Warten auf das Übergangsgeld

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Line1603
Beiträge: 34
Registriert: 29. Mai 2021, 21:25

Warten auf das Übergangsgeld

Beitrag von Line1603 »

Hallo Zusammen!

Ich hoffe mit meinem Beitrag erreiche ich jemanden, der vielleicht schonmal in einer ähnlichen Situation war und mir schildern kann wie ich mich nun am Besten verhalte.

Ich war vom 27.06 bis zum 01.08 in einer stationären Reha.
Vor der Reha Maßnahme habe ich Übergangsgeld beantragt.

( Ich bin bereits ausgesteuert von der Krankenkasse, seit ca. einem Jahr arbeitslos und beziehe seit November letzten Jahres ALG 1)

So wie ich es verstehe soll das Übergangsgeld dazu dienen, dass man an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen kann ohne in finanzielle Nöte zu geraten. Während meiner Reha wurde das ALG 1 pausiert und die DRV war somit finanziell für mich verantwortlich. Miete, Strom, Versicherungen etc. wurden für diesen Monat natürlich schon abgebucht, hätte mein Freund die Kosten nicht für mich übernommen, wäre mein Konto jetzt im Minus, denn bisher habe ich keine Zahlung der DRV erhalten. Mir bleiben für den Rest des Monats also nun ganze 6 Euro auf dem Konto.

Ich habe die DRV nun telefonisch kontaktiert um zu erfragen ob die Unterlagen eingegangen seien, die Dame sagte mir das würde alles einwandfrei aussehen und sie würde den Kollegen Bescheid geben, dass sie sich mit der Reha Einrichtung bezüglich einer Bestätigung meines Aufenthaltes in Verbindung setzen und sie für mich eine Teilzahlung veranlasst.

Ich komme mir total verarscht vor, wenn ich weiß, dass die Klinik zuverlässig ist und eine Teilzahlung ist in meinen Augen schwachsinnig, da meine Maßnahme bereits beendet ist.

Hat hier irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder weiß wie lange man so durchschnittlich auf die Auszahlung des Übergangsgeldes warten muss?

Ich kann mich wirklich glücklich schätzen, dass ich Unterstützung und die ein oder andere Rücklage habe, aber was machen denn die Menschen die all das nicht haben? Ich empfinde das als sehr unverantwortlich und finanzielle Sorgen sind nicht gerade etwas, das zur Genesung beiträgt.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Nachtmensch
Beiträge: 615
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Warten auf das Übergangsgeld

Beitrag von Nachtmensch »

Deinen Frust kann ich vollends Nachvollziehen. Ich selbst habe gerade mit einem Vorgang bei der DRV etwas zu kämpfen.
Leider sind die bürokratischen Vorgänge bei Institutionen überwiegend langatmig. Du magst es als Schwachsinn betrachten, wenn Dir eine Teilzahlung angekündigt wird, die Du hoffentlich auch zeitnah bekommst, aber das ist tatsächlich eher positiv zu betrachten. Ein Mitarbeiter der Berechnungen anstellt, kann interpolieren wie hoch dein Übergangsgeld ausfallen wird und entsprechend eine Teilzahlung veranlassen. Dies macht Sinn, wenn eben zur endgültigen Berechnung noch Daten fehlen. Das wurde mal bei mir in Punkto ALG1 so gemacht. Leider ergab die endgültige Berechnung, dass mein ALG1 niedriger ist, als angenommen und ich musste einen Teil zurück erstatten. Da ging die Teilzahlung also in die Hose, was ich mir aber schon dachte und damals genug Geld erstmal zurück gehalten habe. Das Problem ist halt auch, dass es einfach zu wenig kompetentes Personal in den Institutionen gibt und das jeder Vorgang mit einem rechtssicheren Bescheid einhergehen muss. So ist das Verwaltungssystem aufgebaut. Das kann man kritisieren, mehr aber leider nicht. Und gut finden muss man es trotzdem nicht.
Vielleicht dämpft es Deinen Frust, trotz dass es Dir finanziell natürlich schadet, das doch ein gewisser Good will gezeigt wurde, indem man Dir eine Teilzahlung gewährt und Du trotzdem auch ein schönes Wochenende haben kannst.
Reziprok
Beiträge: 184
Registriert: 9. Mär 2023, 07:51

