Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

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Nancy82
Beiträge: 4
Registriert: 29. Apr 2024, 12:14

Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Nancy82 »

Schönen guten Abend zusammen :hello:,

ich hätte mal eine Frage:

Derzeit bin ich seit drei Wochen aufgrund Depression krankgeschrieben. In naher Zukunft soll eine Reha stattfinden, auch wegen einer Depression.

Wenn es weiter bergauf geht, sollte ich nächste Woche wieder arbeiten können. Verstehe ich es aber richtig, dass die Krankheitszeiten mit der Reha aufgrund derselben Diagnose dann zusammengezählt werden und ich nicht mehr sechs Wochen Lohnfortzahlung für die Reha erhalte? Also dann nur noch ein Anrecht auf drei Wochen Lohnfortzahlung während der Reha habe? Ich habe noch das Stichwort "Übergangsgeld" gehört.

Über eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Pimpinelle
Beiträge: 14
Registriert: 28. Mär 2024, 08:31

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Pimpinelle »

Hallo Nancy,

das verstehe ich auch so, außer es würden mehr als sechs Monate zwischen der Krankschreibung und der Reha liegen, auch wenn es dann für dieselbe Erkrankung wäre. Aber da denke ich ja, dass du nicht so lange warten musst auf die Reha!
Ich habe damals für die Dauer der psychosomatischen Reha 5 Wochen bekommen, mit Verlängerung, war aber zuvor noch nicht wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben gewesen. In deinem Fall würdest du dann, verstehe ich so, nach drei Wochen Übergangsgeld beantragen, auf das du Anrecht hättest, so lange du die Leistungen zur Teilhabe erhälst. (https://www.deutsche-rentenversicherung ... sgeld.html )
Bei Anträgen berät dann eigentlich auch die Soziale Arbeit in der Klink, wenn ich das richtig erinnere. Aber sicher gibt es hier andere Forumsmitglieder, die da mehr zu erzählen können!

Alles Gute für die Reha und viele Grüße,

Pimpinelle
Christopher
Beiträge: 39
Registriert: 17. Feb 2024, 20:13

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Christopher »

Hallo,

ja, in der Tat ist die aktive Nachsuche um Beratung in der Klinik möglich. Vorher kannst Du aber zwanglos bei der KK nachfragen. Das ist auch kein Problem, da kann man dann auch gut die Informationen abgleichen und ist auf der sicheren Seite. Manchmal ändern sich ja auch Vorgaben, da ist Aktualität immer gut, das betrifft ja auch Fragen der Zuzahlungen usw.


Was ganz anderes bei deiner Nachricht fällt mir auf: Ein gewisser Druck zu arbeiten?! Manchmal ist es mir schon ganz gut damit gegangen entgegen meiner Ursprünglichen Idee wieder arbeiten zu gehen, den Rat zu befolgen sich bis zur Reha krankschreiben zu lassen um weiter Druck aus dem Kessel zu nehmen. So möchte ich das mal etwas flapsig sagen. Es ist natürlich toll, wenn das alles so schnell wieder in ruhiges Fahrwasser kommt und Du Fit bist.


Meine Ärztin hat gemeint damals bei mir: Die Idee wieder vor der Reha zu arbeiten, ist nicht nötig, da auch in der REHA VIELES BEIGEBRACHT WIRD UM BESSER MIT DER ARBEIT klar zu kommen. Isa war auch eine heftige Episode, das am Rande.

Ich kenne Deinen Fall nun nicht, und es ist ja aus verschiedenen Gründen auch gut wieder zu arbeiten, nur der Aspekt unter welchem Druck auch immer sich genötigt fühlen zu müssen, wieder so schnell wie möglich arbeiten zu gehen, ist mit der Selbstfürsorge in Abgleich zu bringen.

Also selbst wenn das einige Wochen waren bis zur Reha,- habe ich die Zeit mit intensiver Selbstbeschäftigung genutzt. So wie es die Kraft halt zuließ.

Vielleicht habe ich auch an Deinem Thema vorbeigeschrieben. Dann ignoriere das Geschreibsel bitte freundlich.

Manchmal schreibe ich einfach los ohne direkt gefragt worden zu sein.

Ich wünsche Dir einen schönen Tag!

