Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des MDK

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Javier
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Registriert: 29. Okt 2014, 11:15

Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des MDK

Beitrag von Javier »

(ohne Vorgespräch ???

Hallo zusammen,
habe gestern einen Brief von der KK erhalten mit der Aufforderung, eine medizinische Rehabilitation zu beantragen.
Die Formulare zum Antrag der DRV wurden mir gleich mitgeschickt!
Meine Fragen: ist das die normale Vorgehensweise? so unpersönlich und Formel?
Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, die Empfehlung des MDK ist grundsätzlich bindend! andernfalls würde die KKgeldzahlung eingestellt bis ich die Behandlung nachhole!

Ist diese Vorgehensweise wirklich korrekt? Ich wurde ja noch nicht mal gefragt welche Medikamente ich zurzeit einnehme, wie es mir geht! ob ich überhaupt in der Lage bin die Reha zu bewältigen! Alles nur Bürokratisch geregelt, der Patient kein Mitsprache recht?

Habt Ihr ähnlich Erfahrungen gemacht? und wie seit Ihr damit umgegangen?

Ich fühle mich gerade überfordert mit den ganzen Papierkramm, zudem ich gar nicht richtig weis, wie ich das alles Ausfüllen muß (möchte nichts falsch machen) und kann!

Ich bin seit dem 1.4.2014 AU wegen schwerer Depression und Angstzustände. Das einzige Medikament das mir wirklich hilft ist leider Lorazepam und ich frage mich ob mit diesem Medikament, eine Reha überhaupt sinnvoll und zugelassen wird!?

Bitte teilt mir eure Erfahrungen und wissen mit damit ich irgendwie Klarheit und meine totale Unsicherheit und Anspannung ein wenig runter-fahren kann!!!
gerne beantworte ich auch Fragen zu meiner Person die sicherlich dabei entstehen werden.

Danke euch im voraus ganz herzlich.

Javier
Frauhamster
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Registriert: 6. Mai 2014, 17:11

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Frauhamster »

Hallo Javier,

das ist ein ganz normales Vorgehen, das machen die Krankenkassen fast immer, wenn man länger im KG-Bezug ist, und sie haben das Recht dazu. Der MDK stellt fest, dass Deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, und Du wirst aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Ich habe auch gerade die Formulare hier liegen, allerdings war ich persönlich zur Begutachtung beim MDK, bei Dir scheinen Sie nach Aktenlage begutachtet zu haben. Du kannst Dir aber das Gutachten dort anfordern, wenn das nicht klappen sollte, dann geht es auch über Deinen behandelnden Arzt.

Ob in Deiner derzeitigen Situation eine Reha sinnvoll ist, das entschiedet dann die DRV mit Hilfe der eingereichten medizinischen Unterlagen. Da sind ja auch Formulare für den behandelnden Arzt dabei, und Du kannst auch selbst noch Befunde beifügen - ich würde an Deiner Stelle zum Beispiel auch eine Medikamentenliste mitschicken. Ob die DRV die Reha dann auch genehmigt, ist noch gar nicht gesagt. Die können auch sagen, dass Du noch nicht alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft hast, oder auch, dass Du zu krank dafür bist. Dann müsstest Du Erwerbsminderungsrente beantragen.

Wenn Du tatsächlich die Genehmigung bekommst, muss Dein Arzt kurz vor dem Termin Deine Rehafähigkeit bescheinigen. Solltet ihr also beide der Meinung sein, dass Du die Reha nicht schaffen kannst, dann kann er eben auch schreiben, dass Du zur Zeit keine Reha machen kannst.

Ich würde mit dem Arzt in Ruhe darüber reden. Du hast ja 10 Wochen Zeit zur Abgabe des Antrags. Dann könnt ihr auch eine selbst ausgesuchte Klinik vorschlagen, Du hast da ein Wahlrecht, an das sie sich in der Regel halten müssen. Beim Ausfüllen könntest Du Dir bei einer DRV-Beratungsstelle helfen lassen. Die gibts eigentlich in jedem größeren Ort. So eine Reha kann ja auch gut und hilfreich sein. Also ich würde mich freuen, wenn meine genehmigt würde.

