Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Antworten
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

Nabend,
ich würde gerne wissen, wie ich mich dem Jobcenter gegenüber verhalten muss.
Ich bin ausgesteuert, eine LTA ist abgebrochen, Alg1 läuft aus, EM Rente werde ich auf Empfehlung des Rehaberaters beantragen. Rente zu beantragen und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen widerspricht sich ja total. Aber wenn das Jobcenter nach 6 Wochen nicht mehr zahlt bleibt mir nichts anderes übrig oder?
Würde mich freuen, wenn mir da jemand helfen kann.

Lg
Malte
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Nachtmensch
Beiträge: 620
Registriert: 30. Dez 2020, 06:39

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Nachtmensch »

Erstmal widerspricht sich nichts darin, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und EM Rente zu beantragen. Zum Alg kommt es drauf an, was Du denn nun bekommst. Alg1 oder 2? Alg1 fällt nach 6 Wochen AU weg. Krankengeld bekommst Du aber nur, wenn es nicht eine Au ist, wegen der Du ausgesteuert bist. Ansonsten musst Du Alg2 beantragen, bzw. Sozialhilfe. Aber das kann Dir die AfA auch alles sagen.

VG
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

Moin Moin,

danke für deinen Beitrag Nachtmensch.

ich muss nochmal an alle gerichtet nachfragen. Ich habe am 31.08. einen Termin beim Jobcenter.
Wie verhalte ich mich dort richtig vor dem Hintergrund, dass ich ausgesteuert, derzeit AU bin (allerdings bis 26.08) und dass mein Alg1 (Nahtlosigkeit Anfang September) ausläuft und dass eine LTA über die DRV nicht erfolgreich war.
Ein Antrag auf EM Rente ist gestellt.
Ich fühle mich nicht in der Lage zu arbeiten und will es auch nicht.

Möglichkeiten :

1. Ich antworte nur auf die gestellten Fragen , stelle mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, damit ich sicher meine Leistungen bekomme. Wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert lasse ich mich krank schreiben.

2. Ich sage es so, wie es ist (dass ich nicht kann natürlich, dafür gibt es Belege) und bleibe AU bis zum Gespräch. Das hat möglicherweise zur Folge, dass der medizinische Dienst der Agentur eingeschaltet wird und möglicherweise keine Leistung gezahlt wird? Darf ja eigentlich nicht sein, da ich dann auf dem Trockenen sitze.
Hier habe ich unterschiedliches gehört. Ich kenne jemanden, der die ganze Zeit nach Aussteuerung und Alg1 im Alg2 AU ist und Leistungen bezieht. Der VdK rät eher zu Option 1.

Ich hoffe ich habe mich klar und verständlich ausgedrückt. Wer hier konkretes Wissen oder Erfahrungen hat: Bitte antwortet mir gerne.

Viele Grüße und einen schönen Tag
Malte
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 25. Sep 2022, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

Hi Gartenkobold,
boah ist das komplex alles. Für mich zumindest. Die LTA wurde aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Das habe ich auch vom Bfw bestätigt. Bfw und Reha empfehlen Antrag EM Rente. In einem Bericht der Schön Klinik und einem früheren Bericht des Bfw über das berufliche Training steht auch schon drin : Mangelnde Anspannungs- und Emotionsregulation deshalb nicht arbeitsfähig.
Volle Erwerbsminderungsrente ist aber erst beantragt, nicht bestätigt.
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 25. Sep 2022, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

Gartenkobold hat geschrieben:Hallo Malte,

was genau zum Abbruch der LTA geführt hat ist für die Fragestellung egal (und geht meiner Meinung den SB beim JC nichts an, gesundheitliche Details unterliegen auch beim JC der Schweigepflicht, Du musst das nicht angeben und der äD darf diese nicht an den SB weitergegeben, falls er Dich begutachtet).

