Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Hans-Juergen,
wohin deine Intension geht, kann ich nicht beurteilen.
Bei einer Reha geht es hauptsächlich um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Die Krankheitsbewältigung wird hier sekundär betrachtet.
Wenn es dir um eine Verbesserung des Leidensdruckes geht, ist eine Reha in der Regel nicht zielführend.
Auf die einschlägige Literatur(https://www.deutsche-rentenversicherung ... -reha.html) wird verwiesen.
Beachte bitte, in der Reha wird ein positives und ein negatives Leistungsbild erstellt, welches starken Einfluss auf einen möglichen GDB hat. Das Leistungsbild kann von dir stark beinflusst werden- je nach persönlicher Intension.
gruß
Schlu
wohin deine Intension geht, kann ich nicht beurteilen.
Bei einer Reha geht es hauptsächlich um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Die Krankheitsbewältigung wird hier sekundär betrachtet.
Wenn es dir um eine Verbesserung des Leidensdruckes geht, ist eine Reha in der Regel nicht zielführend.
Auf die einschlägige Literatur(https://www.deutsche-rentenversicherung ... -reha.html) wird verwiesen.
Beachte bitte, in der Reha wird ein positives und ein negatives Leistungsbild erstellt, welches starken Einfluss auf einen möglichen GDB hat. Das Leistungsbild kann von dir stark beinflusst werden- je nach persönlicher Intension.
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Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Jul 2024, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hans-Juergen hat geschrieben: ↑5. Jul 2024, 16:07 Nichtsdestotrotz kann es nach meiner Meinung doch nicht sein, dass Behörden zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen (laut AfA wäre ich ja erwerbsunfähig, oder?).
Ich habe jetzt Widerspruch bei der AfA eingelegt und zwecks Einsicht um alle Unterlagen gebeten.
Jeder Rehabilitationsträger (DRV,Afa,Job-Center,BG) erstellt eigene Gutachten, die miteinander nicht korrospondieren müssen. Das ist für die Betroffenen natürlich kaum nachvollziehbar.
Mit dem geposteten Schreiben weiter oben im Thread ist eine umfassende Rechtssichere Anforderung einer Kopie der Verfahrensakte-auch ohne Anwalt- kostenfrei möglich.
Bei fragen schicke eine PN
Gruß
Schlu
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen!
Ich habe die Antwort auf meinen Widerspruch zum GdB bekommen.
Ich habe GdB 30 für Angst, Depression und ADHS bekommen und GdB 10 für Tinnitus 4. Grades. Insgesamt einen GdB von 30.
Tinnitus dürfte deutlich zu niedrig bewertet sein.
Ich habe die Antwort auf meinen Widerspruch zum GdB bekommen.
Ich habe GdB 30 für Angst, Depression und ADHS bekommen und GdB 10 für Tinnitus 4. Grades. Insgesamt einen GdB von 30.
Tinnitus dürfte deutlich zu niedrig bewertet sein.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Maik,
ist das die Einschätzung nach dem Widerspruch ? Das ging ja schnell bei Dir.
Ich glaub es wird immer der höchste Wert genommen und nicht zusammengerechnet.
Aber ich würde dir eine Gleichstellung empfehlen. Du hast doch noch einen Job, oder hab ich das richtig im Kopf ?
VG Senif
ist das die Einschätzung nach dem Widerspruch ? Das ging ja schnell bei Dir.
Ich glaub es wird immer der höchste Wert genommen und nicht zusammengerechnet.
Aber ich würde dir eine Gleichstellung empfehlen. Du hast doch noch einen Job, oder hab ich das richtig im Kopf ?
