Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

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milzie
Beiträge: 9
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Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von milzie »

Hallo,

ab wann kann ich für eine schwere Depression einen Schwerbehindertenausweis stellen? Als ich den Herzschrittmacher implantiert bekommen habe, wurde mir GdB 10 vom Versorgungsamt bestätigt und weil ich meine Depression jahrelang verschwiegen habe und jetzt eine schwere Depression durchlebe, ab wann ich den Antrag auf Erhöhung beim Versorgungsamt stellen kann.

Meine Hausärztin hat für die Krankenkasse „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ letzte depressive Episode 2015, wo ich vier Wochen AU hatte und nicht länger konnte, wegen angst um meinen Arbeitsplatz hatte. Seit Dez. 2016 wieder eine schwere Depressive Episode mit AU und nach sechs Wochen die Kündigung vom Arbeitgeber bekommen. Ich hatte im meinem ganzen Leben Depression gehabt aber nie in Ärztliche Behandlung begeben und dadurch keine Ärztliche Befunde vorliegen.

Mir geht es darum, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinnen sollte, das die Kündigung zurück gezogen werden muss, das ich ein Antrag auf Gleichstellung am Arbeitsamt stellen kann, wenn ich eine Erhöhung vom Versorgungsamt bekomme und mich dadurch vor der nächste Kündigung schützen kann.

Gruß
milzie
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Zarra »

Hallo milzie,

für die aktuelle Kündigung hilft Dir das nichts mehr (hätte zumindest einen Tag vorher beantragt sein müssen), doch das scheinst Du zu wissen. - Ansonsten: Einfach den Antrag stellen. Ich würde es an Deiner Stelle aber nicht jetzt, sondern nach dem Klinikaufenthalt machen, wenn ein Arztbericht vorliegt.
Leider wurde am 27. Jan. 2017 mir der komplette Boden unter den Füßen weggezogen, da habe ich die Kündigung vom Arbeitgeber bekommen ohne Begründung, was mich total runterzieht und viel Kraft kostet, die mir fehlt.
Ich hatte Dir schon in Deinem anderen Thread antworten wollen: Du scheinst ja Familienangehörige zu haben. Und das mußt Du (außer ggf. den Unterschriften etc.) nicht selbst machen. ... auf den ersten Blick wirkt die Kündigung (ohne Gründe geht eigentlich gar nicht!!??!??) auf alle fällig sehr fraglich und sehr anfechtbar. Meinen Eruierungen nach sollte man das tun (die Kündigung anfechten!!) - und es gibt da Fristen!!! (... die ich leider nicht mehr weiß, doch Google weiß sie) -, selbst dann wenn man da eigentlich nie mehr arbeiten will; einfach so gekündigt werden, geht einfach nicht, da gibt es schon Vorgaben.

LG, Zarra
milzie
Beiträge: 9
Registriert: 31. Jan 2017, 18:38

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von milzie »

Hallo Zara,

die Frist für die Kündigungsschutzklage beläuft sich auf drei Wochen und der Rechtsanwalt hat die Kündigungsschutzklage bei Arbeitsgericht eingereicht, damit kenne ich mich ein bisschen aus, Berufsbedingt.
Der Grund für die Kündigung muss nicht in der Kündigung angegeben werden, erst vor Gericht, das wird auch vom Arbeitgeberverband so gewünscht, damit man sich nicht erstmal auf was festlegen muss.

Danke für die Info, du hast mir sehr geholfen.

Gruß

milzie
Selea

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Selea »

Hallo milzie :)

es ist gar nicht schlecht, mit diesem Antrag auf Schwerbehinderung.

Den hab ich nämlich auch viel zu spät gestellt, und war dann doch ganz entsetzt, wie hoch der GDB ausgefallen war bei mir.
<Hätte ich den früher gestellt, wäre ich mit Pausen_und Versetzungsthemen und Einsatz als Vertretungslehrerin viel besser dagestanden.
ABER_____Nachkarten gilt nicht.

Also______einfach neuen Antrag auf Erhöhung stellen.
UND_____ALLE Erkrankungen angeben, so also den HSM, die Depressionen, wird dir die Hausärztin sicher bestätigen, so auch Bluthochdruck, so auch eine Sehschwäche ist ein GDB von 10 bis 15 Prozent wert, so auch Allergien, so auch mögliche orthopädische Erkrankungen......so wie eine Kniearthrose etc. etc.......

SoVieles, wo man denkt, ach, das hat doch eh Jeder, Jede........kann den GDB erhöhen. Nur Mut.


Flottere KollegInnen damals, haben sogar geschummelt mit Einverständnis der Hausärztin, um einen höheren GDB zu bekommen, und ohne Abschläge mit 60 in Pension gehen zu können.
Selbst erzählt.
Wäre mir selber nie in den Sinn gekommen.

Ja, mach nur, fordere dein Recht ein. Mach das mit der Erhöhung GDB.


Ich wünsch dir von Herzen gute Mächte
vorm Arbeitsgericht
Selea
milzie
Beiträge: 9
Registriert: 31. Jan 2017, 18:38

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von milzie »

Hallo Selea,

danke für die Antwort. Nach der Klinik werde ich den Antrag für Erhöhung der GdB stellen.
Jetzt muss ich erstmal abwarten, das ich die zusage der Klinik bekommen.

Gruß

milzie
Selea

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Selea »

:hello: milzie,

alles gut so.

Mach die Stationäre Maßnahme. Die helfen allermeist, sag ich altes Urgestein. *lach*
Viel ERFOLG für dich von Herzen.

Bitte vergiss dann NICHT, bei Beantragung auch die möglichen körperlichen Erkrankungen, die recht chronisch sind.
Das mag ja niemand von sich so gerne lesen oder hören.

