AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

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Ani123
Beiträge: 44
Registriert: 29. Mär 2018, 22:04

AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Ani123 »

Ich bin seit Sommer 17 wg. schwerer Depression und PTBS AU. Zwei Klinikaufenthalte und Reha habe ich hinter mir. Ich darf/kann nicht mehr in meinen alten Beruf zurück. Einen Umschulungsplatz habe ich, startet allerdings erst im Mai.
Aktuell beziehe ich noch bis Ende Jan. ALGI. Ich habe keinen Anspruch auf ALGII (die genauen Punkte dafür möchte ich nicht nennen). 3 Monate ohne Geld bzw. 4, weil Übergangsgeld gibt es erst Ende Mai, kann ich mir nur sehr schwer leisten.
Von meiner Arbeit aus habe ich noch so viel Resturlaub, dass ich theoretisch diesen ab Febr. nehmen könnte. Noch bin ich bei der Arbeit in ungekündigter Anstellung und AU. Um Urlaub nehmen zu dürfte ich nicht AU sein, was das kleinste Problem ist, da ich nur weiter AU geschrieben werde, damit ich ALG bekomme und vor allem, weil ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten darf. Mein Arbeitgeber weiß nicht, dass ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten darf.

Meine Frage: Darf ich kündigen und zeitgleich fordern, dass ich ab Febr. (mit jetzigem AU Ende, welche dort sonst verlängert worden wäre) in Urlaub gehe?
Stimmt mein Arbeitgeber dem nicht zu würde ich weiter AU sein. Ist das erlaubt?
Hat die o.g. Art Auswirkungen auf meine Umschulung?
DieNeue
Beiträge: 5368
Registriert: 16. Mai 2016, 22:12

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von DieNeue »

Hey du,

muss man bei einer Kündigung denn nicht sowieso den ganzen Resturlaub abbauen, bevor man geht? Ich hab auch mal gekündigt und den ganzen Resturlaub noch genommen. Bei nem Bekannten hab ich auch mitbekommen, dass er das so gemacht hat. Bin mir aber nicht sicher, ob man das wirklich muss oder einfach nur darf.

Vielleicht steht dazu was im Arbeitsschutzgesetz?

Liebe Grüße,
DieNeue
Monchen12345
Beiträge: 1873
Registriert: 18. Nov 2018, 23:21

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Monchen12345 »

Hallo Ani123,

Ich würde einfach das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und ihr klärt, wir ihr das mir deiner Kündigung macht.
Ich glaube, so wie du es vor hast geht es theoretisch.
Ich weiß allerdings nicht in wie weit du noch Anspruch auf den Urlaub von 2017 hast. Für 2019 hast du halt nur anteilig Urlaubsanspruch.
Auswirkungen auf deine Umschulung sollte das nicht haben, ich würde das nur mit dem Kostenträger im Vornfeld einmal absprechen. Dann wissen die Bescheid und stellen keine Fragen.
@DieNeue: theoretisch muss man seinen Urlaub beim AG-Wechsel nicht nehmen, man kann ihn mit rüber nehmen zum neue AG. Gesetzlich möglich, aber es gehört halt nicht zum guten Ton.
LG, Monchen
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Zarra »

Hallo Ani,

ich würde mich an Deiner Stelle auf alle Fälle rechtlich möglichst kompetent beraten lassen, bevor Du selbst kündigst! Vor allem wenn das ein größerer Arbeitgeber sein sollte, bei dem nicht nur Menschen mit Deiner bisherigen Qualifikation arbeiten (was ich fast annehme, wenn die Dir immer noch nicht gekündigt haben).
(Eine Bekannte, die auch nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, hat seit Jahren ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Ich schätze, daß das irgendeine Sicherheit für einen Notfall gibt ... siehe z.B.: Deine Umschulung ist noch nicht abgeschlossen und bestanden. ... oder oder ...)

Das, was vielleicht praktisch logisch klingt, kann rechtlich super problematisch sein. Sei vorsichtig! Es kann in Deinem Fall so gehen. Glauben würde ich das erst, wenn mir das entsprechende Stellen schriftlich geben.

Erstens: Mit dem Umschulungsträger reden, wahrscheinlich die Rentenversicherung. Denn sonst sind alle Zukunftsaussichten hin, wenn das nicht klappt.

Zweitens: Gibt es einen Betriebsrat, mit dem Du vorab reden könntest? - Hast Du eine Rechtsschutzversicherung und kannst Dich so mal kundig machen?

