Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Wolkenzauber, ich wohne in Bayern.
T Ally, also in meinem Bescheid steht, dass ich bei der Steuer nichts angeben kann, weil es keine körperliche Behinderung ist und man bei nicht-körperlichen Behinderungen mindestens 50(?) braucht.
f32
T Ally, also in meinem Bescheid steht, dass ich bei der Steuer nichts angeben kann, weil es keine körperliche Behinderung ist und man bei nicht-körperlichen Behinderungen mindestens 50(?) braucht.
f32
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo f32,
ja, es ist korrekt dass es bei einem GdB zwischen 25 und 45 einen Steuerfreibetrag nur dann gibt, wenn gesetzliche Renten oder andere laufender Bezüge bezogen werden, oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typischen Berufskrankheit vorliegt.
Dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, halte ich nicht für zutreffend. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind Bundesrecht und da heißt es:
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive Störungen) 30-40
Wenn ich Deine Beiträge richtig verfolgt habe, leidest Du ja unter schweren Depressionen?
@ Wolkenzauber: Woher wusste denn das Versorgungsamt Deines neuen Wohnortes in Bayern, dass du nun dort wohnst?
Viele Grüße
Pfadi
ja, es ist korrekt dass es bei einem GdB zwischen 25 und 45 einen Steuerfreibetrag nur dann gibt, wenn gesetzliche Renten oder andere laufender Bezüge bezogen werden, oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typischen Berufskrankheit vorliegt.
Dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, halte ich nicht für zutreffend. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind Bundesrecht und da heißt es:
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive Störungen) 30-40
Wenn ich Deine Beiträge richtig verfolgt habe, leidest Du ja unter schweren Depressionen?
@ Wolkenzauber: Woher wusste denn das Versorgungsamt Deines neuen Wohnortes in Bayern, dass du nun dort wohnst?
Viele Grüße
Pfadi
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo,
da bin ich ja baff! Wie kann so etwas denn in Deutschland so unterschiedlich sein?
Ich wohne am anderen Ende der Republik, in diesem Falle also zum Glück nicht in Bayern; habe einen GdB von 40 %. Damit kann ich im Rahmen der Steuererklärung etwas absetzen und habe durch die Gleichstellung den Kündigungsschutz. Zudem habe ich mir aktuell für meine beruflichen Schwierigkeiten Unterstützung vom Integrationsfachdienst holen können.
Ohne die Gleichstellung und Unterstützung hätte ich meinen Job schon lange verloren.
Schade, dass es diese Chancen nicht für alle gleichermaßen gibt.
Ich drück die Daumen für den Widerspruch!
da bin ich ja baff! Wie kann so etwas denn in Deutschland so unterschiedlich sein?
Ich wohne am anderen Ende der Republik, in diesem Falle also zum Glück nicht in Bayern; habe einen GdB von 40 %. Damit kann ich im Rahmen der Steuererklärung etwas absetzen und habe durch die Gleichstellung den Kündigungsschutz. Zudem habe ich mir aktuell für meine beruflichen Schwierigkeiten Unterstützung vom Integrationsfachdienst holen können.
Ohne die Gleichstellung und Unterstützung hätte ich meinen Job schon lange verloren.
Schade, dass es diese Chancen nicht für alle gleichermaßen gibt.
Ich drück die Daumen für den Widerspruch!
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Schneller als erwartet kam die Antwort auf meinen Widerspruch.
Ergebnis: GdB 50.
Widerspruch einlegen lohnt sich.
Lg Legoslas
Ergebnis: GdB 50.
Widerspruch einlegen lohnt sich.
Lg Legoslas
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Herzlichen Glückwunsch, Legolas ... bei mir kam bisher nur die Nachfrage, ob ich überhaupt in Behandlung bin wegen meiner Depression. Mal schauen. Ich mache mich schon auf eine Klage vor dem Sozialgericht gefasst.
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
danke dir
Hast du denn Berichte mitgeschickt? Ich habe eine Stellungnahme meiner Therapeutin und Klinikberichte mitgeschickt. Außerdem habe meine Einschränkungen nochmal beschrieben.
