Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

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Kiwi78
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Registriert: 8. Feb 2022, 11:36

Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von Kiwi78 »

Hi ihr,
Ich würde gerne für einen nahen Verwandten (geistig behindert) die gesetzliche Betreuung übernehmen. Jetzt gibt es aber unter meinen Verwandten welche, die dagegen sind auf Grund meiner psychischen Probleme. Ich habe eine komplexe ptbs und depressionen. Bin seit Jahren in Therapie und gut mit medis eingestellt. Können die vor dem Betreuungsgericht dagegen vorgehen und die Betreuung verhindern? Sind psychische Krankheiten ein Hinderungsgrund?
Meine Therapeutin unterstützt mein Vorhaben und würde mir bestimmt was bescheinigen. Ich traue es mir auch zu, aber habe Angst, dass es durch meine psychischen Probleme nicht klappt.
Lg Kiwi
SonneundDunkenheit
Beiträge: 706
Registriert: 25. Jul 2021, 09:24

Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Hallo Kiwi,

ich möchte dir nichts raten... steht mir gar nicht zu und es ist eine hohe Verantwortung, die du dir auferlegen möchtest.
Die Diagnosen, die du aufgezählt hast, habe ich auch, aber bei jedem äußert es sich ja anders.

Hier meine Gedanken:

Stell dir vor, es geht dir sehr sehr schlecht, weil die kptbs durch irgendetwas angetriggert wurde und gleichzeit benötigt dein Schützling durch eine akut zu lösende Situation deine sofortige Entscheidung. Wirst Du dazu in der Lage sein, oder eher nicht....

Prinzipiell denke ich, sind unsere Diagnosen im Alltag kein Hinderungsgrund für die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen. Ich selbst habe Jahrzehnte dies getan, aber als Angestellte konnte ich im Fall der Fälle mich krankschreiben lassen und andere hätten ad hoc meine Aufgaben (keine gesetzlcihe Betreuung) für den zu Betreuenden übernommen. Das wäre in deinem Fall eher nicht so möglich.

Ich denke, es wäre gut, wenn sich alle wirklich Beteiligten (aber nur diese) an einen Tisch setzen und abwägen, was spricht dafür, was dagegen, warum du, vielleicht ein anderes Familienmitglied....wichtig wäre für mich, dass ich als Mensch mit psychischen Problemen Rückendeckung erhalte, damit es im Ernstfall nicht zu Streit, Schuldzuweisungen oder Selbstvorwürfen kommt....würde dich ja nur runterziehen.

Wenn es dir deine Therapeutin zutraut, ist schon mal eine gute Basis da. Noch wichtiger wäre für mich persönlich allerdings das Vetrauen der direkt Beteiligten.

Ich habe in meinem Berufsalltag oft mit Menschen gearbeitet, die durch einen gesetzlichen Betreuer unterstützt (vertreten) wurden. Die Qualität war sehr unterschiedlich und so manches Mal tat mir der Schützing leid, weil die Betreuungsperson nicht in der Lage war, seine Bedürfnisse wahrzunehmen .... die Gründe waren vielfälltig.

Inwieweit Gerichte Vorerkrankungen bei potentiellen Betreuern abfragen dürfen, ist mir unbekannt (ich glaube es eher nicht bei unseren Datenschutzrichtlinien). Wahrscheinlicher ist die Vorlage eines Führungszeugnisses. Ich habe allerdings im Allta erlebt, dass so mancher Betreuer hätte besser geprüft werden sollen.
Wenn im Antrag des zu Betreuenden dein Name als Vorschlag steht, wird sich das Gericht sehr freuen. Dann ist es nähmlich eine Aufgabe los.

Keine Ahnung, ob ich dir eine Hilfe war oder dich eher verunsichert habe... wollte ich natürlich nicht.
Es sind nur meine persönlichen Gedanken. Du musst in dich gehen und abwägen und entscheiden.

Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
mime
Beiträge: 1280
Registriert: 6. Sep 2013, 13:28

Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von mime »

Hallo Kiwi,

SonneundDunkelheit hat dir schon einige bedenkenswerte Punkte geschrieben. Wichtig finde ich, dass du und die zu betreuuende Person gut miteinander könnt und sie einverstanden ist mit dir als Betreuungsperson. Gleichermaßen solltest du auf dich und deine Bedürfnisse achten können. Weißt du denn schon, was im Falle des Falles auf dich an Aufgaben zukäme? Wenn du sowieso schon berufstätig bist, was ich nicht weiß, würde ich davon abraten, da eine Betreuung oftmals viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ich habe vor ein paar Jahren beim hiesigen Betreuungsverein einige Inforamtionsabende besucht bzw. eine Schulung durchlaufen - Ziel war es, einen Einblick über ehrenamtliche Betreuungen und die möglichen Aufgaben zu erhalten (u. a. auch Rechte und Pflichten des Betreuers), das war sehr interessant, hat mir aber auch deutlich gemacht, wie umfangreich so eine Betreuung sein kann.

Ich würde dir empfehlen, dass du dich, falls noch nicht geschehen bzw. du gar keine Vorkenntnisse bzgl. Betreuung hast, ggf. mit einem Betreuungsverein oder einer Betreuungsbehörde in Verbindung setzt und dich konkret informierst und beraten lässt. Hier ist ein ein Bespiel aus Hessen - ich habe eben mal reingeschaut; ich nehme an, dass es Ähnliches auch für das Bundesland gibt, in dem du wohnst.

https://betreuungsrecht.hessen.de/rechtliche-betreuung/

Wenn es sich bei deinem Verwandten um eine geistig behinderte Person handelt, kommt es auf ihre derzeitige Lebenssituation an (für welche sog. Aufgabenkreise er Unterstützungsbdarf hat).

Ich hatte vor einigen Jahren mal die Funktion einer rechtlichen Ersatzbetreuerin inne, weil der ehrenamliche Hauptbetreuer krankheitsbedingt für 3 Monate ausfiel. Ich weiß also, dass die Arbeit als ehrenamtliche Betreuerin ziemlich an die Substanz gehen kann ("mein" Fall war allerdings damals in einer Krise und die Handhabung war schwierig und kräftezehrend). In dem mir bekannten Fall war es so, dass die Betreuung erst einmal auf 1 Jahr beschränkt war (sie wurde dann verlängert, aber ohne mich als Ersatzbetreuerin, dafür ist dann ein anderer Ersatzbetreuer eingetragen worden).

Danach wurde mir weiterer Fall vorgestellt, für den sich der Betreuungsverein mich als mögliche Betreuerin vorstellen konnte. Doch dieser hat sich für mich nicht geeignet herausgestellt, weil eine Kommunikation mit der Person gar nicht möglich war. Ich hätte also ein mir komplett fremdes Leben organsieren und über alles bestimmen müssen, ohne zu wissen, ob es der Person überhaupt guttut bzw. was diese Person überhaupt möchte.
Insgesamt wurde mir der Fall zwar als "einfach" vorgestellt, da alles schon geregelt war (Betreutes Wohnen usw.), aber ich habe abgelehnt.

Das würde bei dir aber anders sein, weil du über die dir verwandten Person ja Bescheid weißt und ihre Bedürfnisse kennst.

Zu deiner Frage, ob Verwandte gegen dich vorgehen können, weiß ich auch nichts zu antworten.
Ist denn die Ablehnung dir gegenüber so massiv? Oder ist es nur gutgemeint mit dir, aus Angst, dass du dich überfordern könntest?
Meinst du wirklich, sie würden sich die Mühe machen, das Betreuungsgericht anzuschreiben und dich als ungeeignet anzuprangern?

Aus Erfahrung weiß ich, dass die (Betreuungs-)Gerichte hoffnungslos überlastet sind und manche Entscheidungen auch echt lange dauern.