Liebe Grüße
Christopher
Christopher
Schlosser.
Andere sagen ich sei krank.
Ich sage: Ich bin genau richtig wie ich bin.
Und:
Ich mache das es geht.
Warum?
Weil ich es kann.
Schlumpffine
Beiträge: 382
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Schlumpffine »

:hello: Hallo Nancy,
abgesehen von einer kurzen depressiven Episode, ist eine Depression eine schwerwiegende Erkrankung, die nicht nach 2 Wochen beendet ist.
Mit jeder neuen Erkrankung beginnt eine sogenannte Blockfrist die auf 3 Jahre angelegt ist.
Innerhalb der 156 Wochen der Bezugsfrist kann mal also 72 Wochen Krankengeld + 6 Wochen Entgeltfortzahlung beziehen.
Sollte die Entgeltfortzahlung innerhalb der Reha enden, hat man Anspruch auf Übergangsgeld.
Die Blockfrist läuft aber weiter.
gruß Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Nancy82
Beiträge: 4
Registriert: 29. Apr 2024, 12:14

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Nancy82 »

Hallo zusammen :hello:

Ich danke euch ganz herzlich für eure ausführlichen Antworten!

@ Pimpinelle: Ja genau, so dachte ich das auch bzw. so habe ich das Schreiben verstanden. Man muss da ja einiges vom Arbeitgeber und Krankenkasse ausfüllen lassen bezüglich der Krankheitszeiten. Ich hatte es nur nicht zu 100% abschließend verstanden, ob das so richtig ist. Mir war vorher nicht bewusst gewesen, dass die Krankheitszeiten zuvor bei einer Reha angerechnet werden.

@ Christopher: Mein Träger ist in dem Fall die Deutsche Rentenversicherung. Diese telefonisch zu erreichen ist fast unmöglich. Das letzte Mal war ich zwei Stunden in der Warteschleife, bis ich durchkam und andere Male hatte es gar nicht funktioniert. :shock: :lol:
Ja, da gebe ich dir natürlich Recht und ich habe irgendwie immer einen gewissen Druck zu arbeiten, das stimmt. Bis zur eigentlichen Reha-Maßnahme wären es noch ca. drei Monate, bin aber momentan auf einer Abrufliste. Ich habe auch immer gemerkt, dass, wenn man zu früh wieder arbeiten geht, es meistens dann noch schlimmer wird. Da hast du alles richtig gemacht und auf dich gehört. Es ist irgendwie halt nicht immer so leicht ... Da muss ich auch nochmal in mich gehen und überlegen, was das beste ist. Keine Sorge, danke für deine Antwort, ich freue mich über Anregungen und Sichtweisen. :)

@Schlumpfine: Ich war damals von September 2020 bis Januar 2022 krankgeschrieben. Da hatte ich auch eine sehr lange Krankheitsphase. Verstehe ich es richtig, dass die Blockfrist dann aber beendet ist? Wird die von Anfang der Krankschreibung damals gerechnet oder vom Ende? Das ist mir nicht ganz klar tatsächlich. Ja, das stimmt, nach zwei Wochen ist das nicht beendet. Ich hatte schon länger eine schlechte Phase, aber jetzt hatte es mir den Stecker gezogen. Ich finde, dass man doch immer unter Druck steht: Von Seiten des Arbeitgebers wünscht man sich, dass man wieder kommt, auch wenn man dort Verständnis hat und dann halt die Sache wieder in irgendein System mit Krankengeld und Krankenkasse zu fallen. Ich finde es nicht einfach.
Schlumpffine
Beiträge: 382
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Nancy82 ,
Eine neue Blockfrist für dieselbe Erkrankung mit gleichem ICD-Code beginnt in der Regel 6 Monate nach Ablauf der ersten Blockfrist. In diesen 6 Monaten darfst du nicht einen Tag mit derselben Diagnose ausfallen, sonst wird eine erneute Blockfrist für 3 Jahre gebildet und an die erste "angehängt".Somit verlängert sich der Zeitraum für die Blockfrist auf 6 Jahre, in der du aber nur für 78 Wochen Krankengeld bekommst.
Deine erste Blockfrist (09.20-01.22 )würde bis zum 31.08.2023 bestehen, wenn der 1.9.2020 der erste Tag wäre,wo der ICD Code erstmalig eingetragen wurde. Sonst beginnt der Zeitraum der Blockfrist an dem Tag, wo dich dein Arzt erstmalig ,mit diesem ICD Code der Krankenkasse gemeldet hat. Die Berechnung ist Taggenau.
Hier musst du TAG GENAU nachrechnen, welcher Fall für dich zutrifft.Im Zweifelsfall die Krankenkasse fragen.
Bitte beachte auch, eine REHA dient zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit , nicht der Behandlung der Erkrankung. Nachzulesen in Sozialmedizinischen Grundsätzen. :hello:
Gruß
Schlu
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Schlumpffine
Beiträge: 382
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Nancy82 ,
Eine neue Blockfrist für dieselbe Erkrankung mit gleichem ICD-Code beginnt in der Regel 6 Monate nach Ablauf der ersten Blockfrist. In diesen 6 Monaten darfst du nicht einen Tag mit derselben Diagnose ausfallen, sonst wird eine erneute Blockfrist für 3 Jahre gebildet und an die erste "angehängt".Somit verlängert sich der Zeitraum für die Blockfrist auf 6 Jahre, in der du aber nur für 78 Wochen Krankengeld bekommst.
Deine erste Blockfrist (09.20-01.22 )würde bis zum 31.08.2023 bestehen, wenn der 1.9.2020 der erste Tag wäre,wo der ICD Code erstmalig eingetragen wurde. Sonst beginnt der Zeitraum der Blockfrist an dem Tag, wo dich dein Arzt erstmalig ,mit diesem ICD Code der Krankenkasse gemeldet hat. Die Berechnung ist Taggenau.
Hier musst du TAG GENAU nachrechnen, welcher Fall für dich zutrifft.Im Zweifelsfall die Krankenkasse fragen.
Bitte beachte auch, eine REHA dient zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit , nicht der Behandlung der Erkrankung. Nachzulesen in Sozialmedizinischen Grundsätzen. :hello:
Krankenhausbehandlung:
Das Ziel einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung ist die Wiederherstellung der Gesundheit, also die Heilung oder wesentliche Besserung einer Erkrankung.
REHABILITATIONSBEHANDLUNG
Die Rehabilitation beschäftigt sich vorwiegend mit Krankheitsfolgen und hat das Ziel der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Erwerbsfähigkeit (Rentenversicherung) oder der Vermeidung einer Behinderung (Krankenversicherung).
Quelle:https://www.klinikfinder-psychosomatik. ... ilitation/
Gruß
Schlu

