Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

niri76
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Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von niri76 »

Hallo!

Ich habe mal Fragen wegen der Erwerbsminderungsrente.
Kurz zum Sachverhalt.
Ich bin schon vieviele Jahre an Depressionen erkrankt.
Habe auch schon Therapien gehabt. Aber keine Reha, weil ich nicht denke das mir das Helfen würde.
Ich habe jetzt meine Stunden auf der Arbeit von 20 auf 16 Stunden reduziert, was mir wirklich gut tut. Ich glaube auch nicht, dass ich je wieder eine Vollzeitstelle schaffe.

Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass man vor einem Antrag eine Reha gemacht haben muss. Ist das zwingend erforderlich?
Wird von der Altersrente dann was abgezogen oder bleibt die gleich.?

Habe noch so garkeine Plan und wäre für Hilfe dankbar.

Grüße
niri76
SonneundDunkenheit
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Prinzipiell gilt Reha vor Rente, aber es gibt Ausnahmen und jeder Fall ist anders.
Die DRV wird genau prüfen ob du noch über 3 bzw. 6 h täglich arbeitsfähig bist egal für welche Tätigkeit. Sie wird prüfen ob eine Reha oder LTA dich wieder leistungsfähig machen.
Eine Reha könnte insofern sinnvoll sein, dass du eine medizinische Empfehlung für eine volle oder halbe EMR erhältst.
Ich selbst beziehe eine volle EMR ohne eine Reha gemacht zu haben...war gar nicht rehafähig. Allerdings musste ich zu einer Begutachtung. Der Weg in die EMR ist anstrengend und steinig.

Schau mal auf deine letzte Renteninformation. Dort kannst du in etwa sehen wie hoch deine EMR ausfallen würde.

Liebe Grüße
Schlumpffine
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo niri76,
die Deutsche Rentenversicherung setzt ein negatives Leistungsvermögen von unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Bedingung für eine Erwerbsminderungsrente voraus.
Das heisst in Praxis: Wenn du in der Lage bist, die Autos auf einen Parkplatz zu zählen, bist du voll arbeitsfähig.
Ob es diese Tätigkeit gibt, ist aus sozialrechtlicher Sicht nicht von Belang.Es zählt allein die Möglichkeit der Physischen und Psychischen Tauglichkeit für diese Tätigkeit.
Der Nachweis, dass du dazu nicht mehr in der Lage bist,obliegt dir.
Schau mal hier:https://www.deutsche-rentenversicherung ... seite.html
Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Athinia82

Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Athinia82 »

Ich habe eine Verständnisfrage: geht es hier um eine berufliche oder um eine medizinische Reha, die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist? Wenn das wirklich die Voraussetzung ist, dann wundert es mich nicht, dass die DRV meinen Antrag abgelehnt hat. Danke schonmal.
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Reziprok »

Hi Athinia82,

das Prinzip "Reha vor Rente" hat in meinem Fall bedeutet:

1. Teilnahme an einer medizinischen Reha. Die Reha-Klinik kam dabei zu dem Schluss, dass in meinem Fall die Gewährung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sinnvoll ist. Mit den LTA sind berufliche Reha-Maßnahmen gemeint.

2. Teilnahme an mehreren beruflichen Reha-Maßnahmen (zeitlich gesehen nacheinander), von denen ich 2 berufliche Reha-Maßnahmen aus gesundheitlichen Gründen, unter Zustimmung des Reha-Trägers abgebrochen hatte.

3. Antrag auf EM-Rente.

4. Nach Ablehnung meines Antrags auf EM-Rente durch die DRV und meinem Widerspruch dagegen hatte mir die DRV meine EM-Rente bewilligt.

Falls Du also bisher oder seit längerer Zeit keine medizinische Reha absolviert hast, solltest Du besser (als möglichen ersten Schritt hin zu einer EM-Rente) eine solche Reha-Maßnahme beantragen und absolvieren.

