Erwerbsminderungsrente

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Hani
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Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Hani »

Guten Tag ich hab eine Frage, wie ist es wenn man befristet Erwerbsminderungsrente bekommt und darf man nebenbei Arbeiten wie Minijob ohne Steuer? Wirkt sich das irgendwie negativ auf die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente aus, heißt das man dann als gesund eingestuft wird und seine Erwerbsminderungsrente verliert das diese nicht verlängert wird? Weil die Erwerbsminderungsrente möchte ich nicht verlieren aber wollte eben mit meinen Hobby etwas nebenbei mir dazuverdienen und auf was muss ich achten damit meine Erwerbsminderungsrente nicht abgelehnt wird und es verlängert wird, weil hab gelesen auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung folgendes: Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro (Stand: 01.01.2023).

Für Erwerbsminderungsrenten gilt allerdings, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.

Für mich liest sich das so das man die Rente wegen Nebenjob verlieren könnte.
Und wie viel darf man dazuverdienen das es nicht zuviel abgezogen wird von der Rente? Danke falls jemand was hilfreiches weiß und liebe Grüße
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Reziprok »

Hi Hani,

schau Dir doch mal diesen Link an:
Erwerbsminderungsrente: Rückkehr in den Job ohne Risiko ausprobieren

Datum: 30.01.2024
https://www.deutsche-rentenversicherung ... isiko.html

Dort stehen übrigens aktuellere Höchstbeträge pro Jahr, was das maximal erlaubte Einkommen aus Arbeit neben einer vollen oder teilweisen EḾ-Rente betrifft.

Wenn Du Dich wie in dem Link beschrieben nicht testweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren willst, ohne dabei zu riskieren, dass Du den Anspruch auf Deine EM-Rente verlieren könntest, solltest Du darauf achten, dass Du an jedem einzelnen Deiner Arbeitstage nicht so lange arbeitest wie Du gemäß Deiner EM-Rente als noch erwerbsfähig beurteilt worden ist, also nicht maximal 3 Stunden (bei einer vollen EM-Rente) oder 6 Stunden (bei einer teilweisen EM-Rente) an jedem einzelnen Arbeitstag.

Das bedeutet: Bei einer vollen EM-Rente solltest Du unter einer täglichen Arbeitszeit von 3 Stunden an jedem einzelnen Arbeitstag bleiben, bei einer teilweisen EM-Rente unter 6 Stunden an jedem einzelnen Arbeitstag.

Gruß

Reziprok
Hani
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Hani »

Guten Morgen
Danke für die Info. Also ich habe die volle Erwerbsminderungsrente befristet das ist die zweite Verlängerung bis Ende 2026. Ab 2026 kurz vor Ende muss diese verlängert werden. Also bei mir würde sowieso nicht mehr als 1 Stunde bis max 2 Stunden Arbeit gehen. Hab nachgeschaut also bei voller Erwerbsminderungsrente arbeitet man nicht mehr als 2 Stunden. Hab mir den Link angeschaut also z.b wenn ich in meinem Hobby mit der Fotografie irgendwo Probejob hätte natürlich muss der Arbeitgeber das mitmachen das ich nur 1 bis 2 Stunden arbeiten kann das man Probezeit macht ob das klappt und wenn nicht das ich trotzdem meine Erwerbsminderungsrente nicht verlieren würde? Ist es so wie ich das verstanden habe
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Reziprok »

Hi Hani,

bei voller EM-Rente und 1-2 h Arbeit pro Tag sehe ich keine Gefahr, dass Dir wegen der Ausübung dieser Arbeit mit dieser Anzahl Arbeitsstunden pro Tag Deine EM-Rente aberkannt werden würde.

Dein Arbeitgeber müsste Dir aber gegenüber der Rentenversicherung die tägliche Arbeitszeit in irgendeiner Form bescheinigen, nehme ich an.

Ich gehe davon aus, dass Du den Job als Fotograf selbstständig ausüben würdest. Ich weiß aber nicht, in welcher Form dann die Dauer Deiner Arbeitszeiten erfasst und bestätigt werden könnten. Eventuell in Form von Rechnungen, die Du dem Arbeit- bzw. Auftraggeber gegenüber ausstellen würdest, auf denen Du dann pro Auftrag die jeweilige Arbeitszeit vermerken würdest?

Ich weiß das nicht, ich spekuliere eher.

Gruß

Reziprok
Hani
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Hani »

Danke dir für deine Nachricht. Also mit der Fotografie ist es so das ich mich da erstmal weiterentwickeln wollte wo ich dann meine Fotos verkaufe in Form z.b von Postkarten.

