich höher als die Rente. Daher ist das schon nicht unwichtig für mich.

Meine Rente fällt natürlich höher aus, wenn ich noch bis 63 Krankengeld und Arbeitslosengeld bekomme. Und mit den 50 % hätte ich dann weniger Abzüge bei der Rente.

Aber ich schaue mal was mir die Reha bringt.

LG Ivy.
Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange vorher sich die Reha Klinik bei einem meldet? Langsam befürchte ich dass ich Weihnachten und Silvester dort verbringen muss. Und ablehnen kann ich das ja nicht, wegen eingeschränktem Gestaltungsrecht. Wäre halt blöd, weil in der Zeit meist nicht viel passiert.

LG Ivy
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

hallo Ivy1804,
Du hast ein Wunsch-und Wahlrecht welches auch den Zeitpunkt der Reha mit einschließt.
Zitat: DRV:
hr Mitspracherecht umfasst darüber hinaus noch andere Aspekte Ihrer Reha. So muss auch Ihren berechtigten Wünschen zum Zeitraum sowie zur Durchführung der Reha (stationär, ganztägig ambulant oder ambulant) entsprochen werden. Dabei wird auch Rücksicht auf Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihre Familie sowie auf Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse genommen. Wenn Sie als Mutter oder Vater mit Behinderungen besondere Bedürfnisse bei der Erfüllung Ihres Erziehungsauftrags haben, wird dem ebenfalls Rechnung getragen.
Also einfach mal bei der Rehaklinik anrufen und freundlich nachfragen.
Gruß
Schlu
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Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo Schlumpfine,

in einem Schreiben der KK steht ich darf nicht ohne deren Zustimmung ändern. Sie haben mich ja erneut gebeten mich auf die Warteliste der Reha Klinik setzen zu lassen. Ich befürchte, wenn ich den Termin, sollte er über Weihnachten sein ablehne, werden sie mir wieder mit Einstellung des Krankengeld drohen.

LG Ivy.
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
es gibt Meinungen und es gibt Meinungen.
Das Gesetzbuch ist da recht eindeutig auf deiner Seite. Die meisten Kassen arbeiten nach dem fünften Buch.
Weise deinen Sachbearbeiter doch mal auf das neunte Buch hin. Link folgt:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 6Juv1_bxYr

Auch das achte Buch § 5 sagt dasselbe aus.
Bleibt nur die Frage zu klären. ob du die Zeit und die Nerven hast Gespräche mit deiner KK zu führen.
Gruß
Schlu
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Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

heute hatte ich einen Termin beim VDK, meine Akten sind dort eingetroffen. Ebenso hab ich zwei Stellungnahmen von Orthopäden und Psychiater mitgenommen. Orthopäde sieht Gdb von 20 als zu wenig,er sieht 30 als gerechtfertigt. Mein Psychiater und Neurologe sieht einen Gdb von 60 . Die Dame vom VdK war auch überrascht, mein Arzt hat wirklich schon ein sehr guten Bericht geschickt und auch die Stellungnahme ist sehr gut. Auch mein HNO Arzt hat den Tinnitus mit Hörschäden und Schwindel und Depressionen dargestellt. Der VDK wird nun alles in die richtigen Worte fassen und den Widerspruch auf den Weg bringen. Also heißt es nun wieder warten, bis zu 6 Monaten. Die Frau vom VdK meinte sie hält auch die Erwerbsfähigkeit Rente nicht für ausgeschlossen.

Hoffentlich bekomm ich die fehlenden 10 %.

LG Ivy
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
weise den VDK bitte daraufhin, dass der Widerspruch erst nach Akteneinsicht beim Landesamt formuliert werden kann.
So kannst du den Sachstand des Landesamtes, mit dem der dir vorliegt ,vergleichen.
So kannst du ggf nicht vorliegende Befunde nachreichen und dann in Verbindung mit der VersMed einen kaum anzugreifenden Widerspruch generieren.


Viel Erfolg
Schlu
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Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo Schlumpfine,

die Akteneinsicht haben wir.
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy 1804,
dann bleibt ggf. nur der Weg zum SG. Das Sozialgericht ist dann die erste Instanz die unabhängig den wahren Sachverhalt ermitteln muss, sofern er sich nicht eindeutig aus den Akten ergibt. Dauert leider sehr lange.

Gruß
Schlu
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Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo zusammen,

im Dezember hat der VdK den Widerspruch eingelegt. Zuvor habe ich noch zwei Stellungnahmen vom Orthopäden und Psychiater bekommen. Der Orthopäde sieht einen GDB von 30 anstatt 20 und der Psychiater sieht einen GDB von 60 in seiner seiner sehr ausführlichen Stellungnahme.

Jetzt ist Mai und ich habe noch immer keine Antwort zum Widerspruch.

Dauert das immer so lange?