VG Senif
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Seit Donnerstag habe ich endlich einen unbefristeten GdB von 60 erhalten. Allerdings wieder ohne Merkzeichen. Aus Angst, dass mir der GdB aberkannt wird, reiche ich keinen Widerspruch beim Versorgungsamt ein.Maik4711 hat geschrieben: ↑30. Jun 2024, 18:25Danke Dir. Gehst Du denn noch arbeiten ? Bei mir sind neben Depression die Schlafstörungen sehr extrem, so das ich befürchte, irgendwann gar nicht mehr arbeiten zu können.Kaffeekatze hat geschrieben: ↑30. Jun 2024, 18:16 [
Hallo Maik,
Derzeit habe ich noch einen GdB von 60 befristet bis zum 31.07.2024. Diese Woche habe ich beim Versorgungsamt eine Verlängerung beantragt mit der Begründung, dass sich meine Erkrankungen nicht gebessert haben und ich immer noch erhebliche Schwierigkeiten mit sozialen Kontakten und mit der Konzentration habe. Beim ersten Mal habe ich einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, was mir jedoch keine Vorteile gebracht hat, weshalb ich irgendwann Mithilfe meiner Sozialarbeiterin einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe und dann 3 Jahre lang einen GdB von 80, bis dieser zweimal auf 3 Jahre befristet auf 60 herabgesetzt wurde.
Hast Du auch einen Pflegegrad?
Habe aktuell auch Unterstützung durch Bewo beantragt, um auch Hilfe durch Sozialarbeiter zu haben.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Senif. Nein, das ist die erste Einschätzung, gegen die ich Widerspruch eingelegt habe.Senif hat geschrieben: ↑6. Jul 2024, 16:27 Hallo Maik,
ist das die Einschätzung nach dem Widerspruch ? Das ging ja schnell bei Dir.
Ich glaub es wird immer der höchste Wert genommen und nicht zusammengerechnet.
Aber ich würde dir eine Gleichstellung empfehlen. Du hast doch noch einen Job, oder hab ich das richtig im Kopf ?
VG Senif
Richtig, es wird nicht zusammen gerechnet sondern aus mehreren Einzel-GdB wird ein Gesamt GdB gebildet.
Beispielsweise aus GdB 40 und GdB 30 wird ein Gesamt GdB von 50 oder vielleicht auch 60 gebildet.
Einen Job hab ich noch, ich warte aber mit der Gleichstellung noch wegen des Widerspruchs. Außerdem werde ich wohl ohnehin noch einen Verschlimmerungsantrag stellen, weil noch Einschränkungen hinzu gekommen sind.
Und gerade beim Tinnitus müsste es mehr sein, auf kalmeda.de steht bspw :
"Grundsätzlich wird ein Grad der Behinderung bei Tinnitus und die sich daraus ergebende Beeinträchtigung erst ab Grad 2 (mindestens GdB 20) zuerkannt. Den eigentlichen Ausweis bei einer Schwerbehinderung – in Folge eines chronischen Tinnitus – kannst Du erst ab Grad 4 beantragen"
LG Maik
Zuletzt geändert von Maik4711 am 6. Jul 2024, 19:20, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Kaffeekatze!Kaffeekatze hat geschrieben: ↑6. Jul 2024, 17:39
Seit Donnerstag habe ich endlich einen unbefristeten GdB von 60 erhalten. Allerdings wieder ohne Merkzeichen. Aus Angst, dass mir der GdB aberkannt wird, reiche ich keinen Widerspruch beim Versorgungsamt ein.
Da würde ich auch keinen Widerspruch einlegen, mit 60 kann man sicher gut leben, auch wenn Gesundheit wohl besser wäre.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen,
ich habe einen GDB von 40 bekommen nachdem ich vor 2 Jahren den Verschlimmerungsantrag gestellt habe (Mai 2022). Nachdem ich Einspruch erhoben hatte wurde nochmals abgelehnt, auch in 2. Instanz. Im September 2023 habe ich Klage in der nächsten Instanz erhoben, bis heute hat sich nichts getan... Laut VDK könne das bis zum Jahresende dauern. Mitlerweile bin ih beim Arbeitsamt mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Ausserdem habe ich vom Rheumatologen die neue Diagnose Fibromalgie erhalten, auch den Orthopäde habe ich gewechselt und es gibt Verschlimmerungen.
