Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

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Lieblingsuli
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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Lieblingsuli »

Durch Information meiner Krankenkasse ist mir bewusst geworden, wie viele Informationen über mich beim MDK vorliegen. Ich wusste bis vor einigen Tagen gar nicht, dass es so etwas gibt.

Hat jemand von euch mit dem MDK bereits Erfahrungen sammeln können? Nach Recherche scheint er mir eher im Zusammenhang mit Pflege aktiv zu sein. So alt bin ich doch noch gar nicht ;)
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"

Lothar de Maizière
Monchen12345
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Monchen12345 »

Hallo Lieblingsuli,

Der MDK ist auch zuständig für Versicherte, die lange krank geschrieben sind. Ich weiß dass mein Psychiater da ne Begründung hinschicken musste warum ich so lange krank geschrieben war.
Wenn ein Arbeitgeber Zweifel an einer Krankmeldung hat, meldet er sich bei der Krankenkasse und die schalten dann den MDK ein. Während meiner ersten Episode haben die per Aktenlage entschieden, dass ich arbeitsfähig bin.
Aufforderungen zur Reha durch die Krankenkasse, werden intern meistens vorher durch den MDK abgesegnet oder sogar von ihm veranlasst. Ebenso ist der MDK auch zuständig für die Genehmigung div. Hilfsmittel.
LG, Monchen
Lieblingsuli
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Lieblingsuli »

Monchen12345 hat geschrieben:Ich weiß dass mein Psychiater da ne Begründung hinschicken musste warum ich so lange krank geschrieben war.
Und wie sieht das mit der ärztlichen Schweigepflicht aus? Oder gilt die im Falle der Kommunikation mit dem MDK nicht?
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Lothar de Maizière
Peter1
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Peter1 »

Hallo
Nein die Schweigepflicht gilt nur bedingt, da der MDK zur Krankenkasse gehört.

Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
Lieblingsuli
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Lieblingsuli »

Wieder was gelernt. Danke, Peter.
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Lothar de Maizière
Zarra
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Zarra »

https://www.betanet.de/mdk.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... rsicherung

Hallo,
ich hatte es immer so verstanden, daß ggf. der MDK deutlich mehr über einen weiß als jeder Sachbearbeiter bei der Krankenkasse - letztere kennen Diagnosen, können aber nicht die geschriebenen (und u.U. sehr Persönliches betreffenden) Gutachten einer Reha oder auch die für eine längere ambulante Psychotherapie lesen (meine ich), der MDK schon; deshalb ist der ja von der einzelnen Krankenkasse "unabhängig", ausgegliedert.

LG, Zarra
Monchen12345
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Monchen12345 »

@Grinch: ganz so ist es nicht. Mir hat die Sachbearbeiterin der Krankenkasse erklärt, dass die verpflichtet sind, jemanden zum Reha-Antrag aufzufordern, wenn das Krankengeld bald ausläuft.
Das heißt aber nicht automatisch dass die Rentenversicherung das auch genehmigt. Dafür hat die eigene Sachbearbeiter und Gutachter.
Hinzu kommt halt auch der Grundsatz der RV: Reha vor Rente.
Wenn die Krankenkassen einen gegen Ende des Krankengeldes zur Reha auffordert, hat sie bis dato ja gezahlt und wäre eh in einigen Wochen raus.
Die Rehaklinik schreibt eine Empfehlung and die RV, da kann dann die Empfehlung zur Berentung drin stehen. Das ist zwar ein starkes Argument für einen, aber heißt nicht automatisch, dass man die Rente auch bekommt. Sollte man noch Anspruch auf Krankengeld haben, läuft das auch erstmal weiter (und man muss es evtl zurück zahlen).
Lieblingsuli
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Lieblingsuli »

Grinch hat geschrieben:
Monchen12345 hat geschrieben: Aufforderungen zur Reha durch die Krankenkasse, werden intern meistens vorher durch den MDK abgesegnet oder sogar von ihm veranlasst.
LG, Monchen
Klar, die Reha wird meistens vom Rentenversicherer bezahlt.
Ganz so ist es nicht. Den gesetzlichen Teil zahlt auch der Rekonvaleszent.
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Lothar de Maizière
Lieblingsuli
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Lieblingsuli »

Zarra hat geschrieben:https://www.betanet.de/mdk.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... rsicherung

Hallo,
ich hatte es immer so verstanden, daß ggf. der MDK deutlich mehr über einen weiß als jeder Sachbearbeiter bei der Krankenkasse - letztere kennen Diagnosen, können aber nicht die geschriebenen (und u.U. sehr Persönliches betreffenden) Gutachten einer Reha oder auch die für eine längere ambulante Psychotherapie lesen (meine ich), der MDK schon; deshalb ist der ja von der einzelnen Krankenkasse "unabhängig", ausgegliedert.

LG, Zarra
Habe ich ein Recht, diese Informationen, die über mich beim MDK vorliegen, einsehen zu können?
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Lothar de Maizière
Zarra
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Zarra »

Hallo,

nach dem hier ja:
https://www.mdk.de/versicherte/ihre-daten-und-rechte/

Die Frage ist halt, was sie drunter verstehen. (Wann wer was wie betitelt eingereicht hat, mag für eine Verfahrensklage vielleicht auch interessant sein; doch ...) Mein "Wissen" ist, daß es bei psychiatrischen Gutachten sehr unterschiedlich gehandhabt wird - also vielleicht kriegst Du dort problemlos alles zu sehen, vielleicht aber auch doch nicht. - Die Frage ist aber auch, ob Du es wirklich inhaltlich sehen willst und ggf. warum. Denn wenn Du selbst kein Mediziner bist: Verstehst Du den Medizin-Sprech richtig? Und selbst dann: U.U. wenn Du gegen deren Entscheidung rechtlich vorgehen willst, kann ich es verstehen. Aus purer menschlicher Neugierde, so verständlich sie ist: Ich glaube, ich würde eher abraten.

LG, Zarra

Allgemeiner, mehr auf Ärzte bezogen, auch schon etwas älter:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/58474 ... cht-nehmen
Lieblingsuli
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Beitrag von Lieblingsuli »

Danke, Zarra. Das hätte ich ja auch finden können ;)

Interessant finde ich das "Akteneinsichtsrecht":

"Sie haben das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Ihre Akte beim MDK einzusehen. Dieses Recht können auch Bevollmächtigte, zum Beispiel Angehörige oder ein Rechtsanwalt, wahrnehmen."

Dortmund ist auch gar nicht so weit entfernt ;)
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Lothar de Maizière
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