Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Schlumpfine,
ich habe ja auch geschrieben, dass ich nicht damit rechne, mehr wie 30 zu erhalten.
Ich weiß, dass es die 5 Urlaubstage erst ab GdB 50 gibt.
Gruß
Sonnenschein
ich habe ja auch geschrieben, dass ich nicht damit rechne, mehr wie 30 zu erhalten.
Ich weiß, dass es die 5 Urlaubstage erst ab GdB 50 gibt.
Gruß
Sonnenschein
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen,
mittlerweile habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten.
ABER:
Selbst nach Rückmeldung, dass meine aktuelle Therapeutin NICHT angeschrieben wurde (man konnte den Status online sehen) habe ich jetzt Einspruch eingelegt und die Unterlagen beim Amt angefordert.
Mir viel auf, dass auch meine derzeitige Psychiaterin nicht kontaktiert wurde (also sie nicht und aktuelle Thera nicht).
Was berücksichtigt wurde, war ein Schreiben meiner vorherigen Psychiaterin aus 2021, wo drin stand, dass ich auf dem Weg der Besserung war und es mir gut ging. Ich kannte dieses Schreiben gar nicht, dass hat sie wohl an meinen Hautarzt geschickt, was zu einer Zeit war, wo meine Langzeittherapie dem Ende zu ging.
Seit Mitte 2023 bin ich wieder in Langzeittherapie und meine Thera und ich denken auch an einen Klinikaufenthalt.
Den Widerspruch habe ich dem Amt am 13.12. zugesendet mit der Begründung und der Bitte, die fehlenden Unterlagen anzufordern und zu berücksichtigen.
Bisher hab ich immer noch keine Eingangsbestätigung erhalten.
Bei meinem damaligen 1. Schreiben an das Amt, fehlten auch Unterlagen. Ich finde das geht schon sehr in die Richtung "schlampig oder absichtliches Agieren" des Amtes.
So viel zu meinem derzeitigen Verfahren des Verschlimmerungsantrages.
LG Sonnenschein
mittlerweile habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten.
ABER:
Selbst nach Rückmeldung, dass meine aktuelle Therapeutin NICHT angeschrieben wurde (man konnte den Status online sehen) habe ich jetzt Einspruch eingelegt und die Unterlagen beim Amt angefordert.
Mir viel auf, dass auch meine derzeitige Psychiaterin nicht kontaktiert wurde (also sie nicht und aktuelle Thera nicht).
Was berücksichtigt wurde, war ein Schreiben meiner vorherigen Psychiaterin aus 2021, wo drin stand, dass ich auf dem Weg der Besserung war und es mir gut ging. Ich kannte dieses Schreiben gar nicht, dass hat sie wohl an meinen Hautarzt geschickt, was zu einer Zeit war, wo meine Langzeittherapie dem Ende zu ging.
Seit Mitte 2023 bin ich wieder in Langzeittherapie und meine Thera und ich denken auch an einen Klinikaufenthalt.
Den Widerspruch habe ich dem Amt am 13.12. zugesendet mit der Begründung und der Bitte, die fehlenden Unterlagen anzufordern und zu berücksichtigen.
Bisher hab ich immer noch keine Eingangsbestätigung erhalten.
Bei meinem damaligen 1. Schreiben an das Amt, fehlten auch Unterlagen. Ich finde das geht schon sehr in die Richtung "schlampig oder absichtliches Agieren" des Amtes.
So viel zu meinem derzeitigen Verfahren des Verschlimmerungsantrages.
LG Sonnenschein
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo in die Runde,
ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, dem ich bereits ein Schreiben beigelegt hatte, in dem ich vor allem meine leistungsbezogenen Einschränkungen beschrieben habe. Nun habe ich nochmal ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, in dem ich u.a. nochmal meine Beschwerden und Einschränkungen darstellen soll. Ich fühle mich vor allem durch eine chronische Erschöpfung in meiner Alltagsgestaltung auf allen Ebenen eingeschränkt. Da es bei mir in Richtung hochfunktionale Depression geht, bewältige ich unter großer Kraftanstrengung dennoch meinen Alltag und habe nur kurze Krankschreibungen. Trotzdem fühle ich mich dadurch natürlich stark belastet.
Habt ihr Tipps, worauf ich eingehen kann?
Lieben Dank!
ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, dem ich bereits ein Schreiben beigelegt hatte, in dem ich vor allem meine leistungsbezogenen Einschränkungen beschrieben habe. Nun habe ich nochmal ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, in dem ich u.a. nochmal meine Beschwerden und Einschränkungen darstellen soll. Ich fühle mich vor allem durch eine chronische Erschöpfung in meiner Alltagsgestaltung auf allen Ebenen eingeschränkt. Da es bei mir in Richtung hochfunktionale Depression geht, bewältige ich unter großer Kraftanstrengung dennoch meinen Alltag und habe nur kurze Krankschreibungen. Trotzdem fühle ich mich dadurch natürlich stark belastet.
Habt ihr Tipps, worauf ich eingehen kann?
Lieben Dank!
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Krankschreibungen sind für den Antrag auf GdB nicht relevant.
Es geht wirklich darum darzustellen wie dich die Erkrankung im Alltag beeinträchtigen.
Versuch möglichst genau zu beschreiben was dir schwerer fällt als dem "vermeintlich gesunden Menschen". Da dies bei jedem anders sein kann, ist es schwer etwas zu raten.
Ich finde es eigentlich ganz gut, dass das Amt dir nochmals die Möglichkeit gibt deine Einschränkungen im Alltag aufzuführen.
Es geht wirklich darum darzustellen wie dich die Erkrankung im Alltag beeinträchtigen.
Versuch möglichst genau zu beschreiben was dir schwerer fällt als dem "vermeintlich gesunden Menschen". Da dies bei jedem anders sein kann, ist es schwer etwas zu raten.
Ich finde es eigentlich ganz gut, dass das Amt dir nochmals die Möglichkeit gibt deine Einschränkungen im Alltag aufzuführen.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Sonnenschein34,
Selbst nach Rückmeldung, dass meine aktuelle Therapeutin NICHT angeschrieben wurde (man konnte den Status online sehen) habe ich jetzt Einspruch eingelegt und die Unterlagen beim Amt angefordert.
Mir viel auf, dass auch meine derzeitige Psychiaterin nicht kontaktiert wurde (also sie nicht und aktuelle Thera nicht).
Wenn du fehlende Unterlagen festgestellt hast, reiche sie nach und lass dir den Eintrag in die Fallakte schriftlich bestätigen und Bitte dann um Neuberechnung. Ein einfaches nachreichen setzt viel Vertrauen voraus.
Auch ich habe die Erfahrung machen müssen, das Unterlagen "vergessen" wurden.
Gruß
Schlu
Selbst nach Rückmeldung, dass meine aktuelle Therapeutin NICHT angeschrieben wurde (man konnte den Status online sehen) habe ich jetzt Einspruch eingelegt und die Unterlagen beim Amt angefordert.
Mir viel auf, dass auch meine derzeitige Psychiaterin nicht kontaktiert wurde (also sie nicht und aktuelle Thera nicht).
Wenn du fehlende Unterlagen festgestellt hast, reiche sie nach und lass dir den Eintrag in die Fallakte schriftlich bestätigen und Bitte dann um Neuberechnung. Ein einfaches nachreichen setzt viel Vertrauen voraus.
Auch ich habe die Erfahrung machen müssen, das Unterlagen "vergessen" wurden.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Schlumpfine,
aber ich weiss ja gar nicht, was das Amt alles wissen will.
Ich werde am Donnerstag erst meine Therapeutin fragen, ob sie jetzt angeschrieben wurde.
Ich glaube sie würde nur nach Aufforderung durch das Amt was schreiben.
Ausserdem sehe ich meine Psychiaterin erst im Februar (keine Chance da vorher einen Termin zu erhalten).
Mal schauen, jetzt waren ja auch die ganzen Feiertage...
LG
Sonnenschein
aber ich weiss ja gar nicht, was das Amt alles wissen will.
Ich werde am Donnerstag erst meine Therapeutin fragen, ob sie jetzt angeschrieben wurde.
Ich glaube sie würde nur nach Aufforderung durch das Amt was schreiben.
Ausserdem sehe ich meine Psychiaterin erst im Februar (keine Chance da vorher einen Termin zu erhalten).
Mal schauen, jetzt waren ja auch die ganzen Feiertage...
LG
Sonnenschein
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Sonnenschein34,
Zitat: aber ich weiss ja gar nicht, was das Amt alles wissen will.
Leider wird der Text etwas länger.