Das andere wäre das ich gerne Sport mache und auch machen muss wegen meiner Gesundheit weil ich viele körperliche Beschwerden hab wie Knie Probleme und Skoliose.
Ich bekamm sehr oft von einem Fitnessstudio flayer ausgeteilt. Irgendwann sagte ich als mir erneut ein flayer ausgeteilt würde das ich leider mir das Fitnessstudio nicht finanziell leisten kann. Als aber gefragt wurde ob ich eine Ausbildung abgeschlossen hab da sagte ich ja zwei einmal als Sozialassistentin im Kindergarten und als Kauffrau für Büromanagement mit Schwerpunkt Personal und Sekretariat. Dann hatte ein Mitarbeiter von dem Fitnessstudio die Idee das ich dort vielleicht arbeiten könnte eventuell im Sales Bereich. Aber erstens weiß ich nicht ob das so überhaupt Sinn macht weil ich weiß das ich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten kann oder manchmal nur 1 Stunde und überhaupt dann was für eine Tätigkeit mit der Stünden Anzahl.

Ich möchte auch aber nicht meine Erwerbsminderungsrente verlieren. Weil bevor ich die Therapie anfing und es mir psychisch nicht gut ging wo ich Panikattacken bekommen hab, dann zu Ärzten und Notdienst ging um Hilfe zu bekommen würde ich nicht ernst genommen weil ich jung bin, dann würde gesagt ich simuliere es nur und soll funktionieren und arbeiten gehen. Bis irgendwann ich zusammen gebrochen bin, dann die Therapie doch machen musste und da dachte ich ok paar Monate Therapie um meine Ausbildung zu beenden und dann bin ich fertig. Aber es war nicht so, die Therapie wurde immer länger, müsste öfter in Klinik. Irgendwann als ich kein ALG bekommen hab weil der ärztliche Dienst von Jobcenter festgestellt hat ich bin gar nicht vermittelbar und ich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Dann sollte ich zuerst eine Reha machen aber als der ärztliche Dienst der deutschen Rentenversicherung auch meine ärztliche Unterlagen hatte würde mir gesagt ich soll direkt die Erwerbsminderungsrente machen. Dachte mir dann OK aber wahrscheinlich wird es sowieso nicht akzeptiert. Aber die Erwerbsminderungsrente würde dann genehmigt, dann die Verlängerung auch verlängert und dann Ende 2026 muss ich nochmal die Erwerbsminderungsrente verlängern. Für mich war die Genehmigung meiner Erwerbsminderungsrente wie eine Akzeptanz meiner Krankheiten weil während der Therapie es immer mehr Diagnosen wurden wo ich lernen musste mit den ganzen Krankheiten zu leben. Und für mich ist die Erwerbsminderungsrente wie eine Bestätigung dafür das ich nicht Schauspieler sondern wirklich krank bin und es mir nicht ausdenke. Als in der Klinik auch der schwerbehinderteausweis beantragt wurde weil die Ärzte auch es für sinnvoll hielten und falls ich den auch genehmigt bekomme waren das zwei Sachen welche für mich sehr wichtig sind mit den mehreren psychischen Krankheiten irgendwie positiv zu leben das ist wie ein Schutz und deswegen hoffe ich das wenn ich die Erwerbsminderungsrente dann Ende 2026 dritte Mal verlängern lasse es auch genehmigt wird. Und deswegen will ich nicht z.b wenn ich was nebenbei dazu verdienen wollen würde das ich wegen den Mini Job von 1 bis 2 Stunden am Tag dann meine Erwerbsminderungsrente verliere. Das wäre wie du bist nicht krank und gesund gehe arbeiten voll und funktioniere. Weiß nicht ob das alles so Sinn macht und verständlich ist was ich schreibe 🙈 liebe Grüße
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Reziprok »

Hi Hani,

ich kann nur noch einmal feststellen, dass Dir Deine befristete EM-Rente nicht aberkannt werden darf, wenn Du als Bezieher/in einer vollen EM-Rente täglich weniger als 3 Stunden arbeiten würdest.

Deine befristete EM-Rente kann mit Ende der Befristung aber auch dann nicht weiter verlängert werden, wenn Du entweder nicht einer solchen Tätigkeit nachgehst oder eben doch einer solchen Tätigkeit nachgehst.

Vielleicht weiß ja noch jemand anders hier aus diesem Forum noch etwas hierzu zu sagen.