LG Ivy
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804 ,
willkommen in der Realität.
Lt. Gesetz haben die Behörden 3 Monate Zeit, um über den Widerspruchsantrag zu entscheiden.Danach ist eine Untätigtkeitsklage möglich.
VERMUTLICH ist aber die Ursache der langen Bearbeitungsdauer an anderer Stelle zu verorten. Gerade Vereine wie VDK;Sovd oder ähnlich haben sehr viele Bearbeitungsfälle. Das hat zur Folge, dass "Altanträge"- bspw. Anträge im Widerspruchsverfahren- weit zurückfallen. Hier hilft nur konsequentes Nachhaken bei der jeweiligen Institution.
Hilfsweise direkt beim Amt unter Angabe des Aktenzeichens nachfragen.
gruß
Schlu

Grundsätzlich soll der Widerspruchsbescheid innerhalb von drei Monaten
nach Widerspruchseinlegung angefertigt werden (§ 75 VwGO). Ansonsten
kann der Widerspruchsführer eine sog. Untätigkeitsklage erheben.1 Obwohl
also noch kein Widerspruchsbescheid verfasst wurde bzw. der beantragte
Verwaltungsakt erlassen wurde, wäre dann eine entsprechende Klage zu-
lässig.
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Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hi Schlumpfine,

Ich werde nächste Woche mal bei dem VdK vorbei schauen und nachfragen. In meinem Reha Entlassungsbericht steht mehr als 6 Stunden arbeitsfähig nach Genesung. Krankenkasse will mich jetzt in eine Tagesklinik schicken. Ich bin auch auf der Warteliste einer Psychologin.
Die Arbeitsfähigkeit der Rehaärztin ist ja nicht entscheidend für den GDB, oder?

LG Susanne.
Schlumpffine
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Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
schau mal mit der Suchfunktion in meinen älteren Threads zum GDB.
Die Arbeitsfähigkeit der Rehaärztin ist ja nicht entscheidend für den GDB, oder?
Für den GDB ist diese Einstufung nachrangig,
Der GDB wird nach den Vorgaben der Versorgungsmedizinverordnung(VersMed)K 710 bemessen. Als Download beim BAMS oder Google.
Entscheidungsmerkmal ist auch welche Auswirkungen/Einflüsse deine Beinträchtigungen auf deine Teilhabe am Arbeitsleben und der Gemeinschaft haben.
Der Rehabericht berücksichtigt nur Auswirkungen auf deine potentielle Arbeitsfähigkeit.
Auszug:
die Einstufung beruht auf den Ärztlich dokumentierten "Leistungseinschränkungen" . Je größer Deine "objektiven( dokumentierten) " Einschränkungen, desto höher der GDB. Also wer seine Bechwerden nicht begründet und dokumentiert, bekommt nichts oder weniger.
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Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Guten Morgen,

Habe heute morgen telefonisch erfahren, dass mein Bescheid zum Widerspruch heute oder morgen in der Post sein sollte.

Was drin steht konnte man mir nicht sagen. Ich bin gerade total nervös.

Aber ich rechne erneut mit einer Ablehnung.

Drückt mir die Daumen, dass ich die 50 schaffe.

LG Ivy
Waldliebe
Beiträge: 102
Registriert: 3. Feb 2025, 12:09

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Waldliebe »

Ich drücke ganz fest!
Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

den Widerspruch habe ich mit dem VdK eingereicht. Alle Unterlagen vorher bekommen. Ebenso die Stellungnahme von meinem Facharzt, sehr ausführlich. Er sieht ein GDB von 60. Mein Orthopäde sieht in seiner Stellungnahme 30.

Ich habe jetzt nach 4 Monaten nachgefragt und der Bescheid sei am 2 Mai raus. Bis jetzt ist noch nix da. Telefonisch keine Auskunft über die Höhe bekommen.

Wenn morgen noch nichts da ist, soll ich mich Montag melden. Dann schicken sie ihn erneut raus.

Aber ich rechne wieder mit Ablehnung. Bin ein Babyboomer und könnte dann in zwei Jahren in Rente. Das will die Regierung nicht.

LG Ivy
SonneundDunkenheit
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Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Der GdB wird vom Versorgungsamt vergeben. Die haben nichts mit der DRV zu tun.

Ich drücke dir fest die Daumen, dass der Bescheid demnächst in Briefkasten liegt und entsprechend ausfällt. Im schlimmsten Fall könntest du den Klageweg beschreiten, aber die Verfahren ziehen sich zum Teil über Jahre hin.

Das dich die Reha-Einrichtung perspektivisch als voll leistungsfähig einschätzt, ist in Bezug auf den GdB nicht gerade von Vorteil. Man kann auch bei voller Leistungsfähigkeit einen hohen GdB haben, aber gerade bei psychischen Erkrankungen ist das eher selten.
Viel Glück
Ivy1804
Beiträge: 61
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

heute kam mein Schreiben zum Widerspruch.