Liebe Grüße von der Hamsterin

Wer das Glück nicht entlang des Weges sieht,
findet es auch nicht am Ende des Weges. (Hartmut Lohmann)
qwertzuiop

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von qwertzuiop »

@javir

"Meine Fragen: ist das die normale Vorgehensweise? so unpersönlich und Formel?"
nicht nett aber üblich
ein gutachten nach aktenlage
lass dir das gutachten vollständig aushändigen und auch die quellen angeben

"Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, die Empfehlung des MDK ist grundsätzlich bindend!"
blödsinn!
die kk KANN dem gutachten folgen, muss es aber nicht es ist eine empfehlung
sie kann entscheiden wie sie es für richtig hält
letztens ist mir ein fall untergekommen bei dem die kk dem mdk gutachten nicht folgen wollte und einen "freien" gutachter extra beauftragte. der dann auch ein der kk genehmes gutachten erstellte. da ging es nicht um deprssion sonder hilfsmittel.

"andernfalls würde die KKgeldzahlung eingestellt bis ich die Behandlung nachhole!"
du bist verpflichtet alles zu tun um deine gesundheit wiederherzustellen. und die kk meint dazu wäre eine reha hilfreich. dem entsprechend kann sie weitere leistungen einstellen, wenn du das verweigerst. wenn du das nicht willst muss du mit gegengutachten und ggf gericht rechnen.

"Ist diese Vorgehensweise wirklich korrekt?"
rechtlich ja
fachlich nun ja

"Ich wurde ja noch nicht mal gefragt welche Medikamente ich zurzeit einnehme, wie es mir geht! ob ich überhaupt in der Lage bin die Reha zu bewältigen!"
eben

"Alles nur Bürokratisch geregelt, der Patient kein Mitsprache recht?"
s.o. das kostet kraft

"Habt Ihr ähnlich Erfahrungen gemacht?"
ja
"und wie seit Ihr damit umgegangen?"
noch am überlegen

"Ich fühle mich gerade überfordert mit den ganzen Papierkramm, zudem ich gar nicht richtig weis, wie ich das alles Ausfüllen muß (möchte nichts falsch machen) und kann!"
spdi hilft da weiter
Joerg Peter
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Registriert: 13. Nov 2014, 20:20

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Joerg Peter »

Das ist rechtlich so. Es handelt sich um eine medizinische REHA. Welche man folge leisten muß. Wenn man sich weigert werden die Sozialleistungen eingestellt.
Beim ausfüllen der Unterlagen sollte man die Wahrheit schreiben. So hatte ich es auch gemacht.
Mir hatte übrigens damals meine medizinische REHA sehr gut getan
Sonnenblume14
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Registriert: 16. Sep 2014, 18:36

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Sonnenblume14 »

hallo,

natürlich könnte die kasse das auch etwas freundlicher gestalten. Ich bin seit fast der gleichen Zeit AU gewesen (arbeite jetzt aber wieder), mich bat die KK im November um Rückruf. Die haben das etwas anders aufgezogen, die Mitarbeiterin fragte, ob sie noch etwas für mich tun könnten, ob ich mich schon mit der Frage eines Rentenantrags befasst hätte ... hatte den gleichen Sinn, kam aber anders rüber.

Für mich war es damals ein kurzer (3 Tage KG) Rückfall nach bereits erfolgter Wiedereingliederung, d.h. dieses Gespräch war sehr schnell mit einem "ach so. Gute Besserung, Sie haben ja jetzt meine Telefonnummer, aber ich hoffe, Sie werden sie nicht benötigen" erledigt.

Dennoch : die KK melden sich relativ früh, weil auch ein Rentenantrag nicht von heute auf morgen geht. Das kann sich bis zu einem halben Jahr hinziehen, also müsste man rechtzeitig handeln, um nicht beim Auslaufen des KG vor dem Nichts zu stehen.
Daher fände ich den Zeitpunkt ok, wenn sie sehen, dass in absehbarer Zeit keine Gesundschreibung erfolgt. Das "wie" wäre sicherlich anders machbar - ohne viel zusätzlichen Aufwand, man bräuchte nur ein wenig Feingefühl. Aber das geht in unserer Gesellschaft leider mehr und mehr verloren.

