Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Sonnenschein34
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Sonnenschein34 »

Hallo zusammen,

wie stellt man denn am besten einen Verschlimmerungsantrag? Also erstmal die ganzen Ärzte abklappern, Einschränkungen feststellen lassen und dann einfach beim Versorgungsamt den Antrag nochmal neu stellen, bzw. bewerten lassen? Ich habe aktuell 2 körperliche Baustellen (davon wird eine Dauerhaft bleiben und sich wahrscheinlich weiter verschlimmern) und halt die bestehende Depression, aktuell aber leider keinen Behandler, da ich auf Therapieplatzsuche bin.

Wie sind denn die Erfolgsaussichten? Aufgrund meiner psychischen Probleme wurden mir damals dauerhaft nur 20 anerkannt. Die eine körperliche Baustelle ist auch mittlerweile psychisch sehr belastend, auch deshalb suche wieder Hilfe, bei der anderen leide ich unter akuten Schmerzen und Bewegungseinschränkung (und damit einhergehend halt auch Schlafstörungen usw.).

Es wäre bestimmt erst sinnvoll nochmal einen Antrag zu stellen, wenn ich auch wieder in therapeutischer Begleitung bin, oder? Das macht ja schon einen großen Punkt bei mir aus...

LG
Sonnenschein
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Sonnenschein 34,
eine allgemeine Empfehlung ist schwierig, da es immer den Einzelfall betrifft.
Aus meiner Sicht, ist es sehr empfehlenswert, alle Einschränkungen,Behinderungen und "Störungen", die Deine persönlichen Einschränkungen mit sich bringen in Textform aufzuschreiben. Es kann auch ein längerer Text sein.
So etwa:
- Beim Wäschewaschen ist es mir nicht mehr möglich, den Korb aus dem Untergeschoss in die 3 Etage zu tragen. Diese Tätigkeit verursacht Luftnot und Schmerzen im LWS Bereich. Eine Hilfestellung durch meinen Mann ist selten möglich, da er in Schichtarbeit tätig ist.
Diese Einschränkung verstärkt meine depressiven Symptome.
Wichtig dabei ist es, dabei ehrlich zu bleiben.
Dann die Einschränkungen mit einem Verweis auf die Ärztlichen Befunde versehen.
Auch kann ich nur verstärkt auf die Versorgungsmedizinverordnung ( k 710) hinweisen.
:hello: Schlu
Zuletzt geändert von Schlumpffine am 31. Mai 2023, 13:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Sonnenschein,

genauso wie Schlumpffine beschrieben, habe ich es gemacht. Nicht ganz so genau, aber ich habe tatsächlich die einzelnen Einschränkungen der Erkrankungsgruppen stichpunktartig aufgeführt und auf die verstärkenden Wechselwirkungen hingewiesen. Dabei habe ich schon drauf geachtet, dass es für den Bearbeiter verständlich und nachvollziehbar ist. Im Fall der Fälle kann es ja zu einer Begutachtung kommen (hatte ich beim ersten Antrag) und dann sollte alles stimmig sein was man aufgeführt hat.
Der Antrag als solches ist ja selbsterklärend und nur du kannst darlegen was sich wie auswirkt.
Ich habe bei meinem erneuten Antrag (fast 25 Jahre nach dem ersten) alles an Befunden (die mir aussagefähig erschienen) der letzten 3-4 Jahre beigelegt. Die laufende Psychotherapie habe ich zwar aufgeführt, aber diesbezüglich keinen Bericht von der Therapeutin beigefügt. Ich glaube auch nicht, dass sie das Zünglein an der Waage wäre. Hilfreich wäre sicherlich ein aktueller Befund mit psychiatrischen Diagnosen (Schweregrad der Depression o.ä.).
Viel Erfolg.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Sonnenschein34
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Sonnenschein34 »

Hallo Schlumpffine und SonneundDunkelheit,

vielen Dank für Eure Erläuterungen. Dann werde ich das auch mal so versuchen und jetzt erstmal Berichte sammeln bzw. erstellen lassen und selber etwas zusammenschreiben. Eine Psychiaterin habe ich aktuell nicht mehr, sie war nicht wirklich hilfreich (nehme ja auch keine Medis).

