Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vorgesp

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Javier
Beiträge: 7
Registriert: 29. Okt 2014, 11:15

Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vorgesp

Beitrag von Javier »

(ohne Vorgespräch ???

Hallo zusammen,
habe gestern einen Brief von der KK erhalten mit der Aufforderung, eine medizinische Rehabilitation zu beantragen.
Die Formulare zum Antrag der DRV wurden mir gleich mitgeschickt!
Meine Fragen: ist das die normale Vorgehensweise? so unpersönlich und Formel?
Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, die Empfehlung des MDK ist grundsätzlich bindend! andernfalls würde die KKgeldzahlung eingestellt bis ich die Behandlung nachhole!

Ist diese Vorgehensweise wirklich korrekt? Ich wurde ja noch nicht mal gefragt welche Medikamente ich zurzeit einnehme, wie es mir geht! ob ich überhaupt in der Lage bin die Reha zu bewältigen! Alles nur Bürokratisch geregelt, der Patient kein Mitsprache recht?

Habt Ihr ähnlich Erfahrungen gemacht? und wie seit Ihr damit umgegangen?

Ich fühle mich gerade überfordert mit den ganzen Papierkramm, zudem ich gar nicht richtig weis, wie ich das alles Ausfüllen muß (möchte nichts falsch machen) und kann!

Ich bin seit dem 1.4.2014 AU wegen schwerer Depression und Angstzustände. Das einzige Medikament das mir wirklich hilft ist leider Lorazepam und ich frage mich ob mit diesem Medikament, eine Reha überhaupt sinnvoll und zugelassen wird!?

Bitte teilt mir eure Erfahrungen und wissen mit damit ich irgendwie Klarheit und meine totale Unsicherheit und Anspannung ein wenig runter-fahren kann!!!
gerne beantworte ich auch Fragen zu meiner Person die sicherlich dabei entstehen werden.

Danke euch im voraus ganz herzlich.

Javier.
Lenobia
Beiträge: 12
Registriert: 17. Feb 2015, 20:51

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von Lenobia »

Hallo Javier,

ich habe mich jetzt einige Zeit mit dem Thema Krankengeld beschäftigt und möchte dir hier eben mal einen Grund für dieses Schreiben deiner KK geben.

Die 78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer für Krankengeld. Darauf werden alle Zeiten angerechnet, in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten. (auszug vom Schreiben meiner KK)

Es geht der KK um das Geld! Wenn du eine Reha besuchst trägt diese endstehenden Kosten die Rentenkasse. Dies bedeutet das die KK dir helfen möchte so bald wie möglich wieder fit zu werden aber auch das sie Geld einsparen möchte.

Bei den Fragen zum ausfüllen der Unterlagen kannst du deine KK anrufen und es dir erklären lassen.
Und ob du nun Citalophram oder Lorazepam nimmst ist in diesem Fall nicht von Belangen. Damit meine ich das du es zwar angeben musst das du Medikamente nimmst aber das steht in keinem Fall einer Rehabehandlung oder einer Stationären Behandlung im Weg.

Immerhin geht es darum das dir geholfen wird. Und ja die KK kann dir das Krankengeld streichen wenn sie davon ausgehen das du nichts unternimmst.
Beispiel: Du hast ein Rückenleiden und gehst nur zum Hausarzt und nicht zum Facharzt (in dem Fall Orthopäde) dann kann dir das Krankengeld endzogen werden weil du dich nicht richtig behandeln lässt.

Ich hoffe das kann dir irgendwie helfen

Lieben Gruß Lenobia
Besondere Menschen gibt es wenige, aber wenn du sie findest wirst du schnell merken wie leicht auch deine Seele zu lesen ist.
Javier
Beiträge: 7
Registriert: 29. Okt 2014, 11:15

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von Javier »

@ Lenobia

Hallo lenobia, danke für deine Antwort.

verstehe ich das richtig?
Die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld wird von der KK zeitlich gleichgesetzt mit dem Bezug von KK? und die ca. 4-6 Wochen Reha werden von 78 Wochen abgezogen/angerechnet? obwohl man für diese Zeit kein KG von der KK erhält?
Das wäre ja gar nicht gut und die Zeit (78 Wochen) fliegen einem noch schneller davon...

herzliche grüße Javier
mime
Beiträge: 1319
Registriert: 6. Sep 2013, 13:28

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von mime »

Hallo Javier,

die Aufforderung zur Reha der Krankenkasse hatte ich vergangenes Jahr auch erhalten,
weil mein Krankengeld schon lange gezahlt wurde, der Anspruch wohl langsam zu Ende
ging (nur mit dem Unterschied, dass ich bereits eine Art Reha gemacht hatte, und das
Schreiben der Krankenkasse ohne Druck für mich war).