Wäre es nicht möglich, dass du es mit der Betreuung mal versuchst? In den mir bekannten Fällen war es so, dass die Betreuung erst einmal für 1 Jahr beantragt (und dann verlängert) wurde - das ist allerdings auch schon 6 Jahre her, inwieweit sich da etwas geändert hat, weiß ich nicht, kommt wohl auch auf den Fall an. Das hätte aber für dich den Vorteil, dass man nach einer gewissen Zeit neu entscheiden könnte, ob du als Betreuerin weitermachst.

Soweit mir bekannt ist, kann jeder einen Antrag auf Betreuung stellen (und nur die zu betreuende Person hat ein Veto-Recht, soweit sie volljährig ist). Natürlich ist es zu überlegen, ob du gegen Windmühlen kämpfen müsstest, sollten beispielsweise engste Verwandte der zu betreuenden Person dagegen sein und ggf. ständig gegen dich arbeiten. Da kenne ich deine Lage nicht; könnte mir aber vorstellen, dass das eine kraftraubende Ausgangsstellung wäre.

Die Frage, die sich für mich in deinem Fall stellt, ist u. a., inwieweit müsstest du mit der Verwandtschaft zusammenarbeiten, die gegen dich als Betreuerin ist? Sind das Personen (beispielsweise die Eltern der betreuten Person), von denen du ggf. Unterlagen bräuchtest, um deine Betreuung auszuführen? Wenn du jedesmal, wenn du deine Arbeit tust, auf Granit stoßen würdest und dir Papiere nicht ausgehändigt würden, die du dringend bräuchtest, würde ich es mir an deiner Stelle überlegen.

Ich musste, bevor ich mich als ehrenamtliche Betreuerin dem Verein bzw. der Betreuungsbehörde zur Verfügung stellte, einen Fragebogen ausfüllen:

Dort wird u. a. gefragt, ob man sich psychisch in der Lage fühlt, eine Betreuung zu übernehmen und konnte auch Wünsche angeben (ob man eher mit einem Mann oder einer Frau als zu betreunde Person zusammenwirken möchte etc.). So gesehen liegt es in erster Linie in deinem Ermessen, ob du dir das zutraust. Und darüber hast du ja schon gründlich nachgedacht und mit deiner Therapeutin gesprochen.

Ich habe jetzt ziemlich durcheinander geschrieben (sorry), keine Ahnung, ob es dir etwas bringt. Wie gesagt, ich würde mich an deiner Stelle nochmal (ggf. übers Internet, siehe obigen Link) erkundigen und - wenn du unsicher bist - auch mal beraten lassen.

Vielleicht hilft es dir ja bei deiner Entscheidungsfindung, wenn du Näheres weißt (z. B. auch eine Antwort auf die Frage, ob deine Verwandten tatsächlich gegen dich vorgehen könnten oder nicht).

Falls du Fragen hast, kannst du sie gerne stellen (entweder hier oder über eine PN, was dir lieber ist).

Liebe Grüße
Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
Suchende2
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Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von Suchende2 »

Hallo Kiwi,

in den meisten Punkten, bin ich bei den bereits geschriebenen Beiträgen, aber nicht bei allen.

Traust Du Dir die Betreuung zu und hast Du eine realistische Einschätzung von dem, was Du kannst?
Ich denke ja, da Deine Therapeutin es Dir auch zutraut!

Da es ein naher Verwandter ist, denke ich, Du weißt was auf Dich zukommt.
Bei uns in der Familie zum Beispiel ist der Betreuungsaufwand als gesetzlicher Betreuer gar nicht so groß.

Warum sind die Verwandten dagegen? Kannst Du deren Bedenken in einem Gespräch eventuell ausräumen? Sind es nahe Verwandte des zu Betreuenden, oder eher weiter entfernte? Wie gut kennen die Dich? Hast Du eine "Ersatzbetreuende Person", falls Du mal nicht kannst? Kann ja auch aus der Familie sein. So ist das bei uns geregelt.

