Die MA der AfA hat mir erklärt, dass es so vorgesehen ist im Ablauf des Prozesses des Divergenz-Verfahrens.SonneundDunkenheit hat geschrieben:@Heiligendamm
Mein AG musste keinen anderer Arbeitsplatz anbieten.
Divergenzverfahren bedeutet ja letztlich daß es unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Leistungsfähigkeit gibt. Der ärztliche Dienst der Agentur hat absolut keine Leistungsfähigkeit gesehen (für nix über 3h) und die DRV im ersten Anlauf des Rentenverfahren war der Meinung, ich sei über 6 h täglich arbeitsfähig.
Ich konnte nicht arbeiten und zwar auf keinen Arbeitsplatz.
Muss dein AG jetzt Stellung beziehen, ob sie einen anderen Arbeitsplatz für dich hätten? Was soll das denn? Du bist AU und zwar unabhängig vom konkreten Arbeitsplatz... sonst hättest du ja nicht den Rentenantrag gestellt.
Momentan ruht mein Arbeitsvertrag bis zum Ende der Befristung der EMR.
Der noch gültige AG wird angefragt, ob er ein leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten
kann (da man ja laut Entscheidung der DRV bis 6 Std. arbeiten kann).
Sollte das der Fall sein, müsse man aber nicht zwangsläufig diesen annehmen, da man (also ich) ja weiterhin krankgeschrieben ist.
Der Anwalt hält den Zeitraum von einem Jahr für realistisch, aber nicht zwingend notwendig. Das wäre bei jedem Klienten anders, je nachdem wie "gut" oder "schlecht" die Aktenlage ist, sprich wie deutlich der Klient seine Ansprüche auf EMR anhand seiner vorhandenen Unterlagen "beweisen" kann.SonneundDunkenheit hat geschrieben:Ja, die DRV ist sehr sehr langsam. Ein Jahr klingt zunächst einmal nach viel Zeit. Hoffentlich reicht sie aus für das Widerspruchsverfahren.
Das interessiert mich auch sehr, was dort drin steht.SonneundDunkenheit hat geschrieben:Ich habe vor ca. 2 Wochen mein sozialmedizinisches Gutachten bekommen. Hat ca. 7 Wochen gedauert. Angefordert hatte es die Kanzlei.
So wie die Gutachterin mir beim Verabschieden (nach dem einstündigen Termin zum Gutachten) zum Schluss dann freundlich lächelnd sagte: "Sie schaffen das schon!" würde ich bis heute sagen, das sie "pro" entschieden hat.SonneundDunkenheit hat geschrieben:Ich bin sehr gespannt, ob deine Gutachterin pro Rente empfohlen hatte und die DRV dennoch anders entschieden hat oder ob ihr Gutachten zu dem Schluss kam, du seiest arbeitsfähig und die DRV hat sich dem angeschlossen.
Es bleibt spannend, stressig und mit vielen Ängsten und Zweifeln verbunden.
Ich habe eigentlich bis dato keinen Plan B, aber sollte es zur Klage kommen, dann ziehe ich das durch. Es kann nicht richtig sein, was die DRV entschieden hat. Alle Kliniken, Einrichtungen, Bildungsträger, Ärzte und Therapeuten, sogar der ÄD der AfA haben "pro" entschieden, mich förmlich dazu gedrängt (ich habe mich Jahre dagegen gesträubt), nur die DRV hat jetzt "kontra" entschieden. Dieses Unrecht akzeptiere ich niemals.SonneundDunkenheit hat geschrieben:Ich hoffe, dass du mit dem ALG 1 im Rücken und dem Beistand der Kanzlei das Verfahren halbwegs verkraftest.
Ich habe mir immer versucht vorzustellen, was ich bei einer erneuten Ablehnung mache. Klage vor dem Sozialgericht.... wahrscheinlich nicht. Ich hätte mich gegen jede Vernunft wieder in die Arbeitswelt begeben, meine Arbeitszeit halbiert und auf ein Wunder gewartet.... zum Glück ist es nicht dazu gekommen.
Wünsche dir zunächst ein halbwegs angenehmes Wochenende.
Sei lieb gegrüßt von SonneundDunkelheit