Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Durch Information meiner Krankenkasse ist mir bewusst geworden, wie viele Informationen über mich beim MDK vorliegen. Ich wusste bis vor einigen Tagen gar nicht, dass es so etwas gibt.
Hat jemand von euch mit dem MDK bereits Erfahrungen sammeln können? Nach Recherche scheint er mir eher im Zusammenhang mit Pflege aktiv zu sein. So alt bin ich doch noch gar nicht
Hat jemand von euch mit dem MDK bereits Erfahrungen sammeln können? Nach Recherche scheint er mir eher im Zusammenhang mit Pflege aktiv zu sein. So alt bin ich doch noch gar nicht
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Lothar de Maizière
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Hallo Lieblingsuli,
Der MDK ist auch zuständig für Versicherte, die lange krank geschrieben sind. Ich weiß dass mein Psychiater da ne Begründung hinschicken musste warum ich so lange krank geschrieben war.
Wenn ein Arbeitgeber Zweifel an einer Krankmeldung hat, meldet er sich bei der Krankenkasse und die schalten dann den MDK ein. Während meiner ersten Episode haben die per Aktenlage entschieden, dass ich arbeitsfähig bin.
Aufforderungen zur Reha durch die Krankenkasse, werden intern meistens vorher durch den MDK abgesegnet oder sogar von ihm veranlasst. Ebenso ist der MDK auch zuständig für die Genehmigung div. Hilfsmittel.
LG, Monchen
Der MDK ist auch zuständig für Versicherte, die lange krank geschrieben sind. Ich weiß dass mein Psychiater da ne Begründung hinschicken musste warum ich so lange krank geschrieben war.
Wenn ein Arbeitgeber Zweifel an einer Krankmeldung hat, meldet er sich bei der Krankenkasse und die schalten dann den MDK ein. Während meiner ersten Episode haben die per Aktenlage entschieden, dass ich arbeitsfähig bin.
Aufforderungen zur Reha durch die Krankenkasse, werden intern meistens vorher durch den MDK abgesegnet oder sogar von ihm veranlasst. Ebenso ist der MDK auch zuständig für die Genehmigung div. Hilfsmittel.
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Und wie sieht das mit der ärztlichen Schweigepflicht aus? Oder gilt die im Falle der Kommunikation mit dem MDK nicht?Monchen12345 hat geschrieben:Ich weiß dass mein Psychiater da ne Begründung hinschicken musste warum ich so lange krank geschrieben war.
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Lothar de Maizière
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Hallo
Nein die Schweigepflicht gilt nur bedingt, da der MDK zur Krankenkasse gehört.
Peter
Nein die Schweigepflicht gilt nur bedingt, da der MDK zur Krankenkasse gehört.
Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Wieder was gelernt. Danke, Peter.
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
https://www.betanet.de/mdk.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... rsicherung
Hallo,
ich hatte es immer so verstanden, daß ggf. der MDK deutlich mehr über einen weiß als jeder Sachbearbeiter bei der Krankenkasse - letztere kennen Diagnosen, können aber nicht die geschriebenen (und u.U. sehr Persönliches betreffenden) Gutachten einer Reha oder auch die für eine längere ambulante Psychotherapie lesen (meine ich), der MDK schon; deshalb ist der ja von der einzelnen Krankenkasse "unabhängig", ausgegliedert.
LG, Zarra
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... rsicherung
Hallo,
ich hatte es immer so verstanden, daß ggf. der MDK deutlich mehr über einen weiß als jeder Sachbearbeiter bei der Krankenkasse - letztere kennen Diagnosen, können aber nicht die geschriebenen (und u.U. sehr Persönliches betreffenden) Gutachten einer Reha oder auch die für eine längere ambulante Psychotherapie lesen (meine ich), der MDK schon; deshalb ist der ja von der einzelnen Krankenkasse "unabhängig", ausgegliedert.
LG, Zarra
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
@Grinch: ganz so ist es nicht. Mir hat die Sachbearbeiterin der Krankenkasse erklärt, dass die verpflichtet sind, jemanden zum Reha-Antrag aufzufordern, wenn das Krankengeld bald ausläuft.
Das heißt aber nicht automatisch dass die Rentenversicherung das auch genehmigt. Dafür hat die eigene Sachbearbeiter und Gutachter.
Hinzu kommt halt auch der Grundsatz der RV: Reha vor Rente.
Wenn die Krankenkassen einen gegen Ende des Krankengeldes zur Reha auffordert, hat sie bis dato ja gezahlt und wäre eh in einigen Wochen raus.
Die Rehaklinik schreibt eine Empfehlung and die RV, da kann dann die Empfehlung zur Berentung drin stehen. Das ist zwar ein starkes Argument für einen, aber heißt nicht automatisch, dass man die Rente auch bekommt. Sollte man noch Anspruch auf Krankengeld haben, läuft das auch erstmal weiter (und man muss es evtl zurück zahlen).
