Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

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DieNeue
Beiträge: 5796
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von DieNeue »

Hallo zusammen,

ich weiß jetzt nicht, ob das Thema wirklich hierher passt, aber ich frage trotzdem mal, vielleicht weiß ja jemand was.

Und zwar geht es um meinen Onkel (Bruder meiner Mutter), der psychisch krank ist. Als seine Tante gestorben ist, haben er und seine Geschwister jeweils einen Teil des Vermögens geerbt. Da mein Onkel krank ist und auch schon mal mit Geld Probleme hatte (Leuten zu viel Geld geschenkt, etc.), hat er das Geld unter der Auflage geerbt, dass meine Mutter sich um dieses Geld kümmert.
An sich ist mein Onkel geschäftsfähig, er soll nur mit meiner Mutter absprechen, wofür er sein Erbe ausgibt, damit er es nicht für irgendwas dummes ausgibt. U.a. hätten meine Eltern gern, dass auch Geld für seine Beerdigung auf die Seite gelegt wird, da sie das als Geschwister nicht leisten können.
Prinzipiell ist das Ganze kein Problem für meine Mutter. Allerdings "lagert" das Geld aktuell auf einem extra Konto von meinen Eltern, wo es nicht auf Dauer bleiben soll, damit man die beiden Vermögen ordentlich trennt.
Jetzt sind meine Eltern ziemlich damit überfordert, wie man das rechtlich richtig regelt.

Er bräuchte also ein Konto, das auf ihn läuft, aber auf das nur meine Mutter Zugriff hat und von dem er nicht selber was abheben kann. Die Banken sind irgendwie auch überfordert und haben keine Ahnung. Zusätzliches Problem ist, dass mein Onkel weiter weg wohnt und wegen Ängsten nicht zu meinen Eltern fahren kann, meine Mutter es aber auch nicht packt, ihren Bruder in seiner Wohnung zu besuchen, weil sie es nicht erträgt zu sehen, wie schlecht es ihm geht. Telefonkontakt geht aber.

Läuft es darauf hinaus, dass mein Onkel einen Betreuer für das Erbe braucht (und das dann meine Mutter übernehmen müsste)? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, das irgendwie rechtlich abgesichert zu regeln?

Gibt es irgendwo kostenlose Beratungsstellen für solche Fragestellungen? Beratungshilfe für einen Anwalt würden meine Eltern wahrscheinlich nicht bekommen.

Vielleicht hat jemand einen Tipp? Würde mich sehr darüber freuen :)

Liebe Grüße,
DieNeue
mime
Beiträge: 1315
Registriert: 6. Sep 2013, 13:28

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von mime »

Hallo DieNeue,

das ist eine recht komplizierte Sache, finde ich. Soweit ich es verstanden habe, kommt dein Onkel ansonsten mit seinen Finanzen gut klar, es geht bei euch nur um das Erbe und die Auflage deiner Tante, richtig?

Grundsätzlich kann man eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht zwar anregen, aber ich denke, dass das bei deinem Onkel nicht nötig ist, wenn er im Alltag ansonsten selbst mit allem klar kommt. Man konnte oder kann (das Betreuungsgesetz hat sich ab Januar 2023 geändert, und das kenne ich nicht genau) die Betreuung auf die Finanzen (oder andere Aufgabenkreise) beschränken, eine reine Beschränkung auf die Erbschaft kann ich mir nicht vorstellen.

Vielleicht könnt ihr mal bei einem Betreuungsverein nachfragen, was in eurer Konstellation ratsam wäre. Die werden auf den speziellen Fall ggf. auch keine Antwort haben, aber vielleicht bekommt ihr Informationen, die eventuell trotzdem weiterhelfen.

Was insbesondere unter Verwandten noch möglich ist (das ist dann ohne gerichtliche Beteiligung), ist eine sog. "Vorsorgevollmacht", diese kann z. B. unter anderem Vertretungen vor Ämtern, Banken etc. beinhalten. Doch ob die nur auf die Erbgeschichte beschränkbar bleibt, weiß ich nicht. Es geht ja bei euch nur um die Verwaltung des Erbes; ich kenne diese Vorsorgevollmachten nur umfassender gehalten.