Wichtig ist Deine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: <3h/Tag, 3-6h/Tag, über 6h/Tag.
Was sagt dann das BfW der DRV bezüglich Deiner Leistungsfähigkeit? Haben die ein Reha-Accessment gemacht? Welche Leistungsfähigkeit kam dabei raus? Im Reha-Bericht der med. Reha steht das auch (dort sollte bei Dir auch LTA angekreuzt sein, schau mal auf Blatt 1 Deines Reha-Berichtes), ansonsten ist das noch im sozialmedizinischen Gutachten der AfA vermerkt, gibt es kein aktuelles (Nahtlosigkeit ist nicht mehr aktuell, Du hast ja bereits eine LTA angetreten, also muss Deine Leistungsfähigkeit über 3/h Tag gelegen haben...) wird eins angefertigt werden. Ich würde der Datenweitergabe zwischen AfA und JC widersprechen, wenn Du nicht möchtest, dass diese Infos weitergegeben werden (z.B. dass Du gesundheitliche Probleme hast und schon mal eine Begutachtung durch die AfA statt fand), sonst wirst Du gesundheitliche Probleme nicht verschweigen können beim JC.
Arbeitsfähig bezieht sich auf Deine letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Leistungsfähigkeit ist etwas anderes...
Im Ursprungsberuf bist Du nicht mehr arbeitsfähig, sonst wäre Dir keine LTA bewilligt worden, aber leistungsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt musst Du sowohl für die LTA als auch für Harz4 sein, mindestens über 3h/Tag, das hast das JC kann Dich zwingen eine andere Tätigkeit als Dein Ursprungsberuf anzunehmen. Das ist die Voraussetzung für Harz4.
Bist Du dauerhaft nicht mehr leistungsfähig bekommst Du die komplette Rente oder Grundsicherung bei kompletter Erwerbsminderung, aber kein Harz4.

LG Gartenkobold
Hi Kobold,
Nahtlosigkeit ist nach Abbruch der LTA noch für 41 Tage der Fall.
Ich habe 2020 eine Reha gemacht. Ergebnis : Mit einigen gezielten Einschränkungen (nicht im Verkauf arbeiten) über 6 Stunden arbeitsfähig.
Das habe ich dann aber hinterher nicht so gefühlt und eine LTA beantragt, die im Februar 21 genehmigt wurde. Aussteuerung im Mai 21.Dann Nahtlosigkeit und zwischen drin Übergangsgeld bei zwei Maßnahmen der LTA. Zwischen diesen Maßnahmen dieses Jahr nochmal Klinik. Maßnahme 2 Ende Juli abgebrochen. Es wird eine Empfehlung auf Erwerbsminderungsrente ausgesprochen. Das heißt es steht bis jetzt nirgendwo schriftlich, dass ich weniger als 6 oder 3 Stunden arbeiten kann. Und momentan bis 26.8 nach dem Desaster von Maßnahme 2 erstmal AU.

Ich denke ich werde wahrheitsgemäß antworten, wenn ich zu meinem gesundheitlichen Zustand gefragt werde, aber angeben es durchaus versuchen zu wollen. Und dann werde ich ja sehen inwiefern das klappt. Wenn es nicht klappt lasse ich mich krank schreiben.

Ein zweiter Pferdefuß könnte noch sein, dass meine Mutter mir bus Ende des Jahres noch die Miete zahlt. Ich habe zwei Girokonten und werde nur das Konto angeben, wo die Einnahmen vom Alg1 drauf sind. Aufmerksame Betrachter könnten allerdings Transferzahlungen vom einen zum anderen Konto ausmachen. Was dann auch wieder Probleme nach sich ziehen kann.

Das Thema zieht mir gerade voll den Stecker. Danke für deinen Support und dass du dir die Zeit dafür nimmst.
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 25. Sep 2022, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

Danke dir. Ich werde ihr sagen, dass sie die Überweisungen einstellen soll. Dann lege ich diese Auszüge auch vor. Ende des Jahres hätte Sie den Hahn eh zugedreht. Dann kann ich im JC zumindest sagen, dass ich diese Leistung nicht mehr bekomme.

Wie kommst du über die Runden?
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 25. Sep 2022, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

Als ob es nicht reichen würde psychische Probleme zu haben. Immer das volle Programm, aber trotzdem jeden Tag positiv sehen...
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
T Ally
Beiträge: 595
Registriert: 30. Jul 2014, 14:34

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von T Ally »

Hallo,

dieses Thema finde ich sehr interessant, es könnte mich demnächst auch betreffen.

Momentan bin ich noch in einer LTA Maßnahme, die ich durchziehe und dabei meine Kräfte überstrapaziere, da es aktuell noch finanzielle Sicherheit bedeutet. Demnächst ist die Zeit um und ich stehe mit noch bestehendem Arbeitsvertrag aber beschäftigungslos bei der Agentur für Arbeit auf der Matte.
Meine Erfahrungen dort sind unterirdisch, der von dort ausgeübte Druck hat mich bereits einmal in die Psychiatrie gebracht. Im Folgenden wurde Hartz IV abgelehnt … im Rahmen der LTA bekam ich wieder Übergangsgeld und etwas Ruhe. Das ist jetzt fast vorbei.