Viele Grüße

Reziprok
Nachtmensch
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Nachtmensch »

Athinia82 hat geschrieben: 5. Jun 2024, 00:18 Ich habe eine Verständnisfrage: geht es hier um eine berufliche oder um eine medizinische Reha, die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist? Wenn das wirklich die Voraussetzung ist, dann wundert es mich nicht, dass die DRV meinen Antrag abgelehnt hat. Danke schonmal.
Hallo Athinia,
Voraussetzung für eine EMR ist generell zunächst, dass eine Erwerbsminderung vorliegt. Die kann gutachterlich bestätigt werden oder im Rahmen einer Reha ermittelt werden, oder sowohl als auch. Was genau in eine letztendliche Beurteilung alles einfließen könnte, ist ja von Fall zu Fall schon unterschiedlich. Sicher schaut man auf das Alter und Prognosen, bezüglich einer möglichen gesundheitlichen Entwicklung. Aktuelle Befunde, die eine Besserung nicht gänzlich ausschließen können, sind dann eher weniger hilfreich. Deswegen wird eine EMR meist auch erst nur befristet bewilligt.
Ich bekam eine teilweise EMR nach dem ich bei Gutachtern war, direkt ohne vorherige Reha befristet bewilligt. Und mittlerweile auch zweimal verlängert. Eine Bekannte von mir, bekam eine volle EMR auch ohne Reha, nur anhand der Befunde und nach Besuch eines Gutachters befristet bewilligt und auch mittlerweile einmal verlängert.

Es wird also auch seitens der DRV schon mal vom Prinzip Reha vor Rente abgewichen, wenn es das Krankheitsbild offensichtlich hergibt.
Athinia82

Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Athinia82 »

Ich habe gerade erfahren, dass mein Betreuer am 22.11.23 einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat und der Antrag immernoch geprüft wird. Eine Bewilligung wird wohl schwierig, da ich nicht in psychiatrischer, sonst. ärztlicher und therapeutischer Behandlung bin. Dadurch ist meine Krankenakte wohl immernoch sehr dünn und es fehlen ärztliche/ medizinische Nachweise.

Woher bekomme ich einen Gutachter?
Niri
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Niri »

Hallo niri76 (wir sind jo sowas wie Namensvetterinnen ;-) )

bei mir war das so:
als ich letztes Jahr im Juni den Erstantrag für meine EM Rente abgeschickt habe, hab ich mit all dem gerechnet, auf alle Fälle eine Reha, Begutachtung, Ablehnung, lange Wartezeit............

Aber: im Oktober bekam ich (nach zwei vorherigen, recht harmlosen Nachfragen der DRV die lediglich die Anrechnungszeiten betrafen) die Bewilligung der vollen EM Rente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente -immerhin mehr als sieben Jahre - rückwirkend zum 01. Juni 2023.
So kann es also auch gehen.

Da ich selbst sehr gezögert habe die EMRente zu beantragen, ich dachte immer "Kann ich wirklich nicht mehr arbeiten?! Müsste ich mich vielleicht einfach nur noch mehr anstrengen?!" möchte ich Mut machen den Antrag ggf. zu stellen, denn es ist wirklich alles möglich und es muss kein "schrecklicher Kampf" oder so (das hatte ich sehr gescheut - ich fürchtete, die Kraft nicht zu haben) sein.

Alles Gute dir
Niri
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Reziprok »

Athinia82 hat geschrieben: 5. Jun 2024, 11:26 Eine Bewilligung wird wohl schwierig, da ich nicht in psychiatrischer, sonst. ärztlicher und therapeutischer Behandlung bin. Dadurch ist meine Krankenakte wohl immernoch sehr dünn und es fehlen ärztliche/ medizinische Nachweise.

Woher bekomme ich einen Gutachter?
Und warum bist Du nicht in psychiatrischer, sonst. ärztlicher und therapeutischer Behandlung?