LG Sonnenblume
"Depressionen sind kein Zeichen von Schwäche, sondern dafür, dass jemand zu lange zu stark sein musste" (Johnny Depp)

"Verstehen kann man das Leben nur rückwärts. Leben muss man es vorwärts." Sören Kierkegaard
Javier
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Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Javier »

@ Sonnenblume.
Hallo Sonnenblume.,
Danke für deine ausführliche Antwort!
als erstes werde ich wohl das Gutachten dort anfordern! an wem muss ich mich da wenden

"Für mich war es damals ein kurzer (3 Tage KG) Rückfall nach bereits erfolgter Wiedereingliederung, d.h. dieses Gespräch war sehr schnell mit einem "ach so. Gute Besserung, Sie haben ja jetzt meine Telefonnummer, aber ich hoffe, Sie werden sie nicht benötigen" erledigt."
Mit wem hast dieses Gespräch geführt?

bei dir geht's ja um einen Rentenantrag! darf ich fragen wie alt du bist? Ich bin erst/schon 59 und ein Rentenantrag kämme für mich wohl noch nicht in frage!

herzliche Grüße Javier
Javier
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Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Javier »

Hallo Frauhamster
danke für deine informative Antwort!

Wurden dir die Formulare auch von der KK zugesandt? Und werden die über die KK an die DRV weitergeleitet?

"Du hast ja 10 Wochen Zeit zur Abgabe des Antrags"
Ja, das wäre schön! in den anschreiben der KK vom 19.02.15 soll ich den Antrag vollständig! ausgefüllt bis zum 12.03.15 zurücksenden! Das sind ca. nur 3 Wochen!!!
Das macht mir ziemlich druck und du weist ja wie schnell in solch zustand der Depression die zeit vergeht und es gibt tage, da kriege ich gar nichts hin!!!

Erwerbsminderungsrente beantragen kommt für mich nicht in frage, meine ich. Ich bin erst 59 und die Rente würde ziemlich mager ausfallen!!!
Zudem habe ich ja noch Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Ja, ich denke auch das mir die Reha gut tun würde und wünsche dir das deine Reha bald genehmigt wird!

Hast du schon eine Wunsch Klinik findig gemacht? Hast du vielleicht ein Typ? Ich komme Bayern, Münchner Land.
Liebe Grüße Javier
Javier
Beiträge: 7
Registriert: 29. Okt 2014, 11:15

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Javier »

Hallo qwertzuiop,
danke für deine Antwort!

Du schreibst, du bist noch am überlegen! was schwebt dir den so vor? das würde mich schon interessieren!
vielleicht schreibst du ja mal wenn du eine Entscheidung getroffen hast?
bis dann Javier
Javier
Beiträge: 7
Registriert: 29. Okt 2014, 11:15

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Javier »

Hallo Joerg Peter,

freut mich für dich das dir die medizinische REHA sehr gut getan.
Das hoffe ich für mich auch!
würdest du mir sagen in welcher Klinik du warst?

lieben gruß Javier
mime
Beiträge: 1321
Registriert: 6. Sep 2013, 13:28

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von mime »

Hallo Javier,

ich habe dir in deinem anderen Thread (unter "Psychotherapie) vor kurzem recht ausführlich geantwortet (siehe also dort).

Was die Rente angeht: Erwerbsminderungsrente schmältert m. E. die Altersrente erst einmal nicht (und wird auch an deutlich Jüngere schon gezahlt ;)). Allerdings gilt hier auch: Reha vor Rente.

