Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Du bist ja zunächst gegen den GdB von 30 in Widerspruch gegangen... habe ich zumindest so verstanden. Ob du nun die 50 erreichst damit du keine Gleichstellung mehr brauchst, wird sich zeigen. Beim GdB von 50 ist der AG nicht im Prozess involviert.
Du könntest theoretisch zunächst das Widerspruchsverfahren abwarten, wenn es dir damit besser geht.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Hans-Juergen,
ich kann Deine Angst nachvollziehen, die aber in meinen Augen unbegründet ist.
Eine Gleichstellung bekommst du nur, wenn Du aufgrund Deiner "Behinderung" einen Arbeitsplatz nicht erlangen kannst bzw. er gefährdet ist. Damit ist der AG,Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung mit im Boot, die jetzt eine Stellungnahme abgeben müssen.
Hier der Link zur Fachanweisung der Arge zur Gleichstellung:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449
Hier findest Du die Anweisungen für die Sachbearbeiter.
(1) § 2 Abs. 3 SGB IX benennt alternativ zwei arbeitsmarktliche Situationen bzw. Voraussetzungen, unter denen eine Gleichstellung in Betracht kommt:
• Erlangen eines Arbeitsplatzes
• Behalten eines Arbeitsplatzes
Die beiden Tatbestandsalternativen können kumulativ vorliegen. Sie können aber auch nur alternativ vorliegen, wenn ein behinderter Mensch entweder nur den bisherigen Arbeitsplatz behalten oder nur einen anderen Arbeitsplatz erlangen möchte.
Zu deinen Eindruck, das du unterbewertet wurdest, kann ich nur zustimmen. Hier kann ich nur wiederholt auf meine Posting hier im Forum verweisen.
Es eminent wichtig, die Wechselwirkungen und Einschränkungen auf dein Leben, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu beschreiben und mit Belegen- Eigener text, Schreiben von Ärzten/Kliniken- zu versehen
gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Schlumpffine
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Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo hans-Jürgen, hier noch ein kleiner Nachtrag, der vieleicht mehr Klarheit schafft

Leichte Anpassungsschwierigkeit

Leichte soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt trotz Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße noch ohne wesentliche Beeinträchtigung möglich ist. Außerdem darf eine wesentliche Beeinträchtigung der familiären Situation oder bei Freundschaften nicht bestehen.
Mittelgradige Anpassungsschwierigkeit
Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine psychische Veränderung eine weitere berufliche Tätigkeit grundsätzlich noch erlaubt, aber bereits eine verminderte Einsatzfähigkeit bedingt. Als weiteres Kriterium gelten erhebliche familiäre Probleme durch Kontaktverlust und affektive Nivellierung. Es darf aber noch keine Isolierung geben. Auch ein sozialer Rückzug, der etwa eine vorher intakte Ehe oder Freundschaft stark gefährden könnte, darf noch nicht erfolgt sein.
Schwere Anpassungsschwierigkeit
Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn die weitere berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen ist. Weitere Kriterien sind schwerwiegende Probleme in der Familie oder im Freundes- oder Bekanntenkreis bis zur Trennung von der Familie, vom Partner oder vom Bekanntenkreis.

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit sind etwa ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen. Sie bedingen höchstens einen Einzelgrad der Behinderung von 40. Deshalb ist die Frage von Interesse, ab wann eine schwere Störung mit mittelgradigen oder gar mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten vorliegt. Dabei sind selbstverständlich die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Hans-Juergen
Beiträge: 8
Registriert: 18. Jan 2024, 10:11