Alles Gute,
Suchende
Kiwi78
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Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von Kiwi78 »

Hi,
Vielen lieben Dank für die hilfreichen und ausführlichen Antworten.
Also die zu betreuenden möchte mich gerne als ihre Betreuerin. Ich kümmere mich schon lange um sie und oft sind mir die Hände gebunden wenn die Verwandtschaft gegensteuert. In denen ihren Augen ist alles gut so wie es bisher war. Bloß keine Veränderungen.
Aber die betreute möchte gerne ein eigenständigeres leben führen. Ambulante hilfsangebote z.b. im Bereich betreutes wohnen habe ich organisiert. Auch meine eigene Familie steht hinter mir und der Entscheidung.
Habe mich auch schon über das Thema gesetzliche Betreuung informiert. Ich brauch ein polizeilichen Führungszeugnis, darf keinen Schufa Eintrag haben etc. Aber ob persönliche psychische Probleme ein hinderungsgrund sind, finde ich nicht heraus. Meine Verwandten könnten sämtliche register ziehen um die Betreuung zu verhindern. Nicht um mich zu schützen, sondern um an der gegenwärtigen Situation nichts zu ändern.
Da kam dann auch der Vorwand ich wäre durch meine Erkrankung nicht dazu geeignet und sie würden das schon zu verhindern wissen.
Daher eben die Frage, ob sie damit durchkommen.
Lg Kiwi
Suchende2
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Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von Suchende2 »

Hallo Kiwi,

dann ist also nicht Deine Erkrankung der Grund, sondern die unterschiedlichen Ansichten, wie Dein Verwandter leben soll der Grund. Das ist ganz schön frech von Deinen Verwandten, dann beim Gericht mit Deiner Erkrankung zu argumentieren!

Ich habe einen Verwandten mit ein paar Semester Jura angesprochen. Dies ist kein juristischer Rat und auch wurde sich von diesem nicht in das Thema eingelesen und ihm fehlen zu viele Einzelheiten. Er meinte aber, daß es davon abhängt, wie der Richter zu Deiner psychischen Erkrankung steht. Bei den meisten sollte es kein Problem sein.

Alles Gute,
Suchende
Kiwi78
Beiträge: 95
Registriert: 8. Feb 2022, 11:36

Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von Kiwi78 »

Hallo Suchende,

Vielen lieben Dank.
Ich werde mal mit meinem Psychiater sprechen. Wenn der ein entsprechendes Gutachten oder ähnliches schreibt, dann sollte es vor dem Betreuungsgericht hoffentlich klappen.
Ja, meine Verwandtschaft ist schon sehr anstrengend.
Lg Kiwi
mime
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Re: Gesetzlicher Betreuer werden trotz psy. Probleme?

Beitrag von mime »

Hallo Kiwi,

danke für deine Antwort. Es ist wirklich eine unglückliche und belastende Situation, wenn deine Verwandtschft dein Vorhaben torperdieren will - das würde ja für dich bedeuten, dass du im Falle des Falles in 2 Richtungen kämpfen müsstest (einmal für deine zukünftige betreute Person und für dich, sich gegen den Unbill der Verwandtschaft zu wehren). Ich habe deswegen ein bisschen Bedenken, was dich angeht (deine Gesundheit / Belastbarkeit betreffend) - nicht wegen der Betreuung sondern wegen der verwandtschaftlichen Querelen.

Gibt es denn da gar keine Kompromissbereitschaft (von seiten deiner Verwandtschaft), es dich wenigstens in Ruhe probieren zu lassen mit der Betreuung? Wie gesagt, es wird oftmals auf Zeit entschieden (oder man nennt es als Wunsch) mit der Betreuung (und nach einem Jahr könntet ihr ja sehen, ob es gut klappt mit der Betreuung [und der Verwandtschaft] und neu entscheiden).