Was deinen Arbeitslosengeldanspruch angeht: Du erhältst Arbeitslosengeld nur, wenn du dich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stellst (stellen kannst) - das bedeutet auch, den Aufforderungen des Arbeitsamts Folge zu leisten (Bewerbungen schreiben, Kurse besuchen, je nachdem, welche Eingliederungsvereinbarung mit dir beim Arbeitsamt getroffen wird). Fällt dies alles aufgrund deiner Krankheit (und evtl. vorliegendenen Arbeitsunfähigkeit) flach, hast du (rechtlich betrachtet) auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Du scheinst ja grundsätzlich nichts gegen eine Reha einzuwenden zu haben, deswegen würde ich mich - wie ich zu deinem anderen Beitrag bereits schrieb - mit der Krankenkasse, der Rentenversicherung und deinem dich behandelnden Arzt in Verbindung setzen. Wenn du aus der Bayrischen Region kommst, vielleicht findest du im Internet einige Angebote, die dir zusagen (vielleicht in der Nähe, vielleicht etwas weiter weg, da gibt es bestimmt hübsche Landstriche, die sich zur Reha eignen).

Was deine Fragen zur Krankenkasse und Weiterleitung an die Rentenversicherung angeht, würde ich die Krankenkasse vorab telefonisch kontaktieren, da kannst du sicherlich einige Fragen beantwortet bekommen.

Ich drücke dir die Daumen, für alles Weitere.

Viele Grüße
Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
Joerg Peter
Beiträge: 228
Registriert: 13. Nov 2014, 20:20

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Joerg Peter »

Vorangestellt wird aber vor einer EU-Rente immer die medizinische REHA mit der Zielsetzung, das der Patient wieder arbeitsfähig entlassen wird.
Sensibel72
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Registriert: 15. Feb 2012, 18:41

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Sensibel72 »

Hallo! :hello:
mime hat geschrieben:Was deinen Arbeitslosengeldanspruch angeht: Du erhältst Arbeitslosengeld nur, wenn du dich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stellst (stellen kannst) - das bedeutet auch, den Aufforderungen des Arbeitsamts Folge zu leisten (Bewerbungen schreiben, Kurse besuchen, je nachdem, welche Eingliederungsvereinbarung mit dir beim Arbeitsamt getroffen wird). Fällt dies alles aufgrund deiner Krankheit (und evtl. vorliegendenen Arbeitsunfähigkeit) flach, hast du (rechtlich betrachtet) auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Jetzt muss ich mal eben was fragen :) : Ist das wirklich so? Nicht falsch verstehen, ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Werde im April von der KK ausgesteuert und hatte im Vorfeld mit meiner Sachbearbeiterin von der KK eben über dieses Thema schon mal gesprochen. Sie meinte damals, dass sie einige Patienten kenne, die mittlerweile ausgesteuert seien und auch nachwievor noch krank geschrieben sind und trotz alledem von der Agentur für Arbeit ihr Geld bekommen. Was ist denn nun richtig? :o

Ich meine, ich bin doch nicht wieder "automatisch" gesund, nur weil die Aussteuerung droht und ich mich beim Arbeitsamt melden muss?! :roll:
Gruß,
Sensibel
toni07

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von toni07 »

Hallo,
Habe auch ein Angebot zur medizinischen beruflichen Reha. Habe ich auch angenommen.
Meine Fragen:
Wie lange dauert es bis zum Termin?
Hat jemand Erfahrung mit dem ATZ in Saarbrücken.

LG, Ludger
mime
Beiträge: 1321
Registriert: 6. Sep 2013, 13:28

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von mime »

Hallo Sensibel72,

ich habe damit nur meine Erfahrung mitgeteilt, das hatte mir der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit damals nämlich gesagt (ich hatte dann die Möglichkeit, meinen Fall vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit überprüfen zu lassen usw. - das verlief also anders; das muss aber nicht auf andere Fälle übertragbar sein).

Zurück zu deiner Frage: Es gibt in Sonderfällen auch Arbeitslosengeld zur Überbrückung (das hatte wohl deine Krankenkasse gemeint), beispielsweise bis ein anderer Träger (Rentenversicherung etc.) zahlt. Es wird sozusagen die "Nahtlosigkeit" der versicherungsrechtlichen Erfordernisse gewährleistet.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... it-26.html

http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages ... faehigkeit

Hm, an deiner Stelle würde ich mich vor Ablauf des Krankengeldbezugs mal bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen - wie es in deinem Fall weitergehen wird.

