Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

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chefbecher
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Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von chefbecher »

Hallo an Alle!

Vor einigen Monate habe ich mich hier vorgestellt und beschrieben wie ich die Krankheit (Depression, Panik und Angststörungen) erlebe. Damals war ich ohne Behandlung, habe die Situation mit mir ausgemacht, bis ich es nicht mehr ausgehalten habe und eingesehen habe dass ich Hilfe benötige.

Seit Februar bin ich in PT und in Behandlung bei einem Psychiater. Medikamente (Citalopram) helfen recht gut. Leider hat sich bei mir eine Abhängigkeit von Bromazanil eingestellt, da ich diese seit Monaten gehen meine Schlafstörungen nehme.

Nun soll die langsame Entwöhnung behandelt werden, als Ersatz habe ich Melperon verschrieben bekommen.

Auf Grund der Depressionen und auch der Kraftlosigkeit zu arbeiten wurde ich vom Arzt krank geschrieben. Es wird mir angeraten von PT und Arzt mich in eine stationäre Behandlung zu begeben.

Da ich ein ehrlicher Mensch bin und auch auf der Arbeit für klare Verhältnisse sorgen wollte, habe ich meiner Chefin gesagt das ich krank bin und woran ich erkrankt bin.

Heute kam ein Anruf, von besagter Chefin, ich solle mich zusammen reißen, sie bräuchte mich auf der Arbeit, da eine andere Kollegin ebenfalls erkrankt ist.

Als ich ihr mitteilte dass ich weiter krankgeschrieben bin, war ihr Satz "dann müssen wir überlegen, ob die Arbeit die richtige für mich ist, bzw. ich beim richtigen Arbeitgeber angestellt bin.

Ich war über diese Aussage geschockt und bin echt verzweifelt. Ich tue alles um gesund zu werden um in das "normale" Leben zurück zu kehren, ich nehme jeden therapeutischen Vorschlag an, versuche diesen umzusetzen.

Ich bin unbefristet Angestellt bei der K I R C H E! Kann ich wegen meiner Krankheit entlassen werden? (ich bin Krankenpfleger)
If you can dream it, you can do it! (Walt Disney)
FönX
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von FönX »

Hallo chefbecher,

wegen Krankheit kann man dir nicht kündigen. Dagegen könntest du arbeitsrechtlich angehen.

Als ich "ich solle mich zusammenreißen" las, dachte ich sofort an Josef Giger-Bütler. Vielleicht lädst du dir mal dieses Interview mit ihm runter und hörst es.

Liebe Grüße
FönX

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TFender
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von TFender »

hallo chefbecher,

meine mutter war auch bei der kirche (kath. pflegeheim) angestellt gewesen und unkündbar. ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das heute noch so gilt bzw. ob da eine gewisse zeit an betriebszugehörigkeit vorausgegangen sein muss. vielleicht erkundigst du dich mal in der richtung - dann musst du dir vielleicht im günstigsten fall überhaupt keine gedanken um deinen job machen.

auf jedenfall kannst du erstmal nicht so ohne weiteres wegen deiner (irgendeiner) krankheit entlassen werden.


viele grüsse
tobias
Frauhamster
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von Frauhamster »

Hallo,

dass man wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Es ist möglich, ist jedoch nicht so einfach, da an viele Bedingungen geknüpft.
Ganz gut erklärt finde ich es hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... dingt.html

Ich wünsch Dir viel Glück!

Liebe Grüße von der Hamsterin

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Wer das Glück nicht entlang des Weges sieht,
findet es auch nicht am Ende des Weges. (Hartmut Lohmann)
TFender
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von TFender »

hallo frauhamster,

ich hatte deshalb auch die formulierung "nicht ohne weiteres" benutzt. es wäre theoretisch eine kündigung möglich, wenn der arbeitgeber nachweisen kann, dass die leistungsfähigkeit nach ablauf der krankheit eingeschränkt sein wird oder aber dass seine wirtschaftlichen und betrieblichen interessen erheblich (!!) beeinträchtigt sind.

ersteres nachzuweisen dürfte schwierig sein, da depressionen (soweit ich weiss) nicht grundsätzlich eine leistungseinschränkung bedeuten.

