Betreuung

Antworten
Bittchen
Beiträge: 5430
Registriert: 2. Feb 2013, 18:02

Betreuung

Beitrag von Bittchen »

Hallo,
hin und wieder lese ich hier im Forum das Wort Betreuung und das kann ein negatives Gefühl in uns auslösen.
Auch weil es auch die richtigen Informationen nur gibt, wenn man sich damit beschäftigen will.
Ich bin keine Fachfrau,aber ich musste mich drei Mal aus ganz verschiedenen Gründen damit befassen.
Auch früher,bei meiner Tätigkeit im Pflegeheim,kam ich mit amtl. Betreuern in Berührung.
Mir Angehörigen,die diese Aufgabe übernommen hatten, aber sehr viel öfter.

Einen Antrag auf eine amtliche Betreuung für einen Menschen kann jeder beim Amtsgericht stellen.
Das ist ein Schutz für Betroffene ,die ihr Leben nicht mehr alleine meistern können.
Nachbarn,Freunde und Angehörige können das machen.
Im Normalfall macht das keiner gerne ohne vorher eine Absprache zu treffen.
Dieser Antrag wir genau von Mitarbeitern des Gerichts überprüft,ob der Fall so ist
wie er vom Antragsteller geschildert wird..
Bei einem üblichen Fall machen das die nächsten Angehörigen,weil die sich sorgen und Verantwortung übernehmen wollen.
Aber wenn die nicht da sind oder der Betroffene das nicht will,kann ein amtlicher Betreuer bestellt werden vom Gericht.
Das kostet Gebühren,die der Betreute ,wenn vorhanden,auch selbst zahlen muss..
Man bleibt aber als amtlicher Betreuer,auch als Angehöriger ,dem Amtsgericht und den anderen Angehörigen ,zB. Geschwistern gegenüber auskunftspflichtig, über alle Bereiche des zu Betreuenden.
Es können dann auch gesundheitliche Maßnahmen,ohne Einverständnis des zu Betreuenden
getroffen werden,wenn es zu seinem Wohle ist.
Im Prinzip eine richtige Sache,denn nahe Angehörige und auch das Gericht haben dann die Möglichkeit auch einzugreifen, wenn sich ein Mensch sich selbst gefährdet.
Aber auch bei einer amtlichen Betreuung gibt es Missbrauch ,von amtlicher Seite ,aber auch von Angehörigen,wenn Vermögen vorhanden ist.
Eine Entmündigung gibt es heute GsD nicht mehr.

Eine ambulante Betreuung ,wie sie z.B. von der Caritas der AWO angeboten wird, ist immer freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
Diese Sozialverbände bieten Begleitung an,damit sich ihre Klienten, nach schweren Krankheiten,Sucht oder psychische Störung sich wieder im Leben zurecht zu finden.
Meist sind es Sozialarbeiter/innen,die die Betroffenen zum Amt oder Arzt begleiten usw.
Jede auch praktische Hilfestellung,auch im Haushalt ist möglich.
Die Gespräche dabei sind für die Betroffenen sehr wichtig.
Da sollte auch die Chemie stimmen.
Auch da können Gebühren anfallen,die sind aber sehr überschaubar und werden nach dem Einkommen berechnet.

Eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben,wie von es von Notaren gerne propagiert wird, birgt weit mehr Gefahren.
Es können die Unterzeichnenden um ihr ganzes Vermögen gebracht werden, im schlechtesten Fall.
Da muss ein sehr gutes Vertrauensverhältnis bestehen.
Meist sind es die eigenen Kinder oder nahe Verwandte.
Das wird sehr wenig diskutiert in der Öffentlichkeit,da haben die Notare auch wenig Interesse daran,über den leichten Missbrauch genau aufzuklären.
Es geht ja um die Notargebühren,die ja nicht gerade niedrig sind.
Der Missbrauch passiert auch gerne bei dementen Menschen,die ja nicht immer äußerlich verwirrt erscheinen und dann noch voll geschäftsfähig sind.
Wenn der Notar nicht genau nachfragt,ob der Klient noch Wochentag oder Datum weiß zum Beispiel, ist Erbschleichern Tür und Tor geöffnet.
Da im Nachhinein eine Demenz zu beweisen ,ist selbst mit ärztlichen Diagnosen vorher,fast unmöglich.
Meist werden die Betroffenen einer Gehirnwäsche unterzogen und unterschreiben gerne.
Weil der Bruder oder ein anderer Miterbe sehr schlecht dargestellt wird.
Meinem Mann ist das passiert.
Sein Bruder und seine Frau haben sich mit perfiden Lügen bereichert ,10 Jahre lang und sie kommen ungestraft damit durch.
Gegen diesen Betrug vor Gericht zu gehen ist fast aussichtslos und kostet sehr viel Geld.
Immer liegt die Beweislast beim Kläger.
Es besteht ein Erbvertrag,der tritt aber bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht außer Kraft, bis der Erblasser verstorben ist.
Mein Schwager hat sich die Vorsorgevollmacht noch über den Tod hinaus unterschreiben lassen.
Der Notar arbeitet auch mit der Stadt zusammen,bei der mein Schwager damals als Bauleiter tätig war.
"Ein Thor der dabei Böses denkt."
Bis heute hat der Bruder meines Mannes nur kassiert und meinem Mann bleibt jetzt nur ein total verwohntes Haus.
Die Renovierungskosten sind noch nicht abzusehen.
Seinen eigenen Sperrmüll lagert dieser Mensch jetzt auch da.
Mein Mann wird ja auch die Entsorgungskosten tragen müssen.
Mittlerweile ist mein Mann sich nicht mehr sicher, ob er nicht lieber das Erbe ausgeschlagen hätte.
Aber sein Bruder könnte in dem Fall das ganze Erbe antreten ,da weiter sozial schwache Menschen wohnen lassen und die Miete kassieren.
Denn das macht er bis heute.
Diesen Triumph soll er nicht auch noch haben.
Bis jetzt haben wir nur Kosten,aber ein Ende zeichnet sich ab.
Mittlerweile bin ich da sehr viel abgeklärter und habe den Betrug so angenommen wie er gelaufen ist.
Weder ich noch meine Familie konnten daran viel ändern.
Es würde uns zu viel Kraft und kosten um Recht zu bekommen, aber auch dass stände noch in den Sternen.
Ich möchte Niemanden vorverurteilen,denn ich hatte selbst lange die amtliche Betreuung für meine Eltern.
Mit allen finanziellen Vollmachten,als der Weg zur Bank nicht mehr möglich war.
Dazu haben wir keinen Notar gebraucht.
Das mag bei mehreren Geschwistern und einem großen Erbe anders sein.
Da kenne ich mich nicht aus,ich war die einzige Tochter.
Aber ich bin gespannt welche Überraschung bei der Sache meines Mannes noch auf uns wartet.
Da bin ich sehr skeptisch,auch wenn ich die Hoffnung habe ,dass wenigsten da bald Ruhe einkehrt.
Das habe mir noch einmal von der Seele geschrieben.
Jetzt steht bald ein Übergabevertrag zwischen mein Mann und seinem Bruder an.
Was da an finanziellen Engpässen erst einmal auf uns zu kommt,möchte ich nicht spekulieren.

Aber meine laienhafte Information hier kann evtl. einige hier auch schützen.
Mein Mann wurde sehr bitter eines Besseren belehrt,weil er sich einfach nicht vorstellen konnte,was alles möglich ist in unserem Rechtsstaat, mit genug krimineller Energie und Gier.
Das hat nichts mit äußerem Schein zu tun.
Das Auftreten von diesen Menschen ist einwandfrei,mit teuren Markenklamotten ,BMW, Motorrad, großes Haus usw.
Da empfinde ich keinen Neid ,ich kann sehr gut gönnen,es kommt aber auch darauf an,mit welchen Mitteln der Wohlstand erworben wurde.
Sein schon ausgezahltes Erbe und vor über 20 Jahren hat da sehr gut geholfen,das wird aber verschwiegen bei Freunden.
Angeben ohne Ende ist angesagt,sehr arm sowas.
Jetzt darf ich mich da aber nicht mehr rein steigern,das tut mir nicht gut.