Nun weiss ich jedoch nicht ob ich überhaupt einen Verschlimmerungsantrag stellen sollte wenn die Klage doch noch läuft. Oder ob das Gericht die neuen Diagnosen und Namen der Ärzte braucht.
ich habe einen GDB von 40 bekommen nachdem ich vor 2 Jahren den Verschlimmerungsantrag gestellt habe (Mai 2022). Nachdem ich Einspruch erhoben hatte wurde nochmals abgelehnt, auch in 2. Instanz. Im September 2023 habe ich Klage in der nächsten Instanz erhoben, bis heute hat sich nichts getan... Laut VDK könne das bis zum Jahresende dauern. Mitlerweile bin ih beim Arbeitsamt mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Ausserdem habe ich vom Rheumatologen die neue Diagnose Fibromalgie erhalten, auch den Orthopäde habe ich gewechselt und es gibt Verschlimmerungen.
Nun weiss ich jedoch nicht ob ich überhaupt einen Verschlimmerungsantrag stellen sollte wenn die Klage doch noch läuft. Oder ob das Gericht die neuen Diagnosen und Namen der Ärzte braucht.
LG
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Jul 2024, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Die Frage könnte ich mir auch stellen. Bis über meinen Widerspruch entschieden ist, könnte ich auch schon einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Das Gericht dürfte die neuen Diagnosen etc. nicht interessieren, da es ja zum vorangegangenen Antrag entscheiden soll. Zumindest sehe ich das so. Ausnahme könnte natürlich sein, das neuere Befundberichte den vorangegangenen Antrag stützen würden.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Liebe Gartenkobold,
Das ist interessant, was du zum VdK schreibst. Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied, meine Eltern haben mir damals noch dazu geraten, "wenn mal was sein sollte". Ich hab ja einen GdB von 50 unbefristet. Die Frage ist, ob das dann generell sinnvoll ist, sich vom VdK vertreten zu lassen. Vor einigen Jahren hatte ich einmal versucht, eine Therapie bei einer privaten zu beantragen, da waren sie nicht so hilfreich.
Über meinen Mann hab ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung.
Mich würde deine Einschätzung interessieren, ob das generell so beim VdK ist oder ob das ein örtliches "Problem" ist.
Liebe Grüße
Belladonna
Das ist interessant, was du zum VdK schreibst. Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied, meine Eltern haben mir damals noch dazu geraten, "wenn mal was sein sollte". Ich hab ja einen GdB von 50 unbefristet. Die Frage ist, ob das dann generell sinnvoll ist, sich vom VdK vertreten zu lassen. Vor einigen Jahren hatte ich einmal versucht, eine Therapie bei einer privaten zu beantragen, da waren sie nicht so hilfreich.
Über meinen Mann hab ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung.
Mich würde deine Einschätzung interessieren, ob das generell so beim VdK ist oder ob das ein örtliches "Problem" ist.
Liebe Grüße
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 20. Jul 2024, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Ja Gartenkobold, das mit dem GdB sehe ich genauso. Ich hab sogar überlegt, wegen der Heirat und dem neuen Namen und mich überall informiert. Ich bin darauf angewiesen (vorallem Kündigungsschutz).
Mir ging es um die anderen Sachen, die man über den VdK regeln könnte, falls ich die mal brauche.
Leider bin ich nicht mehr bei meinem Psychiater, ich hab gewusst, er schreibt alles so wenn ich das brauche.
Mir ging es um die anderen Sachen, die man über den VdK regeln könnte, falls ich die mal brauche.
Leider bin ich nicht mehr bei meinem Psychiater, ich hab gewusst, er schreibt alles so wenn ich das brauche.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo belladonna,
meine Erfahrungen mit dem SOVD sind ähnlich. Sachbearbeiter und RA haben, aufgrund von Personalmangel und Anzahl der Einzelfälle , keine Zeit komplizierte und Zeitintensive Fälle so zu bearbeiten, wie es eigentlich notwendig wäre. Mögliche Wechselwirkungen der Erkrankungen untereinander bleiben d.h. meist unbeachtet von den Sachbearbeitern und Richtern , da sie nicht schriftlich fixiert worden sind.
