Neu Feststellung GDB

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Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo,

ich habe im Moment ein GDB von 40,
Migräne 30
Funktionsstörungen Wirbelsäule 20
Depressive Störungen 20
Reflux Krankheit 10.

Nun sind folgende Diagnosen hinzugekommen

Sensilble Neuropathie
Manifeste Osteoporose mit Wirbelbruch
Tinnitus
Chron. Bws Syndrom
Chron. LWS Syndrom
Schwere osteochondrose
Spondylarthrose
Rundrücken

Derzeit AU wegen rezesiver mittelgradiger Depression.

Hab den Antrag nun auf höheren GDB gestellt.

Glaubt ihr es könnte erfolgreich sein?

LG ivy
Nachtmensch
Beiträge: 624
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Nachtmensch »

Stelle doch einfach einen Antrag. Geht in ein paar Minuten online und dann muss man nur die Schweigepflicht Entbindung für die angegebenen Ärzte ausdrucken, unterschreiben, dann Einscannen und im Anhang mitschicken. Danach heißt es nur warten. Mein Antrag brauchte bis zur Änderung von GDB 30 auf 50 ca. 3 Monate. Danach hab ich ein Passbild hingeschickt und hatte ne Woche später auch den Ausweis.
Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Antrag ist gestellt ,ich hoffe es klappt
Schlumpffine
Beiträge: 468
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Ivy1804,
schau mal in den thread viewtopic.php?p=672106&hilit=schlumpffine#p672106.
Dort findest Du weitere Informationen.
Bedingung für Erhöhung des GDB sind nicht die Diagnosen sondern die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben/Arbeitsleben. Dieses muss dargelegt werden.
gruß
schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo Schlu,

dann werde ich das mal schriftlich nachreichen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

ivy
Schlumpffine
Beiträge: 468
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo IVY,
nähere Fachinfo gibt es hier:https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 40520.html.
Die Aussage bezieht sich zwar auf Gutachter des MDK zur AU , können aber 1:1 auch auf den Leistungsantrag zum GDB übertragen werden.
Zitat:Haufe
Tipp: Unzureichende Unterlagen vermeiden
Wichtig für eine Beurteilung durch den MDK ist demnach, dass dem Gutachter möglichst Unterlagen vorliegen, welche die Besonderheiten der Krankheit so genau und tiefgründig als möglich darstellen. Je besser der Gutachter die Entscheidung nachvollziehen kann, desto sicherer kann man sein, dass die Einschätzung des behandelnden Arztes geteilt wird. Teilweise sehen sich Ärzte erst nach einer Leistungsablehnung zu einer ausführlichen Begründung der Besonderheiten aufgefordert. Gute Unterlagen wirken daher präventiv gegen unnötige Leistungsablehnungen.

Persönliche MEINUNG:
Bei guter sachlicher Begründung stehen die Chancen für einen GDB von 50 nicht schlecht.
Lese bitte VOR der Abgabe der Begründung die Versorgungsmedizinverordnung ((VersMed) K 710).
Kostenlos zu beziehen beim BAMS Link:https://www.google.com/url?sa=t&source= ... le%26v%3D1
Gruß Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Ivy1804
Beiträge: 13
Registriert: 17. Mai 2024, 16:21

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Ivy1804 »

Hallo Schlu,

mein Neurologe ist der Meinung es müsste mindestens 50 geben und falls nicht will er den Widerspruch verfassen. Ich lasse mich überraschen. Mir würde ein Stein vom Herzen fallen, ich könnte dann in zwei Jahren Rente beantragen. Endlich kein Stress und kein Druck mehr. Ich hoffe nur dass meine ganzen Krankheiten mich noch ein bisschen das Leben genießen lassen.

LG ivy
velocity
Beiträge: 9
Registriert: 17. Jun 2024, 20:54

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von velocity »

Also ich hatte zuerst wegen meiner Epilepsie 40, dann kam später Major Depression dazu und in den Arztbriefen stand natürlich drin, dass schwere Suizidversuche stattgefunden haben. Nun habe ich 60. Ich muss aber alle 4 Jahre eine Verlängerung beantragen weil der Amtsarzt im Versorgungsamt wohl denkt, chronische Erkrankungen verschwinden wieder. Ich habe dann einen Brief verfasst mit genau dieser Tatsache und jetzt ist der Status dauerhaft.

In der Regel schreiben die Amtsärzte deinen Hausarzt und Facharzt an und bitten um Stellungnahme. Vielleicht erwähnst du das mal vorher dort. Meine Begründung war, dass ich kein Auto mehr fahren durfte wegen der Epilepsie und ein vergünstigtes Ticket haben wollte.
Das ist ja der Sinn des GdB, um Nachteilsausgleiche zu schaffen. Und wenn dein Arzt die bescheinigt, dass du durch deine Depression oder anderer Erkrankungen stark beeinträchtigt bist in deinem täglichen Leben, sollte das klappen.
Man kann gegen diese Bescheide auch Einspruch einlegen und dann wird er neu geprüft.

Liebe Grüße und viel Erfolg
AlexandreCharles
Beiträge: 61
Registriert: 17. Jun 2024, 06:11
Wohnort: Emmendingen

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von AlexandreCharles »

Hallo Ivy1804,
Wie hier bereits mehrfach erwähnt spielen die behandelnden Ärzte eine zentrale Rolle. Ich persönlich habe nie einen Antrag gestellt, das haben immer die Ärzte erledigt (wäre mir in den schweren depressiven Episoden auch überhaupt nicht möglich gewesen).
Schwere rezidivierende depressive Episoden haben von Anfang an 50% gebracht, und es hat sich auch nie etwas durch Überprüfungen bei mir geändert. Kommt aber tatsächlich immer auf die Begründung an.
Liebe Grüße Alex
Ich bin zu alt um jung zu sterben.
Senif
Beiträge: 1812
Registriert: 23. Jul 2023, 21:42

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von Senif »

Hallo,

ich habe auch 50 - auch im betreuten Wohnen, wobei ich nie einen Verschlechterungsantrag gestellt hatte damals.
Ich glaube, es ist auch wichtig, die Einschränkungen im Alltag darzulegen.

:hello: LG Senif
velocity
Beiträge: 9
Registriert: 17. Jun 2024, 20:54

Re: Neu Feststellung GDB

Beitrag von velocity »

Übrigens sind die Anträge sehr niederschwellig. Meist kannst du ihn online ausfüllen, ein paar ärztliche Befunde wie Arztbriefe und mit einem Passfoto für den Ausweis zusenden. Sollte der Amtsarzt mehr Infos brauchen, besorgt er sich die selbst. Ist alles kostenlos und geht zügig. Ich spreche aber nur von NRW (Aachen), kann also nicht sagen wie es woanders aussieht. Der einzige Nachteil ist, dass du keine Merkzeichen bekommst, die für viele Vergünstigungen Voraussetzung sind.
Das Wichtigste aber:
Du hast steuerliche Vorteile.
Einen besonderen Kündigungsschutz
Und Unternehmen stellen gerne Schwerbehinderte ein, da sie eine Quote erfüllen müssen da sonst Strafzahlungen fällig werden.
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