muss ein erstelltes Gutachten mit mir besprochen werden ?

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silviadieckmann
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mär 2011, 18:37

muss ein erstelltes Gutachten mit mir besprochen werden ?

Beitrag von silviadieckmann »

Ich habe im Juli Antrag auf EUrente gestellt und habe demnächst eiene Termin beim Gutachter ,dazu hätte ich zwei Fragen :
Bespricht der Gutachter seine Einschätzung mit mir ,bzw. ist er dazu verpflichtet ?
Habe ich ein Recht darauf sein schriftliches Gutachten auch selbst zu bekommen ?

viele Dank im Vorraus
Frank72
Beiträge: 35
Registriert: 28. Jan 2008, 11:37

Re: muss ein erstelltes Gutachten mit mir besprochen werden

Beitrag von Frank72 »

Hallo Silvia,

bei meinen bisherigen beiden Gutachten hat der jeweilige Arzt seine Einschätzung nicht mit mir besprochen. Ich habe aber auch nicht nachgefragt, war zu ängstlich dafür.

Das schriftliche Gutachten kannst Du bei der Rentenversicherung anfordern, habe ich auch so gemacht.
Ich würde Dir das auch empfehlen, unabhängig davon ob das Gutachten positiv oder negativ ausfällt.
Es ist immer gut wenn Du alle medizinischen Befundberichte und Gutachten über Dich zu Hause in einem Ordner hast.
Salvatore
Beiträge: 3868
Registriert: 10. Feb 2010, 18:35
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Re: muss ein erstelltes Gutachten mit mir besprochen werden

Beitrag von Salvatore »

Hallo Silvia,

zuerst vorneweg: wenn das dein richtiger Name ist, bist du sicher, dass du nicht lieber einen Nick wählen möchtest, der keine Rückschlüsse auf deine Person zulässt?

Und dann: bei mir war es wie bei Frank, der Gutachter hat seine Einschätzung nicht mit mir besprochen. Ich habe aber ebenfalls das Gutachten angefordert (oder habe ich es von meiner Ärztin bekommen? *kopfkratz*). Erstens war ich neugierig und zweitens habe ich es auch lieber, wenn meine Unterlagen vollständig sind. "Mein" Gutachter hatte sich auch vorherige Arztbriefe von mir kopiert.

Lg, Salvatore
Blog: http://www.oddyssee.de
Instagram: Oddysee@meine_oddyssee
piri2
Beiträge: 6
Registriert: 30. Aug 2014, 20:16

Re: muss ein erstelltes Gutachten mit mir besprochen werden

Beitrag von piri2 »

Hallo Silvia,
auch ich mußte von der Rentenversicherung aus zum Gutachter.
Am Ende der '' Begutachtung'' habe ich ihn gefragt was er für eine
Einschätzung abgeben würde. Das darf er mir nicht sagen. Gut, ob er
mir dann wenigstens das Gutachten in Kopie zukommen lassen kann.
Nein, auch das darf er nicht! Wenn ich das Gutachten will, muss ich mich
an die Renterversicherung wenden, denn die haben das in Auftrag gegeben.
Sprich, die sind sein Auftraggeber und er nur der Ausführende. Er kann und
darf es nicht. Man muß es nicht verstehen, aber es ist wohl so.
Also habe ich den Antrag an die Rentenversicherung gesgtellt, mir das Gut-
achten zuzuschicken.
Traue keinem Menschen in dessen Garten KEIN Unkraut wächst!
silviadieckmann
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mär 2011, 18:37

Re: muss ein erstelltes Gutachten mit mir besprochen werden

Beitrag von silviadieckmann »

Die Begutachtung ist nun gelaufen und ich denke auch positiv , die Ärztin hat mir allerdings auch gesagt sie dürfe das Ergebnis nicht mit mir besprechen , werde nun bei der Rentenversicherung einen Kopie anfordern . Danke an alle die geantwortet haben .
Zum Thema "Nick" benutze ich grundsätzlich nicht, da ich zu dem was ich, wo auch immer poste stehen kann . Da ich mir der Öffentlichkeit des Mediums Internet bewußt bin , poste ich nur Dinge, die nicht gegen mich verwendet werden können .
Lieben DAnk nochmal :hello:
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