Schwerbehinderung bei Depression

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Hase0504
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Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Hase0504 »

Hallo zusammen,
ich weiß, es gibt einen längeren Thread zu dem Thema, aber so 100 pro Zent fündig bin ich nicht geworden.
Ich habe einen gdb von 30 plus Eichstellung. Mit ging es "damals" nur um die Arbeitsplatzsicherheit, da ich lange ausgefallen bin. Jetzt hat es mich wieder erwischt und ich würde gerne gdb 50 beantragen wollen. Hintergrund ist der, dass ich so auch früher in Rente könnte. Auch gibt es steuerliche Vorteile und Anrechnungsstunden. Ich bin erst Anfang 40, habe einen stressigen Job und mir ist jetzt klar geworden, dass die Krankheit wohl immer (wieder) einen Platz in meinem Leben haben wird. Ich nehme Medikamente und war auch schon Mal in der Klinik. Neben der Depression habe ich (zum Glück) KEINE anderen Erkrankungen.
Nun meine Fragen, da ich gerade auch nervlich nicht scharf auf ein langes Verfahren bin:
1. Gdb 50 bei Depressionen OHNE weitere Erkrankungen, ist das realistisch? Gibt es da Erfahrungen?
2. Wenn ein Neuantrag auf Höherstufung abgelehnt wird, bedeutet das dann auch, dass der gdb von 30 "weg'"ist? Diesen habe ich mit der Gleichstellung unbefristet.
Danke, wer sich bis hier durchgekämpft hat. 🙂
SonneundDunkenheit
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Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Ein GdB von 50 ausschließlich mit Depressionen ist wohl eher die Ausnahme, aber hin wieder wird er bei entsprechender Schwere der Erkrankung vergeben.
Achtung: mit dem neuen Antrag kann alles passieren...eine Höherstufung, weniger und vor allem zunächst eine Befristung für x (meist 5 Jahre)....du könntest also auch was einbüßen.
Frag deinen Facharzt was er denkt und dir an Befunden erstellt...dann kannst du abschätzen, ob du das Risiko eingehen möchtest bzw. es so gravierend ist dass Aussicht auf mehr als ein GdB von 30 besteht.
Beim GdB geht es nicht um Arbeitsfähigkeit, Job, welche Tätigkeiten man ausführt .... sondern hier entscheiden die Einschränkungen durch die Erkrankung im Alltag im Bezug auf vermeintlich gesunde Menschen.
Viel Erfolg
SonneundDunkelheit
Hase0504
Beiträge: 39
Registriert: 4. Jun 2023, 13:43

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Hase0504 »

Danke dir für deine Antwort. Aber Alltag ist doch auch Beruf. Wenn ich depressionsbedingt z.b. nicht Vollzeit arbeiten kann, ist das doch schon eine Einschräkung.
Aber ja, du hast natürlich recht: Vorsicht ist da angebracht.
Hase0504
Beiträge: 39
Registriert: 4. Jun 2023, 13:43

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Hase0504 »

@SonneundDunkelheit Danke dir nochmals.
Hase0504
Beiträge: 39
Registriert: 4. Jun 2023, 13:43

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Hase0504 »

Jemand noch eine Einschätzung?🙂
Winterkind04
Beiträge: 358
Registriert: 27. Sep 2020, 06:52

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Winterkind04 »

Huhu,

ich hab noch nee chronische Schmerzerkrankung und chronische Deppression. Ich habe nach dem Widerspruch 40 erhalten. Hab dann erstmal nicht geklagt. Hatte parallel bereits eine REHA beantragt. Dies ist auch bewilligt.
Habe mich rechtlich beraten lassen und mache jetzt erstmal nee REHA und beantrage mit dem Abschlussbericht dann nochmal HöherStufung .

