these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken

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qwertzuiop

these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken

Beitrag von qwertzuiop »

ich will mal den satz rausgreifen "Im ersten Moment führt die Ankündigung einer Sanktion ja auch dazu, dass der Betroffene tatsächlich den Termin wahrnimmt. Das wäre ja gut."

ich sehe das ganz anders. was ist mit euch?

vollständig:
"Auffällig ist, dass diese Menschen oft nicht zu Terminen
erscheinen. Schließlich ist das Jobcenter oder die Agentur für
Arbeit in diesem Sinne erst mal keine soziale Einrichtung,
sondern arbeitet nach entsprechenden Richtlinien und nach
behördlichen Regularien. Das führt beim Betroffenen oft zu
Ängsten und entsprechendem Versagen.
Auf der anderen Seite ist es ja wichtig, ins Gespräch zu
kommen, da nur dann ggf. eine entsprechende Situation
erkannt werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden
können.
Dabei spielt in einer solchen Situation die derzeit durchaus
kontrovers diskutierte Sanktionierung eine Rolle. Sicherlich ist
eine Sanktionierung in Fällen wie teilweise oben beschrieben
möglicherweise ein falscher Weg. Aber tritt sie denn ein?
Im ersten Moment führt die Ankündigung einer Sanktion ja auch
dazu, dass der Betroffene tatsächlich den Termin wahrnimmt.
Das wäre ja gut.
Wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann, ist er zumindest
genötigt, sich durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen. Dann
tritt keine Sanktion ein. Aber möglicherweise ist dann zumindest
schon mal ein Arzt eingeschaltet und kann ggf. weitere Schritte
einleiten. Evtl. erfährt die Integrationsfachkraft des Jobcenters
über diesen Weg dann von einem entsprechenden psychischen Problem (natürlich nur über den Betroffenen selbst)."
Brummi59
Beiträge: 979
Registriert: 15. Aug 2014, 23:13

Re: these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken

Beitrag von Brummi59 »

Das hat, wenn es für mich wieder in Frage kommen würde, sich für mich erledigt.
Ich habe eine sehr nette Dame vom sozialpsychatrischen Dienst an meiner Seite. Ich hätte keine Problem sie zu bitten, mitzukommen. Schon allein die Konzentrationsfähigkeit erfordert dies.
Liebe Grüße
Dieter

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Du könntest dich den ganzen Tag ärgern - du bist aber nicht dazu verpflichtet!
*Arthur Lassen*
blueray

Re: these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken

Beitrag von blueray »

Würde man weniger drohen und die Menschen ernst nehmen, dann bräuchte man überhaupt keine Sanktion wegen einem Meldeversäumnis.
Sind wir mal ehrlich, die meisten "Kunden" kommen ihrer Meldepflicht bzw. Terminpflicht doch nach. Die wenigen Ausnahmen die sich verweigern gabs früher auch schon und die wird man nie ändern.
jolanda
Beiträge: 1147
Registriert: 16. Okt 2003, 10:29

Re: these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken

Beitrag von jolanda »

Hi,

das naheliegenste wäre doch nicht mit Sanktionen zu drohen, sondern den Menschen das genau so zu sagen

etwa

"Ich lade sie nicht ein, um Sie zu ärgern, oder Sie unter Druck zu setzten, sondern weil mir als Ihr Fallmanager wichtig ist, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Damit wir gemeinsam schauen können, was sie brauchen, um wieder arbeitsfähig zu werden."

Klingt doch gleich ganze anders oder?

LG, jolanda


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Amy1680
Beiträge: 75
Registriert: 1. Jan 2009, 02:08

Re: these des jc zu sanktionen bei psychisch kranken

Beitrag von Amy1680 »

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