Wie Lenobia bereits schrieb: Es geht der Krankenkasse ums Geld - vor allem, wenn
absehbar ist, dass du noch längerfristig nicht arbeitsfähig bist. Wenn du eine Reha machst,
ist meistens die Rentenversicherung der Kostenträger (für die Dauer der Reha). Das sog.
"Übergangsgeld" wird dann von der Rentenversicherung gezahlt, und die Krankenkasse
kann ihre Krankengeldzahlung an dich einstellen. Bei Fragen hinsichtlich
Krankengeldbezug, Rehaaufforderung usw. habe ich immer die Krankenkasse angerufen,
und konnte viele Fragen dort erst einmal telefonisch abklären. Für dich interessant wäre
u. U., wie viele Tage du noch Anspruch auf Krankengeldbezug hast. Meines Wissens nach
ruht der Krankengeldbezug während der Dauer des Übergangsgeldes (das heißt, dass die
Zeit deiner Reha nicht von den 78 Wochen abgezogen wird). Was die 78 Wochen betrifft:
das ist unterschiedlich - es gibt diese Höchstdauer zwar, aber der individuelle Anspruch
kann auch kürzer sein [je nachdem, wie dein bisheriger Krankheitsverlauf derselben
Krankheit war].

Deswegen würde ich an deiner Stelle als erstes Mal bei deiner Krankenkasse anrufen.
Die Frage deiner Reha-Fähigkeit könntest du beispielsweise mit deinem dich
behandelnden Arzt abklären.

Es sollte schon eine gewisse Reha-Fähigkeit vorhanden sein; allerdings gilt: Reha vor Rente.
Das bedeutet, dass durchaus von dir verlangt werden kann, zuerst eine Reha zu machen, um
festzustellen, ob sie dir evtl. weiterhelfen kann – dann wird zu entscheiden sein, ob du
weiterhin arbeitsunfähig bist und bis Ablauf der Höchstdauer du noch weiter Krankengeld
bekommst oder ob dir die Reha bereits zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit helfen
konnte).

Ist die Höchstdauer der Krankengeldzahlung dann erreicht (bzw. einige Wochen vorher)
wirst du von der Krankenkasse aufgefordert werden, einen Rentenantrag (bspw. zur
Feststellung der Erwerbsminderung) bei der Rentenversicherung zu stellen.

Inwiefern bist du denn in fachärztlicher Behandlung (das Medikament, das du nimmst,
kenne ich nicht, und ich weiß auch nicht, wieso dies einer Reha entgegenstehen sollte (?))?
Könntest du mit deinem Arzt das Thema „Reha“ mal besprechen?

Wie gesagt, dass du zur Reha aufgefordert wirst, ist ein normales Prozedere.

Du hast von der Krankenkasse sicherlich auch eine Frist gesetzt bekommen, bis wann du
dich um einen Rehaplatz bemühen sollst, oder? Notfalls könntest du gegen das Schreiben
auch Widerspruch einlegen, aber ich weiß nicht, welche Konsequenzen das hätte. Wenn du
dich nicht reha-fähig fühlst, müsstest du das mit deinem dich behandelnden Arzt absprechen
(denn der wird mit ins „Boot“ müssen).

Du wirst wohl das Formular G100 von der DRV (Deutschen Rentenversicherung) erhalten
haben. Die Krankenkasse hat dich zur Reha aufgefordert – du wirst wahrscheinlich zur
medizinischen Reha aufgefordert werden. Die Formulare dazu (mit Erläuterungen) sind hier
zu finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... lhabe.html" onclick="window.open(this.href);return false;"

Du kannst hier auch unter folgendem Link nach Servicestellen suchen, die dir ggf. beim
Ausfüllen des Antrags helfen (bei mir lief das alles ein bisschen anders, deswegen weiß ich
nichts Genaues bzw. ich hatte andere Formulare, die ich selbst ausfüllen konnte):

http://www.reha-servicestellen.de/" onclick="window.open(this.href);return false;

Bei den Formularen gilt grundsätzlich: Es trifft Vieles, das auszufüllen ist auf den eigenen
Fall gar nicht zu, deswegen minimieren sich oftmals auch die zu beantwortenden Punkte.
Ich habe eben noch mal auf der Homepage nachgeschaut (in den Erläuterungen zum
Formular G100 steht drin, dass für eine Reha erst einmal auch eine ärztlicher Diagnose
vorliegen muss, d. h. dass dein dich behandelnder Arzt auf mit eingebunden werden wird
[wenn du dein OK zur Schweigepflichtentbindung gibst].

