Krankenkasse - Krankengeld - Zeiträume

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Sonnenschein34
Beiträge: 733
Registriert: 31. Dez 2018, 18:42

Krankenkasse - Krankengeld - Zeiträume

Beitrag von Sonnenschein34 »

Hallo zusammen,

ich habe mal eine vielleicht dumme Frage...

Ich war aufgrund meiner Depressionen, PTBS und Angststörungen immer mal wieder krank. Nie jedoch über 6 Wochen am Stück, so dass keine Krankengeldzahlung nötig war. Auch waren die Abstände meistens so, dass mind. ein halbes Jahr (auch mal länger) dazwischen lag. Teilweise waren auch die Diagnosen unterschiedlich, da einmal vom Hausarzt (eher Belastungsdiagnosen) und einmal von der Psychiaterin (die o.g. Diagnosen) gestellt war.

Es gibt ja die Regel, dass gleiche Diagnosen innerhalb eines halben Jahres addiert werden bzw. das auch ein Jahreszeitraum bzw. Dreijahreszeitraum zugrunde gelegt wird.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, ob die Diagnosen als chronische Erkrankung gelten? Weil das ja leider immer mal wieder auftritt und ich jetzt gerade auch eine Phase habe, wo ich mich am liebsten aufgrund der psychischen Belastung mal rausziehen lassen würde. Und innerhalb des 3-Jahreszeitraums müssten da eigentlich schon Zeiten zusammenkommen, wo ich evtl. ins Krankengeld fallen müsste. Wobei es der Krankenkasse ja recht sein dürfte, wenn nur der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet.

Vielleicht kann mir das einfach mal jemand in einfachen Worten erklären. Ich verstehe gerade diese "Beamtensprache" nicht wirklich aufgrund fehlender Konzentration. Also einfach, welche Zeiträume wie berücksichtigt werden... Es wird ja immer mal wieder vorkommen, habe auch einen (wenn auch geringen) GdB festgestellt bekommen.

Lieben Dank.

Sonnenschein
Schlumpffine
Beiträge: 373
Registriert: 3. Mai 2020, 18:29

Re: Krankenkasse - Krankengeld - Zeiträume

Beitrag von Schlumpffine »

Hallo Sonnenschein34,
das ist leider nicht möglich, da die gesetzliche Regelungen zwar eindeutig aber nich in leichter Sprache erkärbar sind.
Du bekommst für 78 Wochen Entgeltfortzahlung innerhalb von 3 Jahren( 6 Wochen AG+72 Wochen KK).
Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erhälts du - wenn du 6 Monate ohne Krankschreibung mit derselben Erkrankung gearbeitet hast- 6 Wochen Entgeltfortzahlung von deinen AG, die nicht in Anrechnung auf die 72 wöchige Anrechnungsphase innerhalb der 36 Monate gerechnet werden- sonst ja.

Schau mal hier:
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https://www.test.de/krankengeld-5149352-0/
Für deinen GDB gibt es ausführliche Informationen hier im Forum unter:
viewtopic.php?t=39859

Der EUTB (Ergebnisunabhängige Teilhaberatung) oder der Integrationfachdienst (IFD) sind gute Ansprechpartner.
Für Rückfragen einfach fragen

Gruß
Schlu
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Sonnenschein34
Beiträge: 733
Registriert: 31. Dez 2018, 18:42

Re: Krankenkasse - Krankengeld - Zeiträume

Beitrag von Sonnenschein34 »

Danke Schlumpffine für Deine Antwort. Ich hab das gerade erst gelesen bzw. antworten können.

Ich verstehe das so, dass, wenn nach dem Zeitraum von 6 Monaten nochmal eine AU kommt, diese aber nicht direkt ins Krankengeld fällt. Also im Prinzip so, wie es bisher bei mir war. Ich war zwar innerhalb eines Jahres öfters krank, aber bisher bin ich noch nie aus der LFZ des Arbeitgebers rausgefallen.

Gruß
Sonnenschein
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