Alles Gute für dich
Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
qwertzuiop

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von qwertzuiop »

@sensible72

mime hat ja schon viel beantwortet

mime hat recht aber es gibt da sonderfälle

arbeitszunfähig heißt nicht berufsunfähig

[color=#800000]EINSCHUB nach frauhamsters kommentar
gemeint war keinen erwerbsberuf mehr ausführen zu können[/color]

( es gab gesten dazu einen bericht in punkto kreditversicherung sehr interessant irgendwo auf den öffentlichen)

bei berufsunfähigkeit

[color=#800000]s.o.[/color]

wirst du über die rentenversicherung in eu geschickt, das kann dauern. daher kommen als übergang diverse träger in frage.

so lange aber keine bu festgestellt wurde, bist du prizipiell arbeitsfähig und stehst dem arbeitsmarkt auch zur verfügung. das du gegenwärtig krank bist ändert daran nichts. wenn die argentur das infrage stellt, was sie grundsätzlich kann, kommt es zur begutachtung.
im fall das du nur au bist und noch einen arbeitsvertrag hast, kenne ich mich nicht so aus.
wenn du au aber ohne job mit anspruch auf alg 1, tägt die BAA.
Au ohne job nach alg 1, arge mit alg 2
bu = rv und ggf sa




@toni

kommt auf den träger der reha an
je nachdem wie der plätze frei hat
Zuletzt geändert von qwertzuiop am 26. Feb 2015, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Sonnenblume14
Beiträge: 1038
Registriert: 16. Sep 2014, 18:36

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Sonnenblume14 »

Javier hat geschrieben:@ Sonnenblume.
Hallo Sonnenblume.,
Danke für deine ausführliche Antwort!
als erstes werde ich wohl das Gutachten dort anfordern! an wem muss ich mich da wenden

"Für mich war es damals ein kurzer (3 Tage KG) Rückfall nach bereits erfolgter Wiedereingliederung, d.h. dieses Gespräch war sehr schnell mit einem "ach so. Gute Besserung, Sie haben ja jetzt meine Telefonnummer, aber ich hoffe, Sie werden sie nicht benötigen" erledigt."
Mit wem hast dieses Gespräch geführt?

bei dir geht's ja um einen Rentenantrag! darf ich fragen wie alt du bist? Ich bin erst/schon 59 und ein Rentenantrag kämme für mich wohl noch nicht in frage!

herzliche Grüße Javier
Hallo, nö, bei mir ging es eigentlich um überhaupt keinen Antrag. Ich war einige Monate wegen Depressionen AU, war in der Tagesklinik und habe danach eine Wiedereingliederung gemacht. Im Anschluss an die Wiedereingliederung wurde ich nochmals AU geschrieben.

Daraufhin hat sich die KK bei mir gemeldet. Das Gespräch führte ich mit einer Mitarbeiterin meiner Krankenkasse und es ging zunächst mal gar nicht um einen speziellen Antrag, sondern darum, wie es bei weiterhin andauernder Krankheit weitergehen könnte. (Eben Antrag zur EU-Rente).
Klar darfst du fragen. Ich bin 50 Jahre.

Gruss
Sonnenblume
"Depressionen sind kein Zeichen von Schwäche, sondern dafür, dass jemand zu lange zu stark sein musste" (Johnny Depp)

"Verstehen kann man das Leben nur rückwärts. Leben muss man es vorwärts." Sören Kierkegaard
Zarra
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Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Zarra »

Hallo,
Ich bin erst/schon 59 und ein Rentenantrag kämme für mich wohl noch nicht in frage!
Es geht hier meist nicht um Altersrente, sondern um Erwerbsminderungsrente, weil jemand wegen seines Gesundheitszustandes voraussichtlich mehr als sechs Monate nicht arbeitsfähig ist, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Vermindert ... sminderung.
Und davor gilt: Reha vor Rente, wie jemand schon schrieb.