Das "Amt" gibt die ihm VORLIEGENDEN Unterlagen an einen Sachverständigen- In der Regel einem Arzt mit Zusatzausbildung bzw. Facharzt-zur Einschätzung.Lt.Sozialgesetzbuch § 16 SGBI sollen die Leistungsträger dabei unterstützen-wenn es vom Antragsteller eingefordert wird.
weitere Information Bspw. hier aus Nds.: https://soziales.niedersachsen.de/start ... g-116.html
Gemäß dessen Empfehlung erstellt dann das Amt einen GDB , der sich in der Regel am unteren Rahmen des Ermessungsspielraumes bewegt.
Dießer Ermessungsspielraum wird von der VersMed ( K710) und den Sozialmedizinischen Grundsätzen vorgegeben.
https://www.rehadat-literatur.de/litera ... aetze-vmg/
Hier liegen schon viele Fehlerquellen.
Zwar soll das "Amt helfen" macht aber davon nur Gebrauch, wenn der Antragsteller es massiv einfordert. Ansonsten beschränkt sich das "Helfen" auf das Anschreiben der genannten Ärzte.Antworten diese nicht oder unvollständig, werden diese Berichte dem Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegt.
Logischerweise führen fehlende, unvollständige oder mißverständlich formulierte Berichte zu einer fehlerhaften Einschätzung des Sachverständigen und dessen Empfehlungen.
Leidtragender ist der Antragsteller, dessen Leiden möglicherweise unterbewertet werden.
Auch weiss der Antragsteller nicht welche Unterlagen dem Sachverständigen real vorliegen.
Das es sehr schwer fällt hier denn Überblick zu behalten, streite ich nicht ab.
Hier hilft es vielleicht sich an eine "Fachkundige" Person zu wenden um Nachteile zu vermeiden.
Anmerkung:
Schreiben für Behörden/Ämter zu erstellen, ist für viele Ärzte eine nicht gerne gesehene Aufgabe, da sie nicht oder nur Marginal bezahlt werden.
Ob dies eine Auswirkung auf die Qualität der Berichte hat bleibt Spekulation, obwohl die Hinweise in den zahlreichen Foren darauf hindeuten.
Es ist also jedem selbst überlassen, ob er dem Amt glaubt oder nicht.
Gruß
Schlu
Zitat: aber ich weiss ja gar nicht, was das Amt alles wissen will.
Leider wird der Text etwas länger.
Das "Amt" gibt die ihm VORLIEGENDEN Unterlagen an einen Sachverständigen- In der Regel einem Arzt mit Zusatzausbildung bzw. Facharzt-zur Einschätzung.Lt.Sozialgesetzbuch § 16 SGBI sollen die Leistungsträger dabei unterstützen-wenn es vom Antragsteller eingefordert wird.
weitere Information Bspw. hier aus Nds.: https://soziales.niedersachsen.de/start ... g-116.html
Gemäß dessen Empfehlung erstellt dann das Amt einen GDB , der sich in der Regel am unteren Rahmen des Ermessungsspielraumes bewegt.
Dießer Ermessungsspielraum wird von der VersMed ( K710) und den Sozialmedizinischen Grundsätzen vorgegeben.
https://www.rehadat-literatur.de/litera ... aetze-vmg/
Hier liegen schon viele Fehlerquellen.
Zwar soll das "Amt helfen" macht aber davon nur Gebrauch, wenn der Antragsteller es massiv einfordert. Ansonsten beschränkt sich das "Helfen" auf das Anschreiben der genannten Ärzte.Antworten diese nicht oder unvollständig, werden diese Berichte dem Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegt.
Logischerweise führen fehlende, unvollständige oder mißverständlich formulierte Berichte zu einer fehlerhaften Einschätzung des Sachverständigen und dessen Empfehlungen.
Leidtragender ist der Antragsteller, dessen Leiden möglicherweise unterbewertet werden.
Auch weiss der Antragsteller nicht welche Unterlagen dem Sachverständigen real vorliegen.
Das es sehr schwer fällt hier denn Überblick zu behalten, streite ich nicht ab.
Hier hilft es vielleicht sich an eine "Fachkundige" Person zu wenden um Nachteile zu vermeiden.
Anmerkung:
Schreiben für Behörden/Ämter zu erstellen, ist für viele Ärzte eine nicht gerne gesehene Aufgabe, da sie nicht oder nur Marginal bezahlt werden.
