Für "verrückt" müsste es eine Steigerung geben. Denn nur so etwas träfe auf Deine Situation zu. Wegen Zuständigkeitsbürokratenwahn, musst Du jetzt in die Schweiz fahren, um eine Behandlung zu erhalten, die Du nur deshalb nicht zu Hause bekommst, weil Du ein paar Kilometer weiter im falschen Ort wohnst....graue Sonne hat geschrieben: Nun weis ich deine Tipps sehr zu schätzen, welche manipulierten Wege man nutzen kann.
Aber ich habe immer noch ein Gewerbe angemeldet. Warum nicht abmelden? nun es ist
ein großer Teil von mir, der mir Kraft und Idealismus gebracht hat.
Bei Null beginnen, habe ich schon zweimal hinter mir. Noch einmal schaffe ich nicht.
Diese Situation macht es komplizierter Hintertüren öffnen zu können.
Sehr hilfreich von dir deinen Link.
Allerdings möchte ich eine Sache nochmal wiederholen, falls das missverstanden wurde: Die Adressänderung "in den Zuständigkeitsbereich" der EKT-Klinik betrifft ausschließlich Deine bei der Krankenkasse hinterlegte Adresse. Alles andere: melderechtlicher Wohnsitz, Gewerbesitz, etc. bleibt beim Alten. Da müsstest Du nix ändern. Letztlich geht es nur darum, welche Adresse auf dem Einweisungsschein steht.