Übrigens ich kann seit Jahren keine 100% mehr arbeiten. Sondern 80% das war nicht relevant. Bräuchte aber eigentlich die 5 Tage mehr Urlaub dringend.
Hase0504
Beiträge: 39
Registriert: 4. Jun 2023, 13:43

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Hase0504 »

@Winterkind04
Danke für deinen Beitrag.
Das tut mir leid mit der Schmerzerkrankung. Da hätte ich gedacht, dass du einen höheren gdb bekommen würdest.
In der Klinik habe ich vor Jahren eine Patientin mit schweren Depressionen, Angsterkrankung und einer cold shoulder kennengelernt. Sie hat auch die Teilerwerbsminderungsrente erhalten und einen gdb von 50.
Emma1968
Beiträge: 44
Registriert: 4. Aug 2019, 18:12

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Emma1968 »

Einen höheren GdB zu bekommen, da muss viel passieren.
Ich habe die rezidivierende Depression, chronische Schmerzen und bin bei GdB 30. Bei der Beratung wurde mir abgeraten, einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Mir geht es wie Dir, ich bin am Limit. Hilft aber nichts, evtl. im Leben etwas ändern...fragt sich nur wie!
Das Leid der Kreatur und das Leid des Menschen gehören zusammen, und der Blick des geängstigten Tieres mahnt uns, Mensch zu werden - in der Menschheit (Reinhold Schneider)
Nachtmensch
Beiträge: 615
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine Liste zum GDB gefunden. https://www.altenpflege-hilfe.net/thema/gdb-tabelle.pdf
Muss aber gleich dazu sagen, ich konnte jetzt nicht erkennen, ob die aktuell ist. Trotzdem lohnt sich vielleicht mal ein Blick da rein, wie was bewertet werden kann.

Weshalb ich eigentlich schreibe ist folgendes. Ich habe am Wochenende einen Antrag auf Neubewertung meines GDB online gestellt. Seit 2013 wurde mir 30 unbefristet zuerkannt und im Prinzip bringt das überhaupt nichts. Selbst bei einer Gleichstellung sind im Bezug auf den Arbeitnehmerstatus die „Vorteile“ eher marginal, ohne eine ausgewiesene dauerhafte körperliche Einschränkung. Auch bei der Einkommensteuer ist das der Fall, wo nur die körperliche Einschränkung eine Verbesserung der Freibeträge ermöglicht. Mein GDB wurde aber aufgrund der Psyche und einer KHK festgestellt. So weit so gut.

Jetzt hat Emma1968 geschrieben, bei einer Beratung wurde Ihr abgeraten einen Antrag zu stellen. Leider steht da nicht, wer Sie beraten hat. Mir wurde bei etlichen Klinik Aufenthalten immer wieder geraten, ich solle diesen Antrag stellen und ich denke mir, wer könnte besser beurteilen wie es gesundheitlich mit mir steht, als behandelnde Ärzte. Natürlich kann man im Hinterkopf haben, dass einem der GDB aberkannt werden könnte. Dies würde mir aber nur logisch erscheinen, wenn ja tatsächlich eine Besserung der Gesundheit bescheinigt würde und die wurde ja bislang nie festgestellt. Selbstverständlich holt sich das Versorgungsamt die aktuellen Befunde und die sollten das natürlich hergeben. Aber das, wenn dies der Fall ist, das Amt dann einfach mal so sagt, GDB is nich, kann ich mir nicht vorstellen. Jedenfalls sehe ich da keine Gefahr, dass man plötzlich wie durch ein Wunder als geheilt dargestellt wird.

Fakt ist aber bei mir, der GDB 30 bringt mir nix. Sollte er mir tatsächlich aberkannt werden, verliere ich defakto auch nix.
Gestellt habe ich den Antrag aber, weil sich sowohl meine psychische Erkrankung, als auch meine KHK wesentlich verschlechtert hat und meine behandelnden Ärzte dies ja in Ihren Befunden auch darlegen. Und das ist doch das einzige, worauf ich zählen kann, wenn ich etwas beantrage, dass mir aufgrund von Erkrankungen gewährt werden könnte.