für zweiteres sind eigentlich alle benötigten infos unter dem genannten link nachzulesen. wichtig ist hierbei die stelle: "...Klar­heit schafft nur die fol­gen­de, vom Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) auf­ge­stell­te Re­gel: Ist aus­weis­lich ärzt­li­cher Gut­ach­ten mit ei­ner Ge­ne­sung in den nächs­ten 24 Mo­na­ten nach Aus­spruch der Kündi­gung nicht zu rech­nen, steht die­se Un­ge­wißheit ei­ner krank­heits­be­ding­ten dau­ern­den Ar­beits­unfähig­keit (Fall­kon­stel­la­ti­on II.) recht­lich gleich...". dein arzt wird deinem arbeitgeber (bzw. dem arbeitsgericht) NIEMALS bestätigen, dass du noch mind. 24 monate komplett ausfällst, da die dauer einer depression nicht zeitlich festgesetzt werden kann. und um ein anderes ärztliches gutachten erstellen zu lassen, welches das dennoch tut, wird der arbeitgeber abwägen, zu welchem zeitpunkt er das macht, denn so ein gutachten aus eigener tasche zu zahlen ist auch nicht ganz billig. schliesslich muss hier ein psychologisches gutachten erstellt werden, was nicht mit einmal "a-sagen und rückabklopfen" erledigt ist.

chefbecher sollte nur nicht den "fehler" machen und sich nach z.b. 2 monaten wieder gesund schreiben lassen, nur um 4 wochen später dann doch wieder mit einem krankenschein aufzuwarten. geschieht das mehrmals im jahr, könnte der arbeitgeber wegen der lohnfortzahlungen, die ja jeweils erst nach jeweils 6 wochen von der kk übernommen werden, eine wirtschaftliche belastung geltend machen. ausserdem handelt es sich dann unter umständen nicht mehr um eine langandauernde krankheit, sondern um häufige kurzerkrankung, was die sachlage zugunsten des arbeitgebers ändert.

also nochmal kurz formuliert: ohne weiteres ist eine kündigung nicht möglich bzw. kann man oft erfolgreich dagegen vorgehen. wenn die krankheit länger als 6 monate dauert, oder eine kündigung ins haus flattert, sollte man sich mit einem rechts-verdreher für arbeitsrecht anfreunden. im moment muss sich chefbecher aber eigenlich erstmal keine sorgen darum machen :)

ps: danke übrigens für den link. schön das mal übersichtlich zu haben - den sollte man irgendwo im forum sticky schalten :)


viele grüsse
tobias
chefbecher
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Registriert: 12. Nov 2013, 20:08

Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von chefbecher »

Guten Tag,

vielen Dank für den Link und die hilfreichen Antworten. Ich hoffe es war kein Fehler mit meiner Chefin offen zu sprechen und ihr zu sagen, was ich habe. Ich bin da immer ehrlich um das Klima nicht zu schädigen, wenn ich darauf poche, "Diagnose geht den AG nichts an". Ich bin jetzt bis 03.09. krankgeschrieben und habe einen Tageskliniktermin für November bekommen, vorher war leider keiner frei.
Ich überlege jedoch, das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres auf eigenen Wunsch zu beenden, da ich mich auf Grund des Gespräches mit der Chefin, sehr verunsichert bin ob ich in dieser Einrichtung nochmal glücklich werde. Ich setzte dann eher auf einen Aufhebungsvertrag, Kündigung auf Wunsch des AN. Mein Arzt hat mir auch empfohlen mich evtl. nach den intensiveren Therapien dieses Jahr, einen neunen AG zu suchen, da er fest daran glaub und ich auch, das ich gesund werde. Es gibt für mich kein anderes Ziel, als alle Hilfe anzunehmen und gesund zu werden.
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Frauhamster
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von Frauhamster »

Hallo,

@TFender
Du hast völlig Recht, ich hatte Dich auch gar nicht gemeint, sondern den einen Satz von FönX
wegen Krankheit kann man dir nicht kündigen
. Bei Dir hatte ich auch das "nicht ohne weiteres" wahrgenommen, und das trifft es ja gut.

@Chefbecher
Ehrlichkeit finde ich auch immer am besten.
Ich wäre aber vorsichtig, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder gar selbst zu kündigen. Solltest Du dann aus irgendwelchen Gründen nach Deiner Krankheit zunächst arbeitslos sein, was ja immer mal passieren kann, dann bekommst Du sofort eine Sperrzeit. Also Aufhebungsvertrag oder eigene Kündigung geht eigentlich nur, wenn Du schon eine neue Stelle hast. Ansonsten kann ich Deinen Wunsch, Dir einen neuen Arbeitgeber zu suchen, sehr gut verstehen.

