Kann man mich zur Reha zwingen?

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Susel77
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Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Susel77 »

Hallo zusammen,

Ich bin seit 31.5. krankgeschrieben. Seit 2018 war ich immer mal wieder für 4-6 Monate krankgeschrieben. Letztes Jahr war ich in einer psychosomatischen Klinik.

Heute kam ein Schreiben der Krankenkasse, dass Sie mich auffordert in den nächsten 10 Wochen einen Antrag zur medizinischen Reha zu stellen und somit auch den Rentenantrag.
Mein Gesundheitszustand würde es nicht zulassen, dass ich wieder eine Arbeit aufnehme.

Können die mich dazu zwingen?

LG Susel
Ifightdepression79
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Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Ifightdepression79 »

Moin moin,
ja können Sie. Wenn du es nicht machst bekommst du keine Leistung.
Gruß
Malte
Viele Grüße

Malte

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"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
SonneundDunkenheit
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Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Medizinische Reha ist doch nicht automatisch Rentenantrag. Hängt halt davon ab wie das Ergebnis der Reha ist (könnte in einen Rentenantrag umgewandelt werden).
Den Reha-Antrag musst du tatsächlich stellen, sonst wird das Krankengeld gestrichen.
Die Frage ist, wie sie zu dem Schluss kommen, du seiest nicht arbeitsfähig. Dann wäre ja eigentlich die medizinische Reha überflüssig.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Susel77
Beiträge: 57
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Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Susel77 »

Hallo SonneundDunkelheit,

Wohl gibt es ein Gutachten vom sozialmedizinischen Dienst der Krankenkasse. Das Gutachten kenne ich nicht, wurde wohl am 3.8. erstellt. Nach deren Meinung bin ich im aktuellen Gesundheitszustand nicht arbeitsfähig.

Ich weiß grad nicht, was ich machen soll. Ich habe zum 1.10. einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, der meiner Meinung nach für mich machbar ist.

Nehmen wir an, dass ich in Reha gehe und das Ergebnis wäre "nicht arbeitsfähig". Was ist dann?

Mit der Erwerbsminderungsrente komme ich nicht zurecht, das würde vorne und hinten nicht reichen.
Ich weiß, das geht anderen auch so. Aber ich möchte ja weiterhin versuchen zu arbeiten.
Ich bin 45 Jahre - bis zur Regelarbeitsrente ist es noch ein weiter Weg!
SonneundDunkenheit
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Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von SonneundDunkenheit »

Du hast 10 Wochen Zeit...das liegt hinter dem angepeilten Arbeitsbeginn. Keiner kann und darf dich hindern zu arbeiten, wenn du dich arbeitsfähig fühlst und nicht mehr krankgeschrieben bist. Welche Meinung hat der Arzt, welche die AU Bescheinigung ausstellt
Fordere das Gutachten an. Dann weißt du was drin steht. Wer hat es veranlasst (die KK selbst?)
Irgendwann ist das Krankengeld aufgebraucht. Benötigst du dann weitere Leistungen aus dem System (ALG 1 oder 2), weil die Arbeit doch nicht geklappt hat, dann musst du entsprechend mitwirken und das kann eben die Reha oder der Rentenantrag sein.
Liebe Grüße von SonneundDunkelheit
Susel77
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Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Susel77 »

Muss nächste Woche sowieso zum Arzt, dann werde ich das besprechen. Das Gutachten wurde von der KK erstellt.

Ich bleibe jetzt positiv und hoffe, dass ich mit dem neuen Job und dem was ich mir in den letzten Wochen an positiven Dingen angeeignet habe, alles hinbekomme.

Und wenn alle Stricke reißen, dann geh ich in Reha....
Nachtmensch
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Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo Susel,

Du kannst einen Reha Antrag stellen und in dem Antrag gibts eine Frage, ob die Krankenkasse dich datz aufgefordert hat, die du dann bejahen kannst. Den Reha Antrag stellst Du ja bei der RV und die kann den ohnehin ablehnen oder bewilligen. Das ganze dauert auch eine gewisse Zeit. Aber selbst falls die Reha auf Anhieb bewilligt würde, müsstest Du sie nicht sofort antreten. Dafür kannst Du verschiedene Gründe haben, und auch dein Arzt könnte Dir bescheinigen, dass Du gerade nicht Reha fähig bist.

Wenn die KK Dich also auffordert, dann kannst Du dem nachkommen. Solltest Du zwischenzeitlich Deinen neuen Job antreten, bist Du ohnehin nicht mehr Arbeitsunfähig und die Krankenkasse lässt Dich auch in Ruhe.
Denn eins ist klar, der KK geht es darum, einem anderen Kostenträger die finanzielle Bürde deiner Erkrankung zu übergeben. Aus reiner Nächstenliebe fordern die Dich nicht dazu auf.