Nun meine Fragen:
Bedeutet die Bewilligung der LTA pauschal, dass die Agentur für Arbeit meine Leistungsfähigkeit als gegeben einschätzt? Und weil ich diese LTA durchziehe bin ich fit?
Und ganz besonders interessiert mich, warum Dich (@Gartenkobold) der Verwertungssausschluss so negativ trifft? Diesen habe ich auch gerade erst vereinbart, um meine Altersvorsorge zu „retten“. Es ist kein großes Vermögen, aber eben für das Alter gedacht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden und die Gesetze haben sich schon wieder geändert?

@Malte - Deine Verzweiflung kann ich den Zeilen entnehmen und wünsche Dir viel Kraft und Mut und alles Gute für Deinen Weg!
Wir leben zwar in einem guten Sozialstaat um den uns wohl auch viele beneiden, aber mein Anwalt sagte dennoch einmal, dass unser soziales Netz große Löcher hat und ich mit Kopfsprung direkt in eines hineingesprungen bin.
Der nächste Köpper steht kurz bevor und die Anspannung, Angst und Panik steigen unermesslich an.

@Gartenkobold - Dir ganz herzlichen Dank, dass Du uns Lesenden mit Deinem umfassenden Wissen weiterhilfst!
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 28. Sep 2022, 08:27, insgesamt 4-mal geändert.
T Ally
Beiträge: 595
Registriert: 30. Jul 2014, 14:34

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von T Ally »

Gartenkobold hat geschrieben:Hallo T Ally, ja der Verwertungsausschluss wird mir als sozialwidriges Verhalten nach & 34 ausgelegt. Ich mache die Stellungnahme, die Anhörung und den Widerspruch mit, vors Sozialgericht ziehe ich dann nicht mehr. Die Nerven habe ich nicht. .
Das schockiert mich total!
Ich habe vor einigen Jahren mal im „Finanzvertrieb“ gearbeitet und es wurde damals für Selbständige die „Rürup-Rente“ eingeführt; genau aus dem Grund, eine insolvenzsichere Altersvorsorge aufbauen zu können.
Und nun wird einem das zum Vorwurf gemacht? Wenn man die Gesetze, die der Staat erlässt, nutzt. Der Staat zweifelt seine eigenen Vorgaben an?
Ich fasse es nicht!

Gartenkobold, ich drücke Dir ganz fest die Daumen und wünsche Dir viel Erfolg!

Übrigens habe ich mittels eines Anwaltes seinerzeit gegen die Agentur für Arbeit gegen die Aufhebung / Einstellung der Zahlung des AlG1 vor dem Sozialgericht geklagt, dank Rechtsschutzversicherung.
Argumentiert wurde, dass die schlichte Bewilligung der LTA nicht aussagt, dass eine Leistungsfähigkeit besteht.
Und eben diese angenommene Leistungsfähigkeit hat die AfA genutzt, mich zu Bewerbungen zu zwingen. Diesem Druck konnte ich nicht standhalten. Kam in die Psychiatrie, nach sechs Wochen AU wurde die Zahlung des AlG1 eingestellt, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Vor dem Sozialgericht wurde dann entschieden, dass die Bewilligung einer LTA nicht den Schluss zulässt, dass eine Leistungsfähigkeit besteht. Ich habe eine Nachzahlung des ALG1 erhalten.

Es kommt bei der Agentur für Arbeit sehr auf den Ansprechpartner an, den man bekommt. Ich hatte Pech. Und habe es leider wieder, denn ich musste mich dort bereits melden und wieder wurde meine von deren Seite beschlossene Leistungsfähigkeit herausgehoben.
Ich schiebe jetzt schon Panik …

Und wenn ich dann daran denke, dass mir noch Stress wegen des vereinbarten Verwertungsausschlusses droht. Da kann man nur auf das angekündigte Bürgergeld hoffen, dass einem etwas mehr Zeit gibt, um ins Leben zurückzufinden.
Gartenkobold
Beiträge: 2063
Registriert: 9. Jul 2020, 09:26

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Gartenkobold »

-
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 28. Sep 2022, 08:25, insgesamt 2-mal geändert.
Ifightdepression79
Beiträge: 297
Registriert: 22. Jul 2022, 13:44

Re: Alg2 und länger als 6 Wochen AU

Beitrag von Ifightdepression79 »

T Ally hat geschrieben:Hallo,

dieses Thema finde ich sehr interessant, es könnte mich demnächst auch betreffen.