LG
Sonnenschein
Lavendel64
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Lavendel64 »

Hallo,
mal eine kurze Frage in die Runde: der Antrag wird gestellt mit entsprechenden Diagnosen der Fachärzte - kommt da noch eine persönliche "Begutachtung" oder wird der Antrag ohne, also auf Grund der Gutachten der eigenen Therapeuten, beschieden?
LG Lavendel
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SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Also bei meinem ersten Antrag vor fast 24 Jahren bin ich in den Widerspruch zum anerkannten GdB gegangen und wurde dann vom Amtsarzt zur persönlichen Begutachtung eingeladen. Danach habe ich statt dem zunächst anerkannten GdB von 30 das doppelte erhalten. Es ging um eine seltene angeborene Erkrankung. Bei meinem Antrag auf Höherstufung ( und zusätzlicher Aufnahme weiterer Erkrankungen) anfang diesen Jahres wurde innerhalb von 6 Wochen nach Aktenlage (von mir eingereichten Unterlagen) entschieden.
Alles ist möglich, aber zunächst wird in der Regel nach Aktenlage entschieden.
LG
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo DHE,
"Habe gestern meinen Bescheid bekommen und habe jetzt einen GdB von 30, zeitlich unbeschränkt.
Was habe ich da jetzt an praktischen Vorteilen außer einem Pauschbetrag bei der Steuererklärung?"
antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen und gut begründen.
Vorteil: Alle Bedingungen die für Schwerbehinderte gelten- außer Zusatzurlaub- könntest Du nutzen. Einfach mal die SBV fragen.
Schau mal hier:
https://betanet.de./files/pdf/nachteils ... he-gdb.pdf

grüße Schlu
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Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

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Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Seit dem 04.09.2023 bin ich nach doppeltem Widerspruch und unendlichen Telefonaten, Emails etc.. nun endlich mit anerkannten 50 % unbefristet gleichgestellt, sprich faktisch schwerbehindert. (auch wenn es trotzdem Einschränkungen in den Regeln gibt)
Der erste Teilsieg meines langen Weges.
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Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo, erstmal Gratulation zum GDB von 50.
Heiligendamm2020 hat geschrieben: 17. Sep 2023, 09:41 Seit dem 04.09.2023 bin ich nach doppeltem Widerspruch und unendlichen Telefonaten, Emails etc.. nun endlich mit anerkannten 50 % unbefristet gleichgestellt, sprich faktisch schwerbehindert. (auch wenn es trotzdem Einschränkungen in den Regeln gibt)
Der erste Teilsieg meines langen Weges.
verstehe ich nicht- ein GDB von 50 beinhaltet automatisch eine Schwerbehinderung und somit besteht ein Anrecht auf den Ausweis mit den entsprechenden Nachteilsausgleichen
Gruß
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Schlumpffine hat geschrieben: 17. Sep 2023, 15:19 Hallo, erstmal Gratulation zum GDB von 50.
Heiligendamm2020 hat geschrieben: 17. Sep 2023, 09:41 Seit dem 04.09.2023 bin ich nach doppeltem Widerspruch und unendlichen Telefonaten, Emails etc.. nun endlich mit anerkannten 50 % unbefristet gleichgestellt, sprich faktisch schwerbehindert. (auch wenn es trotzdem Einschränkungen in den Regeln gibt)
Der erste Teilsieg meines langen Weges.
verstehe ich nicht- ein GDB von 50 beinhaltet automatisch eine Schwerbehinderung und somit besteht ein Anrecht auf den Ausweis mit den entsprechenden Nachteilsausgleichen
Gruß
Schlumpffine
Der GdB50 über eine Gleichstellung durch die AfA ist nicht direkt 1 zu 1 ver-
gleichbar mit dem GdB50 eines "echten" Schwerbehinderten.
Nicht alle Punkte im Lastenausgleich werden dabei angewendet.
So habe ich z.B. kein Anrecht auf Zusatzurlaub nach §208 des SGB.
Ebenso entfällt das Anrecht auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV.