LG, Zarra
Frauhamster
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Registriert: 6. Mai 2014, 17:11

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von Frauhamster »

Hallo,

so, jetzt müssen wir erstmal sortieren.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, dass die KK Dich bei Gefährdung der Erwerbsfähigkeit - festgestellt durch MDK-Gutachten auffordern kann, innerhalb von 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen. Das mit den 3 Wochen ist Wunschdenken der KK, aber es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür. Erst nach Ablauf der 10 Wochen dürfen sie das KG einstellen. Lass Dir doch bitte von Deiner KK die gesetzlichen Grundlagen für diese 3-Wochen-Frist nennen. Das werden sie nicht tun, weil sie es nicht können.

Nächstes Thema: Den Begriff Berufsunfähigkeit gibt es bei der gesetzlichen RV nur noch für vor 1961 Geborene. Es heißt auch nicht mehr EU (=Erwerbsunfähigkeits)-Rente, sonder EM (=Erwerbsminderungs)-Rente. Die Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn man aufgrund von Krankheit ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann. Allerdings wird das ausschließlich auf Antrag durch die DRV festgestellt. Was die Agentur für Arbeit, der MDK oder eigene Ärzte dazu meinen, interessiert die DRV gar nicht. Berufsunfähigkeit gibt es rentenrechtlich nur noch für vor 1961 Geborene, in diesem Fall wird wegen Berufsunfähigkeit eine halbe EM-Rente zugesprochen. Anders ist das natürlich bei privaten BU-Versicherungen.

Zum Thema ALG: Generell ist das so, wie Mime schreibt, man muss auch der Vermittlung zur Verfügung stehen, darf also nicht AU sein. Es gibt aber den Sonderfall der Nahtlosigkeitsregelung, die greift nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Dann ist man natürlich nicht wundergeheilt, sondern weiter AU. Man stellt sich aber fiktiv mit seinem Restleistungsvermögen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und erhält so den noch vorhandenen Anspruch auf ALG1. Man muss sich aber vom Ärztlichen Dienst begutachten lassen, die können in Einzelfällen auch sagen, dass man einsetzbar ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man innerhalb einer kurzen Zeitspanne, die ich jetzt nicht parat habe, einen Antrag bei der DRV stellen muss. Das kann ein Reha-Antrag oder ein Rentenantrag sein. Solange bis dieser Antrag entschieden ist oder aber längstens, solange man Anspruch erworben hat, bekommt man ALG1.

Püh, so einen langen Text hab ich glaub ich noch nie hier geschrieben. Aber da war ja einiges klar zu stellen.

qwertzuiop - bitte nur so bestimmt antworten, wenn da auch Substanz dahinter ist!

Und Javier, meine Rehaklinik würde Dir nicht viel nutzen, da ich wegen chronischer Schmerzen hauptsächlich auch orthopädisch behandelt werden muss. Google mal, Du findest bestimmt was.

Und lass Dir helfen. Ich glaube der Sozialpsychiatrische Dienst wäre wirklich ein gute Ansprechpartner für Dich.

Die Höhe Deiner EM-Rente findest Du übrigens auf Deiner jährlichen Renteninformation. Aber nicht irritieren lassen - das ist brutto.

Liebe Grüße von der Hamsterin

Wer das Glück nicht entlang des Weges sieht,
findet es auch nicht am Ende des Weges. (Hartmut Lohmann)
qwertzuiop

Re: Aufforderung zur Medizinische Reha nach Empfehlung des M

Beitrag von qwertzuiop »

@frauhamster

das es früher eine regelung für reine berufsunfähiglkeit gab wusste ich nicht, da bin ich wohl zu jung für.
wie oben geschrieben heißt für mich bu nicht erwerbsfähig, das man das jetzt offiziell em nennt ist notiert

was au angeht liege ich aber richtig
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-81 ... -11-14.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

wer au geschrieben wurde, mit gelben zettel, ist grundsätzlich arbeitsfähig nur halt gerade nicht. und damit ist die arge ggf zuständig. dabei ist es unerheblich wie lange die au schon besteht. solange keine volle erwerbsminderung festgestellt wurde, muss spätestens alg 2 leisten.
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