LG legoslas
Hast du denn Berichte mitgeschickt? Ich habe eine Stellungnahme meiner Therapeutin und Klinikberichte mitgeschickt. Außerdem habe meine Einschränkungen nochmal beschrieben.
LG legoslas
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo zusammen, bloß nicht von solch mächtigen Worten wie Klage, Gericht und Anwalt abschrecken lassen.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, nimmt sich einen guten Anwalt...wer keine hat, kann sich auch vom VDK vertreten lassen (kostet weniger als 100 € pro Jahr Mitgliedsbeitrag, und noch ein paar Euros für die Klage)....LG NameInUse
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, nimmt sich einen guten Anwalt...wer keine hat, kann sich auch vom VDK vertreten lassen (kostet weniger als 100 € pro Jahr Mitgliedsbeitrag, und noch ein paar Euros für die Klage)....LG NameInUse
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Wo gibt es schriftliche Angaben mit welchen psychischen Einschränkungen welcher GdB erteilt wird? Das muss doch irgendwo festgelegt und nachlesbar sein?Pfadi hat geschrieben:Hallo f32,
ja, es ist korrekt dass es bei einem GdB zwischen 25 und 45 einen Steuerfreibetrag nur dann gibt, wenn gesetzliche Renten oder andere laufender Bezüge bezogen werden, oder wenn eine Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit oder eine typischen Berufskrankheit vorliegt.
Dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, halte ich nicht für zutreffend. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind Bundesrecht und da heißt es:
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive Störungen) 30-40
Wenn ich Deine Beiträge richtig verfolgt habe, leidest Du ja unter schweren Depressionen?
@ Wolkenzauber: Woher wusste denn das Versorgungsamt Deines neuen Wohnortes in Bayern, dass du nun dort wohnst?
Viele Grüße
Pfadi
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Wo gibt es schriftliche Angaben mit welchen psychischen Einschränkungen welcher GdB erteilt wird? Das muss doch irgendwo festgelegt und nachlesbar sein?
Hallo,
genauere Auskunft zu diesem Thema stehen in der Versorgungsmedizinverordnung (VersMed) Teil C.
Der Versorgungsrechtliche Ursachenbegriff ist leider nicht identisch mit dem medizinischen Ursachenbegriff.
Eine medizinisch diagnostierte Erkrankung führt nicht automatisch zu einem Grad der Behinderung/Schädigung.
Es kommt darauf an, wie dich die Erkrankung einschränkt.
Eine diagnostizierte Erkrankung, die dich wenig oder gar nicht behindert, hat dann auch keinen Grad der Behinderung zur Folge.
Gruß
Schlumpffine
Hallo,
genauere Auskunft zu diesem Thema stehen in der Versorgungsmedizinverordnung (VersMed) Teil C.
Der Versorgungsrechtliche Ursachenbegriff ist leider nicht identisch mit dem medizinischen Ursachenbegriff.
Eine medizinisch diagnostierte Erkrankung führt nicht automatisch zu einem Grad der Behinderung/Schädigung.
Es kommt darauf an, wie dich die Erkrankung einschränkt.
Eine diagnostizierte Erkrankung, die dich wenig oder gar nicht behindert, hat dann auch keinen Grad der Behinderung zur Folge.
Gruß
Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Bei Klagen vorm Sozialgericht hilft es auch wenn man Gewerkschaftsmitglied ist. Da ist man Sozial- und Arbeitsrecht rechtsschutzversichert.niu hat geschrieben:Hallo zusammen, bloß nicht von solch mächtigen Worten wie Klage, Gericht und Anwalt abschrecken lassen.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, nimmt sich einen guten Anwalt...wer keine hat, kann sich auch vom VDK vertreten lassen (kostet weniger als 100 € pro Jahr Mitgliedsbeitrag, und noch ein paar Euros für die Klage)....LG NameInUse
Ich bin leider gezwungen zu klagen , da mein Widerspruch gegen den Bescheid nichts gebracht hat. Und bei mir kümmert sich eine Anwältin vom DGB Rechtsschutz darum.
Michael
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Moin,
Wollte mal eine positive Erfahrung mitteilen.