Den Antrag für den Ausweis hat man mir nicht zugesendet, auf Anfrage dann doch.
Weshalb das so war wissen wohl nur die Götter.
Da ich momentan in der Klinik bin, ist das Ganze jetzt nicht so einfach.
Ich könnte mich sicherlich für solche Behördenvorgänge freistellen lassen,
aber das will ich nicht. Im Moment ist mir die Zeit in der Klinik viel wichtiger.
Über den Sozialdienst bin ich an der Klärung der finanziellen Aspekte.
Ich weiß, dass ich noch einige Wochen Krankengeld auf dem aktuellen ICD
beziehe. Ich habe aber noch finanzielle Rücklagen, des Weiteren habe ich
gestern mein Auto für sehr gutes Geld an Freunde verkauft. Somit ist das Konto
gut fünfstellig aufgefüllt. Meine Frau hat ja auch noch ein ziemlich neues Auto
zur Verfügung und verdient auch richtig gut. Also verhungern müssen wir nicht :-)

Jetzt mal eine Frage an die Profis hier:
Wenn sich während des Aufenthaltes in der Klinik durch Feststellung
der Umstände und Gründe der bisherigen Erkrankung und ergo dazugehöriger ICD-Code
dieser ICD-Code sich dann ändert (z.B.: von Depressionen/Panikstörung in zu PTBS/T74/2), beginnt dann auch ein neuer Zeitraum für das Krankengeld?
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Nachtmensch
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Nachtmensch »

Wenn während des Bezugs von Krankengeld eine Erkrankung hinzukommt, ändert das nichts am aktuellen Bezug. Auch die Blockfrist nicht und wenn die 78 Wochen ausgeschöpft sind, kommt die Aussteuerung. Aber die Krankenkasse informiert normalerweise vorher über diesen Umstand.

Anders könnte es sein, wenn man wegen der Psyche nicht mehr AU geschrieben ist und dann eine gänzlich andere Erkrankung diagnostiziert wird und man dann deswegen AU geschrieben wird, also beispielsweise nach einem Unfall. Aber da würde ich dann bei der Krankenkasse nachfragen. Ob man dazwischen aber erst mal wieder arbeiten gegangen sein muss, weiß ich nicht, ich denke aber, es müssen zumindest Beiträge in die Krankenversicherung geleistet worden sein. Ob die Beiträge aus ALG1 da gewertet werden, weiß ich aber auch nicht. Ich denke, dann würde aber das Krankengeld in Relation zum ALG1 berechnet.
Nachtmensch
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Nachtmensch »

Was den Antrag für einen Behinderten Ausweis angeht, könnte ich mir Denken, das die den nicht (mehr) automatisch zusenden, weil man den mittlerweile auch online beantragen kann, wie den Antrag für den GDB ja auch. Der Ausweis ist ja auch nur begrenzt gültig und muss entsprechend rechtzeitig per Antrag verlängert werden. Vielleicht will oder braucht den auch nicht jeder, im täglichen Leben. Für Belange mit Behörden oder Institutionen wird in der Regel ja der Bescheid benötigt und reicht ja auch dann aus.
SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Den Ausweis bekommt man bei einem gdb von 50 automatisch zugesandt, ebenso bei einer Verlängerung, Höherstufung ... zumindest in meinem Bundesland.
Ich habe mal ein wenig im Netz gestöbert. Bei einer Gleichstellung über die AfA besteht kein Anrecht auf einen Ausweis. Die Gleichstellung bezieht sich auf Leistungen wie LTA, Kündigungsschutz....halt arbeitsrechtliche Dinge. Wenn Heiligendamm trotzdem einen bekommt, wäre interessant zu wissen auf welcher Grundlage das passiert.
Für die Behörden und rechtlichen Belange ist eine Kopie des Ausweises in der Regel ausreichend (steht ja alles drauf inklusive dem Aktenzeichen der zuständigen Behörde). Den Bescheid als solches benötige ich nur sehr sehr selten.
Allen einen schönen Sonntag.
Nachtmensch
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Nachtmensch »

Vielleicht ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden, wie die Versorgungsämter arbeiten. So wie ich es verstanden hatte, wurde ein GDB von 50 zuerkannt und auf Anfrage ein Antrag für den Ausweis zugeschickt. Wäre natürlich obsolet, wenn nur eine Gleichstellung erwirkt wurde, bei einem GDB von 30, was das Amt ja sicher weiß.

In meinem Bundesland jedenfalls, geht alles online und ist auch kein Hexenwerk. Da hab ich wohl Glück diesbezüglich.
Pfadi
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Pfadi »

Hallo,

ich versuche mal, in Kürze etwas zur Klarheit beizutragen.

Das Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht. Insofern kann es zwar Unterschiede in der Arbeitsweise der Behörden (online, Papierantrag etc) geben, nicht aber in den Formen der Schwerbehinderung.

Schwerbehindert sind nach § 2 Abs. 2 SGB IX Menschen, bei denen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt wurde.
Nur wer schwerbehindert ist (also ab einem GdB von 50), kann sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen.