Welche Beratungen da schon im Vorfeld von einem Antrag abraten würden, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Das einzige was ein Berater sagen könnte, wäre, dass es keine Garantie auf Erfolg gäbe. Allerdings sind die Hürden natürlich alles andere als niedrig und wenn ich mir diese GDB Liste so anschaue, stehen meine Chancen 50:50 einen höheren zu bekommen und ich muss natürlich auch damit rechnen, dass ich zu einem Gutachter geschickt werde. Aber so what, stelle ich keinen Antrag, sind die Chancen gleich 0. Ungeachtet dessen, ist der GDB bei meiner teilweisen EMR auch nicht ausschlaggebend, denn es gibt ja Menschen die mit GDB über 50 vollzeit arbeiten und keine EMR beziehen und sie auch nicht brauchen. Aber eben durch den GDB andere Vorteile haben.

Daher warte ich jetzt einfach mal, was das Versorgungsamt mit meinem Antrag macht.
Wo ich mir bestenfalls zum gegebenen Zeitpunkt Gedanken machen würde, wäre die Frage, widerspreche oder klage ich und dann, aber auch erst dann, spielt vielleicht ein Kosten Nutzen Faktor eine Rolle. Ich weiß ja wie krank ich bin und meine behandelnden Ärzte wissen es ja auch und äußern sich entsprechend.
Pfadi
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Registriert: 23. Sep 2019, 16:30

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Pfadi »

Hallo Nachtmensch,

mit deiner Einschätzung, dass eine Reduzierung des GdB nur erfolgen könne, wenn sich auch die dem zugrunde liegenden Erkrankungen verbessern, liegst du leider falsch.

In den letzten Jahren wurden die versorgungsmedizinischen Grundlagen wiederholt angepasst und strenger. Das führt dazu, dass ein vor x Jahren festgestellter GdB nach aktuellen Kriterien ggfs. nicht mehr festgestellt würde.

Dir viel Erfolg

Pfadi
Nachtmensch
Beiträge: 615
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo Pfadi,

ich schätze nicht ein, dass ein ehemals festgestellter GDB nicht zu einer Reduzierung führen könnte, beziehungsweise nicht reduziert werden könnte, sondern ich gehe davon aus, dass der aktuelle Gesundheitszustand für die Feststellung hergenommen wird. Und reicht dieser nicht, dann ist dem erstmal so.

Ob mein Gesundheitszustand das hergeben kann, wissen meine Ärzte und auch ich. Und wie ich es hoffentlich vermitteln konnte, beziehe ich mein Vorgehen auch nur auf mich. Daher gebe ich keine allgemein gültigen Tipps und widerlege nicht die Meinungen oder Gedanken anderer. Ich schildere lediglich was ich tat oder tue. Oder ich frage etwas, wenn ich etwas persönlich nicht nachvollziehen kann.

Ein Erfolg für mich wäre, wenn ich so gesund wäre, dass ich weder einen GDB noch eine EMR benötige oder medizinische Behandlung. Leider ist das auch wenn du mir Erfolg wünschst, sehr unwahrscheinlich. Bislang habe ich aber Leistungen die mir berechtigter Weise zustanden immer auch in dem Maße wie sie mir zustehen, bekommen. Auch wenn mal ein Widerspruch nötig war, weil etwas formell falsch gelegen hat. Und das es so war und nicht meiner Einschätzung entsprang, wurde durch eine folgende Bewilligung dann ja auch bestätigt.