Ich habe ohne Grosses Prozedere 50% anerkannt bekommen.
Neufeststellung bei vorherigen 40 %.
Lg
Frank
Wollte mal eine positive Erfahrung mitteilen.
Ich habe ohne Grosses Prozedere 50% anerkannt bekommen.
Neufeststellung bei vorherigen 40 %.
Lg
Frank
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Für meine Diagnose "Depressionen" habe ich einen GdB von 40 erhalten. 50 würde mir schon weiterhelfen.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo,
mein Bescheid kam heute: GdB 50
Grundlage: zwei F-Diagnosen
Zöliakie wurde nicht berücksichtigt und mit einem GdB kleiner 10 bewertet, weil ich gut damit klarkomme. Zwei weitere chronische F-Diagnosen (ES,PS) wurden nicht berücksichtigt, da von dieser Stelle kein Befundbericht angefordert wurde und die Erkrankungen nicht in die Begutachtung einbezogen wurden. Das finde ich jetzt nicht so toll, denn ich werde da mein Leben lang "Spaß" dran haben. Ich werde noch mal in VersMed bezüglich ES und PS nachlesen und evtl. einen "Verschlimmerungsantrag" stellen.
Die Bearbeitung des Antrags hat 3 Monate gedauert.
LG Gartenkobold
mein Bescheid kam heute: GdB 50
Grundlage: zwei F-Diagnosen
Zöliakie wurde nicht berücksichtigt und mit einem GdB kleiner 10 bewertet, weil ich gut damit klarkomme. Zwei weitere chronische F-Diagnosen (ES,PS) wurden nicht berücksichtigt, da von dieser Stelle kein Befundbericht angefordert wurde und die Erkrankungen nicht in die Begutachtung einbezogen wurden. Das finde ich jetzt nicht so toll, denn ich werde da mein Leben lang "Spaß" dran haben. Ich werde noch mal in VersMed bezüglich ES und PS nachlesen und evtl. einen "Verschlimmerungsantrag" stellen.
Die Bearbeitung des Antrags hat 3 Monate gedauert.
LG Gartenkobold
Zuletzt geändert von Gartenkobold am 15. Mär 2022, 12:04, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Waldmops,
leider verstehe ich Deine Frage nicht, da
Eine Behinderung liegt vor, wenn die Ursache länger als 6 Monate ab Diagnose besteht und anhält.
Beim GDB kommt es aber darauf an, wie sich Deine Symptome auf Deine Lebensqualität auswirken und ob sie länger anhalten.
Die Fachärztliche Begutachtung( mit entsprechender ICD Diagnose) ist sicherlich hilfreich.
Einfach Antrag stellen und abwarten wie das Landesamt entscheidet.
Da ab Antragstellung noch einige Zeit vergeht und Du ggf. Widerspruch einlegen kannst, wird die Richtung danach sicherlich etwas klarer.
Ein GDB wirkt sich nicht finanziell sondern nur steuertechnisch aus.
LG Schlumpffine
leider verstehe ich Deine Frage nicht, da
Eine Behinderung liegt vor, wenn die Ursache länger als 6 Monate ab Diagnose besteht und anhält.
Beim GDB kommt es aber darauf an, wie sich Deine Symptome auf Deine Lebensqualität auswirken und ob sie länger anhalten.
Die Fachärztliche Begutachtung( mit entsprechender ICD Diagnose) ist sicherlich hilfreich.
Einfach Antrag stellen und abwarten wie das Landesamt entscheidet.
Da ab Antragstellung noch einige Zeit vergeht und Du ggf. Widerspruch einlegen kannst, wird die Richtung danach sicherlich etwas klarer.
Ein GDB wirkt sich nicht finanziell sondern nur steuertechnisch aus.
LG Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Waldmops;
auch in Berlin gilt die Versorgungsmedizinverordnung(VersMedV) und das Bundesversorgungsgesetz.
Hier gibt es Richtwerte für alle Arten von Schädigungen und ist die Entscheidungsgrundlage von Amtsärzten/Sachbearbeitern.
Hier findest auch die genaue Definiton für einen GdB im Teil C
Im Teil A findest Du die Definition für GdB/GdS.