Momentan bin ich noch in einer LTA Maßnahme, die ich durchziehe und dabei meine Kräfte überstrapaziere, da es aktuell noch finanzielle Sicherheit bedeutet. Demnächst ist die Zeit um und ich stehe mit noch bestehendem Arbeitsvertrag aber beschäftigungslos bei der Agentur für Arbeit auf der Matte.
Meine Erfahrungen dort sind unterirdisch, der von dort ausgeübte Druck hat mich bereits einmal in die Psychiatrie gebracht. Im Folgenden wurde Hartz IV abgelehnt … im Rahmen der LTA bekam ich wieder Übergangsgeld und etwas Ruhe. Das ist jetzt fast vorbei.

Nun meine Fragen:
Bedeutet die Bewilligung der LTA pauschal, dass die Agentur für Arbeit meine Leistungsfähigkeit als gegeben einschätzt? Und weil ich diese LTA durchziehe bin ich fit?
Und ganz besonders interessiert mich, warum Dich (@Gartenkobold) der Verwertungssausschluss so negativ trifft? Diesen habe ich auch gerade erst vereinbart, um meine Altersvorsorge zu „retten“. Es ist kein großes Vermögen, aber eben für das Alter gedacht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden und die Gesetze haben sich schon wieder geändert?

@Malte - Deine Verzweiflung kann ich den Zeilen entnehmen und wünsche Dir viel Kraft und Mut und alles Gute für Deinen Weg!
Wir leben zwar in einem guten Sozialstaat um den uns wohl auch viele beneiden, aber mein Anwalt sagte dennoch einmal, dass unser soziales Netz große Löcher hat und ich mit Kopfsprung direkt in eines hineingesprungen bin.
Der nächste Köpper steht kurz bevor und die Anspannung, Angst und Panik steigen unermesslich an.

@Gartenkobold - Dir ganz herzlichen Dank, dass Du uns Lesenden mit Deinem umfassenden Wissen weiterhilfst!
Ich danke Dir und auch Kobold für den Austausch hier. Dass ich nicht alleine bin mit meiner Angst vor der ungewissen Zukunft beruhigt mich nicht, aber trotzdem ist es glaube ich heilsam zu wissen :"Ich bin nicht alleine."
Ich habe in drei Jahren echt einen krassen Absturz hingelegt. Alles verloren. Job, Kinder, Frau.
Die Kinder sind der Grund, warum ich weiter mache. Ich sehe, dass sie mich brauchen als Papa unabhängig vom sozialen Status.
Ja und da ist viel Verzweiflung. 6 Jahre Therapie, 3 Kliniken und trotzdem alles andere als belastbar, teamfähig und hochmotiviert und gesund.
Bezüglich sozialen Löchern kann ich euch ich sagen, dass der Kindesunterhalt Väter, die nicht überdurchschnittlich verdient haben in die Armut schickt.
Laut den gültigen Gesetzen darf man 1160 Euro behalten.Diese Summe ist seit drei Jahren nicht angepasst worden, während der Kindesunterhalt jedes Jahr erhöht wurde. Die 1160 Euro beinhalten eine Wohnung für 430 Euro warm. Und in dieser Wohnung soll man dann guten Gewissens 2 Kinder nehmen. In einer Zeit, wo die Nebenkosten explodieren und durch Nordstream 1 kaum noch Gas fließt.
Meine Wohnung kostet 660 Euro warm und hat 55m2. Angemessen sage ich. Das Amt sieht es anders. Bedeutet : Die Differenz zu 430 Euro muss ich selbst tragen. Wenn ich 160 h arbeiten könnte im Monat würden mir 500 Euro bleiben.
Olaf Scholz hat gesagt:"Niemand wird alleine gelassen. You never walk alone." Das halte ich für gelogen.
Ich bin jeden Abend froh, wenn der Schlaf meine Gedanken ablöst.
Viele Grüße

Malte

--------------------------------------------------
"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."
Antworten