Reziprok
Athinia82

Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Athinia82 »

Weil ich weder einen Psychiater, noch einen Psychotherapeuten habe. Und ich befürchte, dass ich es nicht schaffen würde bei meiner Antriebsarmut, regelmäßig die Termine wahrzunehmen.
Schlumpffine
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Athinia82,
Zitat DRV:
Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen.
Mit einer medizinischen Reha machen wir Sie wieder fit fürs Arbeitsleben. Quelle Deutsche Rentenversicherung

Ohne Dokumentation -Arztberichte,Medizinische Gutachten o.ä.- ist eine EM -Rente nahezu unmöglich, da kein länger als 6 monatiges negatives Leistungsvermögen nachweisbar.
Sorry
Schlu
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Athinia82

Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Athinia82 »

Das Jobcenter würde mich zum amtsärztlichen Dienst schicken. Ansonsten weiß ich nicht, wie ich an ein ärztliches Gutachten kommen soll.
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Reziprok »

Athinia82 hat geschrieben: 5. Jun 2024, 16:24 Das Jobcenter würde mich zum amtsärztlichen Dienst schicken. Ansonsten weiß ich nicht, wie ich an ein ärztliches Gutachten kommen soll.
Das Jobcenter würde Dich in einem solchen Fall bitten, Deine Dich behandelnden Ärzte (die es nicht gibt) von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Jobcenter zu entbinden.

Und da Du dem Jobcenter keine Befundberichte, ärztliche Diagnosen usw. vorlegen könntest, müsste das Jobcenter nach Aktenlage entscheiden und dann sehr wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, dass Du weiterhin voll erwerbsfähig bist.

Oder ist meine Vermutung falsch?
Athinia82

Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Athinia82 »

Bisher wurde ich immer vom amtsärztlichen Dienst zu einem persönlichen Termin eingeladen. Am Ende hieß es dann immer, ich bin für 6 Monate erwerbsunfähig und nach den 6 Monaten würde man weiterschauen. Weil ich ja nicht in einer Therapie war und durch eine Therapie könne es mir ja besser gehen und vielleicht hätte ich ja in 6 Monaten einen Therapieplatz.
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Reziprok »

Verstehe. Denn für die Überleitung zu demjenigen Leistungsträger, der in Deinem Wohnort für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zuständig ist, müsste Dich der Ärztliche Dienst für mehr als 6 Monate voll erwerbsgemindert einstufen.
Schlumpffine
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Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Athinia82 , dann hast du ja Nachweise.
Einfach alle "Verlängerungen" ( Bescheide) sammeln und du kannst nachweisen:
    wie lange du schon die Erkrankung hast
      Das du eine "Arbeitsfähigkeit" unter 3 Stunden seit ..... Datum hast.
      Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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      Athinia82

      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Athinia82 »

      Solche Nachweise habe ich nicht, da nichts verlängert wurde und ich auch keine schriftliche Bestätigung habe, dass ich weniger als drei Stunden arbeiten kann.
      niri76
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      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von niri76 »

      Niri hat geschrieben: 5. Jun 2024, 12:23 Hallo niri76 (wir sind jo sowas wie Namensvetterinnen ;-) )

      bei mir war das so:
      als ich letztes Jahr im Juni den Erstantrag für meine EM Rente abgeschickt habe, hab ich mit all dem gerechnet, auf alle Fälle eine Reha, Begutachtung, Ablehnung, lange Wartezeit............

      Aber: im Oktober bekam ich (nach zwei vorherigen, recht harmlosen Nachfragen der DRV die lediglich die Anrechnungszeiten betrafen) die Bewilligung der vollen EM Rente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente -immerhin mehr als sieben Jahre - rückwirkend zum 01. Juni 2023.
      So kann es also auch gehen.

