Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Antworten
retrochallenge1
Beiträge: 71
Registriert: 14. Feb 2015, 14:35

Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von retrochallenge1 »

Liebe Forianer,
ich hatte heute ein komisches Erlebnis mit meiner Neurologin.
Als ich heute morgen da war, sagte sie auf dem Flur, an der Theke zu mir, dass meine Krankenkasse sie angeschrieben hätte und wissen wollte, wie es mit mir weiterginge, ich wäre ja schon so lange krank.
Ich antwortete, dass ich mir das garnicht vorstellen könnte, da ich ja Landesbeamtin bin und freiwillig gesetzlich versichert und daher nicht im Krankengeldbezug bin.
Ich sagte, ich würde da mal nachfragen.Sie meinte, ich müsste das nicht.

Nun habe ich nachgefragt und meine Krankenkasse antwortete mir so: Wir wissen doch garnicht, dass sie krankgeschrieben sind und wir haben niemanden angeschrieben.

Ich bin enttäuscht.Sie hat mich belogen.
Es ist schon die zweite Situation bei ihr, die mich ärgert.
Dieses auf dem Flur abfertigen stört mich sehr, da ja von allen Leuten auch gehört wird, was man sagt bzw. gesagt bekommt.
Ich überlege den Arzt zu wechseln.
Wie würdet Ihr mit der Situation umgehen?
Ich bitte um Euren Rat.
Viele Grüße retrochallenge
Katerle
Beiträge: 11385
Registriert: 25. Sep 2014, 10:30

Re: Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von Katerle »

Hallo retrochallenge,

Wenn du kein Vertrauen hast, dann such dir einen anderen Arzt. Ausserdem müssen andere Patienten nicht alles mitbekommen, was besprochen wird. Alles Gute weiterhin, Katerle
ßßßß

Re: Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von ßßßß »

katerles Rat ist immer gut

Ich würde das jetzt aber erstmal nicht so hochhängen. Ist vielleicht nur eine Verwechslung.
Solang nicht in offiziellen Schreiben Diagnosen 'verwechselt' werden, wie es mir schon passiert ist, ist das doch nur ärgerlich und ohne Konsequenzen.

Schau dich ruhig mal um. Und wenn du jemand findest der auch Termine frei hat und du dich wohler fühlst, dann hin da. Ist schließlich freie Arztwahl.

Die Antwort der KK finde ich aber merkwürdig. Hier mal was die Barmer zu sowas sagt:
"aufgrund der kurzen Dauer der Arbeitsunfähigkeiten gehen wir davon aus, dass ihr Bruder in diesen Zeiten Entgelt von seinem Arbeitgeber erhalten hat und es sich jeweils um akute Krankheiten gehandelt hat. Insofern haben die Zeiten keine weitere Bedeutung mehr. Zukünftig sollten Sie aber darauf achten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Meldefrist von einer Woche einzureichen, um Nachteile für einen eventuellen Krankengeldanspruch zu vermeiden.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.Autor: Ihre BARMERErstellungsdatum: 26.07.2017 08:01:00"
Demnach müsste dein KK eigendlich sehr wohl wissen, wann du krankgeschreiben bist.
Evtl kann das ja jemand hier mal aufklären.
retrochallenge1
Beiträge: 71
Registriert: 14. Feb 2015, 14:35

Re: Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von retrochallenge1 »

Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin zufällig bei der BARMER.
Da ich aber kein Krankengeld beziehe, muss ich auch meine Krankmeldungen nicht dahinschicken.Nur zu meinem Arbeitgeber.Ich bin freiwillig da versichert und da ich verbeamtet bin ist der Fall hier anders.Die wissen dann nichts von der Krankmeldung.
Empathie58
Beiträge: 273
Registriert: 23. Okt 2017, 21:48

Re: Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von Empathie58 »

Hallo retrochallenge,

ein gestörtes Vertrauensverhältnis zum Arzt geht für mich überhaupt nicht.

Bei der von Dir geschilderten Situation finde ich das Verhalten der Ärztin bezüglich der Krankenkasse nicht so schlimm wie die "Behandlung" auf dem Flur.

Wenn es sich für Dich besser anfühlt, die Ärztin zu wechseln, würde ich das tun. Wenn Du allerdings (vielleicht wegen ihrer medizinischen Qualifikation) bei ihr bleiben möchtest, würde ich sie unter vier Augen auf die Punkte ansprechen, die Dir missfallen haben. Dann gibt es zumindest die Chance, das Ganze zu bereinigen.

Ich wünsche Dir, dass Du die für Dich richtige Entscheidung findest und umsetzen kannst.

Liebe Grüße
Empathie58
ßßßß

Re: Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von ßßßß »

@retrochallende1

hier noch mal was von einer anwaltsseite
"Auch Ihre Krankenkasse muss über eine Erkrankung, die zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führt, rechtzeitig informiert werden, wenn im Verlauf der Krankheit möglicherweise ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen sie geltend gemacht werden soll. Die Vorlagefrist wird in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Erkrankung festgelegt.

Wichtige Fristen für Sie als Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit:

Information des Arbeitgebers über Erkrankung – unverzüglich, per Telefon, Fax etc. möglich
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber – drei Tage, auf Weisung auch früher
Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse – eine Woche"

ich stelle das mal ins andere unterforum. soweit ich mich erinnere gabe es hier doch jemanden der sich mit sowas auskennt
retrochallenge1
Beiträge: 71
Registriert: 14. Feb 2015, 14:35

Re: Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt

Beitrag von retrochallenge1 »

Hallo an alle, ich habe die Situation heute mit meinem Therapeuten besprochen.
Die Beschwerde, dass man als Patient quasi auf dem Flur behandelt wird, ist ihm auch schon von anderen Patienten vorgetragen worden.

Ich habe für mich eine Konsequenz gezogen und suche mir einen anderen Arzt.
@ ßßßß
Danke für deine Mühe.Nach einem umfassenden Gespräch mit einem Mitarbeiter der KK habe ich keinen Fehler gemacht.Das betrifft nur Leute mit Anspruch auf Krankengeld.Das bekomme ich ja nicht.
Mein Arbeitgeber wird immer sofort informiert.
Viele Grüße
retrochallenge
Antworten