Ansonsten: Wenn Du wirklich kündigen willst, würde ich fast schätzen, daß das problemlos geht. Da ist es am besten, das Gespräch zu suchen und die Fakten darzulegen. Laß Dich aber nicht voreilig zu einer Unterschrift drängen!

LG, Zarra
Ani123
Beiträge: 44
Registriert: 29. Mär 2018, 22:04

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Ani123 »

@Die Neue
Urlaub nehmen muss ich nicht. Ich kann auch kündigen und ihn verfallen lassen. Mein AG wird mich vermutlich nicht darauf hinweisen, dass ich noch Anspruch auf Urlaub habe. Das spart dem Geld. Die Alternative zu "nehmen"/"abfeiern" ist eine Auszahlung. Das hatte ich eigentlich vor, wenn ich nicht finanziell jetzt drauf angewiesen wäre.

Mit meiner Rehaberatung der Rentenversicherung habe ich heute telefoniert. Von deren Seite aus wäre es ok.

Meinem AG habe ich heute eine E-Mail geschrieben, dass ich ab Tag X bis Tag Y im Urlaub bin. Eine Kopie davon geht per Post dort hin.
Gekündigt habe ich nicht.
Den Urlaub werde ich für die Umschulung unterbrechen und somit den übrigen Urlaub weiter behalten, denn Übergangsgeld zählt ähnlich wie Krankengeld, so meine Rehaberatung. Zudem hat sie mir mitgeteilt, dass ich für die Zeit, wo ich Übergangsgeld beziehe weiterhin dort angestellt sein kann.
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Zarra »

Klingt gut! :)

Ich drück' Dir die Daumen!
Monchen12345
Beiträge: 1873
Registriert: 18. Nov 2018, 23:21

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Monchen12345 »

Ich find die Variante mit der Mail jetzt nicht so wirklich gelungen um es mal gelinde auszudrücken. Und die Version: ich nehme jetzt Urlaub, mache meime Umschulung und nehme dann nochmal Urlaub finde ich gegenüber den AG auch nicht mehr fair. Das kann auch derbe nach hinten losgehen.

Arbeitgeber sind auch nur Menschen und ich stelle mir das jetzt mal von der anderen Seite vor.
Eine Mitarbeiterin ist sehr lange krank, Krankschreibung endet und man bekommt ne Mail in der die erstmal ihren kompletten Urlaub für die letzten Jahre nimmt.
Dann bin ich vielleicht als AG noch nett und sag mir, naja der muss jetzt eh genommen werden,...
Ich als AG würde aber dann erwarten, dass die Mitarbeiterin jetzt gesund ist und nach dem Urlaub wieder kommt.
Urlaub zu Ende und die Mitarbeiterin macht eine Umschulung. Spätestens an der Stelle würde ich dir kündigen und mir überlegen ob ich da nicht Geld zurück fordern kann wegen vorsätzlicher Täuschung.
Und wie läuft das dann während der Umschulung? - Ich durfte während der LTA-Maßnahme, zu der ja auch Umschulungen gehören, nicht krank geschrieben sein.
Für deinen AG fehlst du damit quasi unentschuldig, da keine Krankmeldung und du erscheinst ja nicht zur Arbeit. Ebenfalls ein fester Grund für eine fristlose Kündigung und damit ist dann auch nichts mit Urlaub nach der Umschulung.
Ich bin bei meiner ersten Antwort davon ausgegangen, dass du kündigen willst (hast du ja auch so geschrieben) und das mit dem Resturlaub nehmen deine Vorstellungen der Abwicklung ist.
Ich kann nur nach dem urteilen, was ich hier lese, kann auch sein dass da mehr gelaufen ist. Hintergründe und Vorgeschichte kenn ich ebenfalls nicht.
Dss ist jetzt auch meine persönliche Meinung. Hab als BR-Mitglied hab ich durchaus auch gelernt Dinge aus Chef Sicht zu betrachten.

Monchen
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: AU beenden, Urlaub nehmen bis Kündigung

Beitrag von Zarra »

Hallo,

ich hatte das mit der Mail halb überlesen bzw. mir diese nicht so "platt" vorgestellt (und vielleicht auch nicht alleinstehend) wie Monchen. Wenn dem so wäre, würde ich Monchen recht geben. Vielleicht kann man eine halb-"platte" Mail an eine Personalabteilung schreiben, nachdem (!) man das mit den direkteren Vorgesetzten besprochen hat. Für einen Arbeitgeber ist eine gewisse Planbarkeit wichtig und ich finde schon, daß man da das sagt, was sicher ist. Außerdem: Urlaub muß auch genehmigt werden; das ist keine Alleingangsentscheidung.

LG, Zarra
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