Hier kannst du ansetzen.
Reiche deine Veränderungen mit Bezügen der Wechselwirkungen und Bezug auf die VersMed beim Sozialgericht schriftlich ein.
Sinnvoll ist nach meiner Meinung auch deinen rechtlichen Beistand in die Pflicht zu nehmen und auf Beratung zu pochen.
Gerade der Schritt von 40 zu 50 GdB wird von den Sachbearbeitern der Bearbeitungsbehörde nur widerwillig angegangen und Bedarf einer guten Begründung in Bezug auf die VersMed.
Fazit: Beim SOVD;VDK o.ä.Organisationen bleibt nur sich selbst um seine (komplizierte)Angelegenheit zu kümmern,nachzufragen und auch einen gewissen Wissenstand aufzubauen, da sonst meist Nachteile für das persönliche Verfahren entstehen oder zu akzeptieren, das Verfahren in die Länge gezogen werden und unbefriedigende Urteile gefällt werden.
Gruß
Schlu
meine Erfahrungen mit dem SOVD sind ähnlich. Sachbearbeiter und RA haben, aufgrund von Personalmangel und Anzahl der Einzelfälle , keine Zeit komplizierte und Zeitintensive Fälle so zu bearbeiten, wie es eigentlich notwendig wäre. Mögliche Wechselwirkungen der Erkrankungen untereinander bleiben d.h. meist unbeachtet von den Sachbearbeitern und Richtern , da sie nicht schriftlich fixiert worden sind.
Hier kannst du ansetzen.
Reiche deine Veränderungen mit Bezügen der Wechselwirkungen und Bezug auf die VersMed beim Sozialgericht schriftlich ein.
Sinnvoll ist nach meiner Meinung auch deinen rechtlichen Beistand in die Pflicht zu nehmen und auf Beratung zu pochen.
Gerade der Schritt von 40 zu 50 GdB wird von den Sachbearbeitern der Bearbeitungsbehörde nur widerwillig angegangen und Bedarf einer guten Begründung in Bezug auf die VersMed.
Fazit: Beim SOVD;VDK o.ä.Organisationen bleibt nur sich selbst um seine (komplizierte)Angelegenheit zu kümmern,nachzufragen und auch einen gewissen Wissenstand aufzubauen, da sonst meist Nachteile für das persönliche Verfahren entstehen oder zu akzeptieren, das Verfahren in die Länge gezogen werden und unbefriedigende Urteile gefällt werden.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Wie gesagt, ich hab einen GdB von 50, unbefristet
Mir ging es nur darum, wenn ich mal was anderes brauche.
Mir ging es nur darum, wenn ich mal was anderes brauche.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo belladonna,
ein erneuter Antrag macht nur Sinn, wenn man die Steuererleichterungen benötigt oder die Vorteile eines Merkzeichens nutzen möchtest.
Gruß
Schlu
ein erneuter Antrag macht nur Sinn, wenn man die Steuererleichterungen benötigt oder die Vorteile eines Merkzeichens nutzen möchtest.
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Maik und Secret,
das Gericht interessiert Eure neuen Diagnosen und eine Verschlimmerungsantrag sollte nicht gestellt werden. Aussage einer Juristin im Schwerbehindertenrecht über viele Berufsjahre tätig, auch vor dem SG. Auch neue Teilhabeeinschränkungen (die VersMedV kennt bis auf Diabetes keine Diagnosen) können angegeben werden.
LG Gartenkobold
das Gericht interessiert Eure neuen Diagnosen und eine Verschlimmerungsantrag sollte nicht gestellt werden. Aussage einer Juristin im Schwerbehindertenrecht über viele Berufsjahre tätig, auch vor dem SG. Auch neue Teilhabeeinschränkungen (die VersMedV kennt bis auf Diabetes keine Diagnosen) können angegeben werden.