Hier findest Du auch den Hinweis,das eine Gesundheitstörung länger als 6 Monate bestehen muss(Buchstbabe F)
LG Schlumpffine
Die VersMedV kannst du herunterladen oder kostenlos beim BMAS bestellen.
Je nach "Höhe" des GdB/GdS ändert sich der Steuerfreibetrag.
Eine gute Aufstellung finest du unter betanet.de/Nachteilsausgleich
auch in Berlin gilt die Versorgungsmedizinverordnung(VersMedV) und das Bundesversorgungsgesetz.
Hier gibt es Richtwerte für alle Arten von Schädigungen und ist die Entscheidungsgrundlage von Amtsärzten/Sachbearbeitern.
Hier findest auch die genaue Definiton für einen GdB im Teil C
Im Teil A findest Du die Definition für GdB/GdS.
Hier findest Du auch den Hinweis,das eine Gesundheitstörung länger als 6 Monate bestehen muss(Buchstbabe F)
LG Schlumpffine
Die VersMedV kannst du herunterladen oder kostenlos beim BMAS bestellen.
Je nach "Höhe" des GdB/GdS ändert sich der Steuerfreibetrag.
Eine gute Aufstellung finest du unter betanet.de/Nachteilsausgleich
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo Waldmops,
bitte beachte beim Durchlesen die Fremdsprache "Behördendeutsch".
Sie ist wirklich schwer zu verstehen
bitte beachte beim Durchlesen die Fremdsprache "Behördendeutsch".
Sie ist wirklich schwer zu verstehen
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Wie lange dauert nur die Phase 3 bei der Antragstellung auf GdB beim LASV (Sachverhaltsaufklärung)? Hat da jemand Kenntnis?
Hab mir den gesamten Thread durchgelesen.
Verstehe ich es richtig, dass auch alle Faktoren drumherum eine Rolle spielen?
Also Dauer der Erkrankung, Verlauf, was bisher alles geschehen ist und was man selbst alles schon gemacht hat an Klinikaufenthalten, Rehabilitationen, Therapien, Fehlzeiten am Stück u.a. usw.?
Hab mir den gesamten Thread durchgelesen.
Verstehe ich es richtig, dass auch alle Faktoren drumherum eine Rolle spielen?
Also Dauer der Erkrankung, Verlauf, was bisher alles geschehen ist und was man selbst alles schon gemacht hat an Klinikaufenthalten, Rehabilitationen, Therapien, Fehlzeiten am Stück u.a. usw.?
Flieht - ihr Narren!
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Guten Morgen Heiligendamm2020,
das hast Du vollkommen richtig erkannt.
Du kannst das Verfahren "beschleunigen" indem du die aufgezählten Faktoren selbst schriftlich und in KOPIE beim zuständigen Sachbearbeiter einreichst.
Lt.der gesetzlichen Empfehlung sollte die Bearbeitung nicht länger als max.6 Wochen dauern, sofern alle Fakten bekannt sind.
Ansonsten nach 6 Monaten erneuten Antrag stellen.
Die zuständigen "Akten" kannst Du unter Berufung der §§ 630 (g) BGB und 11-15 DSGVO,zum Teil sogar kostenlos , beziehen.
LG Schlumpffine
das hast Du vollkommen richtig erkannt.
Du kannst das Verfahren "beschleunigen" indem du die aufgezählten Faktoren selbst schriftlich und in KOPIE beim zuständigen Sachbearbeiter einreichst.
Lt.der gesetzlichen Empfehlung sollte die Bearbeitung nicht länger als max.6 Wochen dauern, sofern alle Fakten bekannt sind.
Ansonsten nach 6 Monaten erneuten Antrag stellen.
Die zuständigen "Akten" kannst Du unter Berufung der §§ 630 (g) BGB und 11-15 DSGVO,zum Teil sogar kostenlos , beziehen.
LG Schlumpffine
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
@Schlumpfine
Ich habe keinen Einblick, wer das bearbeitet.
Die Anträge wurden direkt mit mir und dem Sozialdienst online aus der Klinik heraus gestellt.
Meine Vorgeschichte ist etwas länger.