Das heißt aber nicht automatisch dass die Rentenversicherung das auch genehmigt. Dafür hat die eigene Sachbearbeiter und Gutachter.
Hinzu kommt halt auch der Grundsatz der RV: Reha vor Rente.
Wenn die Krankenkassen einen gegen Ende des Krankengeldes zur Reha auffordert, hat sie bis dato ja gezahlt und wäre eh in einigen Wochen raus.
Die Rehaklinik schreibt eine Empfehlung and die RV, da kann dann die Empfehlung zur Berentung drin stehen. Das ist zwar ein starkes Argument für einen, aber heißt nicht automatisch, dass man die Rente auch bekommt. Sollte man noch Anspruch auf Krankengeld haben, läuft das auch erstmal weiter (und man muss es evtl zurück zahlen).
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Ganz so ist es nicht. Den gesetzlichen Teil zahlt auch der Rekonvaleszent.Grinch hat geschrieben:Klar, die Reha wird meistens vom Rentenversicherer bezahlt.Monchen12345 hat geschrieben: Aufforderungen zur Reha durch die Krankenkasse, werden intern meistens vorher durch den MDK abgesegnet oder sogar von ihm veranlasst.
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Habe ich ein Recht, diese Informationen, die über mich beim MDK vorliegen, einsehen zu können?Zarra hat geschrieben:https://www.betanet.de/mdk.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... rsicherung
Hallo,
ich hatte es immer so verstanden, daß ggf. der MDK deutlich mehr über einen weiß als jeder Sachbearbeiter bei der Krankenkasse - letztere kennen Diagnosen, können aber nicht die geschriebenen (und u.U. sehr Persönliches betreffenden) Gutachten einer Reha oder auch die für eine längere ambulante Psychotherapie lesen (meine ich), der MDK schon; deshalb ist der ja von der einzelnen Krankenkasse "unabhängig", ausgegliedert.
LG, Zarra
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Hallo,
nach dem hier ja:
https://www.mdk.de/versicherte/ihre-daten-und-rechte/
Die Frage ist halt, was sie drunter verstehen. (Wann wer was wie betitelt eingereicht hat, mag für eine Verfahrensklage vielleicht auch interessant sein; doch ...) Mein "Wissen" ist, daß es bei psychiatrischen Gutachten sehr unterschiedlich gehandhabt wird - also vielleicht kriegst Du dort problemlos alles zu sehen, vielleicht aber auch doch nicht. - Die Frage ist aber auch, ob Du es wirklich inhaltlich sehen willst und ggf. warum. Denn wenn Du selbst kein Mediziner bist: Verstehst Du den Medizin-Sprech richtig? Und selbst dann: U.U. wenn Du gegen deren Entscheidung rechtlich vorgehen willst, kann ich es verstehen. Aus purer menschlicher Neugierde, so verständlich sie ist: Ich glaube, ich würde eher abraten.
LG, Zarra
Allgemeiner, mehr auf Ärzte bezogen, auch schon etwas älter:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/58474 ... cht-nehmen
nach dem hier ja:
https://www.mdk.de/versicherte/ihre-daten-und-rechte/
Die Frage ist halt, was sie drunter verstehen. (Wann wer was wie betitelt eingereicht hat, mag für eine Verfahrensklage vielleicht auch interessant sein; doch ...) Mein "Wissen" ist, daß es bei psychiatrischen Gutachten sehr unterschiedlich gehandhabt wird - also vielleicht kriegst Du dort problemlos alles zu sehen, vielleicht aber auch doch nicht. - Die Frage ist aber auch, ob Du es wirklich inhaltlich sehen willst und ggf. warum. Denn wenn Du selbst kein Mediziner bist: Verstehst Du den Medizin-Sprech richtig? Und selbst dann: U.U. wenn Du gegen deren Entscheidung rechtlich vorgehen willst, kann ich es verstehen. Aus purer menschlicher Neugierde, so verständlich sie ist: Ich glaube, ich würde eher abraten.
LG, Zarra
Allgemeiner, mehr auf Ärzte bezogen, auch schon etwas älter:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/58474 ... cht-nehmen
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Re: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Danke, Zarra. Das hätte ich ja auch finden können
Interessant finde ich das "Akteneinsichtsrecht":
"Sie haben das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Ihre Akte beim MDK einzusehen. Dieses Recht können auch Bevollmächtigte, zum Beispiel Angehörige oder ein Rechtsanwalt, wahrnehmen."
Dortmund ist auch gar nicht so weit entfernt
Interessant finde ich das "Akteneinsichtsrecht":
"Sie haben das Recht, nach vorheriger Terminabsprache, Ihre Akte beim MDK einzusehen. Dieses Recht können auch Bevollmächtigte, zum Beispiel Angehörige oder ein Rechtsanwalt, wahrnehmen."
Dortmund ist auch gar nicht so weit entfernt
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