Mir wurde oft negatives Denken unterstellt,wenn ich zur Vorsicht gemahnt habe,dabei war und bin ich nur realistisch,auch mit langjährigen Depressionen habe ich gut durchgeblickt.

Aber wer weiß schon wofür es gut war?

Liebe Grüße
Bittchen
Zuletzt geändert von Bittchen am 1. Feb 2019, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
Lieblingsuli
Beiträge: 1253
Registriert: 28. Sep 2018, 12:22

Re: Betreuung

Beitrag von Lieblingsuli »

Danke, Bittchen, für Deine differenzierten Ausführungen.
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"

Lothar de Maizière
Bittchen
Beiträge: 5430
Registriert: 2. Feb 2013, 18:02

Re: Betreuung

Beitrag von Bittchen »

Gerne Lieblingsuli,

einen guten Tag und liebe Grüße

Bittchen
Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
ßßßß

Re: Betreuung

Beitrag von ßßßß »

3 Punkte stimmen so nicht

1. Der Beteuer ist nur dem Gericht rechenschafts- und auskunftsplichtig. Angehörige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft. Die müssten das zivilrechtlich einfordern.

2. Gesundheitliche Maßnahemn die von den vor Begin der Betreuung erstellte Patientenverfügung abweichen sind rechtswidrig. Deswegen unbedingt so schnell wie möglich eine Verfügung erstelllen und regelmäßig erneuern.

3. Das Gericht bestimmt IMMER wer Betreuer wird. Es kann Angehörige benennen oder auch völlig ignorieren.
Emma52
Beiträge: 331
Registriert: 4. Nov 2016, 00:01

Re: Betreuung

Beitrag von Emma52 »

Danke Bittchen.

Aller liebste Grüße, Emma
Bittchen
Beiträge: 5430
Registriert: 2. Feb 2013, 18:02

Re: Betreuung

Beitrag von Bittchen »

Liebe Emma,
ich grüße dich auch ganz herzlich.
Alles Liebe für dich
Bittchen
Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
Peter1
Beiträge: 3399
Registriert: 15. Apr 2018, 12:06

Re: Betreuung

Beitrag von Peter1 »

Hallo Bittchen
Das Amtsgericht legt per Beschluss die Arbeitsfelder des Betreuers fest, dazu gehören
Entgegennahme und öffnen der Post im Rahmen der Aufgabenkreise
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmung
Organisation ambulanter Hilfen
Vermögensangelegenheiten
Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
Wohnungsangelegenheiten

Bei der Aufenthaltsbestimmung, bedarf es bei einer Unterbringung in einem Krankenhaus, oder Pflegeheim, gegen den Willen des zu pflegenden eines Gerichtsbeschlusses.
Der Betreuer ist nur dem Amtsgericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, der Klient stimmt zu.(schriftlich)
Alle zwangsweisen Maßnahmen bedürfen ebenfalls eines Gerichtsbeschlusses.
Der Betreute muss, so er laut psychiatrischem Gutachten dazu in der Lage ist, der Betreuung zustimmen. Bei denen, die das nicht mehr können,(Demenz oder ähnliches) findet auch heute noch eine Entmündigung statt
Weitere Fragen zum Betreuungsgesetz beantwortet Google „bgb 1896“

VlG Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
Bittchen
Beiträge: 5430
Registriert: 2. Feb 2013, 18:02

Re: Betreuung

Beitrag von Bittchen »