Abgelehnt.

Berücksichtigt wurde

Migräne 30
Depression 30
Wirbelsäule 20
Verlust Geruchssinn 15
Reflux 10
Tinnitus 10

Also auch mit VdK nicht weiter gekommen.
VdK meinte eine Klage kann bis zu zwei Jahren dauern.

Lieber mit den Ärzten sprechen und erneut Verschlechterung beantragen.

Zuerst muss ich morgen ins Krankenhaus zu einer weiteren Untersuchung.

Danach klappere ich dann die Ärzte erneut ab. Obwohl ich mittlerweile hoffnungslos bin.

LG Ivy
Senif
Beiträge: 2601
Registriert: 23. Jul 2023, 21:42

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Senif »

Hallo Ivy,

willst du jetzt echt wieder von vorn beginnen ? Irgendwie denke ich bei deiner Geschichte, an ein "immer wieder an die Wand laufen".
Gäbe es Alternativen ? Ich kenn mich jetzt mit der Altersrente nicht so aus, aber könntest du nicht so oder so eher in Rente - nur mit Abzügen eben ?
Denke da auch wie SonneundDunkelheit - wenn die Reha sagt, perspektivisch voll leistungsfähig, wird das Versorgungsamt wohl immer wieder ablehnen.

LG Senif
Schlumpffine
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Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
irgendwie habe ich den Faden verloren.
GDB und ggf "Rente"( nicht arbeitsfähig) liegen Welten.
Wenn du noch arbeiten möchtest, ist ein Grad der Behinderung äußerst hilfreich um seiner Tätigkeit nachzukommen.
Bei anderer Intension (nicht mehr arbeiten) kann ein GDB zwar ünterstützend und hilfreich sein, ist aber als Mittel der Wahl für eine mögliche Rente vollkommen untauglich.
Hier hilft nur sein Verhalten an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu orientieren.
Anmerkung: Diese Grundsätze verfolgen ein ganz anderes Ziel.
Ein GDB soll mögliche NACHTEILE aus einer Erkrankung/Unfall etc. ausgleichen oder mildern und die Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft fördern.
Bei einer Reha ist es oberstes Ziel die "Arbeitsfähigkeit" zu erhalten/verbessern.
Anhand dieser Prioritäten ist Orientierung angesagt und welches persönliche Ziel verfolge ich.
Freundliche Grüße
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
irgendwie habe ich den Faden verloren.
GDB und ggf "Rente"( nicht arbeitsfähig) liegen Welten.
Wenn du noch arbeiten möchtest, ist ein Grad der Behinderung äußerst hilfreich um seiner Tätigkeit nachzukommen.
Bei anderer Intension (nicht mehr arbeiten) kann ein GDB zwar ünterstützend und hilfreich sein, ist aber als Mittel der Wahl für eine mögliche Rente vollkommen untauglich.
Hier hilft nur sein Verhalten an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu orientieren.
Anmerkung: Diese Grundsätze verfolgen ein ganz anderes Ziel.
Ein GDB soll mögliche NACHTEILE aus einer Erkrankung/Unfall etc. ausgleichen oder mildern und die Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft fördern.
Bei einer Reha ist es oberstes Ziel die "Arbeitsfähigkeit" zu erhalten/verbessern.
Anhand dieser Prioritäten ist Orientierung angesagt und welches persönliche Ziel verfolge ich.
Freundliche Grüße
Schlu

Ps: Leider gibt es keine gute Fee oder den Weihnachtsmann
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Ivy1804
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Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

also da ich erst 61 bin könnte ich frühstens mit 63 bei vollen Abzügen in Rente gehen. Also da ich im September ausgesteuert werde, wäre ein höherer GDB mich sehr hilfreich. Erstens falls ich wieder ein Job finde, mehr Urlaub und besseren Schutz. Für die Rente weniger Abzüge.

Gestern war ich bei meinem Arzt und ihm ist dann aufgefallen, dass die Ablehnung aus Landau gekommen ist. Normal ist Trier zuständig. Er meinte dass Landau ihm die meisten Probleme macht und es dort sehr schwer ist. Trier würde wohl gerade eine IT Umstellung haben. Er meinte, dass ich in einigen Wochen einen Verschlechterungsantrag machen soll. Dann müssen sie sie die Chronifizierung der Depression anerkennen und die vor einigen Monaten diagnostizierte Fibromylagie ebenfalls mit berücksichtigen. Und seid heute liege ich ja auch wieder im Krankenhaus, er meinte ich soll auch da die Ergebnisse abwarten und danach dann entscheiden. Hab Zeit bis Ende Mai für die Klage. Allerdings glaubt er daß der neue Antrag dann wieder von Trier bearbeitet wird und das besser wäre.

LG Ivy
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