Re: Warten auf das Übergangsgeld

Beitrag von Reziprok »

Hi Line1603,

ich habe bisher 4 Mal Übergangsgeld bezogen. In 2011, 2013, 2014 und 2015, meine ich. Jeweils für eine medizinische oder eine berufliche Reha-Maßnahme, mit einer Dauer von jeweils 6 Wochen bis 10 Monaten.

Das Übergangsgeld wurde mir in 2011 schon während meiner medizinischen Reha-Maßnahme ausgezahlt, zwei Mal während der 6 Wochen, die sie dauerte, so weit ich mich erinnern kann.

Auch in den anderen 3 Fällen erhielt ich Übergangsgeld recht zeitnah nach dem Beginn der jeweiligen beruflichen Reha-Maßnahme.

Bei den Erstzahlungen des Übergangsgeldes handelte es sich jeweils nicht um Vorschüsse, sondern um reguläre Zahlungen des Übergangsgeldes.

Das Ganze ist also 12-8 Jahre her. Damals gab es noch nicht diesen doch recht ausgeprägten Fachkräftemangel, den es heute auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Ich nehme also an, dass auch die Rentenversicherung zurzeit zu wenige Mitarbeiter:innen hat um z. B. die Anträge auf Übergangsgeld ausreichend zeitnah bearbeiten und abschließend bewilligen oder ablehnen zu können.

Ein weiteres Indiz für meine Vermutung ist ein Gespräch diese Woche zwischen einem Mitarbeiter des hiesigen, örtlichen Trägers für Leistungen nach dem SGB XII ("Sozialamt" für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und einem Menschen, der seit dem 01.08.2023 Anspruch auf Altersrente hat, also seit dem 31.07.2023 altersbedingt keine Leistungen vom hiesigen Jobcenter mehr erhält. Ich war bei diesem Gespräch anwesend. Der Betroffene stand ohne Geld (staatliche Leistungen) da.

Der Mitarbeiter des hiesigen "Sozialamts" sagte dem Betroffenen, dass die Rentenversicherung ca. 3 Monate brauche um über seinen Antrag auf die Altersrente abschließend zu entscheiden und die erste reguläre Rentenzahlung anzuweisen (die dann vermutlich auch eine Nachzahlung für 2 Monate enthalten würde).

Ich weiß nicht, ob die Rentenversicherung früher auch 3 Monate für die Bearbeitung von Anträgen auf Altersrente benötigt hat, aber mir kommt diese Zeitspanne doch ein wenig zu lang vor. Denn die Anspruchsvoraussetzungen auf die Altersrente sind bei Weitem nicht so kompliziert wie z. B. beim Antrag auf Bürgergeld oder auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, und die Daten für die Berechnung der Höhe einer Altersrente liegen der Rentenversicherung ja bereits vor.

Du schreibst:
Mir bleiben für den Rest des Monats also nun ganze 6 Euro auf dem Konto.
Ich würde mich beim örtlichen Jobcenter erkundigen, ob es Dir es nicht übergangsweise Bürgergeld-Leistungen gewähren könnte, und zwar in Form eines Vorschusses, der sollte recht zeitnah ausgezahlt werden können.

Das Geld, das das Jobcenter für Dich ausgeben würde, würde es sich nach der Bewilligung und Überweisung Deines Übergangsgeldes von der Rentenversicherung zurückholen im Rahmen eines so genannten Erstattungsanspruchs.

Es kann aber sein, dass, wenn Du deswegen im Jobcenter vor Ort mündlich vorsprechen würdest, das Jobcenter Dir mündlich von vornherein eine Ablehnung Deines Antrags auf Bürgergeld ausspricht. Weil das Jobcenter Arbeit vermeiden will (hier: sich das Geld für Dich von der Rentenversicherung irgendwann zurückholen zu müssen).