Ja Peter,das weiß ich,

durch die Demenz meines Vaters bin ich da gut informiert.
Zur damaliger Zeit war ich in allen Bereichen ganz bevollmächtigt.
Einen Gerichtsbeschluss habe ich GsD nie gebraucht.
Allerdings hatte das KH einen Beschluss zur Fixierung beantragt und auch bekommen.
Eine sehr schmerzliche,aber auch intensive Zeit damals in Dortmund für mich.
Auch wenn ich mich in der Pflege gut auskannte,ist das bei den eigenen Eltern noch mal was ganz anderes.
Damals war ich selbstständig und konnte meine Zeit einteilen bzw.aussetzen.
Meine damals schon erneut an Darmkrebs erkrankte Mutter und ich konnten ihn ,gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst, bis zu seinem Tod Zuhause begleiten.
Meine Mutter folgte ihm 3 Monate später.
Bei meiner Mutter hatte ich zuletzt auch die Betreuung,wenn ich Entscheidungen hätte treffen müssen, wäre das möglich gewesen.
Meine Mutter war bei klarem Verstand, bis zuletzt, ich konnte ihr mit der Hausärztin und dem ambulanten Pflegedienst gemeinsam ihre Schmerzen, auch Zuhause sehr lindern.
Ihre Wünsche konnte ich respektieren und auch gerne erfüllen.
Da war ich noch einmal lange in meiner Heimatstadt.
Am Wochenende besuchte uns mein Mann, auch immer Mal war eine unserer Töchter dabei.
Wie ich diese Sterbebegleitung bewältigt hatte und beide Seebestattungen vorbei waren, bin ich zusammen gebrochen und musste in eine Akutklinik.
Heute würde ich evtl.besser auf mich achten,aber wie ich mich verhalten habe,das wurde mir von meiner Mutter so vorgelebt.
Sie hatte Jahrzehnte ihren gelähmten Vater mit gepflegt,nach dem Tod meiner Oma, bis zu seinem Tod auch alleine.
In unserer Familie wurde noch im eigenen Bett gestorben,das war einfach so damals.
Es war gut wie ich das hin bekommen habe, auch mit Hilfe und Verständnis meines Mannes.
Der war ja da noch berufstätig und die Jüngste musste noch in die Schule.

Aber es ist auch gut wenn du noch ausführlichere Informationen geben kannst.

ßßßß hat ja auch schon u.A. Hinweise auf die sehr wichtige Patientenverfügung gegeben.

Danke ihr zwei, je mehr darüber aufgeklärt wird ,umso mehr Unsicherheiten können abgebaut werden.
Liebe Grüße
Bittchen
Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
Peter1
Beiträge: 3399
Registriert: 15. Apr 2018, 12:06

Re: Betreuung

Beitrag von Peter1 »

Hallo Bittchen
Der Patientenverfügung ist „unbedingt“ zu entsprechen, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung der Testierfähigkeit, während der Erstellung enthält !
Wer mehr über die Pat. Verfügung wissen möchte, „BMJV Bürgerservice“ dort kann man eine Broschüre über das Betreuungsgesetz herunter laden, oder per Post,kostenlos, bestellen. In der Broschüre ist auch ein Anhang, über die Pat. Verfügung, sogar mit zwei Muster Beispielen. Das hier weiter aus zu führen, würde den Rahmen sprengen, da ich mit dem Einfinger Suchsystem schreibe. Für weitere, gezielte Fragen stehe ich aber gern zur Verfügung.

VlG Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
Bittchen
Beiträge: 5430
Registriert: 2. Feb 2013, 18:02

Re: Betreuung

Beitrag von Bittchen »

Danke Peter,

zwar weiß ich da Bescheid,das gilt aber bestimmt nicht für alle hier.
Einen guten Sonntag mit deiner Barbara und den Hundis.

Liebe Grüße
Bittchen
Jeder Tag ist ein neuer Anfang.
Peter1
Beiträge: 3399
Registriert: 15. Apr 2018, 12:06

Re: Betreuung

Beitrag von Peter1 »

Hallo Bittchen
Vielen, vielen Dank !

Grüße aus Dortmund Peter
Ich wollte nie erwachsen sein, hab immer mich zur Wehr gesetzt. Von außen wurd ich hart wie Stein, und doch hat man mich oft verletzt (Nessaja P. Maffay=
Lieblingsuli
Beiträge: 1253
Registriert: 28. Sep 2018, 12:22

Re: Betreuung

Beitrag von Lieblingsuli »

Ein Westfale! Da komm ich auch wech ;)
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"

Lothar de Maizière
Antworten