LG

Reziprok
Hani
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Hani »

Ok danke aber was genau ist damit gemeint:

Deine befristete EM-Rente kann mit Ende der Befristung aber auch dann nicht weiter verlängert werden, wenn Du entweder nicht einer solchen Tätigkeit nachgehst oder eben doch einer solchen Tätigkeit nachgehst. Heißt ich muss um ein drittes Mal die Erwerbsminderungsrente genehmigt zu bekommen ja in Therapie gehen, zu Hausarzt und muss eine Stunde arbeiten gehen? Und wenn ich auch nicht 1 bis 2 Stunden arbeiten gehe wird die Erwerbsminderungsrente abgelehnt als dritte Verlängerung? Oder wie ist es gemeint. Liebe Grüße
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Reziprok »

Hi Hani,

ich meine das so:

Ausschlaggebend für die Rentenversicherung ist hinsichtlich der Frage, ob sie Deine EM-Rente ein drittes Mal verlängern wird oder nicht, ob es Dein Gesundheitszustand aus Sicht der Rentenversicherung Dir erlauben würde, mindestens 3 Stunden oder mehr täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können oder nicht.

Das heißt: Es kommt darauf an, wie weit die Rentenversicherung den Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit beurteilen wird, also ob Du unter 3 h täglich, 3 bis unter 6 h täglich oder mindestens 6 h täglich erwerbsfähig bist.

Diese Beurteilung wird sie vor allem anhand des Befundbogens vornehmen, den sie Dir ein paar Wochen vor Ablauf Deiner aktuellen Rentenbefristung zuschicken wird, wobei dieser Befundbogen durch Deinen Dich behandelnden Facharzt auszufüllen ist.

Das bedeutet mir zufolge, dass Dein Dich behandelnder Facharzt (hier wahrscheinlich ein/e Psychiater/in) im Rahmen Deines Antrags auf Weitergewährung Deiner EM-Rente in einem hohem Maße darüber entscheiden wird, ob Du weiterhin unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bist oder nicht. Denn der Arzt muss, so weit ich mich erinnern kann, den Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit auf dem Befundbogen ankreuzen.

Und das bedeutet mir zufolge auch, dass Du, bevor Du irgendeine Erwerbstätigkeit aufzunehmen beabsichtigst, davor mit Deinem Dich behandelnden Facharzt über dieses Ansinnen reden solltest, also, ob er/sie die von Dir beabsichtigte Erwerbstätigkeit als vereinbar mit dem Umfang Deiner aktuellen Erwerbsfähigkeit betrachtet oder nicht.

Wenn er/sie Dir sein/ihr OK für Deine anvisierte Erwerbstätigkeit gibt, sollte er/sie dann vermutlich auch im Rahmen Deines anstehenden Antrags auf Weitergewährung Deiner Erwerbsminderungsrente auf dem entsprechenden Befundbogen der Rentenversicherung ankreuzen, dass Du weiterhin unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bist.

Es sei denn, es ist etwas grundlegend Anderes in der Zwischenzeit passiert, was den Dich behandelnden Facharzt zu der Überzeugung kommen lässt, dass Du mittlerweile mindestens 3 Stunden oder mehr täglich erwerbsfähig bist.

Denn: Niemand kann die Zukunft mit 100%iger Sicherheit vorhersagen. Es kann z. B. sein, dass Du völlig überraschend in einem halben Jahr wieder gesundheitlich so fit sein wirst, dass Du dann mindestens 3 Stunden oder mehr täglich erwerbsfähig sein wirst.

Aber wer weiß das schon so genau?

Ich kann Dir Deine Unsicherheit in dieser Angelegenheit leider nicht nehmen. Rede am Besten mal mit Deinem Dich behandelnden Facharzt.

LG

Reziprok
Hani
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Hani »

Ok danke für die Antwort. Ich bespreche am besten es mit meiner Therapeutin dann und ambulante Betreuerin wie du es geschrieben hast. Liebe Grüße
Reziprok
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Reziprok »

Ich wünsche Dir gutes Gelingen, Hani.

LG

Reziprok
Hani
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Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Hani »

Vielen lieben Dank ☺️
Senif
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Registriert: 23. Jul 2023, 21:42

Re: Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Senif »

Huhu Hani,

ich bin zwar nicht mehr befristet berentet, sondern unbefristet, habe aber auch einen Minijob über 8h in der Woche ... wobei ich an 4 Tagen 2h arbeite. Die Rentenversicherung hat das so akzeptiert. Sie würden erst hellhörig werden, wenn ich 3h oder mehr täglich arbeiten würde. Also immer schön unter 3h bleiben.
Seit diesem Jahr ist auch eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, wonach man ein halbes Jahr auch mehr machen könnte, probeweise ohne dass man den Anspruch verliert. (gegengerechnet wird es trotzdem). Aber das finde ich auch beruhigend.
Ich habe auch den Rückhalt durch meinen Arzt, der meine Schwere der Erkrankung ja auch mitbekommen hat.

LG Senif
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