      Da ich selbst sehr gezögert habe die EMRente zu beantragen, ich dachte immer "Kann ich wirklich nicht mehr arbeiten?! Müsste ich mich vielleicht einfach nur noch mehr anstrengen?!" möchte ich Mut machen den Antrag ggf. zu stellen, denn es ist wirklich alles möglich und es muss kein "schrecklicher Kampf" oder so (das hatte ich sehr gescheut - ich fürchtete, die Kraft nicht zu haben) sein.

      Alles Gute dir
      Niri

      Hallo niri!

      Das stelle ich mir auch schwer vor, wenn das so ein Kampf werden sollte. Eigentlich eine Unverschämtheit bei dieser Erkrankung. Weiß auch nicht, ob ich die Kraft dafür hätte.

      Grüße
      niri76
      Schlumpffine
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      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Schlumpffine »

      Hallo Athinia82, das sollte in deiner Verwaltungsakte/Fallakte vermerkt sein. Also Einsicht in den jeweiligen Verwaltungsakt verlangen, Kopie erstellen und nachlesen.
      Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
      Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
      Athinia82

      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Athinia82 »

      Schlumpffine hat geschrieben: 6. Jun 2024, 13:00 Hallo Athinia82, das sollte in deiner Verwaltungsakte/Fallakte vermerkt sein. Also Einsicht in den jeweiligen Verwaltungsakt verlangen, Kopie erstellen und nachlesen.
      Von welcher Fallakte/ Verwaltungsakte sprichst du? Die Akte vom Jobcenter oder bei der DRV?
      Athinia82

      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Athinia82 »

      Mein Betreuer hat zwar jetzt keine Akteneinsicht beantragt, aber zumindest die Prüfung der Erwerbsminderung durch das Jobcenter. Die werden mich dann mal wieder zum amtsärztlichen Dienst schicken.
      SonneundDunkenheit
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      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von SonneundDunkenheit »

      Das Jobcenter kann keine Erwerbsminderungsrente prüfen. Das liegt absolut nicht in deren Kompetenzbereich.
      Wenn du/ dein Betreuer wie geschrieben im November 2023 einen erneuten Antrag auf EMR bei der DRV gestellt hast, dann würde ich dort anrufen und nach dem Stand der Bearbeitung fragen.
      Athinia82

      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Athinia82 »

      Es geht nicht darum, dass das Jobcenter den Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüfen soll, sondern darum, dass die mich zum amtsärztlichen Dienst schicken, um eine möglicherweise geminderte Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Man muss ja mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, um als erwerbsfähig zu gelten. Die letzte Arbeitsmaßnahme über das Jobcenter im Sozialkaufhaus waren 3 Stunden täglich und die musste ich aber aus gesundheitlichen Gründen abbrechen
      Reziprok
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      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Reziprok »

      @Athinia82,

      Die DRV ist aber die oberste Instanz, die über das Vorliegen einer Erwerbsminderung (voll oder teilweise) entscheidet.

      Stell Dir vor, der Ärztliche Dienst, der bei der Agentur für Arbeit angesiedelt ist, stuft Dich als voraussichtlich mehr als ein halbes Jahr für weniger als 3 h täglich erwersbfähig ein. In einem solchen Fall würde Dein Jobcenter Dich an den lokalen Träger, der für die Grundsicherung bei u. a. Erwerbsminderung nach dem SGB XII zuständig ist, abgeben wollen.

      Dieser andere lokale Träger hätte aber wahrscheinlich kein Interesse daran, für eine weitere Person Leistungen nach dem SGB XII zahlen zu müssen und würde deswegen gegenüber Deinem Jobcenter Widerspruch einlegen.

      Und dann würde sich Dein Jobcenter an die oberste Behörde in Sachen der Feststellung von Erwerbsminderungen an die DRV wenden. Bei der ja aktuell ein Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente läuft.

      Reziprok
      Athinia82

      Re: Erwerbsminderungsrente ohne Reha?

      Beitrag von Athinia82 »

      Was soll ich denn dann machen? Ich bin langsam echt überfragt. 🤷‍♀️🤔
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