Was für dich spricht, ist ja erstmal, dass deine Verwandte dich als Betreuerin möchte! Du hast für sie schon viel organisiert und in die Wege geleitet; du traust es dir zu, du fühlst dich aktuell stabil genug, da tiefer einzusteigen. Das sind doch schon mal gute Voraussetzungen. Weißt du, wie bei euch die Betreuungen geregelt sind (also, gibt es bei euch ähnlich wie bei uns auch die Möglichkeit bzw. Verpflichtung einen Ersatzbetreuer zu benennen)? Bei uns wird es so gehandhabt, dass ehrenamtliche Betreuer zumindest den Betreuungsverein als Ersatzbetreuer einsetzen können (im Sinne einer "Verhinderungsbetreuung", wenn der Betreuer krankheits- oder urlaubsbedingt für eine gewisse Zeit nicht zur Verfügung steht).

Wenn es bei euch ähnlich ist, wäre doch alles abgesichert.

Außerdem obliegt es ja dem Betreuungsgricht (oder der dazu beauftragten Behörde), eine geeignete Person zur Betreuung zu finden und darüber zu entscheiden - und nicht deiner Verwandtschaft.

Die Idee, dass du mit deinen Psychiater mal sprichst, finde ich sehr gut. Dann hättest du etwas in der Hand, sollte es tatsächlich mal auf deine Gesundheit ankommen im Betreuungsprozess.

Ich war überigens gestern bei einer sehr interessanten Veranstaltung zur Information über die Gesetzesänderung zum 01.01.2023 hinsichtlich des Betreuungsrechts:

Das könnte dir vonnutzen sein, denn einer der Hauptpunkte ist der Wille und der Wunsch des Betreuten, der sich durch die ganzen Paragraphen zieht.

Ziel der Neuerungen ist, dem Wunsch der Menschen, die unter Betreuung stehen, Rechnung zu tragen, selbstbestimmt und eigenständig ihr Leben zu führen (insbesondere mit oder durch die Betreuung). Der Betreuer hat die Aufgabe, dem Wunsch und Willen des Betreuten mehr nachzukommen als es die alte Rechtslage hergab. Das bedeutet im Endeffekt für (ehrenamtliche) Betreuer und andere Institutionen mehr Aufwand, mehr Anträge zur Bearbeitung, mehr vorausschauende Planungen usw. Aber es soll den Betreuten mehr Handlungsspielraum hinsichtlich der eigenen Vorstellungen über ihre Lebensgestaltung geben.

Das wäre ein Argument gegen die Verwandtschaft, die nichts ändern will an der Situation, zumal deine Verwandte ja gerne ein eigenständigeres Leben führen möchte! Und ich rechne damit, dass du mit deinen Ideen und dem engen Kontakt zu deiner Verwandten, deren Betreuung du übernehmen möchtest, offene Türen einrennen wirst - da spielt dir das neue Gesetz, wenn es verabschiedet ist, bistimmt in die Hände.

Sollte deine Verwandtschaft wirklich versuchen, das Betreuungsgericht mit solchen Argumenten (deiner Erkrankung) zu belasten, ließe sich deine Geeignetheit - so wie du es vor hast mit dem Psychiater - entweder untermauern, oder dein Ansinnen stützen, dass du dem Willen und Wunsch deiner Verwandten auf Veränderung und Betreuungsübernahme usw. nachkommst (und die Vewandten nur wegen eigener Veränderungsunwilligkeit / familiären Uneinigkeiten das GEricht bemühen, und nicht weil ihnen das Wohl bzw. der Wunsch und Wille der Betreuten am Herzen liegt).

Was deine rechtliche Frage angeht, könntest du ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen? Ich denke, dass das hier nicht (oder zumindest nicht sicher) zu beantworten ist.

Alles Gute dir, liebe Grüße
Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
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