Behinderungen werden hingen ab einem GdB von 20 festgestellt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, weil Menschen mit einem Gdb von 20, 30 oder 40 gerade nicht schwerbehindert sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen "nur" ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Die Rechtsgrundlage für die Gleichstellung ist § 2 Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 151 Absatz 2 und 3 SGB IX.
Dadurch ändert sich der festgestellte GdB nicht. Das heißt, dass jemand, bei dem ein GdB von 30 festgestellt wurde, durch eine Gleichstellung nicht den GdB von 50 erlangt. Funktion der Gleichstellung ist der Schutz des Arbeitsplatzes bzw. die Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen. Mehr nicht.
Ein Schwerbehindertenausweis wird in dem Fall auch nicht ausgestellt, Die Feststellung erfolgt durch Bescheid.

Grüße

Pfadi
SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

@Pfadi,

genauso hab ich es auch verstanden und bin daher sehr erstaunt gewesen über die Aussagen von Heiligendamm, aber manchmal passieren ja unverständliche Dinge.

Schönen Sonntag noch.
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Heiligendamm,
hier eine Info,kopiert von https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun ... rankengeld
„Verlängert die zweite Blockfrist auch den Bezug von Krankengeld?“

Nein. Wenn Sie Krankengeld bekommen und dann eine weitere Erkrankung auftritt, führt dies nicht zu einem neuen oder verlängerten Anspruch auf Krankengeld. Es gibt aber Situationen, in denen ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen kann: Läuft die Blockfrist der ersten Krankheit noch, die betroffene Person lässt sich aber – warum auch immer – nicht mehr krankschreiben (zum Beispiel im Urlaub), erlischt normalerweise der Anspruch auf Krankengeld. Wenn nun aber in der Phase, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine neue Krankheit hinzutritt, beginnt eine weitere Blockfrist mit neuem Krankengeld-Anspruch. Die zweite Erkrankung darf jedoch in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit stehen.
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Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Schlumpffine hat geschrieben: 25. Sep 2023, 09:52 Hallo Heiligendamm,
hier eine Info,kopiert von https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun ... rankengeld
„Verlängert die zweite Blockfrist auch den Bezug von Krankengeld?“

Nein. Wenn Sie Krankengeld bekommen und dann eine weitere Erkrankung auftritt, führt dies nicht zu einem neuen oder verlängerten Anspruch auf Krankengeld. Es gibt aber Situationen, in denen ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen kann: Läuft die Blockfrist der ersten Krankheit noch, die betroffene Person lässt sich aber – warum auch immer – nicht mehr krankschreiben (zum Beispiel im Urlaub), erlischt normalerweise der Anspruch auf Krankengeld. Wenn nun aber in der Phase, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine neue Krankheit hinzutritt, beginnt eine weitere Blockfrist mit neuem Krankengeld-Anspruch. Die zweite Erkrankung darf jedoch in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit stehen.
Ich war seit 04/2023 nicht mehr AU, da ich die Krankschreibung nicht mehr verlängert habe und in einem 15 Std./Wo. Arbeitsverhältnis bis Anfang 09/2023 stand.
Aktuell bin ich stationär in der Psychosomatik und wie es aktuell aussieht werde
ich vom Depressions-Patienten zum Trauma-Patienten gestuft.
Das würde die F-Diagnosen ändern, ergo ICD-Codierung.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Arbeitsphase interessiert mich nun die Thematik
mit der Blockfrist bzw. KG-Anspruch etc..

Das Theater mit dem Schwerbehindertenausweis habe ich noch nicht weiter bearbeitet.
Dazu dann später mehr.
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Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Stand der Dinge: Ich habe jetzt zusätzlich zu den bestehenden Diagnose
eine weitere im Abschlussbericht der Klinik zu stehen. (PTBS)
Natürlich habe ich meinem Rechtsanwalt eine Kopie zukommen lassen, die
er dann in die Klage gegen Rentenversicherung mit einbringen wird.
Inwieweit das jetzt mit Gewicht hat kann mir leider niemand klar beantworten.
Im Moment hoffe ich grundsätzlich nur noch das egal wie diese Klage bald endet und
nicht erst in 1 oder 2 oder mehr Jahren. Ich möchte mich beruflich neu orientieren,
dazu muss ich aber u.a. dringend wissen, ob und wenn ja wieviel EW-Rente zugesprochen wird.
Eine halbe Rente würde mir eine Teilzeit-Stelle ermöglichen, das wäre mein Wunsch.
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SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Heiligendamm,

ich wünsche dir viel Glück.