Ich schlage deswegen vor, dass Du mit einer dritten Person deswegen zum Jobcenter gehst, damit Du einen Zeugen/eine Zeugin für die möglicherweise mündlich ausgesprochene Ablehnung Deines Antrags auf Bürgergeld hast.

Wenn Dir das Jobcenter einen Vorschuss auf Bürgergeld versagt (mündlich oder schriftlich), würde ich zum örtlichen zuständigen Sozialgericht gehen, zusammen mit dem Zeugen/der Zeugin, und dort vorsprechen um das Sozialgericht zu veranlassen eine so genannte einstweilige Anordnung gegenüber dem Jobcenter zu verfügen. Mit dieser einstweiligen Anordnung würde das Sozialgericht das Jobcenter verpflichten, Dir einen Bürgergeld-Vorschuss zeitnah auszuzahlen.

Allerdings kann es sein, dass das Jobcenter Dir zurecht einen Vorschuss verweigert, wenn 1. Du mit Deinem Freund zusammenwohnst, 2. das monatliche Einkommen Deines Freundes für den Lebensunterhalt für Euch Beide zu hoch wäre (aus der Sicht des Jobcenters) oder 3. Dein Freund und/oder Du über ein zu hohes Vermögen verfügst (aus der Sicht des Jobcenters).

Nachtmensch schrieb:
Das Problem ist halt auch, dass es einfach zu wenig kompetentes Personal in den Institutionen gibt und das jeder Vorgang mit einem rechtssicheren Bescheid einhergehen muss.
Zum ersten Halbsatz:

Ich finde, der stimmt teilweise. Andererseits fehlen auch in den Behörden Mitarbeiter:innen, die, wenn sie dort neu anfangen, erst einmal eingearbeitet werden müssen. Ein Sonderfall sind meiner Einschätzung nach die Jobcenter, dort herrscht einerseits Fachkräftemangel, andererseits ist dort die Fluktuation wegen Arbeitsüberlastung recht hoch, und zum Dritten sind die rechtlichen Grundlagen für die Bewilligung und Berechnung des Bürgergelds und die Anwendung dieser rechtlichen Grundlagen während des Bezugs von Bürgergeld ziemlich kompliziert, wobei sich diese rechtlichen Grundlagen in Form schriftlicher Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter:innen sehr oft ändern.

Viele Grüße

Reziprok
Suchende2
Beiträge: 1207
Registriert: 29. Sep 2020, 08:05

Re: Warten auf das Übergangsgeld

Beitrag von Suchende2 »

Hallo Line,

ich habe letztes Jahr Übergangsgeld erhalten. Da ich insgesamt 6 Wochen auf Reha war, habe ich von dort aus telefonisch um eine Teilzahlung gebeten.
Wenn der Sachbearbeiter der DRV noch keinen Abschlußbescheid hat, kann er nur eine Teilzahlung veranlassen.
Sollte die Klinik zum Beispiel (war bei mir so) nach der Reha eine 2 Wöchige Pause und dann eine Wiedereingliederung empfehlen, läuft das alles auch über das Übergangsgeld.
Ich habe dann während der Wiedereingliederung nochmals um eine Teilzahlung gebeten und erst als nach Ende der Wiedereingliederung alle Unterlagen vom Arzt und Arbeitgeber vorlagen den endgültigen Bescheid und Restzahlung erhalten.

Soweit ich mich erinnern kann, erfolgte die Auszahlung nach meinen Anrufen immer relativ schnell.

Um die erste Teilzahlung habe ich mich gekümmert, da die Rentenversicherung es nicht geschafft hat, meiner Krankenkasse zeitnah Bescheid zu geben und diese ziemlich Druck machte, da für mich kein Geldeingang bei denen zu sehen war.

Alles Gute,
Suchende
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