Ich war 2015 mehrfach innerhalb kurzer Zeit nach mehreren Zusammenbrüchen und Bewusstlosigkeit
in diversen Krankenhäusern.
Dann hat sich das sehr schnell verschlechtert und mündete in Angstschüben.
Anfang 2016 habe ich mich selbst in eine Akutklinik eingewiesen.
Dort blieb ich stationär für 11 Wochen mit einer generalisierten Angststörung, massiven Depressionen, dem langjährigen vorher existenten Tinnitus und anderen psychosomatischen Folgen
Mitte 2016 war ich für 6 Wochen zur ersten Reha, nachdem ich in der Wartezeit zwischen Klinik und Reha zeitweise auf eigenen Wunsch auch teilweise wieder arbeiten war.
Seitdem bin ich auch in einer Verhaltenstherapie, anfangs alle 3-4 Wochen je 1 Stunde.
Mitte 2020 war ich auf eigenes Drängen zur zweiten Reha für 5 Wochen.
Die Therapie pausiert seit der zweiten Reha, da ich keinen Fortschritt mehr sah.
In den letzten Jahren bin ich immer mit diversen AD medikamentiert worden über meinen Psychiater.
Ende 2020 hatte ich eine Tiefphase, aus der ich kein Ausweg fand.
Ich habe um eine zweite Einweisung in eine Akutklinik gebeten, mein Psychiater hat mir die Überweisung
ausgestellt und ich habe selbsttätig eine passende Klinik gesucht und gefunden.
Anfang 2021 war ich dann für 8 Wochen stationär in der Akutklinik.
Seitdem bin ich fortlaufend weiterhin krankgeschrieben.
Im Mai endet derzeit meine nächste Krankschreibung, dann sind es gut 4,5 Monate, die ich habe.
Ist das ein "schwerer" Fall oder bin ich eher ein "leichter" Fall? Ich habe keine Ahnung.
Ich habe keinen Einblick, wer das bearbeitet.
Die Anträge wurden direkt mit mir und dem Sozialdienst online aus der Klinik heraus gestellt.
Meine Vorgeschichte ist etwas länger.
Ich war 2015 mehrfach innerhalb kurzer Zeit nach mehreren Zusammenbrüchen und Bewusstlosigkeit
in diversen Krankenhäusern.
Dann hat sich das sehr schnell verschlechtert und mündete in Angstschüben.
Anfang 2016 habe ich mich selbst in eine Akutklinik eingewiesen.
Dort blieb ich stationär für 11 Wochen mit einer generalisierten Angststörung, massiven Depressionen, dem langjährigen vorher existenten Tinnitus und anderen psychosomatischen Folgen
Mitte 2016 war ich für 6 Wochen zur ersten Reha, nachdem ich in der Wartezeit zwischen Klinik und Reha zeitweise auf eigenen Wunsch auch teilweise wieder arbeiten war.
Seitdem bin ich auch in einer Verhaltenstherapie, anfangs alle 3-4 Wochen je 1 Stunde.
Mitte 2020 war ich auf eigenes Drängen zur zweiten Reha für 5 Wochen.
Die Therapie pausiert seit der zweiten Reha, da ich keinen Fortschritt mehr sah.
In den letzten Jahren bin ich immer mit diversen AD medikamentiert worden über meinen Psychiater.
Ende 2020 hatte ich eine Tiefphase, aus der ich kein Ausweg fand.
Ich habe um eine zweite Einweisung in eine Akutklinik gebeten, mein Psychiater hat mir die Überweisung
ausgestellt und ich habe selbsttätig eine passende Klinik gesucht und gefunden.
Anfang 2021 war ich dann für 8 Wochen stationär in der Akutklinik.
Seitdem bin ich fortlaufend weiterhin krankgeschrieben.
Im Mai endet derzeit meine nächste Krankschreibung, dann sind es gut 4,5 Monate, die ich habe.
Ist das ein "schwerer" Fall oder bin ich eher ein "leichter" Fall? Ich habe keine Ahnung.
Flieht - ihr Narren!
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- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo,
danke für die Info.
Ob Du ein schwerer oder leichter Fall bist ist immer subjektiv.