PS Erreichbarkeit der Rentenversicherung-Auf deinem bescheid ist in der Regel ein Sachbearbeiter mit Tel und E-Mail angegeben. Der ist meist leichter zu erreichen.
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Pimpinelle
Beiträge: 14
Registriert: 28. Mär 2024, 08:31

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Pimpinelle »

@ Schlumpffine,

jetzt fange ich an zu verstehen, warum die Psychiaterin Anfang des Jahres zu mir sagte, "leider" müsse sie die Diagnose Depression auf der AU (nur 3 Tage) angeben, ob das ok sei. Damit begann dann die Blockfrist und auch die Zählung der sechs Wochen. Wenn ich jetzt sechs Monate lang nicht mehr mit der Diagnose AU bin, dann könnte ich zwar die sechs Wochen wieder von vorne anfangen zu zählen für die Lohnfortzahlung, aber die Blockfrist liefe bis zu den drei Jahren weiter, richtig?

Danke dir, @Nancy, dass du diese Frage aufgebracht hast, das war mir in diesen ganzen Zusammenhängen überhaupt nicht klar. Und sorry, dass ich hier meine Nachfrage anhänge...

Viele Grüße,
Pimpinelle
Schlumpffine
Beiträge: 382
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Pimpinelle ,
im Prinzip ja. Für eine genauere Erklärung müssten wir aber einen neuen Thread aufmachen.
Als Du Anfang des Jahres mit der Diagnose "Depression" krank geschrieben wurdest, begann deine persönliche 36 monatige Blockfrist für diese Erkrankung. Innerhalb dieser Blockfrist erhälst du 72 Wochen Krankengeld+6 Wochen Entgeltfortzahlung, egal wann und wie du sie innerhalb dieser ca. 156 wöchigen Frist beziehst.Somit musst du am ENDE der Blockfrist min 6 Monate arbeiten ohne diese Diagnose in Anspruch zu nehmen um eine vollständig neue Blockfrist zu bilden. siehe oben.
Danach greift die Nahtlosarbeitslosigkeitsregel (§ 145 SGB III) bzw. hast du Anspruch auf ALG 1, obwohl du noch einen gültigen Arbeitsvertrag hast. Aber wie gesagt, eigener Thread
wen es interessiert:https://www.aok.de/fk/sozialversicherun ... rtzahlung/
Gruß
Schu
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Pimpinelle
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Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Pimpinelle »

Danke dir, Grüße und guten Sonntag!

Pimpinelle
Nancy82
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Registriert: 29. Apr 2024, 12:14

Re: Krankheitszeiten mit darauffolgende Reha

Beitrag von Nancy82 »

@ Schlumpffine: Ganz lieben Dank für die genaue Erklärung. Jetzt habe ich es verstanden. Da war mir einiges tatsächlich nicht so klar gewesen. Danke für deine Mühe!

@ Pimpinelle: Ist doch kein Problem. Ist ja gut, wenn sich für dich damit auch eine Unklarheit geklärt hat! Ist Vieles irgendwie auch komplex und das muss man erstmal alles wissen ...
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