Bei mir kam im Widerspruchsverfahren bezüglich der EMR auch eine Diagnose nach längerem Krankenhausaufenthalt dazu. Die wurde umgehend an die DRV von meiner Anwältin weitergeleitet. Im Ergebnis dessen wurde eine Gutachterin seitens der DRV eingeschaltet, die Spezialistin für diese Diagnose war. Sie hatte den Auftrag zu überprüfen ob die Diagnose aus der Klinik "wirklich zutreffend ist" und welche Einschränkungen sich diesbezüglich auf meinen Alltag ergeben. Im Nachgang betrachtet war das schon eine krasse Nummer.

Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Heiligendamm2020
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Heiligendamm2020 »

Danke dir @SonneundDunkelheit
Käme jetzt Post von der DRV, egal welche, ich wäre echt froh.
Flieht - ihr Narren!
Hans-Juergen
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Hallo Zusammen,

nach 6 Monaten Bearbeitungszeit habe ich einen GdB von 30 erhalten.

Auch wenn die Diagnosen (schwere Depression, Sozialphobie, Angststörung) natürlich nicht maßgebend sind, kommt es mir in meinem Fall doch recht niedrig vor (ist natürlich subjektiv). Auch eine Heilungsbewährung wurde anscheinend nicht berücksichtigt.

Die Beschreibungen in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind nicht wirklich verständlich für mich. Was ist z.B. der Unterschied zwischen einer stärker behinderten Störung mit wesentlichen Einschränkungen und einer schweren Störung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten?

Na ja, Widerspruch ist eingelegt und die Zusendung aller Unterlagen wurde beantragt. Ursprünglich wurden mein Psychiater und zwei Kliniken angeschrieben. Eine Art "Selbsteinschätzungsbogen" wurde in meinem Fall nicht abgefragt (nur Gesundheitsstörung und Behandlung). Vielleicht hätte ich das machen müssen und auch noch meine Hausärztin und meine Therapeutin involvieren.

Auch mit einem Antrag auf Gleichstellung habe ich mich auseinandergesetzt. Hier bin ich völlig unsicher, was ich unter "Begründung des Antrages und Angaben zur Tätigkeit" (Bitte beschreiben Sie detailliert, was Sie mit Ihrem Antrag auf Gleichstellung konkret erreichen möchten und wie sich Ihre Behinderung auf Ihre derzeitige Tätigkeit auswirkt). Ich bin seit über einem Jahr AU und derzeit zu überhaupt keiner Arbeit fähig. Außerdem habe ich Angst, dass mein Arbeitgeber den Inhalt erfährt und es dann auch noch zu einer Ablehnung des Antrags kommt.

LG
Hans-Jürgen
SonneundDunkenheit
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Hans Jürgen,

es wäre wichtig, wenn du ausführlich beschreiben würdest wie die Erkrankungen dich im Alltag beeinträchtigen. Einfach formlos niederschreiben. Je detaillierter umso besser.
Ärztliche Befunde bestenfalls selbst beifügen. Kann sehr hilfreich sein.
Dein AG hat keinerlei Einsicht in deinen Antrag!!! Du musst am Ende nicht einmal mitteilen wofür du den GdB erhalten hast nur die Höhe und selbst dazu bist du nicht verpflichtet.
Viel Erfolg
Hans-Juergen
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?

Beitrag von Hans-Juergen »

Wird bei einem Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nicht automatisch der Arbeitgeber informiert?

Ich kann folgendes zwecks Befragung zu meinem Arbeitsverhältnis/meiner Arbeitsplatzsituation durch die AfA ankreuzen:
  • Darf Ihr Arbeitgeber befragt werden?
  • Darf der Betriebs-/Personalrat befragt werden?
  • Darf die Schwerbehindertenvertretung befragt werden?
"Erteilen Sie eine oder mehrere Einwilligungen nicht, könnte dies bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags unter Umständen dazu führen, dass dann der maßgebliche Sachverhalt nicht im erforderlichen Umfang ermittelt werden kann. Dies kann … zu einer Versagung der Gleichstellung führen."

Eigentlich möchte ich nicht, dass meine Firma vorzeitig darüber informiert wird (liegt wohl an meiner Angst), aber die AfA schreibt ja schon im Antrag, dass ohne Befragung die Chancen schlechter stehen.
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