Grundsätzlich halte ich es für möglich, dass man in eurem Fall mit einer notariellen Vollmacht arbeiten könnte, die speziell eure Problematik im Fokus hat und ggf. auch von den Banken akzeptiert wird. Doch da müsste euch ein Notar Auskunft geben, was diesbezüglich möglich ist. (Und notarielle Beratungen sind nicht kostenlos).

Mehr fällt mir jetzt leider nicht ein.

LG Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
Suchende2
Beiträge: 1373
Registriert: 29. Sep 2020, 08:05

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von Suchende2 »

Hallo DieNeue,

meine Schwester hat die Verfügung über ein Konto Ihrer Freundin.
Das Konto läuft auf den Namen der Freundin, aber nur meine Schwester hat die Zugangsdaten und Bankdaten zu diesem Konto. Das ist von der Freundin so gewollt. Meine Schwester versorgt sie dementsprechend auch mit Bargeld, wenn sie es wünscht.

Eine Freundin von mir (die ist älter als ich und hat eine lebensverkürzende Grunderkrankung), hat keine Geschwister und zu den Verwandten auch nicht so ein enges Verhältnis. Diese hat ihre eigene Beerdigung bereits bezahlt.

Wäre einer dieser Wege oder eine Mischung aus beiden eine Möglichkeit für Euch?

Alles Gute,
Suchende
DieNeue
Beiträge: 5796
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von DieNeue »

Hallo ihr beiden,

danke für eure Rückmeldungen. Ich habe sie mal an meine Eltern weitergegeben. Vielleicht ist dein Vorschlag, Suchende, was für sie. Sie möchten möglichst wenig Bürokratie haben.
Wie funktioniert das, dass nur deine Schwester die ganzen Infos zu dem Bankkonto bekommst? Die Bank schickt einem ja auch immer wieder Informationen per Post etc. Konnten sie da einfach deine Schwester angeben? Macht eine Bank sowas einfach so?

Liebe Grüße und danke für eure Hilfe,
DieNeue
Empathie58
Beiträge: 270
Registriert: 23. Okt 2017, 21:48

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von Empathie58 »

Hallo DieNeue,

da die Beantwortung deiner Fragen auf eine rechtliche Beratung hinausläuft, will ich mich im "öffentlichen" Teil des Forums dazu nicht äußern.

Wenn du möchtest, können wir uns gerne auf dem Weg der PN darüber austauschen.

Liebe Grüße
Empathie58
DieNeue
Beiträge: 5796
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von DieNeue »

Hallo Empathie,

du kannst mir gerne schreiben. Hast du mit solchen Sachen beruflich zu tun?

Liebe Grüße,
DieNeue
Suchende2
Beiträge: 1373
Registriert: 29. Sep 2020, 08:05

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von Suchende2 »

DieNeue hat geschrieben: 15. Aug 2024, 15:10 Wie funktioniert das, dass nur deine Schwester die ganzen Infos zu dem Bankkonto bekommst? Die Bank schickt einem ja auch immer wieder Informationen per Post etc. Konnten sie da einfach deine Schwester angeben? Macht eine Bank sowas einfach so?
Hallo DieNeue,

die Zugangsdaten sind per Post gekommen und die hat die Freundin bei meiner Schwester abgegeben. Ansonsten kommt ja nur Werbepost von der Bank und die kann zu der Freundin. Wenn etwas anderes kommen würde, würde sie meine Schwester informieren.

Alles Gute,
Suchende
Schlumpffine
Beiträge: 470
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Betreuung/Kontovollmacht bei psychischer Erkrankung

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo,
ich verstehe die Vorgehensweise nicht.
Einfach Sterbeggeldversicherung abschließen ,die aus dem Anteil des gerbten Vermögens bedient wird.
Für die angesprochene alternative Verfahrensweise, die hier im Thread angesprochen wurde, würde ich mich Rechtlich absichern lassen, da sie im Streitfall angreifbar ist.Stichwort Haftung
Auch eine Rechtlich klare Regelung zur Vermögensverwaltung ist dringend anzuraten.

Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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