Aus dem was du gepostet hast, hast du gute Chancen auf einen Gdb von 50 ggf.höher- Antrag auf EM-Rente würde ich in Erwägung ziehen.
Die notwendigen Unterlagen / Rehaberichte kannst du direkt bei den zuständigen Kliniken und Ärzten anfordern oder -sofern du in einer Klinik bist - nach Therapieende anfordern.
Beachte bitte, es gibt eine Kutzmitteilung und eine ausführliche Akte. Immer die ausführliche (Patientenakte) anfordern. Rechtsgrundlage s.o.
Du musst eine Eingangsbestätigung vom zuständigen Amt erhalten haben. In diesem Schreiben findest du dein Aktenzeichen und den Ansprechpartner.
LG Schlumpffine
danke für die Info.
Ob Du ein schwerer oder leichter Fall bist ist immer subjektiv.
Aus dem was du gepostet hast, hast du gute Chancen auf einen Gdb von 50 ggf.höher- Antrag auf EM-Rente würde ich in Erwägung ziehen.
Die notwendigen Unterlagen / Rehaberichte kannst du direkt bei den zuständigen Kliniken und Ärzten anfordern oder -sofern du in einer Klinik bist - nach Therapieende anfordern.
Beachte bitte, es gibt eine Kutzmitteilung und eine ausführliche Akte. Immer die ausführliche (Patientenakte) anfordern. Rechtsgrundlage s.o.
Du musst eine Eingangsbestätigung vom zuständigen Amt erhalten haben. In diesem Schreiben findest du dein Aktenzeichen und den Ansprechpartner.
LG Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
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- Beiträge: 412
- Registriert: 16. Dez 2020, 20:24
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Das stimmt, dieses Schreiben habe ich bekommen.
Ich kontrolliere den "Fortschritt" immer online, der steht mein Fall auf Stufe 3 (Sachverhaltsaufklärung).
Soweit mir der Sozialdienst erklärt hat und so steht es ja auch in diesem Schreiben,
fordert das LASV selbsttätig sämtliche Unterlagen von allen Stellen, Kliniken, Ärzten etc. an und prüft.
Welchen Sinn macht es da, nochmals selbst all diese Papiere anzufordern?
Ich stehe da wahrscheinlich gerade mächtig auf dem Schlauch.
Mich macht die Wartezeit ziemlich fertig.
Antrag auf EM-Rente hatte ich bisher nicht auf der Agenda.
Ich hoffe ja immer noch auf eine Genesung.
Ich kontrolliere den "Fortschritt" immer online, der steht mein Fall auf Stufe 3 (Sachverhaltsaufklärung).
Soweit mir der Sozialdienst erklärt hat und so steht es ja auch in diesem Schreiben,
fordert das LASV selbsttätig sämtliche Unterlagen von allen Stellen, Kliniken, Ärzten etc. an und prüft.
Welchen Sinn macht es da, nochmals selbst all diese Papiere anzufordern?
Ich stehe da wahrscheinlich gerade mächtig auf dem Schlauch.
Mich macht die Wartezeit ziemlich fertig.
Antrag auf EM-Rente hatte ich bisher nicht auf der Agenda.
Ich hoffe ja immer noch auf eine Genesung.
Flieht - ihr Narren!
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- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo,
ich versuche es mal zu an einem fiktiven Beispiel zu erläutern.
Du brauchst neue Orthopädische Schuhe unter Covid-Bedingungen für Deinen Partner /Kind.
Du schreibst jetzt dem Hausarzt, dem Orthopäden, dem Schuhmacher ob er tätig werden könnte und wartest auf Antwort.
Bedenke :Du brauchst eine Überweisung vom Hausarzt zum Orthopäden, benötigst einen Termin bei ihm, musst ggf. die Verordnung zum Schumacher per Post senden und auf Antwort warten. Vieleicht gibt es von allen Stellen auch Rückfragen, die alle schriftlich beantwortet werden müssten.
Du hast nicht immer Zeit um diese Vorgänge zu bearbeiten,da andere Vorgänge wichtiger sind.