OK, das war jetzt ein langer Text von mir. Kurz zusammengefasst: Versuche, dich
zunächst mit der Krankenkasse, deinem Arzt und der Rentenversicherung in Verbindung
zu setzen, um deine Fragen rund um das Thema Reha zu klären.

Beim Ausfüllen von Formularen gibt es bestimmt auch Hilfe (danach könntest du dich auch
erkundigen). Die Reha-Klinik kannst du, soweit ich informiert bin, dir selbst aussuchen, je
nachdem, welche Art von Reha du machen wirst (medizinisch oder beruflich usw.).

Das Ganze ist erst einmal ein Wust und schwierig zu durchschauen, aber es geht, Schrittchen
für Schrittchen, wenn du dich damit auseinandersetzt. Man versteht Vieles auf den ersten
Blick nicht, da ist es wichtig, dran zu bleiben, und sich entsprechende Informationen zu
holen. Dann wird das Problem und der Berg vor einem auch kleiner, man steigt mit der Zeit
dann auch durch (ggf. mit entsprechender Unterstützung, die du dir suchen solltest, wenn es
alleine nicht geht).

Alles Gute für dich.

Viele Grüße
Mime

P.S. Durch den langen Link verschiebt sich hier das Format meines Beitrags,
ich hoffe, du kannst ihn seitlich scrollend dennoch ohne größere Probleme lesen.
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
Regenwolke
Beiträge: 2214
Registriert: 15. Apr 2006, 12:46

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von Regenwolke »

Hallo Javier,

soweit ich weiß, ist das zulässig, jedenfalls dann, wenn die KK ihren medizinischen Dienst beauftragt hat, ein Gutachten bzgl. deiner Arbeitsfähigkeit zu erstellen. Dazu reicht, dass der medizinische Dienst deinen Arzt angeschrieben hat, du mußt nicht persönlich begutachtet worden sein.
Soweit ich weiß, ist es auch gängige Praxis der Kassen, Patienten im Krankengeldbezug nach einer Weile zur Reha aufzufordern - aus den schon genannten Gründen.

Genaue Auskunft kann dir sicher auch die unabhängige Patientenberatung geben:
http://www.patientenberatung.de/

LG, Wolke
Frauhamster
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Registriert: 6. Mai 2014, 17:11

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von Frauhamster »

Hallo,

auch hier nochmal eine kleine Ergänzung. Alles andere steht im anderen Unterforum.

Von den 78 Wochen Krankengeldanspruch werden zunächst mal die 6 Wochen Lohnfortzahlung abgezogen. Bleiben also nur noch 72 Wochen.

Die Zeit, in der man Übergangsgeld von der DRV erhält, wird ebenfalls auf den Krankengeldanspruch angerechnet. Also bei einer 5-wöchigen psychosomatischen Reha werden die 5 Wochen, in denen ja Übergangsgeld gezahlt wurde, ebenfalls von den 78 Wochen abgezogen.

Also gilt 78 Wochen - 6 Wochen LFZ - 5 Wochen Übergangsgeld = 67 Wochen

Liebe Grüße von der Hamsterin

Wer das Glück nicht entlang des Weges sieht,
findet es auch nicht am Ende des Weges. (Hartmut Lohmann)
mime
Beiträge: 1319
Registriert: 6. Sep 2013, 13:28

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von mime »

Hallo Frau Hamster,

vielen Dank für die Ergänzung (und die Korrektur).

Ich bin wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Übergangsgeld nicht angerechnet (d. h. von der Krankengeldhöchstbezugsdauer abgezogen) wird. Bei mir fanden alle Maßnahmen (Krankenkasse, Arbeitsamt, Reha etc.) innerhalb dieser Höchstbezugsdauer statt, deswegen war ich irrtümlich von einem reinen Ruhen des Krankgeldbezugs ausgegangen (weil ich auch nach der Reha weiterhin Krankengeld bekam) - nunja, man lernt halt nicht aus.

Viele Grüße
Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
IsabellDre
Beiträge: 15
Registriert: 11. Mär 2015, 17:36

Re: Afforderung der KK zu einer Medizinischen Reha, ohne Vor

Beitrag von IsabellDre »

Das ist eben das Problem unseres Gesundheitssystems..
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