Liebe Grüße von der Hamsterin

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TFender
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von TFender »

hallo chefbecher,

ich sehe das genauso wie frauhamster. wobei ich noch ergänzen möchte, dass ehrlichkeit gut und schön ist, aber ehrlichkeit bedeutet nicht, dass du immer alles erzählen musst. gerade dem arbeitgeber gegenüber sollte man da etwas zurückhaltend sein und nicht alles auf den tisch bringen.

und was deine eigene kündigung betrifft: rechne es dir einfach aus! hast du drei monatsgehälter auf dem konto und kannst damit die sperrfrist überbrücken? wenn ja, dann entscheide selbst, was dir wichtiger ist. wenn nicht, dann würde ich ohne aussicht auf einen neuen job direkt im anschluss niemals selbst kündigen. klar ist nicht nur das geld entscheidend, aber ich glaube, als krankenpfleger kann man mit dem verdienst auch nicht gerade riesige sprünge machen. und ich habe die erfahrung gemacht, dass es einer depression alles andere als zuträglich ist, wenn man den cent erst umdrehen muss, bevor man ihn ausgibt.

wenn du ohnehin den arbeitgeber wechseln möchtest, dann wäre meine empfehlung: kümmer dich im moment nicht um den job und warte, bis du gekündigt wirst. dann kannst du immernoch entscheiden, ob du dagegen vorgehen willst. und wenn du wieder arbeitsfähig bist, dann such dir was neues und kündige erst dann.


alles gute
tobias
Salvatore
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Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von Salvatore »

Hallo lieber Chefbecher,

ich schließe mich meinen Vorschreibern an: auf KEINEN FALL selbst kündigen!
Ich war mit meinen Arbeitgebern und Kollegen auch offen und habe zum Glück nur positive Erfahrungen damit gemacht. Das tut mir sehr leid, wie es bei dir gelaufen ist und gerade vor dem Hintergrund, dass dein Arbeitgeber die Kirche ist, lässt mich nicht zum ersten Mal an dieser Institution zweifeln.
Letztlich ist es aber nur die Einstellung einer einzigen Person und auch in der Kirche gibt es - verzeih - Ärsche.

Nunja, jedenfalls bist du ja erstmal sowieso krankgeschrieben und ich nehme mal an, das bleibt auch mindestens bis einschließlich des TK-Aufenthaltes so, sehe ich das richtig? Also gibt es gar keinen (akuten) Handlungsbedarf.
Wenn es dir besser geht, eröffnen sich ja dann vielleicht auch wieder Perspektiven.

Ich wünsche dir alles Gute!!!

Lg, Salvatore
Blog: http://www.oddyssee.de
Instagram: Oddysee@meine_oddyssee
Zarra
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Registriert: 12. Mär 2010, 15:16

Re: Nach langer Zeit schreibe ich hier mal wieder

Beitrag von Zarra »

Hallo chefbecher,

egal wie sehr Dich diese Äußerung ankratzt (was ich sehr gut nachvollziehen kann!!): Der Anspruch auf eine Stelle/einen Arbeitsplatz ist der Anspruch auf eine Stelle/einen Arbeitsplatz. Einer kurzen Erleichterung könnte in einigen Monaten die große Ernüchterung folgen, wenn Du jetzt einfach Deinem Impuls folgst und von Dir aus kündigst.

Es gibt Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers; soweit ich gelesen habe, trifft da bisher aber keine auf Dich zu. Es gibt aber auch Schutzmaßnahmen für den Arbeitnehmer, da Krankheit einen jeden treffen kann.

Erst solltest Du gesundheitlich besser dastehen und Dich stabilisiert haben, dann ggf. eine neue Stelle gefunden haben - und dann kannst Du von Dir aus kündigen. Alles andere ist aus meiner Sicht "Unsinn" und nur Wasser auf die Mühle Deiner Chefin, die das freut.

Zu den kürzeren und längeren Krankschreibungen: Wenn man wegen derselben Krankheit krankgeschrieben ist und nicht 6 Monate dazwischenliegen, erhält man keine Entgeltfortzahlung. Damit fällt oft dieses Argument der weiteren finanziellen Belastung des Arbeitgebers weg, man würde aber die eigenen Krankheitszeiten verlängern, was nicht sofort, aber irgendwann ein Problem werden kann. Und u.U. kann es auch umso schwieriger werden, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, je länger die Krankschreibung dauert. Nein, man sollte nicht zu früh wieder arbeiten. Aber die "komplette Ausheilung" habe ich bei Depression eben selten erlebt, weder bei mir noch bei anderen.
Wenn Sie we­gen ein und der­sel­ben Krank­heit, d.h. we­gen ei­nes iden­ti­schen, nicht völlig aus­ge­heil­ten Grund­lei­dens mehr­fach hin­ter­ein­an­der ar­beits­unfähig sind, müssen zwi­schen den ein­zel­nen Zei­ten der Ar­beits­unfähig­keit min­des­tens 6 Mo­na­te lie­gen, in de­nen Sie nicht we­gen die­ser Krank­heit ar­beits­unfähig wa­ren, sonst ist der An­spruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung aus­ge­schlos­sen (§ 3 Abs.1 Satz 2 Nr.1 EFZG).
(Aus http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... l#tocitem4 über FrauHamsters Link.)

LG, Zarra
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