Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

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Domi
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Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von Domi »

Hallo allerseits,
kurz zu mir ich heiße Dominik bin 21 Jahre alt und komme aus der Nähe von Berlin.
Meine Situation ist ein bisschen verrückt irgendwie ich war schon ein mal in der Tagesklinik und danach ging es kurzzeitig wieder dann ging es für mich in eine berufliche Reha dort bin ich aber wieder sozusagen rückfällig geworden und bin daraufhin wieder in die Tk gegangen was mir allerdings auch nichts gebracht hat und jetzt habe ich am 14.10 einen Termin beim Jobcenter zwecks berufliche Situation wobei ich mir aber überhaupt nicht sicher bin ob ich das kann da ich so gut wie gar nicht belastbar bin und es mir gar nicht gut geht ich weiß wirklich nicht was ich gerade machen soll habt ihr vielleicht Ratschläge ich bin gerade echt am Ende
Schlumpffine
Beiträge: 479
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Domi,
es ist schwer aus der Ferne Ratschläge zu geben, da die Informationdichte mangelhaft ist.
Aufgrund des Inhaltes deines obigen Postes geht die Reise in Richtung Bürgergeld. da eine Erwerbsminderungsrente eine min.5 Jährige Beitragszahlung vorsieht. Das JC wird sicherlich dein negatives Leistungsvermögen wissen wollen, um dich dann in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln. Oder du verbleibst im Bürgeld und im Kontakt mit dem JC. Sollte im Rehabericht ein negatives Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vermerkt sein, bleibt nur das JC mit allen Konsequenzen.
Wichtiger ist aber, deine "Probleme" aktiv anzugehen.
Bspw. einen Antrag auf GDB stellen, mit dem JC die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
Beiträge: 479
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Domi,
es ist schwer aus der Ferne Ratschläge zu geben, da die Informationdichte mangelhaft ist.
Aufgrund des Inhaltes deines obigen Postes geht die Reise in Richtung Bürgergeld. da eine Erwerbsminderungsrente eine min.5 Jährige Beitragszahlung vorsieht. Das JC wird sicherlich dein negatives Leistungsvermögen wissen wollen, um dich dann in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln. Oder du verbleibst im Bürgeld und im Kontakt mit dem JC. Sollte im Rehabericht ein negatives Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vermerkt sein, bleibt nur das JC mit allen Konsequenzen.
Wichtiger ist aber, deine "Probleme" aktiv anzugehen.
Bspw. einen Antrag auf GDB stellen, mit dem JC die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten.
Gruß
Schlu
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Domi
Beiträge: 2
Registriert: 28. Sep 2024, 15:51

Re: Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von Domi »

Schlumpffine hat geschrieben: 3. Okt 2024, 18:45 Hallo Domi,
es ist schwer aus der Ferne Ratschläge zu geben, da die Informationdichte mangelhaft ist.
Aufgrund des Inhaltes deines obigen Postes geht die Reise in Richtung Bürgergeld. da eine Erwerbsminderungsrente eine min.5 Jährige Beitragszahlung vorsieht. Das JC wird sicherlich dein negatives Leistungsvermögen wissen wollen, um dich dann in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln. Oder du verbleibst im Bürgeld und im Kontakt mit dem JC. Sollte im Rehabericht ein negatives Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vermerkt sein, bleibt nur das JC mit allen Konsequenzen.
Wichtiger ist aber, deine "Probleme" aktiv anzugehen.
Bspw. einen Antrag auf GDB stellen, mit dem JC die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten.
Gruß
Schlu
hi danke für die Antwort naja ich arbeite jetzt schon fast ein halbes Jahr wenn nicht sogar schon länger daran jetzt stehe ich gerade ohne alles sozusagen da und es soll wieder Richtung arbeiten gehen obwohl ich ein totales wrack bin was bedeutet denn gdb?
DieNeue
Beiträge: 5839
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Re: Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von DieNeue »

Hallo Domi,

falls du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, sieht das mit der Erwerbsminderungsrente anders aus.
Wer innerhalb von 6 Jahren nach dem Ende der Ausbildung voll (!) erwerbsunfähig wird, kann trotzdem Rente bekommen. Da ist dann auch die Wartezeit eher erfüllt. (s. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html)
Mich hat diese Regelung vor dem Jobcenter bewahrt.
Das nur zur Info, falls das irgendwann zur Debatte stehen sollte.

Liebe Grüße,
DieNeue
Schlumpffine
Beiträge: 479
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Domi ,

als Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen Beeinträchtigungen und sozialen Aus­wir­kun­gen gilt im Schwerbehindertenrecht der Grad der Behinderung (GdB).
Dieser wird abgestuft in 10-Schritten vergeben und enthält pro Abstufung sogenannte Nachteilsausgleiche.https://www.betanet.de/files/pdf/nachte ... he-gdb.pdf
So können dann auch andere Begleitma0nahmen, z.Bsp. Hilfsmittel,Jobcoaching oder Unterstützung, leichter generiert und genehmigt werden.
Außerdem limitiert es den Einfluß des jc bei Restriktionen.
Ps: Die Aussage von "Die Neue" ist korrekt, würde aber in Deinem Fall bedeuten , das Du erst mit ca.25 Jahren in die EM-Rente eintreten kannst.
Rechenbeispiel: 16-18 Jahre (3 1/2 Jahre Ausbildung) + 6 Jahre Wartezeit ca. EM-Rentenanspruch im Alter von ca.24-25 Jahren.
Bei einer schulischen Ausbildung verlängert sich auch die Wartezeit.
Anträge auf GdB können hier gestellt werden:https://soziales.niedersachsen.de/start ... e-141.html sofern DU in Nds wohnst.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
DieNeue
Beiträge: 5839
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Re: Erneuter Tk-Aufenthalt wieder nichts gebracht

Beitrag von DieNeue »

Schlumpffine hat geschrieben: 4. Okt 2024, 11:52 Ps: Die Aussage von "Die Neue" ist korrekt, würde aber in Deinem Fall bedeuten , das Du erst mit ca.25 Jahren in die EM-Rente eintreten kannst.
Rechenbeispiel: 16-18 Jahre (3 1/2 Jahre Ausbildung) + 6 Jahre Wartezeit ca. EM-Rentenanspruch im Alter von ca.24-25 Jahren.
Nein, das stimmt so nicht. Man hat keine 6 Jahre Wartezeit, sondern es geht um Leute, die innerhalb (!) von 6 Jahren nach Ausbildungsende voll erwerbsunfähig werden. In diesem Fall ist die Wartezeit vorzeitig erfüllt und wird nicht mehr beachtet.
Also wer seine Ausbildung z.B. mit 19 beendet und mit 21 voll erwerbsunfähig wird, fällt unter diese Regelung. Wird dieselbe Person allerdings erst mit 27 erwerbsunfähig, fällt sie nicht mehr unter diese Regelung, da das Ausbildungsende länger als 6 Jahre her ist.
Wichtig ist, dass man in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt hat und dass diese Regelung nur bei einer vollen, nicht aber teilweisen Erwerbsminderung gilt.
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