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Vielen Dank für eure Antworten!
SonneundDunkenheit hat geschrieben: 11. Mär 2024, 16:29 Du könntest theoretisch zunächst das Widerspruchsverfahren abwarten, wenn es dir damit besser geht.
Ja, wahrscheinlich hast du recht: Erst einmal Ruhe bewahren :)
Schlumpffine hat geschrieben: 11. Mär 2024, 17:36 Hier kann ich nur wiederholt auf meine Posting hier im Forum verweisen.
Es eminent wichtig, die Wechselwirkungen und Einschränkungen auf dein Leben, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu beschreiben und mit Belegen- Eigener text, Schreiben von Ärzten/Kliniken- zu versehen
Genau das mit dem eigenen Text hätte ich wohl machen müssen. Wurde halt in dem Antrag nicht abgefragt und so oft macht man das nun auch nicht. Aber jetzt bin ich etwas schlauer. Nennt sich wohl Lebenserfahrung ;)
Schlumpffine
Beiträge: 374
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Hans-Juergen,
einen eigenen Text zur Sachstandbegründung kannst du noch einreichen,solange dein Widerspruch noch nicht beschieden ist.
Auch die Kopie/Einsicht der Akte kann noch einmal Klarheit bringen, da du dann nachvollziehen kannnst, was die Behörde an Unterlagen würdigt.
gruß
Schlu
Nachtrag : Ich habe nach längeren Schriftverkehr einen GDB von 60 zugesprochen bekommen und der Richterspruch zu einer weiteren GDB-erhöhung steht noch aus.
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Mena15
Beiträge: 3
Registriert: 24. Feb 2024, 15:21

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Mena15 »

Ich hatte eine 50-zig Prozent Behinderung auf meine Depression und Essstörung. Ich bin vor 2 Jahren zurückgestuft worden, weil sich angeblich Alles verbessert hat. Ist aber nicht so. Habe Einspruch erhoben -> ist abgewiesen worden :(
FreundlicherMann
Beiträge: 14
Registriert: 4. Jan 2024, 21:28

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von FreundlicherMann »

Schlumpffine hat geschrieben: 15. Mär 2024, 19:01 Auch die Kopie/Einsicht der Akte kann noch einmal Klarheit bringen, da du dann nachvollziehen kannnst, was die Behörde an Unterlagen würdigt.
gruß
Schlu
Hallo! Wie kann man eine Kopie der Akten bekommen? Ist das teuer?
Schlumpffine
Beiträge: 374
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo FreundlicherMann,
die Auskunft kostet nichts.
Mit folgenden Text problemlos möglich. Ansprechpartner: jeweilige Landesbehörde.
Sehr geehrte/r ( Anrede)
ich bitte Sie, mir eine kostenfreie lesbare Abschrift (Kopie) meinerUnterlagen zu erstellen und auszuhändigen.
Ich berufe mich dabei auf die Artikel 12-18 DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung)
– hier Artikel 15 Satz 3 i.V. m. Art.12 Abs.5 DS-GVO-, § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 25 SGB X und § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
GGF.sind die Kostenanteile der Auskunft, die nach § 630 (g) BGB anfallen, gesondert auszuweisen.
Gemäß meinem Recht auf Kopie/Einsicht in meine vollständige Akte, inklusive aller Unterlagen zu Anamnese, Untersuchungen, Untersuchungsergebnissen, Befunden, Diagnosen, Therapien und ihren Wirkungen, Eingriffen und ihren Wirkungen, Einwilligungen, Aufklärungen und Arztbriefen, bitte ich Sie, mir diese Abschrift zusammen mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Bitte halten Sie die vollständige Kopie am letzten Behandlungstag -spätestens aber bis zum !!!! -bereit, damit ich die Unterlagen entgegennehmen kann. Einer Übersendung der Unterlagen, gerne auch elektronisch in einer DS-GVO-konformen Art, gehen zu Ihren Lasten, wenn die angeforderten Unterlagen nicht am oben genannten Termin/Behandlungstag vorliegen.
Hinweis: § 25; Absatz 5 SGB X kommt nicht zur Anwendung und auf das BGH Urteil v. 29.03.2022 - VI ZR 1352/20 wird verwiesen.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, bitte ich um eine rechtlich einwandfreie Darlegung der Ablehnungsgründe.
Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
freundliche Grüße aus Musterhausen

Ein bißchem umformulieren und anpassen- fertig
!Achtung Damit gewinnst Du nicht den Preis des "beliebtesten Antragsteller des Jahres".
Bei Fragen einfach eine Mail schicken.
freundliche Grüße
schlu
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Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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