LG Gartenkobold
Maik4711 hat geschrieben: ↑20. Jul 2024, 17:58Die Frage könnte ich mir auch stellen. Bis über meinen Widerspruch entschieden ist, könnte ich auch schon einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Das Gericht dürfte die neuen Diagnosen etc. nicht interessieren, da es ja zum vorangegangenen Antrag entscheiden soll. Zumindest sehe ich das so. Ausnahme könnte natürlich sein, das neuere Befundberichte den vorangegangenen Antrag stützen würden.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Danke Dir. Na, vor Gericht geht's ja erst mal nicht für mich, erst mal in den Widerspruch.Gartenkobold hat geschrieben: ↑22. Jul 2024, 14:20 Hallo Maik und Secret,
das Gericht interessiert Eure neuen Diagnosen und eine Verschlimmerungsantrag sollte nicht gestellt werden. Aussage einer Juristin im Schwerbehindertenrecht über viele Berufsjahre tätig, auch vor dem SG. Auch neue Teilhabeeinschränkungen (die VersMedV kennt bis auf Diabetes keine Diagnosen) können angegeben werden.
LG Gartenkobold
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Zuletzt geändert von Gartenkobold am 23. Jul 2024, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Danke ! Neue Diagnosen bzw Befunde hab ich derzeit nicht, ich habe den nächsten Termin erst im September.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Ich habe den VDK meine Diagnose Für Fibromalgie zur Weiterleitung geschickt. Nachdem ich das mit dem ifd besprochen habe.
LG
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Ich habe ja für meinen Widerspruch eine telefonische Beratung in gut zwei Wochen. Bin mal gespannt, wie das abläuft. Persönlich wäre mir das natürlich lieber, aber was soll's. Hauptsache, es bringt was.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen,
nachdem ich vor ein paar Jahren einen GdB 20 erhalten habe (da war ich leider mit dem Antrag sehr überfordert und habe mehr oder weniger nur Diagnosen und nicht die Einschränkungen mitgeteilt), werde ich jetzt einen Verschlimmerungsantrag stellen. Es sind noch ein paar gesundheitliche Einschränkungen hinzugekommen.
Ich hatte mir diesmal im Vorfeld eine Beratung durch einen Anwalt über die VHS angesehen und hoffe, dass ich damit erfolgreicher bin, als beim ersten Mal. Ich rechne eigentlich nicht damit, dass es mehr wie 30 wird, aber in Anbetracht der Einschränkungen wären die z.b. 5 Urlaubstage schon sehr wertvoll, vom besseren Kündigungsschutz mal ganz abgesehen, da man ja doch durch die krankheitsbedingten Fehltage bei dem ein oder anderen Arbeitgeber auf der Abschussliste steht...
LG
Sonnenschein
nachdem ich vor ein paar Jahren einen GdB 20 erhalten habe (da war ich leider mit dem Antrag sehr überfordert und habe mehr oder weniger nur Diagnosen und nicht die Einschränkungen mitgeteilt), werde ich jetzt einen Verschlimmerungsantrag stellen. Es sind noch ein paar gesundheitliche Einschränkungen hinzugekommen.
Ich hatte mir diesmal im Vorfeld eine Beratung durch einen Anwalt über die VHS angesehen und hoffe, dass ich damit erfolgreicher bin, als beim ersten Mal. Ich rechne eigentlich nicht damit, dass es mehr wie 30 wird, aber in Anbetracht der Einschränkungen wären die z.b. 5 Urlaubstage schon sehr wertvoll, vom besseren Kündigungsschutz mal ganz abgesehen, da man ja doch durch die krankheitsbedingten Fehltage bei dem ein oder anderen Arbeitgeber auf der Abschussliste steht...
LG
Sonnenschein
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
hallo Sonnenschein34.
dein obiger Post ist verwirrend. Mit 30 bekommst du keine 5 Tage zusätzlichen Urlaub. das gilt erst ab einem GdB von 50.
Beachte bitte die Versmed VO.
Viel Erfolg
Schlu
dein obiger Post ist verwirrend. Mit 30 bekommst du keine 5 Tage zusätzlichen Urlaub. das gilt erst ab einem GdB von 50.
Beachte bitte die Versmed VO.
Viel Erfolg
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