Also, so wie ich es im Vorposting genannt habe. Selbst die Sehhilfe, die Brille, die mittlerweile fast 60 Prozent der Bundesbürger haben, auch das ist einen GDB von 10 bis 15 Prozent wert.

Selbst eine mögliche Hörschwäche.
Eventuell eine Schuppenflechte, eine Neurodermitis......etc. etc......die immer wieder auftreten.


Bist du noch jung, so kann dir dieser Schwerbehindertenausweis mit gutem GDB möglicherweise dir gut Schutz geben am Arbeitsplatz.

Aber besprich das mit deinen Therapeuten in der Klinik.


Gute Zeit für dich +
von Herzen.
Selea
Leofric-52
Beiträge: 21
Registriert: 11. Jan 2017, 14:28

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Leofric-52 »

Hallo milzie
den Antrag kannst jederzeit stellen. Wie ich gelesen habe gehst du bald in eine Reha. Alle Kliniken haben einen Sozialdienst. Meine Erfahrung haben gezeigt das Anträge die über einen Sozialdienst gestellt werden schneller und besser besrbeitet werden. Auch die Erfolgsausichten sint besser. Auch solltest du jede Krankheit die du hast in den Antrag schreiben.
Ich wünsche dir viel Erfolg

lg Leofric
milzie
Beiträge: 9
Registriert: 31. Jan 2017, 18:38

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von milzie »

Hallo Leofric,

danke für die Antwort. Guter Hinweis, den Antrag über den Sozialdienst der Klinik zustellen.

Danke dir nochmal,

Gruß

milzie
Bogey
Beiträge: 136
Registriert: 7. Mai 2016, 07:33

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Bogey »

:? leichte und mittlere Depri wird nicht - also in unserer Gegend - als dauernde Invalidität anerkannt.

Da muss zwingend was dazu, Alkoholismus - also richtig heftig -, dann kann man 50% erreichen.
Aber der Sucht wegen.

Dann dürfte allerdings der Führerschein flöten sein. Die Ämter unterrichten sich da gerne.
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Leofric-52
Beiträge: 21
Registriert: 11. Jan 2017, 14:28

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Leofric-52 »

Hallo Bogey
Bogey hat geschrieben::? leichte und mittlere Depri wird nicht - also in unserer Gegend - als dauernde Invalidität anerkannt.

Da muss zwingend was dazu, Alkoholismus - also richtig heftig -, dann kann man 50% erreichen.
Aber der Sucht wegen.

Dann dürfte allerdings der Führerschein flöten sein. Die Ämter unterrichten sich da gerne.
Ich weis nicht in welcher Gegend du wohnst. Aber das was du da schreibst ist so nicht Richtig. Depresionen und Sucht sind zwei unterschiedliche Krankheiten. Bei der Bemessung des Grad der Behinderung bei Depresion kommt man meist auf 30%.
Bei schwerer Depresion auf 50 %. Unter 50% kannst du dich gleich stellen lassen. Ausserdem, wie in einem anderen schon geschrieben wurde sollte man bei einem Antrag alle wirklich auch alle Krankheiten angeben.

Hier die entsprechende Verordnung.: http://www.gesetze-im-internet.de/versm ... 00008.html" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

2. Jeder Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden. Also nichts mit Ämter unterrichten. Genauso darf das Versorgungsamt Daten über deinen Gesundheitszustand nicht ohne dein Wissen weitergeben. Und den Führerschein musst du auch nur nach ein Fahrt unter Drogen oder Alkohol abgeben.
Zarra
Beiträge: 5734
Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Frage wegen Erhöhung des Grad der Behinderung

Beitrag von Zarra »

Hallo,

GdB 30 würde ja für einen Antrag auf Gleichstellung für den erweiterten Kündigungsschutz ausreichen, und darum ging es milzie ja in allererster Linie.
Aktuelle sozialrechtliche Definition in Deutschland

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so definiert: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich (§ 69 SGB IX); alles Weitere hierzu siehe unter Schwerbehindertenrecht (Deutschland).
(Von: https://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung)

Außerdem:
https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgun ... Verordnung mit weiterführenden Links.

Ich denke, daß es sich halt nicht um einen "kurzfristigen" Zustand handeln darf ("mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate") und danach das meiste wieder gut ist; dann wäre das meiner Interpretation nach nur Krankheit.
Und jemand, der das erste Mal an Depression erkrankt, würde den Antrag vermutlich auch nicht stellen - bzw. hätte wenig Aussicht auf einen "positiven" Bescheid.

Die Versorgungsämter fragen bei den angegebenen Ärzten nach. Und wenn da nichts vorliegt, dann gibt es für die auch nichts oder wenig. Andererseits ist es bei Depression nicht so ungewöhnlich, daß viele sich lange herumschlagen, bis sie endlich zum Arzt gehen. So etwas wird aber eher in einem ausführlichen Arztbericht am Ende eines Klinikaufenthaltes erfaßt. Ein ambulanter Psychiater wird u.U. wahrscheinlich gefragt werden, seit wann die Patientin bei ihm in Behandlung ist, und wenn er dann wahrheitsgemäß "seit zwei Monaten" angibt, dürfte das für das Versorgungsamt zu Recht erst einmal kein Hinweis auf eine Behinderung sein. - Vier Wochen AU mögen für uns viel sein, - für Ämter ist das vermutlich eher ein Klacks.

Ich denke, es kommt sehr auf den Einzelfall an. Und Ämter mögen da auch unterschiedlich entscheiden. Und Ärzte Unterschiedliches angeben.

Gerade wenn man es u.U. mit solchen Arbeitgebern wie dem erwähnten (ohne Angabe von Gründen) zu tun hat, kann ich nur zuraten, sich möglichst zu schützen und die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

LG, Zarra
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