Es gibt etliche Urteile von abgewiesenen Klagen, wo eben auch nachweislich die allgemeine Beeinträchtigung auch tatsächlich nicht gegeben war. Da lagen die Kläger vielleicht in Ihrer Einschätzung falsch, aber wenn alles rechtens ist, ist es ja okay.
Es ist ja auch sicher nicht davon abhängig ob ein Mensch der einen Bescheid erteilt, gerade gut drauf ist, oder nicht, wie der Bescheid ausfällt. Ein GDB unter 50 ist für mich nicht von Interesse, daher ist mir ein Verlust des 30er egal. Und wenns nicht reicht, dann ist es so. Gesünder werde ich vermutlich nicht mehr und einen neuen Antrag bei weiterer Verschlechterung zu stellen, ist mir weder verboten, noch sehe ich da eine unüberwindliche Hürde. Falls ichs selbst mal nicht mehr könnte, würde ich jemanden finden, der es für mich macht.
Secret
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Registriert: 16. Dez 2010, 16:15

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Secret »

Hallo zusammen,
ich habe nach einem Verschlechterungsantrag einen GDB von 40 erhalten und mein Widerspruch wurde abgeschmettert. Nun weiss ich noch nicht wie meine Chancen beim Sozialgericht sind und ob ich einen Anwalt brauche. Habe eine Rechtsschutzversicherung und bin beim VDK. Aber der IFD hat mir geraten einen Anwalt zu nehmen und vorab zu klären ob ich Chancen habe. In 2 Wochen habe ich einen Termin beim Psychiater um das zu besprechen. Ich habe eine REHA hinter mir, EMR beantragt und rezidiviertende Depression, chronische orthopädische Schmerzen und rezidivierende HWI.
LG

Secret
Winterkind04
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Registriert: 27. Sep 2020, 06:52

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Winterkind04 »

Huhu Secret,

ich habe 30 bekommen. Im Widerspruch 40.
Habe zusätzlich zu den Depressionen auch nee chronische Schmerzerkrankung.
War beim Anwalt/VDK die hatten mir von der Klage abgeraten. Bei mir war da Anfang des Jahres aber bereits nee REHA bewilligt und die Empfehlung war dann mit diesem Entlassbericht nochmal die Verschlechterung zu beantragen. Da ich dann wieder Antrag und Widerspruch und dann Klage habe..

Habe mich dann entschieden diesen Weg zu gehen.

Aber guter Rat ist teuer. Hab nur oft inzwischen egal wo ich war gehört 50 ist echt schwer zu bekommen.

Irgendwann war hier auch ein Beitrag wer 50 hat und ich glaube soviel waren das echt nicht.
Winterkind04
Beiträge: 358
Registriert: 27. Sep 2020, 06:52

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Winterkind04 »

Ah, dass war glaube der Beitrag der 50 hat
Schlumpffine
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Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Winterkind04,
deine Frage ist sehr schwer zu beantworten, da jeder seine Erkrankung meist subjektiv einschätzt.
Ich kann nur auf die VersMed verweisen, in der eindeutig auf die Beinträchtigunen und Wirkungen für die persönliche Lebensführung verwiesen wird.
Du must also hauptsächlcih darauf verweisen, wie sich Deine Erkrankungen auf deine Teilnahme am Leben, der Gesellschaft und des Berufslebens negativ auswirken. Je größer die Beeinträchtigungen dsto höher der GDB. Das ganze muss natürlich auch durch medizinische Unterlagen untermauert werden.Je länger du eine nicht zielführende Behandlung nachweisen kannst, desto besser.
Leider widmen viele Betroffene den medizinischen Unterlagen keine oder wenig beachtung.
Gruß
Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Babi
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Registriert: 23. Jul 2009, 17:07

Re: Schwerbehinderung bei Depression

Beitrag von Babi »

Hallo,

Ich habe einen GdB von 30 bekommen, bei einer Neubeantragung hat sich nichts geändert.
Ich arbeite halbtags, hab von meinem Neurologen auch eine Bescheinigung bekommen, dass
Ich nicht ganztags arbeiten kann.
Hat leider nix genützt, bin auf 30 geblieben.
Ich arrangiere mich jetzt damit, immerhin bekommt man ja Steuervergünstigungen dadurch,
bekomm bei der Jahres Lohnsteuererklärung immer was zurückerstattet.
Mir wurde gesagt, es ist heutzutage sehr schwierig, höher eingestuft zu werden.
Gruss Babi
Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für das Auge unsichtbar
(Exupery)
:) ;)
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