Der Postweg ist lang (2 Tage je Richtung)
Alle Beteiligten antworten oder bearbeiten deinen Wunsch nicht sofort.
In dieser Situation befindet sich der "Fortschritt"(Sachbearbeiter/rin) bei der Bearbeitung Deines Antrages
ER/Sie muss warten und damit auch DU, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
Diese Situation kann man "beschleunigen", indem man Entlassungsmitteilungen und Diagnosen "vorrätig " hat und vorlegen kann. Es spart Zeit.
Ich hoffe ich konnte es verständlich ausdrücken
LG Schlumpffine
ich versuche es mal zu an einem fiktiven Beispiel zu erläutern.
Du brauchst neue Orthopädische Schuhe unter Covid-Bedingungen für Deinen Partner /Kind.
Du schreibst jetzt dem Hausarzt, dem Orthopäden, dem Schuhmacher ob er tätig werden könnte und wartest auf Antwort.
Bedenke :Du brauchst eine Überweisung vom Hausarzt zum Orthopäden, benötigst einen Termin bei ihm, musst ggf. die Verordnung zum Schumacher per Post senden und auf Antwort warten. Vieleicht gibt es von allen Stellen auch Rückfragen, die alle schriftlich beantwortet werden müssten.
Du hast nicht immer Zeit um diese Vorgänge zu bearbeiten,da andere Vorgänge wichtiger sind.
Der Postweg ist lang (2 Tage je Richtung)
Alle Beteiligten antworten oder bearbeiten deinen Wunsch nicht sofort.
In dieser Situation befindet sich der "Fortschritt"(Sachbearbeiter/rin) bei der Bearbeitung Deines Antrages
ER/Sie muss warten und damit auch DU, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
Diese Situation kann man "beschleunigen", indem man Entlassungsmitteilungen und Diagnosen "vorrätig " hat und vorlegen kann. Es spart Zeit.
Ich hoffe ich konnte es verständlich ausdrücken
LG Schlumpffine
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Konfuzius
Worte haben die Macht zu zerstören und zu heilen. Wenn Worte sowohl wahr als auch freundlich sind, können sie unsere Welt verändern. “~ Buddha
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- Registriert: 16. Dez 2020, 20:24
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Ich danke für die gut verständliche Erklärung.
Allerdings habe ich den Antrag vor ca. 6 Wochen in der Klinik online gestellt.
Ich denke mal, dass ich das jetzt von meiner Seite nicht mehr beschleunigen kann,
bei dem Zeitvorlauf den der Antrag schon hat.
Allerdings habe ich den Antrag vor ca. 6 Wochen in der Klinik online gestellt.
Ich denke mal, dass ich das jetzt von meiner Seite nicht mehr beschleunigen kann,
bei dem Zeitvorlauf den der Antrag schon hat.
Flieht - ihr Narren!
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- Registriert: 3. Mai 2020, 18:29
Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Hallo,
dem stimme ich zu. Ich kann Dir nur noch raten, den Bescheid genau zu prüfen.Wenn Du nicht über die notwendige Sachkunde verfügst, ist der SOVD,Gewerkschaft o.ä. eine gute Adresse. Bitte beachte auch die Rechtsbelehrung am Endes des Bescheides
dem stimme ich zu. Ich kann Dir nur noch raten, den Bescheid genau zu prüfen.Wenn Du nicht über die notwendige Sachkunde verfügst, ist der SOVD,Gewerkschaft o.ä. eine gute Adresse. Bitte beachte auch die Rechtsbelehrung am Endes des Bescheides
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Re: Erfahrung mit Feststellung Grad der Behinderung?
Ich bin jetzt wirklich gespannt, wann eine Antwort kommt.
Dann melde ich mich sowieso wieder hier zu Wort.
Sollten es tatsächlich 50% oder mehr werden, dann halte ich die Füße still.
Woran liegt es, das der GdB teilweise zeitlich befristet wird?
Dann melde ich mich sowieso wieder hier zu Wort.
Sollten es tatsächlich 50% oder mehr werden, dann halte ich die Füße still.
Woran liegt es, das der GdB teilweise zeitlich befristet wird?
Flieht - ihr Narren!