Solltest Du den neuen Job jedoch, was niemand hoffen mag, nicht machen können und wieder wegen der selben Erkrankung arbeitsunfähig werden, wäre es nicht mal das schlechteste, eine Reha in der Hinterhand zu haben. Bezüglich eine möglichen Rente, würde ich mir erstmal keine Gedanken machen.

Ich persönlich würde den Antrag stellen und das der KK mitteilen. Damit können die nicht am Ende was von fehlender Mitwirkung faseln um Leistungen nicht erbringen zu müssen.

Alles Gute
Nachtmensch
Susel77
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Registriert: 27. Mai 2021, 16:42

Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Susel77 »

Hallo Nachtmensch,

Meine Sorge ist auch, falls ich den Job antrete und ich dann evtl doch wieder zusammenbrechen würde, was ist dann??

Besteht dann aufgrund mangelnder Mitwirkungspflicht, dass ein evtl erneuter Krankengeldanspruch wegfallen würde.
Ich weiß nicht, ob ich das packen werde....

LG Susel
Ifightdepression79
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Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Ifightdepression79 »

Nein keine Angst. Das dürfen die nicht. Ganz sicher.
Viele Grüße

Malte

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Nachtmensch
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Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Kann man mich zur Reha zwingen?

Beitrag von Nachtmensch »

Hallo Susel,

so lange Du im Krnakengeldbezug bist und immer weiter nahtlos von deinem Arzt AU geschrieben wirst, ist eigentlich alles Safe. Aber wenn die Krankenkasse will, kann sie versuchen, sich um die Zahlung zu drücken indem sie Dir mangelnde Mitwirkung vorwirft. Das ist ein Vewaltungsakt und hat mit der eigentlichen Erkrankung nur bedingt zu tun.

Bei mir war es einmal so, dass die KK mir die Einstellung des KG ankündigte, weil der MD mich als nicht AU klassifizierte. Auf meinen Widerspruch hin und auf die Frage, wie der MD dies begründen würde, wo er mich doch garnicht persönlich begutachtet hatte, kam die lapidare Aussage, das tat er laut Aktenlage. Auf weitere Nachfrage kam heraus, dass der MD noch keine Befunde meines Psychiaters vorliegen hatte, also quasi garnix bezüglich der Erkrankung beurteilen konnte. Ich bot an, mich doch persönlich zu untersuchen und besorgte auch den Befund von meinem Psychiater und reichte den ein, mit der Anmerkung dass es keine Rolle spielt, ob die KK die Zahlungen einstellt, denn dann würden sie eben später Nachzahlungen leisten, da ich ja tatsächlich krank bin und weiterhin AUs nahtlos einreichen werde.
Fazit, ich musste nich zum MD und Krankengeld wurde weiter bezahlt.

Bezüglich einer Reha, ist es bei mir so gewesen. Ich bin AU geschrieben mit Krankengeldbezug in die Reha. Während der Reha bezog ich dann Übergangsgeld von der RV, also sparte die KK schon mal das Krankengeld während dieser Zeit. Nun wurde in der Reha festgestellt, dass ich voraussichtlich wieder arbeiten gehen könnte, aber eine Wiedereingliederung machen solle, beginnend mit 2 Stunden am Tag. Eine Wiedereingliederung hatte ich Jahre zuvor wegen einer anderen Erkrankung schon mal gemacht und das klappte auch gut. Nun bekommt man ja während der Wiedereingliederung weiter Krankengeld.

Wenn man aber aus der Reha heraus eine Wiedereingliederung macht, bekommt man weiter das Übergangsgeld. Zwei Dinge muss man dazu wissen. 1. das Übergangsgeld zahlt die RV und 2. es ist weniger als das Krankengeld, also finanziell ein Rückschritt.

Grundsätzlich gilt also, einfach so dürfen Kostenträger natürlich nicht einfach Zahlungen einstellen. Aber man darf sich keine Fehler erlauben, die beim Verwaltungsakt ein nicht Nachkommen der Mitwirkung begründen.
Eindeutige rechtliche Aussagen können am besten bei einem Anwalt oder einem Sozialverband eingeholt werden. Die Mitwirkung bezieht sich auch im Grunde auch nur darauf, dass Du den Aufforderungen nachkommst, die man an Dich richtet oder eben nachvollziehbar begründen kannst, weshalb Du einer Aufforderung nicht nachkommen kannst. Selbst eine Reha oder Wiedereingliederung kann ja erfolglos im Bezug auf deine Erkrankung sein, wäre aber dann keine mangelnde Mitwirkung.

Übrigens, solltest Du im ersten Monat bei einem Neuen Arbeitgeber krankgeschrieben werden, zahlt die KK direkt Krankengeld. Der AG muss also erstmal keine Lohnfortzahlung leisten. Wäre es wegen der selben Erkrankung, wird dies auch auf die Blockfrist angerechnet. Dies aber nur am Rande bemerkt.

Ich hoffe Du kannst deinen neuen Job antreten und dass Du ihn auch schaffst. Das wäre natürlich optimal.
Drück Dir jedenfalls dafür die Daumen.
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