Ob dies eine Auswirkung auf die Qualität der Berichte hat bleibt Spekulation, obwohl die Hinweise in den zahlreichen Foren darauf hindeuten.
Es ist also jedem selbst überlassen, ob er dem Amt glaubt oder nicht.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen. Das Problem lässt sich eigentlich umgehen, bei mir war es so, das ein Arztbericht verloren gegangen ist, so das erst der Arzt erneut angeschrieben wurde, später dann ich selbst, so das ich dann selbst noch mal aktiv werden konnte.Schlumpffine hat geschrieben: ↑6. Jan 2025, 10:52 Auch weiss der Antragsteller nicht welche Unterlagen dem Sachverständigen real vorliegen.
Am besten ist natürlich, wenn man sich die Unterlagen auch selbst zukommen lässt, dann weiß man selbst auch, was Sache ist. Aber es kann natürlich immer auch passieren, das innerhalb der zuständigen Behörde etwas verloren geht.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Sonnenschein,
ich kann dich nur ermutigen pro aktiv zu werden.
Bitte deine Behandler Kurzberichte, die alles Elementare enthalten, zu erstellen. Biete an diese Leistung gemäß der Gebührenordnung zu bezahlen.
Das Berichtswesen ist wirklich das unbeliebteste Aufgabengebiet der Ärzte, da es Zeit "frisst".
Du haderst ja schon sehr lange mit einem Klinikaufenthalt. Dieser hätte zumindest den Vorteil dass du einen Entlassbericht erhältst, den für Antrag GdB nutzen könntest.
Viel Erfolg
ich kann dich nur ermutigen pro aktiv zu werden.
Bitte deine Behandler Kurzberichte, die alles Elementare enthalten, zu erstellen. Biete an diese Leistung gemäß der Gebührenordnung zu bezahlen.
Das Berichtswesen ist wirklich das unbeliebteste Aufgabengebiet der Ärzte, da es Zeit "frisst".
Du haderst ja schon sehr lange mit einem Klinikaufenthalt. Dieser hätte zumindest den Vorteil dass du einen Entlassbericht erhältst, den für Antrag GdB nutzen könntest.
Viel Erfolg
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo,
für diejenigen, die es interessiert, kann man sich unter dem Punkt" Grundlagen der Begutachtung" oder folgenden Links, Informationen zur Interpretation der Medizinischen Berichte ansehen.
Sie sind sehr erhellend- vielleicht gibt es auch Kommentare dazu, da es ja auch zum Thema EM-Rente passt.
Gruß
Schlu
https://www.deutsche-rentenversicherung ... htung.html
für diejenigen, die es interessiert, kann man sich unter dem Punkt" Grundlagen der Begutachtung" oder folgenden Links, Informationen zur Interpretation der Medizinischen Berichte ansehen.
Sie sind sehr erhellend- vielleicht gibt es auch Kommentare dazu, da es ja auch zum Thema EM-Rente passt.
Gruß
Schlu
https://www.deutsche-rentenversicherung ... htung.html
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen,
ich habe gestern von meiner Therapeutin erfahren, dass Sie die Unterlagen erhalten hat von der Schwerbehindertenstelle und dass den Bericht auch schon fast fertig hat und entweder heute oder Anfang der Woche zurücksendet. Eine Kopie werde ich auch noch bekommen. Mal sehen, ob die Psychiaterin ebenfalls so schnell agiert (da verspreche ich mir eh weniger von, da ich höchstens 3 oder 4x im Jahr für knappe 10 Minuten bei ihr bin.)
Also es tut sich was.
Wünsche Euch ein schönes Wochenende und danke für die Tipps und den Link.
Lieben Gruß
Sonnenschein
ich habe gestern von meiner Therapeutin erfahren, dass Sie die Unterlagen erhalten hat von der Schwerbehindertenstelle und dass den Bericht auch schon fast fertig hat und entweder heute oder Anfang der Woche zurücksendet. Eine Kopie werde ich auch noch bekommen. Mal sehen, ob die Psychiaterin ebenfalls so schnell agiert (da verspreche ich mir eh weniger von, da ich höchstens 3 oder 4x im Jahr für knappe 10 Minuten bei ihr bin.)
Also es tut sich was.
Wünsche Euch ein schönes Wochenende und danke für die Tipps und den Link.
Lieben Gruß
Sonnenschein